Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was geht vor Krankenschein oder Unterschrift
Deathdriver
18.05.2009, 19:56
Ich habe mal wieder eine Frage bezüglich meiner Freundin.
Sie arbeitet noch bei einer Zeitarbeitsfirma.
Nun war sie 14Tage krankgeschrieben, da sie Rückenprobleme hatte.
Als sie den Krankenschein für die 2. Woche krank abgegeben hat, wurde ihr gesagt, entweder sie unterschreibt einen Schein, dass die 2. Woche Krank auf unbezahlt geht, oder die müssen sie kündigen.
Da sie angst hat, dass sie so schnell nichts wieder findet, hat sie natürlich unterschrieben, obwohl ich ihr mehrfach gesagt habe, dass sie das nicht machen soll :wut::wut:
als wir nun den Lohnstreifen kontrolliert haben, war einiges sehr unschlüssig
es stand nur eine Woche Krank drauf, es wurden mehr stunden ausgezahlt, als sie hätte machen müssen in dem Monat (163ausgezahlte stunden, von 154, die sie hätte machen müssen).
daher war ich mal fragen, wie und warum das so ist.
war natürlich nur eine Praktikantin da.
wegen dem Schein meinte sie nur es wäre so üblich, aber kein Zwang.
was ist es dann, entweder unterschreiben oder arbeitslos???:patsch:
wir hatten 38Ü berstunden für März errechnet, sie haben nur 20 auch seltsam, könnte sie mir auch nicht erklären.
Sprich volles Chaos da.
Meine Frage jedenfalls:
Was zählt eigendlich, der Krankenschein, oder das was sie unterschrieben hat???
wenn ich im Urlaub krankwerde, zählt ja auch der Krankenschein und nicht der Urlaubsschein.
gruß
lars
Seebarsch
18.05.2009, 20:28
Hallo deathdriver,
rechtlich gesehen, ist die Kündigung ein einseitiges empfangsbedürftiges Rechtsgeschäft. Das geht der Arbeitsunfähigkeit vor!
Mithin ist das Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis aufgelöst!
:wut:
Deathdriver
18.05.2009, 21:02
ja klar aber was geht den vor:
ein Krankenschein, oder ein schein (unterschrieben bei der Krankenscheinabgabe) wo ich für unbezahltfrei, bzw Gleitzeit unterschreibe???
ja klar aber was geht den vor:
ein Krankenschein, oder ein schein (unterschrieben bei der Krankenscheinabgabe) wo ich für unbezahltfrei, bzw Gleitzeit unterschreibe???
unterandroung der Kündigung, wenn es nicht unterschrieben wird
Aber die Kündigung wurde nur angedroht und nicht ausgesprochen. Zumal nichts schriftlich vorliegt.
Deathdriver.
Was genau steht denn in diesem Schein drin? Urlaub oder unbezahlter Urlaub?
Deathdriver
19.05.2009, 00:27
Das kann ich nicht genau sagen, werd meine freundin mal fragen,
sie sagt immer unbezahlt frei, wenn ich mir den Lohnstreifen so ansehe, kann es aber nicht sein,
weil der April hatte für sie eigendlich 154 Arbeitsstunden, da 22 Arbeitstage a 7h (35h-Woche), es wurden aber 163 stunden bezahlt laut Lohnstreifen,
fