Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I - II - Sperrfrist und verhungern?!
Hallo,
bin neu hier, weil seit heute arbeitssuchend! ;)
Ich habe folgendes Problem:
Ich war, naja bis morgen bin ich noch Student und werde nun zwangsexmatrikuliert, weil ich meine Zwischenprüfung nicht geschafft habe, eine Verlängerung ist auch nicht unbedingt notwendig, weil ich momentan eh krank bin (Bandscheibenvorfall, Überfunktion der Schilddrüse > mit resultierenden psychosomatischen Problemen - kurz gesagt, meine Blase spinnt und aus lauter Schiss vor Peinlichkeiten traue ich mich manchmal nicht raus, klingt komisch, wünsche ich aber keinem) und unter diesem Sachen eh kein Studienalltag mit Vorlesung, etc. pp. möglich ist.
Nun die Sache, ich war vorher Soldat (Offizieranwärter, zwei Jahre) und habe nach nem Knorpelschaden meinen Dienst an den Nagel hängen können (Ich weiss, anscheinend beginne ich mich aufzulösen...:-x ) - ich war für 2 Monate arbeitssuchend und da ich unter vier Jahren Soldat war und keine Ansprüche auf Bfd hatte, durfte ich ALG I erhalten (12 Monate Anspruch).
Danach folgte das Studium.
1. Was erhalte ich jetzt? - Ich sah im Internetauftritt der Agentur für Arbeit, dass man Anwartschaften haben muss und dass ggf. diese wegen dem Wehrdienst verlängert werden... was ìst bei mir?
2. Ich lebe alleine, zur Miete und durch die jetzige Situation bin ich ohne Bezüge, nix nada, Konto geht auch nix mehr (eigentlich sollte ich eine Rente von einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten, bin mit denen kurz vor nem Rechtsstreit, welcher durch meine Rechtschutzversicherung bezahlt wird, die ich aber ab nächsten Monat nicht mehr zahlen kann.
- darf ich jetzt verhungern, bzw. um nicht 3 Monate leiden zu müssen, soll ich mich solange ich noch Strom habe, mich mit nem Toaster in die Badewanne setzen oder gibt es so etwas wie Mindesthilfe?
Unterhalt kann ich nicht von meinen Eltern erhalten, weil mein Vater bereits verstorben ist und meine Mutter auch nur von der Hand in den Mund lebt...
Ich habe keinen Plan wie ich vorgehen soll und bin trotzdem hochmotiviert diese Situation zu überleben.
Danke im Vorraus.
Seebarsch
29.09.2006, 20:53
Nach dem was Du geschildert hast, ist seinerzeit ein Anspruch auf Alg 1 entstanden. Wenn daraus noch ein Rest über ist, kannst Du den innerhalb von 4 Jahren nach Enstehen des Anspruchs geltend machen !
Alos umgehend bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslós melden und einen Antrag auf Leistungen stellen !!
Erst mal danke für die Antwort...
Ehrlich? Der ist nicht erloschen? Der ist wirklich noch wirksam?:) Ich dachte ab Februar 2006 gilt etwas anderes? Wo finde ich denn die Anspruchsgrundlage?
Wenn ich Glück habe, benötige ich nur einen Übergangsbehelf für diesen Monat, da ich nächste Woche schon ein Vorstellungsgespräch als Tankwart habe... hoffentlich Vollzeit, falls Teilzeit, wieviel darf ich denn zum ALG I dazu verdienen????
Bitte lass es wahr sein, was Du sagst/schreibst...
Also, ich war vom
- 01.07.2002 - 31.07.2004 Soldat
- 12.08.04 arbeitssuchend gemeldet
- 03.10.04 - 30.09.2006 Student...
nun, siehe Nickname...
Hallo Hungrig,
lange Rede, kurzer Sinn: Mache es so, wie Seebarsch es beschrieben hat. :)
P.S.: Schminke Dir den Gedanken mit der Badewanne und dem Toaster ab. Das funktioniert heute nicht mehr, und Du sitzt staunend in der Wanne ;-)
lOl, danke für "die" Tips... Ich bin mal gespannt. Abspeisen lasse ich mich jedenfalls nicht, bei ner Sperrfrist, gibt es da Möglichkeiten, dass meine Miete und minimale Lebenshaltungskosten übernommen werden?
Als mein Vater starb und ich dann natürlich keinen Unterhalt mehr erhielt, stieg ersatzweise das Sozialamt ein. Meine Ansprüche an Halbweisenrente trat ich dann an denen ab.
Ich hoffe es wird irgendwie ähnlich gehändelt...
Seebarsch
30.09.2006, 12:13
Hi Hungrig,
mach doch mal keinen auf Panik !
Dein Anspruch auf Alg, oder Arbeitslosenbeihilfe für SaZ, entstand ja wohl am 12.08.2004 mit einer Anspruchsdauer von 12 Monaten.
Davon sind druch den Bezug ca. 1 1/2 Monate verbraucht, so dass noch ein Restanspruch von 10 1/2 Monaten besteht.
Den kannst Du bis einschliesslich 11.08.2008 geltend machen.
siehe auch § 147 SGB III.
Die Frage nach dem Eintritt einer Sperrzeit stellt sich nicht, weil Du aus dem Studium kommst und nicht aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung.
siehe hierzu auch § 144 SGB III.
Komm also in die Hufe und stelle spätestens am Montag den Antrag auf Arbeitslosengeld und mache so wie früh wie möglich einen Termin für die Antragsabgabe.
Zur Antragsabgabe brauchst Du nur den vollständig ausgefüllten Antrag und eine Exmatrikulationsbescheinigung. Da brauchst Du keine Angst haben, das ist routinemässig in 10 Minuten erledigt.
Allerdings wird Alg 1 erst monatlich nachträglich gezahlt.
Mach den Sachbearbeiter bei der Antragsabgabe auf Deine Probleme aufmerksam und vereinbare mit ihm, dass zur Monatshälfte eine Abschlagszahlung erfolgt !
Voraussetzung für alles ist jedoch, dass Du Dich umgehend bewegst !
Danke Seebarsch, danke euch allen mit diesen Fakten kann ich wunderbar arbeiten und freue mich, dass ich an die Profis geraten bin!
Bis später!
Hmmm... war heute nochmal da um zu schauen, was so Sache ist und der nette ältere Herr hat mir heute gesagt:
Ich bekomme garkeine Arbeitslosenbeihilfe mehr, da diese Sache ja Arbeitslosenhilfe ist und die gibt es nicht mehr seit 2005, folglich darf ich morgen früh zum JobCenter und Hartz4 beantragen... "wenn da -geld stände, dann wäre es was anderes, steht aber nicht, da steht -beihilfe und die gibt es nicht mehr!"
Der ist da garnicht weiter drauf eingegangen... mein Restanspruch von den 10+ Monaten...pffft wech... :danke:
Ich könnte :kotz:
Ist das denn so richtig???
Ich habe als Anspruchsgrundlage den §86a SVG für meine Arbeitslosenbeihilfe gehabt.
Hab da noch was gefunden:
http://www.dbwv.de/dbwv/interd.nsf/0/2b77d590c2eddb34c125705200260004?OpenDocument
Wenn ich das so lese, dann frage ich mich ob die mich verarschen wollen, die können ja gerne mal meine Qualifikationen im "Behelfsclaymoreminenbau" testen, so langsam hasse ich dieses Land, dass hab ich nun davon, dass ich mir die Gesundheit zugunsten der Anerkennung der Vorgetzten ruinierte?
Die Niederschrift ist doch von 2005, sprich zu Zeiten von HartzIV und in dieser Niederschrift wird erklärt, dass die Beihilfe das gleiche ist wie Arbeitslosengeld I, wenn also im Umkehrschluss 2005 meine Ansprüche sich in Luft auflösten, warum wird dann noch davon gesabbelt???
Hat da jemand eine Ahnung, ob ich mir den Weg morgen zum Jobcenter sparen kann und mit was ich denen bei der Agentur für Arbeit kommen kann, damit ich nicht gleich wieder vor der Tür stehe?
Ich rufe heute als erstes mal den Sozialdienst der Bundeswehr an, meine Freundin lernt zwar auch gerade bei der Bundeswehrverwaltung, aber ich denke, die ist bei so detaillfragen jetzt im Studium, höchstwahrscheinlich überfordert...lol.
Seebarsch
25.10.2006, 17:21
Hallo hungrig.
um mit Asterix zu reden "Die spinnen die Römer".
Nach dem was ich bisher hier so gesehen habe, dürftest Du tatsächlich einen Anspruch auf "Arbeitslosenbeihilfe" gem. & 86 a SVG für die Dauer von 180 Kalendertagen erworben haben.
Die Arbeitslosenbeihilfe steht dem Bezug von Alg 1 gleich. Ausserdem sind die Vorschriften des SGB anzuwenden.
Es gab bis einschliesslich 31.12.2004 noch eine "Arbeitslosenhilfe im Anschluss an die Arbeitslosenbeihilfe", die ist dann tasächlich weggefallen.
Was Dir der gute Mann in der Agentur erzählt hat, ist Quatsch.
Allerdings ist das auch ein "Spezialgebiet" von dem viele Mitarbeiter in der Agentur nicht die geringsten Kenntnisse haben.
Ich kann Dir nur empfehlen, direkt morgen früh in die Agentur zu gehen, dort auf einer Antragstellung zu bestehen und notfalls im Rahmen des geltenden "Notfallkonzeptes" mit dem Teamleiter des Leistungsbereiches zu sprechen.
Nicht schlecht wäre es, wenn Du noch die alten Bescheide hast und denen vorlegen kannst.
Da musst Du dich einfach durchsetzen und zumindest, wenn sich nicht alles klärt, einen Ablehnungsbescheid bekommen !
Viel Glück!
Ich hatte alles mit, mein Bewilligungsbescheid (12 Monate Anspruch) meinen Aufhebungsbescheid... alles..., also streiche Jobcenter, setze Arbeitsagentur.
Das hört sich doch mal gut an. Somit ist diese Leistung nicht im Sinne des "HartzIV"-Gesetzes weggefallen, was mir der gute Mann da erzählen wollte?!
Ich war später bei der Recherche im Internet schon ein wenig stutzig, konnte aber auch nichts konkretes finden, nun ja, wann hat man denn schon mal vorgehabt sich auf sowas zu spezialisieren..:o
Also aus den 12 Monaten sind somit 6 Monate geworden?
Seebarsch
25.10.2006, 20:15
Wenn ich die neue Fassung des § 86a Absatz 1 Nr 2 SVG sehe, ist der Anspruch von SaZ2 auf 180 Kalendertage = 6 Monate begrenzt!
naja, auf jeden Fall besser als Hartz4.
Eine kurze Frage noch...
Besteht der Anspruch tatsächlich vier Jahre lang? Gestern fragten die mich die ganze Zeit, ob ich in den letzten zwei Jahren, ein Jahr (360tage) gearbeitet hätte - ansonsten hätte ich eh keinen Anspruch...
Das muss ich noch unbedingt wissen, bevor die mich wieder unverrichteter Dinge wegschicken.
StephanK
26.10.2006, 07:02
Ja, der Anspruch besteht vier Jahre lang.
Bitte unterscheide zwei Dinge:
1) Die Voraussetzungen für die Entstehung eines Anspruches. Dafür gilt in der Tat, dass in zwei Jahren (rückwärts gerechnet vor der Antragstellung) 360 Tage mit Beitragszahlung liegen müssen.
2) Die Frage, wie lange ein früher schon erworbener Anspruch fortbesteht (nämlich vier Jahre).
Wenn Du also z.B. von Januar 03 bis einschließlich Februar 04 beitragspflichtig gearbeitet hast und den dadurch erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld noch nicht ausgeschöpft hast (z.B. weil Du von März 04 bis gestern selbständig tätig warst), besteht dieser Anspruch nach wie vor und kann von Dir "abgerufen" werden, wenn die sonstigen Voraussetzungen für den Alg-Bezug gegeben sind.
Also top, ich denke dieses Forum ist enorm hilfreich. Diese Erklärung hat mir in meiner unsicheren Situation sehr geholfen. Ich möchte nicht wissen, wieviele User hier ohne eure Hilfe dumm dastehen würden und ihre Rechte nicht einfordern, bzw. begründen könnten, da ihnen einfach das Fachwissen fehlt.
Dank an die Community!
Gibt es gesetzliche Grundlagen, nachdem die "Arbeitslosenbeihilfe für SaZ" auch wirklich für 4 Jahre Bestand hat? Ich hab mit einem Sozialberater der Bundeswehr gesprochen und dem ist das nicht bekannt, er meinte, dass der Anspruch wohl nur direkt nach der Dienstzeit in Anspruch genommen werden kann und ein Wiederaufleben dieses Anspruches nicht möglich wäre...
Ich möchte nur was Handfestes, denn wie auch bereits von euch angedeutet, ist das ein Spezialgebiet, in dem nicht jeder Sachbearbeiter über besondere Kenntnisse qualifizierte Kenntnisse verfügt.
Der Sozialberater meinte aber auch, dass er nicht behaupten möchte, dass er alles weiss und fragte darum nach gesetzlichen Grundlagen für die vier Jahre. Ich möchte mit diesen Tatsachen, die ich mir zusammen sammle, dafür sorgen, dass die Sachbearbeiter nicht in die Situation kommen können, mir einen Ablehnungsbescheid auszustellen... die Zeiten für Wiederspruch und Co. hab ich nicht.
Seebarsch
26.10.2006, 18:11
Heureka,
wer suchet der findet !
Hier die Dienstanweisung der BA zu dem Thema:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/DA-Soldatenversorgungsgesetz.pdf
Ausdrucken, mitnehmen und um die Ohren schlagen !
Auf AlbSZ sind eindeutig die Regelungen des SGB III zum Alg anzuwenden.
Mithin gilt auch § 147 SGB III "Erlöschen von Ansprüchen."
http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm
Nach hoffentlich kannst Du dich bald in der "Satte" umbenennen !
Gruß und Erfolg
:D
Das werde ich machen ;)
... was mir da so noch nebenbei einfällt, ich hatte ja 12Monate Anspruch, von den 12 Monaten habe ich 1,5 genommen - es würden also 10,5 bleiben.
Durch die nette Kürzung, die der Dienstherr seinen ausscheidenden Soldaten aufdrückte, sind ja 180 Tage futsch. Wie ist die Berechnung jetzt in meinem Fall? Denn das würde mich jetzt mal interessieren...
Ich weiss, viele Fragen:-? aber wer nicht fragt, der nicht satt wird...:D
Hab Mo meinen Abgabetermin, die schauten nicht schlecht als ich denen Ihre DA auf den Tisch legte^^
Hoffentlich bekomme ich Mo, dann auch tatsächlich einen Abschlag...
Seebarsch
28.10.2006, 20:26
Kicher, Kicher,
bereite Dich gut vor für Montag.
Drucke den § 40 SGB I aus und stelle schriftlich den Antrag auf Vorschuss.
Lass Dir von denen nichts erzählen ! Im Rahmen des Konfliktmanagements sind sie verpflichtet einen Scheck auszustellen. Das ist, wenn die Ansprüche feststehen, in 3 Minuten erledigt.
hier:http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm
§ 40 SGB I
Halte durch !!! :D 8)
Ich denke mal, dass die Ansprüche eigentlich feststehen sollten, da die Tante die mich letzten Freitag betreute, auf meine Anfrage wegen nem Vorschuss meinte, dass ich meinen Bewilligungsbescheid von früher mitnehmen soll, da die damit schon mal nen Anhaltspunkt haben. Na mal schauen...
Ähmmmm... Der Zusatzfragebogen für SChüler und Stundenten, wofür ist denn der? Ich meine, ich bin ja kein Student mehr??? Sprich ich bin, bis auf meine gesundheitlichen Probleme, zeitlich nicht beschränkt bei der Suche und Ausübung einer Tätigkeit...
Irgendwie verstehe ich den Sinn nicht!
Seebarsch
30.10.2006, 18:05
Ganz einfach !
Entweder hast Du bei Antragstellung was falsch angegeben oder es ist falsch rübergekommen.
Der Fragebogen soll zur Prüfung sein, ob jemand der während des Alg-Bezuges eine Schule besucht oder studiert, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Das solltest Du bei der Abgabe des Antrages vor Ort klären !
Jo, hab ich auch... klang auch für den Sachbearbeiter unlogisch, denn ich hab der Dame am Freitag schliesslich meine Exmatrikulationsbescheinigung vorgezeigt. Naja, den Lappen brauchte ich dann schliesslich nicht vorlegen.:razz:
Vorschuss... naja, das war schon ein wenig komisch, denn ich hatte mich darüber ja informiert und sollte eigentlich alles soweit klar sein, dann wird schnell geprüft, ob und wieviel es wohl werden wird... Der Typ meinte: "Tja, das wäre dann ja nix mit Miete usw., da kommen wir ja nur auf nem Vorschuss von 90€..." :?
Ich:"Na gut, dann werde ich wohl verhungern und wenn das nicht schnell genug verläuft, schaffe ich es auch noch zu erfrieren, wenn ich meine Wohnung verliere. Ich dachte, bei Bedürftigkeit gibt es einen Vorschuss, ich bin bedürftig, ich bin in einer Notsituation. Wo ist denn nun das Problem? Ich hab meine Kontoauszüge hier, nix mehr drauf, hätte ich Fotots meines leeren Kühlschrankes machen sollen?"
Er:"Äh, ja, dann mach ich ihnen was fertig, damit gehen sie dann morgen zum Sozialamt äh, Jobcenter und lassen sich das auszahlen."
Sowas von Selbstzufriedenheit hab ich noch nicht erlebt. Entweder war der Typ früher Spieß beim Bund, keine Ahnung. Dachte wirklich, ich sitze da bei nem Kommissar und bin Opfer eines Verhöres. Der quarzte eine nach der anderen und war grösstenteils desinteressiert.
Wie sieht denn das nun morgen aus? Nicht dass die mir einen Vorschuss von 2€, 4 Brötchen und einer Scheibe Käse geben?
Seebarsch
30.10.2006, 20:39
Morgen ist Dein Anspruch von Antragstellung bis einschliesslich 31.10.2006 fällig !
Ohne dem würde ich da die Bude nicht verlassen !
Wenn der Spiess war, müsstest Du doch mit dem gut auskommen ! (Kicher!)
:geist:
Ich war OffzAnwärter und hatte nur einen Spiess kennen gelernt der in Ordnung war, naja waren doch zwei:sensationell: ... Der letzte aber, war so´n Kerl, der meinte er wäre Gott und D wären alle nur Schmarotzer und Sozialbetrüger, da ich mit der Einstellung überhaupt nicht konform ging, sind wir desöfteren aneinander geraten... verbal. Das war halt einer, der dann seinen noch höheren, achja und so gebliebenen Dienstgrad ausnutzte um jemanden zu demütigen. Dieses Persönlichkeitsprofil hab ich heute wieder gesehen und da war auch gleich Abneigung vorhanden.
Also ich müsste morgen ((159€ war der Auszahlungsbetrag wöchentlich früher x 4) + (159 / 7 * 4)) 636 €+ 90,85 € also 726,85 bekommen:confused: .... ach ich sehe, das ist ja nur bis einschliesslich 31.10.2006, tja, da haben die mir das aber erst ab 27.10.2006 angerechnet... sprich, deswegen schickt der Onkel mich zum Sozi/Jobcenter, weil es ja nur 90,85 € wären...
PS: Das wohl dreisteste, was ich erfahren habe, ist, dass ich statt meinem Restanspruch von 10,5 Monaten, nach Kürzung auf 6 Monate, nur noch ca. 120 Tage Anspruch auf Alb SaZ habe. Was ist wenn morgen so ein, ja ich meine das so, PolitikerXXXXX* beschliesst, dass SaZ nur noch 1 Tag Alb erhalten? Darf ich dann alles zurück zahlen lol?
*zensiert. Auch kritikwürdige Politiker sind Menschen. StephanK
lol okay, sry admin.
Aloha, ...streiche Hungrig, setze Satt!
ich war heute (eigentlich schon gestern bei der Arge/Jobcenter/Sozialamt) um 08.00.
09.00 - ich sitze bei der netten jungen Dame, die mich empfängt und sich erstmal mein Anliegen anhört, sie händigt mir nen Antrag aus... Versucht nen Termin zu bekommen, der wäre aber erst am 15. des Monats... sie ruft ne Freundin an, ob die mich dazwischenschieben kann (klingt komisch - is es auch) - ich bekomme einen Termin zur Antragsabgabe um 11.00
09.46 - ich sitze im Auto, fülle den Antrag aus und suche aus meinen Unterlagen alles wichtige raus.
11.00 - ich bin bei der zweiten netten jungen Dame, die sich auch nochmal alles anhört und mit mir den Antrag durchgeht.
12.00 - ich geh eine rauchen und auf´s Klo
12.20 - die zweite nette junge Dame ruft mich noch mal zu sich ins Dienstzimmer und erklärt mir alles vom Ablauf her und wundert sich, dass das wohl der vollständigste Hartz4-Antrag war und auch der schnellste, den sie erlebte. Ich unterschreibe die Empfangsbestätigung für das Geld am Automaten. Sie erzählt mir, dass die Arge/Jobcenter/Sozialämter wieder Leute suchen und dass ich wohl super in Frage kommen würde und garantiert nen Job da bekomme. Ich sage danke - mach ich und wünsch ihr nen schönen Tag (Ich werds wirklich machen)
Ende - Bis mein Anspruch von Arbeitslosenbeihilfe durch ist und läuft, erhalte ich schon mal Geld aus Hartz4, welches dann bei AlbSaZ erstmal wieder ruht und dann wieder eintritt, wenn der Anspruch an AlbSaZ ausgeschöpft ist.
Na wenn das nicht schnell ging. Mein Hartz4 Antrag dauerte mit Ausfüllen, Bearbeitung, Weitergabe, Bestätigung und erster Auszahlung gerade mal so um die 3 1/2 h.... Rekord?
Ich danke euch für eure Hilfe, ihr kommt alle mit ins Guinnesbuch!:sensationell:
Seebarsch
01.11.2006, 15:36
Toll hungrig = jetzt satt !
Das freut einen wenn man erfolgreich etwas dazu tun konnte, das jemand wieder satt wird.
Schreib direkt eine Bewerbung an die ARGE. Vielleicht klappt es ja und du bekommst ein Bein in die Tür!
Das wäre toll!
PS: Bleib dem Problem Alg 1 bzw. AlbSZ am Ball und lass nicht locker !
:engel:
Jo, denn die Sache mit meinem Rücken und den eingeklemmten Nerven muss ich echt aus der Welt schaffen... war bestimmt vorhin 9x auf WC... Da kriegst die Krise!!!
Ähm... irgendwie komisch... das Arbeitsamt hat sich bisher nicht gemeldet (normal, dauert ja ein bischen, denke ich)
Hatte gestern einen Termin, bei nem Herrn in der Arge und erst heute wurde mir klar, dass ich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben habe... ich muss dazu anmerken, dass ich mal wieder mein Stressproblem hatte und mich nicht richtig konzentrieren konnte. Nachträglich fällt mir auf, dass ich Blatt 3 vorgelegt bekommen habe und dies unterschrieb und dann später Blatt 1 & 2 + 3 bekommen habe.
Was n´nu???? Ich meine, scheissen die einfach auf meine Ansprüche von wegen AlbSZ und drücken mich in ne Fegekolone trotz Bandscheibenvorfall, Knorpelschaden usw.?
Achja, heute mittag erhielt ich gleich einen Brief von ASC (Arbeitsmarkt Service Center)... bin ich schon auf dem Weg der Zwangsversklavung? Ich meine, hallo? Was geht?
Kann mir jemand meine Fragen aus dem vorherigem Post beantworten? Ich hatte eigentlich gehofft, meine gesundheitlichen Defizite in den Monaten in den ich AlbSZ erhalte in den Griff zu bekommen, doch scheinbar werde ich jetzt irgendwo reingedrückt oder aber aus der Leistung rausgedrückt - was wohl passieren würde, wenn ich einen Lagerarbeiterjob, Strassenkerrerjob aus Gründen des Bandscheibenvorfalles nicht antrete.
Wenn ich mich nicht regenerieren kann, dann hab ich in diesem Leben keine Chance mehr.
Seebarsch
16.11.2006, 17:02
Hallo Hungrig,
oh Mann, dein Post ist wohl untergegangen.
Zuerst solltest Du der Agentur Dampf machen, dass die über Deinen Antrag entscheiden, dann bist Du das Job-Center los und Deine Fragen haben sich erledigt.
Was wollte denn das ASC mit dem Brief?
Hast Du in dem Antrag auf Alg 2 Deine gesundheitlichen Einschränkungen angegeben ? Wenn nein, solltst Du das flott nachholen.
Maßnahmen oder Stellen können Dir nämlich im Rahmen der Zumutbarkeit nur passend zu Deinen gesundheitlichen Einschränkungen angeboten werden !
:razz:
Jo hab ich, also meine gesundheitlichen Einschränkungen. Wenn ich tatsächlich als erwerbsunfähig gelten würde (das wäre krass, überhaupt diese Möglichkeit zu haben), dann würde sogar mein Rahmenvertrag wieder zahlen... 1200€ monatlich bis 2033, aber das sind für mich keine Zukunftsaussichten. Mir fällt die Decke auf den Kopf durch die jetzige Situation. Das natürlich keine Lebensqualität, ich bin mit meinen sozialen Kontakten total eingeschränkt, mir fehlt die Selbstsicherheit... kurz gesagt, das macht mich total fertig und ich schaff das nicht, damit bis zum Lebensende rumzuvegitieren. Wenn ich 60 wäre und diese Probleme hätte, okay, das Alter, so ist das eben... aber mit 28??? Ich sollte rumhüpfen und mich freuen... doch dem ist nicht so.
Das ASC (Arbeitsmarkt Service Center) ist so eine Beschäftigungstherapie (Zitat: "Wir sind mit 10000 Arbeitgebern im Grossraum Hannover in Kontakt").
Das ist eine Fördermassnahme für "gelernte Kräfte" und hat den Zweck, Defizite im Bezug auf Bewerbung usw. zu erkennen und abzustellen. Desweiteren kann man sich dort an den Rechner setzen und Bewerbungen fertigmachen.
Als ich dem Onkel in der Gruppeneinweisung (natürlich musste ich diese auch wieder kurz unterbrechen, da WC rufte...) dann erklärte, dass ich AlbSz beantragt habe und übergangsweise wegen Bedürftigkeit ALGII bekomme und ich laut Gesetz auch keine Fördermassnahme zur beruflichen Wiedereingliederung bei Bezug von AlbSz bekomme, fragte er sich natürlich auch "was nun?!"
Man sagte mir, dass die Bearbeitung meines Antrages für AlbSZ schon nen Monat dauern könnte, deswegen lasse ich momentan weiteres Nachfragen.
Desweiteren hab ich mir heute auch schon Termine für nächste Woche geholt, bezüglich Orthopäden, Urologen und ggf. nach dem Orthopäden... Neurochirurg:shock:
Wenn ich da heute nicht hingegangen wäre, dann wäre ich wahrscheinlich nicht um ne Kürzung gekommen um wenigstens diesem Aspekt aus dem Wege zu gehen, musste ich daran teilnehmen... und ich sah nur Frustration.
Was hat es denn mit dieser Eingliederungsvereinbarung auf sich? Wie läuft das denn ab, wenn ich AlbSZ erhalte?
Irgendwie hab ich Schiss, dass die das ganz fies deichseln und mir weiterhin AlgII + Verpflichtungen aufbürden anstatt meinen AlbSz-Anspruch und dessen Vorteile zuzusprechen, einfach indem sie meinen Anspruch von AlbSz mit dem ALGII verrechnen...
Seebarsch
16.11.2006, 20:25
Nö,
AlbSZ Anspruch mit Alg 2 verrechnen geht nicht. Alg 2 ist nachrangig, d.h. erst einmal wäre AlbSZ zuständig.
Allerdings kann sich das ändern, wenn das AlbSZ nicht hoch genug, um Deinen Lebensunterhalt zu sichern. Dann müsstest Du weiterhin ergänzend Alg 2 beziehen und wärst dann voll in der Mühle der ARGE mit allen Schikanen.
Grundsätzlich ist ja die Teilnahme an dem Bewerbungstraining, oder was auch immer es ist, nicht ganz so schlimm.
Nutz die jetzige Gelegenheit doch auch, um erst einmal Deine Gesundheit mit Hilfe der Ärzte wieder einigermaßen auf die Reihe zu bekommen.
Die Entscheidung über Deinen AlbSZ Antrag dürfte maximal 1 Woche dauern ! (Glaub mir, ich weis wovon ich spreche). Ruf doch mal die Servicenummer der Agentur an und mach da Dampf !
:geist:
1 Woche :shock:
Das gibts nicht... es sind bisher locker 2 Wochen vergangen und nichts, keine Antwort, nichts...
Mein Anspruch auf AlbSZ war früher 636€ zusätzlich hab ich einen Anspruch auf Wohngeld i.H.v. 90€, also mehr als jetzt. Somit könnte ich ja kein ergänzendes ALGII beziehen... schliesse ich jetzt daraus.:confused: Klingt ja auch plausibel.
Seebarsch
17.11.2006, 11:11
So ist es !
Dann könnte Dich das Job-Center mal bei Mondenschein !!!
Es ist also wirklich wichtig für Dich, dass Du das mit dem AlbSZ schnell geklärt bekommst!
Gruß und Erfolg!
Wollen die mich verarschen?
Ich hab heute 3 Briefe bekommen... alle vom AA
1.Brief: (am 29.11.2006, 15:05 erstellt) Erstattungsanspruch eines anderen Leistungsträgers
für ALGII vom 01.11.2006 - 30.11.2006 und vom 01.12.2006 - 31.12.2006....?!?
2.Brief ( 29.11.2006, 16:42) : Bewilligungsbescheid zur Kd.Nr.
über Ihren Anspruch wird wie folgt entschieden...
Leistungsart: AlbSAZ gem. §86a SVG
Anspruchsbeginn: 27.10.2006
Anspruchsdauer: 60 Kalendertage....:-x
von 27.10.2006 - 25.12.2006 Leistungsbetrag 23,24 täglich
3. (29.11.2006, 20:03)Brief:Ihr Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe für ehemalige Soldaten auf Zeit gem. §86a SVG endet voraussichtlich am 25.12.2006.
Im Anschluss an Arbeitslosenbeihilfe für ehemalige Soldaten auf Zeit gem.§86a SVG besteht ab 01.01.2005 ein gesetzlicher Anspruch auf ALGII, wenn die entsprechenden Voraussetzungen (z.B.Bedürftigkeit) vorliegen.
Das ALGII ist Teil der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zur Grundsicherung gehören Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, Dienstleistungen, Geldleistungen (insbesondere zur Sicherung des Lebensunterhaltes) und ggf. Sachleistungen. bla,bla
Fazit....
Ich hab nicht einen müden Pfennig/Cent von diesen A.. bekommen... das ist doch grob gesagt, ne Verarsche. Von meinen damals 12 Monaten Anspruch auf AlbSAZ hab ich einen Monat und 10 Tage Geld bezogen, dann wurde der Kram von Schw****staat für seine Diener in Uniform auf 6 Monate gekürzt und ich bekomme von den 6 Monaten nur ... ja, das was oben steht. Ich hab so einen Hass und wünsche mir vom Weihnachtsman eine thermonukleare ... sollen uns doch irgendwelche Terroristen regieren...die machen das auch nicht besser/schlechter...
Wie können die das so einfach machen???? Das sind zwei völlig verschiedene Leistungsarten mit jeweils anderem Frust und Stressaufwand.
edit: als ich gerade versuchte beim Jobcenter anzurufen, war keiner mehr da... der Dame bei der Arbeitsagentur leuchtete die Anspruchsdauerkürzung auch nicht ein, sie meinte sie wird das der Leistungsabteilung zukommen lassen und das nochmal prüfen lassen.
Grosses Tennis... der Rest vom 27.10. bis Monatsende wurde mir am 29.11. überwiesen. Der höhere Anspruch von ALB SAZ ggü. ALGII wird einfach unter den Tisch fallen gelassen... sind ja nur ca. 50€ monatlich (697,20€ ggü. 640,70€). So schafft man Frustration im Land und durch solche Aussichten entstehen Leute, die keine Hoffnung mehr haben und Amoklaufen oder sich selbst "wegeuthanasieren". Also, bamm (Stempel drauf)> Unterschicht!
edit 2: Für die Zeit vom 01.11.2006 - 30.11.2006 werden dem Berechtigten (ARGE Hannover) 697,20 € ausgezahlt ... ich hab 640,70 bekommen... leckt mich am A.. was wird man da vera... Ich hab keinen Bock mehr.
Seebarsch
01.12.2006, 14:03
Hallo Hungrig,
das stimmt doch alles von vorne bis hinten nicht!
Zunächst zur Anspruchsdauer:
Du hattest geschildert, dass Du Alg vom 12.08. - 02.10.2004 = 52 Kalendertage erhalten hast.
Selbst wenn man einen Anspruch von 180 Kalendertage = 6 Monate zugrunde legt, bleiben dann noch 128 Kalendertage über!
Allerdings gehe ich weiterhin davon aus, dass der damals bestehende Gesamtanspruch von 12 Monaten rechtlich anzuwenden ist.
Hierzu gibt es eine Übergangsregelung.
Nach den Weisungen der BA (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A016-Infomanagement/Publikation/pdf/DA-Soldatenversorgungsgesetz.pdf)zu § 86a SVG RZ 86a.8 regelt sich die Anspruchsdauer nach § 127 SGB III.
Zum § 127 SGB III gibt es eine Übergangsregelung des § 434i Absatz 2 (http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm) SGB III nach dem das alte Recht weiterhin anzuwenden ist.
Ich würde Dir dringend empfehlen, gegen den Bewilligungsbescheid zumindest hinsichtlich der Anspruchsdauer einen Widerspruch einzulegen und auf die Fundstellen zu verweisen!
Alternativ könntest Du dir auch die Sachen ausdrucken und mit dem Teamleiter des Leistungsbereiches einen Termin machen um die Sachen zu besprechen!
Da scheinen wirklich dicke Bretter zu bohren sein!
Wieso muss das immer so sein, scheinbar ist der Mensch, der hinter dem Schreibtisch hockt dauernd einer, dessen Persönlichkeitsprofil von Missgunst dominiert wird.
Solche Leute müssen sich echt nicht wundern, wenn man sie in der Stadt trifft, sie ein Grinsen auf dem Lippen haben weil man zweimal überlegt ob man sich nun ein oder zwei Flaschen Schampoo leisten kann, dass sie eine in die Fr... bekommen. Für mich wäre das sogar zu wenig...
Ich schaue mir mal die Fundstellen an, erstelle nen schriftlichen Widerspruch und werde mich dieses Wochenende mit Alkohol, den meine Freunde sponsoren ein deutliches Stück näher ans Ende meiner Tage bringen. Dass einem da der Satz, "Das Leben ist schön!", wie blanker Hohn eines Oberklassenjupies wie blanker Hohn oder Spucke im Gesicht vorkommt, ist kein Wunder.
Danke jedenfalls an euch, wenn es dieses Forum nicht gäbe... nicht auszudenken, wie die Willkür noch mehr am Schreibtisch dominieren könnte. Recht hat der, der es bezahlen kann oder ggf. genügend Mittel hat um seines durchzusetzen. So sieht es aus in unserem "Rechtsstaat"... wenn man lange genug im Wind steht, dann bricht man.
Aber ganz ehrlich, ich wüsste garnicht wie ich meine möglicherweise 308 Tage handfest begründen sollte...
Ich hab nochmal durchgerufen und denen das erklärt....hmmmm man meldet sich bei mir telefonisch nächste Woche...ich hab Angst, dass aufgrund meiner mangelnden Sachkundigkeit das einfach unter den Tisch fallen gelassen wird.... zitter... bibber... schliesslich bedeutet AlgII mehr Stress als ALBSAZ... Ich hoffe!
Seebarsch
01.12.2006, 16:32
Hallo Hungrig,
die Hoffnung stirbt zuletzt!
Bis jetzt immer noch keinen Anruf der Leistungsabteilung erhalten. Scheint so, als müsste ich einen Widerspruch anfertigen...
Das "Tolle" ist, dass ich während meiner Anspruchsdauer von AlbSZ behandelt werde wie ALGII-Bezieher, ich hab meine Termine beim Jobcenter, Sanktionen werden von denen vorgenommen (z.B. hab ich eine Eingliederungsmassnahme für gelernte Kräfte erhalten:patsch: , bei der ich am 20.12.2006 nun meinen Termin habe...). Selbst wenn mein Widerspruch fruchten sollte, dauert es und dauert und dauert und in der Zeit bin ich ALGII-Lohnsklave bzw. Unterschichtenmember ohne Perspektive und der Überschuss an AlbSZ wird mir als Nachzahlung ausgezahlt, der Rest, der als ALGII ausgezahlt wurde, geht dann ans Jobcenter und der Unterschied an Behandlung wird mir nicht nacherstattet...siehe Beispiele der Eingliederungsmassnahme, welche ich nicht hätte, wenn es alles reibungslos laufen würde.
Nächste Woche verliere ich noch mein Auto und bin dann wohl nur noch in meinen vier Wänden. Weihnachten werde ich alleine verbringen, Silvester wohl ebenso und ständig den Briefkasten im Auge... das Telefon neben dem Kopf. Das ist ein Leben... und Deutschland gehts besser...lol.
Heute Änderungsmitteilung bekommen... ohne einen schriftlichen Widerspruch eingereicht zu haben, hab ich auf einmal anstelle von 60 nun 120 Tage Restanspruch...
Meint ihr ich soll dagegen nun auch noch nen Widerspruch erstellen??? Lieber nicht oder?!
Seebarsch
08.12.2006, 17:29
Hallo Hungrig,
das ist ja mal ein erster Erfolg !
Allerdings würde ich gegen diesen Bescheid auch in Widerspruch gehen, da meiner Meinung nach die Übergangsregelungen nicht eingehalten wurden.
Siehe dazu meine vorherigen Postings!
Mann, das ist ein Ding, da kommt man sich vor, als wenn man mit der Nagelfeile einen Betonpfeiler sägen muss!
:patsch:
Eben dieses!:wut:
Oh man, weiss nur nicht wie ich mir das da "hinsubsumieren" soll, damit das auch alles hieb- und stichfest scheint. Nicht, dass die mich wieder nachträglich auf 60Tage runterkürzen.:?
Seebarsch
09.12.2006, 12:57
Hi, benutze doch die von mir benannt Übergangsregelung nach § 4... und 127 SGB III zur Dauer des Anspruchs.
Da sich die Dauer des Anspruchs gem. § 86a SVG an dem § 127 SGB III orientiert muss auch die Übergangsregelung gelten.
Gruß
Mir reichts!!!!
Wenn ich eine +++++ hätte....
Heute, Samstag, Änderungsbescheid bekommen, ohne Begründung von 120 Tagen auf 60 Tage. Sprich, keinen Anspruch mehr...
Was soll das, ich denke ich werde da noch einmal anrufen und beim nächsten mal nehme ich eine +++ und +++++ das ++++++ in seinem Büro, vor dem Weihnachtsfest. Ich hab solch einen Hass. Keine Begründung, nichts, was für eine Willkür, Stalin hat wenigstens noch Begründungen gegeben, wenn er durch Willkür Leute umbrachte, ich werde wie ne Puppe durch die Gegend geschubst!!!!
Kann sich wohl jeder denken, was man durch + ersetzen könnte und wie ich mich gerade fühle. Die tanzen auf unseren noch nicht geschaufelten Gräbern und stossen mit Prosecco auf unser Ableben durch Amokläufe an, die durch ihre Unorganisiertheit nur unsere Grundrechte einschränken und uns immer weiter kontrollierbar machen. Wir Zeit, dass in diesem Land mal sowas wie ne kleine Revolution passiert, nee, lieber ne Grosse, sonst kommen wieder Reformen von Oben. Ich hab alles Vertrauen in das Land und in jeden Menschen verloren und würde mir wünschen, dass alle verrecken. Das ist ne tolle Taktik die Leute fertigzumachen und bei mir haben die es geschafft. So als hätte sie mich verprügelt und mir immer wieder die Hand gereicht und mir damit signalisiert: "So, passt schon, nu is es vorbei", und als ich gerade wieder auf den Knieen bin, bekomme ich wieder einen Tritt ins Gesicht.
Hallo Hungrig,
ich kann Dich aus eigener Erfahrung schon gut verstehen, vielleicht wäre es mal ander Zeit das Du dir einen Fachanwalt für Sozialrecht suchst- Vorher gehe aber bitte zu Deinem zuständigen Amtsgericht und lasse Dir einen Beratungsschein ausstellen, dann kosten Dich die Erstberatung nichts. Unmd dann nichts wie hin zu Anwalt, von dem noch mal alles durchrechnen lasen und dann die richtigen und wohlbegründeten Widersprüche einlegen lassen. Ggf. einen Antrag beim zuständigen Sozialgericht auf einsteilige Anordnung zur vorläufigen Auszahlung von ALG II stellen, Deine Hilfsbedürftigkeit steht ja wohl fest und die Eilbedürftigkeit auch. Laß Dich sofort fachlich beraten.
Merke Dir eins, mit telefonischen Anfragen, Einwänden usw. kommst Du niemals weiter. Das System arbeitet so nun mal nicht.
Du warst doch sogar Zeitsoldat. Da mußt Du doch wissen wie es läuft. Auch beim Bund hast Du ausschließlich mit schriftlichen Anträgen was erreichen können.
Betreffend des offensichtlich rückwirkend gekürzten Anspruchszeitraumes nach der BW Zeit. Hast Du dich schon mal an den Bundeswehrverband gewendet und Dich da schlau gemacht.
Ich zumindest war als Zeitsoldat damals dort Mitglied. Die können Dir in der Regel über all solche Probleme Auskunft geben.
Laß Dich nicht zum Spielball von irgendwelchen Hirnis in den Behörden machen. (ARGES sind ja noch nicht mal Behörden). Um ihre eigenen Fehler zu vertuschen werden da oft die merkwürdigsten Begründungen zurechgebogen und haarsträubende Entscheidungen getroffen.
Natürlich ist das alles zu Weihnachten für Dich sehr, sehr hart, aber Du mußt Dich wehren, da hilft Dir keiner, das mußt Du ganz alleine tun.
Und eines ist auch klar, sich irgendwo in aller Stille vor den Zug zu werfen bringt außer der ARGE niemanden was. Du tust denen damit einen riesen Gefallen und die Sache ist morgen sang- und klanglos vergessen, oder glaubst Du vielleicht das deswegen einer von den für Deinen Fall zuständigen Sachbearbeitern auch nur eine Nacht nicht richtig schlafen könnte ? Staatsschergen hat das noch niemals interessiert, die haben immer eine moralische Entschuldigung für sich selbst. Das hatten die auch in Auschwitz und anderswo, moralische Schuld haben die nie empfunden, selbst hinter her nicht.
Also, erwarte kein Mitleid oder Hilfe von diesen Leuten, für die bist Du nur eine Fallnumer ohne jegliches perönliches Schicksal. Ganz im Gegenteil wollen die das ger nicht wissen, denn erst dann wären Sie innerlich beteiligt.
Also wehr Dich dagegen mit allen Dir rechtlich zur Vefügung stehenden Mitteln. Anwalt, Sozialgericht und ggf. auch Fachaufsichtsbeschwerde gegen den persönlich verantwortlichen Sachbearbeiter bei der ARGE.
Versuche selbst aktiv zu werden und bringe die ARGE dazu den passiven Part zu übernehmen, denn dann erst bestimmst Du wie es weiter läuft und kommst endlich mal aus der passiven Rolle raus.
Jetzt bist Du passiv und kannst Dich jeweils nur ärgern gegen alles was mit Dir geschieht und wenn es noch so ungerecht ist.
Du mußt nbedingt selbst in die Offensive gehen, nur dann kannst Du agieren und vor allem hast Du endich mal wieder die Möglichkeit selbst ein paar kleine Erfolgserlebnisse zu haben.
Das mit Deinem Auto tut mir leid, kenne ich aus eigener Erfahrung. Aber beruhige Dich, alle anderen müssen ab Januar schon wider 4-6 Cent mehr pro Liter bezahlen, von allen anderen preislichen Errungenschaften unseres schönen Landes mal abgesehen. Ist Dir noch agr nicht aufgefallen, wie viele Autos mit dem Schild 'zu verkaufen' vor den Häusern stehen?
Wenn ich Abends (zuletzt gestern Abend, also Freitag so gegen 09:00) durch unser Bargteheide fahre, bin ich schon fast allein unterwegs.
Übrigens, das Auto habe ich bereits vor einem Jahr freiwillig abgemeldet, dafür ist mir mein ALG II zu schade.
Statt dessen fahr ich seit diesem Tag Motorrad, hat mich schlappe 800 EURO gekosten, zzgl. 38 EURO Versicherung im Jahr und ein par EURO Steuern. Verbrauch so ca. 3,4 Liter Normal pro 100 km, daher fahre ich wohin ich will und kanns mir trotzdem leisten. Im Sommer mal eben ein verlängertes Wochenende nach Dänemark, kein Problem, 9 Liter Benzin hin, 9 Liter zurück, Campingplatz mit eigenem Zelt. Das kann sich jeder leisten.
Also, sei pfiffig, wehre Dich nach Kräften und versuche im übrigen stets das Beste aus der Situation zu machen und wenn es noch so schwer ist.
Ich wünsche Dir dennoch frohe Festtage, vielleicht gibt es ja doch jemanden mit dem Du sie verbringen kannst. Viele Grüße, Mike
Das Ding ist ja, dass ich doch eigentlich schon fast alles geklärt hatte, sprich ich hatte schon die Änderungsmitteilung von 60 auf 120 Tage. Hab mich sogar noch weggelacht über das Schreiben von ASC (für ALGII-Empfänger... Eingliederungsmassnahme für Langzeitarbeitslose... lol, ich bin seit 2 MOnaten ARBEITSLOS!!!!)
Das scheint mir wirklich Routine zu sein! Ich werde jedenfalls Montag hin und nicht mit irgend ´nem Sachbearbeiter quatschen, sondern ich will einen Termin mit einem höherem Verantwortlichen der Leistungsabteilung. Das ist in meinen Augen Verarschung, genau am Wochenende kommt der Brief an, damit man auch ja nichts machen kann. Am 20.12 hab ich nun den Termin beim ASC - das vor allem auch NUR für "GELERNTE KRÄFTE" ist... Man, wenn ich nicht so kaputt (körperlich, das seelische Gefüge wird gerade zerbrochen...) wäre, dann würde ich versuchen in die Legion zu kommen.
Ich verstehe es nicht... hilft mir auch meine Rechtschutzversicherung in einem solchen Fall?
Zum Auto, ich werde wohl hoffentlich bald wieder bei der BW anfangen, allerdings als zivil und naja, kannst Dir ja vorstellen, dass ein Auto in dem Fall schon notwendig ist, wenn man auf Lehrgang nach Mannheim muss, dann wieder nach Hannover und wer weiss wo dann noch hin. Aber so wie das momentan aussieht, wäre im Schlaf verhungern unter Zurhilfenahme von Medikamenten gar keine schlechte Alternative, stresst jedenfalls nicht so. Ich will ja kein Mitleid, ich will mich entfallten können, in Ruhe gelassen werden und mich auf mein Leben konzentrieren können, doch scheinbar bereitet es irgendeiner höheren Macht Freude jemanden in die Ecke zu drängen und zu schauen, dass dieser (Ich), nen Fehler macht und seine Fassung verliert.
Momentan scheint es mir wirklich so, als wenn es keinen Ausweg mehr aus dieser Lethargie gibt, wie Sisyphus rolle ich nen Stein auf den Berg nur um zu sehen, dass er auf der anderen Seite wieder runterrollt...
Damit ich mit dem Geld klarkomme, hungere ich ein, zwei Tage und dann gibt es was zu essen, hungern, essen...usw., achja und zum Briefkasten gehen und lustige Briefe lesen, in denen das zunichte gemacht wird, was mir vor einer Woche zugesichert wurde... was soll das??? - Für mich ist das Willkür, es steht nicht einmal eine Begründung drinn... nichts...
Ps, mein Hartz4 wäre ja schon bewilligt, es geht mir aber darum, dass ich wie ein Mensch behandelt werde, dazu gehört, dass ich ein Recht auf meinen Anspruch habe, dieser Anspruch wurde mir im Jahre 2004 in einer Höhe von 360 Tagen bewilligt... 52 genommen, nun 60 und das soll es gewesen sein... da will man mit dem Klappspaten auf Jagd gehen und Jochbeine zertrümmern! Sorry, wenn ich das so grausam formuliere, jedoch ist das in meinen Augen weniger schlimm als das Verhalten eines Staatsbediensteten, der mit den Rechten eines ehemaligen Kollegen so umgeht... in unserem Rechtsstaat... kann man ihn noch so nennen?!
Achja, noch ne Änderung meines Beitrages, bzw. Ergänzung, ich hab ja sogar schon mit nem Sozialberater der Bundeswehr gesprochen. Der hatte nicht einmal eine Ahnung ob ich überhaupt noch Ansprüche habe... ja was soll man dazu sagen? Recht hat der, der für die Kompetenz das Recht das einem zusteht herauszufinden und durchzusetzen bezahlen kann, alle anderen sind der Willkür ausgeliefert und dürfen auf Milde, Glück und gute Laune eines Sachbearbeiters hoffen. Ob die sich gestern bei der Kaffeepause in der Agentur für Arbeit schon lustig über mich machten? Hab immer diese Bilder von den GeZimokeln im Kopf, die nen Fahnenjunker belächeln, der egal was er macht von dem Lehrkommandeur gemassregelt wird.
Weihnachten wird auch nichts, meine Freundin machte gerade mit mir Schluss, hat ihre Prüfung nicht geschafft (BW, das gleiche was ich auch machen will) und gibt natürlich mir die Schuld, weil ich sie mit meinen Problemen belastete. :wut: Ja, das ist alles toll, also darf ich auch mit keinem über meine Sorgen reden, weil ich ja jeden frustrieren würde... und diese Frustration immer ein Grund für ein persönliches Versagen gerechtfertigt werden kann. Wie soll man sich da fühlen:confused:
Komisch, nun hab ich gute Laune, versuche diese ganzen Niederschläge als Herausforderung zu sehen mich niederzumachen, klar gibt es einfachere Lösungen um Schluss zu machen... aber der einfache Weg ist nicht mein Weg. Wäre ja auch zu langweilig, man schreibt sich, spätestens Montag, wenn ich mit einem von der AA durch bin... see ya, and don´t let them get ya down!!!
hmmm... gerade telefonisch versucht nen Termin beim Teamleiter der Leistungsabteilung zu bekommen... geht nicht! Die rufen mich zurück, hab mir nen Anwalt für Sozialrecht rausgesucht, wer weiss, - ist eine Strasse vom der AA entfernt.
Kein Anruf, keine Post, die melden sich einfach nicht... wieso kann ich die anderen Beiträge nicht verändern?
StephanK
19.12.2006, 11:38
Kein Anruf, keine Post, die melden sich einfach nicht... Diese Erfahrung machst keineswegs nur Du allein. Arbeitsagentur und noch mehr ARGE sind "Hingeh-Behörden". Wenn Du vor Ort auf der Matte stehst, erreichst Du meistens mehr als durch Anrufe.
Du machst gerade eine ziemliche Krise durch.
Engländern empfiehlt man in solchen Fällen steifgehaltene Oberlippen, Deutschen wünscht man steifgehaltene Ohren. Und bei den meisten Nordeuropäern müsste man den Wunsch hinzufügen, dass sie nicht alles so schrecklich ernst nehmen sollen.
...also, einer hats falsch gemacht - ich rufe an, einer macht es richtig - dann kommt eine und sagt:"nee, das ist falsch!" - und macht es falsch:) - ich rufe an und eine ruft mich an und erklärt mir das eben aufgezählte...:shock:
Jetzt hab ich wieder 120 Tage. Ach ja, hab mich da wohl geirrt, damals wurden mir nur 180Tage bewilligt, hab gestern nochmal nachgeschaut, hätte ich damals mal nen Widerspruch gegen die 180 Tage eingelegt, denn da waren es ja noch 360... (vom Gesetz her, die Kürzung auf 180 erfolgte ja erst 2005, aber naja...)
Gott, da wird man ja deppert... aber egal, werde mir heute meine Kiste Bier (Arbeitslosenchampus :) ) zum Siege reindrücken und auf uns alle und die Welt anstossen... das hab ich mir verdient!
Tja, wie sollte es anders sein, die haben mir zwischen dem 21.12.2006 und dem 02.01.07, in meiner Abwesenheit über die Feiertage (abgemeldet bei der Agentur für Arbeit) 3 Briefe zugesandt.
Der erste Brief (20.12.2006, 09:57:08) handelte lediglich über den Erstattungsanspruch ggü. dem Jobcenter, welche in Vorleistung traten und erklärte mir, dass mein Anspruch an Arbeitslosenbeihilfe vom 01.01.2007 bis 31.01.2007 an das Jobcenter erstattet wird.
Der zweite Brief (20.12.2006, 09:58:10) war mein Bewilligungsbescheid von Arbeitslosenbeihilfe vom 26.12.2006 – 25.02.2007, die an die bereits bewilligten 60 Tage vom 27.10.2006 – 25.12.2007 anschlossen, also insgesamt die mir zustehenden 120 Tage.
Beim dritten Brief (21.12.2006, 23:18:26 - ???) wurde mir dann mitgeteilt, dass mein Leistungsanspruch erschöpft sei, sprich nur Anspruch vom 27.10.2006 – 25.12.2007. Dabei verschlug es mir den Atem und meine Stimmung wurde wieder schlagartig schlechter, wofür hatte ich alles im Vorfeld erledigt, wofür die Entschuldigungen seitens der Arbeitsagentur, wenn alles was ich versuche nur Sisyphusarbeit ist?
Am heutigen Tage (05.01.2007), erhielt ich dann vom Jobcenter einen Anhörungsbogen, der darüber entscheiden soll, ob mein ALG II absenkt oder ggf. einstellt, da ich meinen Termin beim ASC nicht wahrgenommen habe, der Telefongespräch am 19.12.2006 laut ASC „hinfällig“ sei, da ich ja Arbeitslosenbeihilfe für Soldaten auf Zeit bezöge.
Ich hab mich nun an höchster Stelle in Niedersachsen gewandt und gebe jemandem die Chance es besser zu machen als im Falle eines anderen Arbeitslosen. Ich bin mit meiner Macht am Ende.
x_anonymus_x
05.01.2007, 18:04
Hallo Hungig,
ich habe mir gerade Deine komplette Geschichte durchgelesen ... meine Herren! Was für ein Durcheinander!
Beim dritten Brief (21.12.2006, 23:18:26 - ???) wurde mir dann mitgeteilt, dass mein Leistungsanspruch erschöpft sei, sprich nur Anspruch vom 27.10.2006 – 25.12.2007. Dabei verschlug es mir den Atem und meine Stimmung wurde wieder schlagartig schlechter, wofür hatte ich alles im Vorfeld erledigt, wofür die Entschuldigungen seitens der Arbeitsagentur, wenn alles was ich versuche nur Sisyphusarbeit ist?
Ich kann hier StephanK nur Recht geben: Hingehen! Nimm Deine gesammelten Werke und steh' dort am Montag früh (!) persönlich auf der Matte. Versuch' es mit einer persönlichen Beschwerde (freundlich, aber bestimmt) beim entsprechenden Teamleiter der Leistungsabteilung und bitte um Aufklärung. Des weiteren würde ich die Chronologie der bisherigen Vorfälle bzgl. Deiner Agentur in einem sachlichen und freundlichen (ernst gemeint!) Schreiben an den entsprechenden Leiter vor Ort schildern und auch hier um Aufklärung bitten. Des weiteren notier' Dir bitte in Zukunft immer die Namen der Leute, mit denen Du sprichst, sei es nun telefonisch oder persönlich - einfach, damit Du Dich auf die jeweiligen Gespräche auch berufen kannst.
Ich hab mich nun an höchster Stelle in Niedersachsen gewandt und gebe jemandem die Chance es besser zu machen als im Falle eines anderen Arbeitslosen. Ich bin mit meiner Macht am Ende.
Nope, bist Du nicht! ;-)
Ich denke z.B., dass dieses letzte Schreiben automatisch vom System generiert wurde und eigentlich aktuell hinfällig ist. Nichts desto trotz ist das auf der menschlichen Ebene einfach nicht hinnehmbar, wenn solche Sachen passieren.
HTH
x_anonymus_x
--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr
Im Februar hab ich einen schriftliches Auswahlverfahren für einen super Job, stellt euch mal vor, wie ich mit den Nervern runter bin. Ich bin total im Eimer von dieser Achterbahnfahrt und hab echt gedacht, dass ich am 19.12. das erlösende Telefongespräch hatte. Ich hab die Dame noch gelöchert, ob es denn nun entgültig sei, ja, sei es... lol?! Nee, da fällt mir nix mehr zu ein!
Vor allen Dingen... 23:18 Uhr ... welcher Beamte ist denn da noch am Arbeiten??? Ich war das mal, als Soldat beim Verhören, nicht ich als Verhörter, sondern als Protokollschreiber, das traue ich aber kaum einen Beamten/angestellten Sachbearbeiter in der nichtmilitärischen Umgebung zu. :)
Seebarsch
05.01.2007, 19:18
Hallo Hungrig,
so langsam glaube ich dass mich der Affe beisst.
Von der Sache her hat anonymus wohl den Treffer gelandet.
Der Absendezeitpunkt des Aufhebungsbescheides deutet darauf hin, dass der Bescheid im Rechenzentrum der BA automatisch erstellt wurde.
Der Bescheid wird sich auf das Beendigungsdatum 25.12.2006 beziehen.
Zusätzlich kam ja noch ein Bewilligungsbescheid ab 26.12.2006
Das ganze rührt daher, dass man deinen ersten Bewilligungsbescheid mit der Bewilligungsdauer von 60 Tagen nicht auf 120 Tage geändert hat.
Dann hättest Du einfach nur einen Änderungsbescheid hinsichtlich der Bewilligungsdauer erhalten.
Die sind hingegangen und haben die Erstbewilligung für die ersten 60Tage ablaufen lassen (siehe Beendigungsschreiben) und haben dann eine neue Bewilligung für 60 Tage gemacht.
Verstehen muss man das nicht! Da hat sich einer wegen fehlenden Denkens zuviel Arbeit gemacht und zusätzlich für Verwirrung gesorgt.
Allerdings würde ich mich an Deiner Stelle aber tatsächlich mal kräftig beschweren. Zum einen, damit Du fdas ür Dich auf die Reihe bekommst, zum anderen, dass die Vorgesetzten mal mitbekommen wie an dieser "Katastrophenstelle" von Anfang geschlampt wurde und offensichtlich Fachkenntnis nicht vorhanden ist.
Für Dein Vorstellungsgespräch wünsche ich Dir alles, alles Gute!
:wut:
Tja, traurig oder?!
Das witzige ist nun auch noch der Brief seitens des Jobcenters, welcher mir die Grundsicherung kürzen will, obwohl mir zugesichert wurde, dass ich dann den Termin nicht wahrnehmen müsse. Klar hatte ich zu dem Zeitpunkt als ich dort anrief noch nichts schriftliches, jedoch hat die Frau von der Arbeitsagentur auch meine Sachbearbeiterin beim Jobcenter angerufen, das habe ich am 19.12.2006 erfahren, als ich nach dem Anruf meine für mich zuständige Sachbearbeiterin beim Jobcenter über die Neuigkeiten informieren wollte.
Da meinte sie, das alles geklärt sei, die Frau von der Agentur für Arbeit habe ihr alles erklärt und nun ist alles in Butter, deswegen auch meine Freude weiter oben.
Da wirst noch verrückt!
Seebarsch
06.01.2007, 16:04
Kein Wunder, dass die ihre Arbeit nicht erledigt bekommen. Die meiste Arbeit machen die sich selbst und der Kunde bleibt auf der Strecke!
:patsch:
So, alles erledigt, die Dame die am 19.12.2006 bei mir anrief ist Fr. aus dem Urlaub gekommen und hat umgehen bei mir durchgerufen um alles zu klären.
Wusste aber "indirekt" schon vorher bescheid, da ich 1 & 1 zusammenzählte und mich vorsichtshalber bei meiner Sachbearbeiterin in dem Jobcenter meldete, die müssten schliesslich noch eher Informationen bekommen als ich. Das "Verhörprotokoll" ist auch weggefallen, da meine Sachbearbeiterin im Jobcenter mich gleich mit dem zuständigen Bearbeiter des Protokolles verbunden hat, dem ich dann alles innerhalb von 2 Minuten erklärte... Reaktion:"Wieso hat mir denn keiner Bescheid gegeben?":patsch:
So, nun hab ich endlich Ruhe mich auf meinen Test vorzubereiten :)
Danke an euch für den Rückhalt, den ich wirklich brauchte, ist scheisse, wenn man sich total alleine fühlt
StephanK
15.01.2007, 13:34
Offenbar gibt's da Defizite bei der innerbehördlichen Kommunikation... :?
Freut mich, dass sich das doch noch klären ließ.
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei dem bevorstehenden Test!
Will mich da jemand umbringen????
Ich schaue gestern auf mein konto...56,50€ AA Hannover, für den 28.01.-31.01.2007. Hmmm, naja, kommt der Rest wohl morgen. Schaue aufs Konto, nur Miete abgegangen.
Ich ruf dann bei der Arge an, die Nummer kenn ich schon auswendig und die freundliche Dame erzählt mir, dass, da ja nun alles geklärt sei, ich vom Jobcenter in für Januar schon das Geld bekommen habe (Ende Dezember) und das nun der Rest vom Arbeitslosengeld I sei, der noch fehlte für Januar. Stimmt soweit. Nur ist für Februar nichts vom Jobcenter in Vorleistung gekommen, da ja nun das Arbeitsamt für Februar im Nachhinein zahlt, sprich, ich sitze mit 56,50 da und hab wieder nix zu kauen, weil die im letzten Monat das eingesehen haben wie die es machen wollen. Anstatt die Zahlung weiter vom Jobcenter für den letzten Monat kommen, wie die ganzen Monate und die sich das von der Agentur für Arbeit zurückholen, hab ich Ende Februar Geld von der Arbeitsagentur und Anfang März vom Jobcenter, oder wie darf ich das verstehen und wie darf ich so überleben?! Schliesslich kann man sich von 640€ abzgl. 315€ Miete+70€ Monatilcher Stromnachzahlung vom Vorjahr + 50€ reguläre Abgaben für die Stadtwerke keinen Hungergroschen zusammensparen, was ja auch nicht im Sinne des Erfinders für soziale Leistungen war.
Jeden Monat was neues, was hab ich nur getan???:wut: Ich bin schon wieder am Rande des Nervenzusammenbruches und Dienstag hab ich meinen psychologischen Beamteneignungstest.:band: :wut3: ... wie soll man bis dahin noch den Irrsinn aus dem Geiste vertreiben?
Es kann doch nicht richtig sein, dass ich hier der Verlierer bin und hungern muss, Angst haben muss meine Wohnung zu verlieren, dass mir der Strom abgestellt wird usw. - ich halte es nicht mehr aus!
Und nächsten Monat, wenn ich am Ende des Februars von der Agentur für Arbeit und Anfang März von der Arge Geld bekomme, dann bekomme ich wohl im April nix, da ich ja zum März doppelt soviel hatte, so sieht es aus, tolle Welt...
PS: Ich gehe doch recht in der Annahme, wenn die Arge für Februar wieder vorgestreckt hätte und sich das Geld von der Agentur für Arbeit wie die letzten Monate wieder geholt hätte, dann hätte ich keine Probleme oder? Wieso kommt keiner und erlöst mich von dieser Tortur?
Puh...jedenfalls kann ich mich auf die nette Frau vom Jobcenter verlassen. Ich bekomme jetzt von denen das Geld überwiesen und mit dem Geld von Ende Februar, welches von der AfA kommt + Rest vom Jobcenter (24.02. -28.02.) lebe ich dann im März.
Jetzt heisst es wieder beruhigen und Kaffe trinken...
Hallo Hungrig,
Jetzt heisst es wieder beruhigen und Kaffe trinken..
-ich hoffe doch Du hast Gebäck zum Kaffee :) , also cooldown.
-viel Glück beim Eignungstest
Gruß
border
Doppelkeks vom Schlecker mit der leckeren Kassiererin ;), danke!
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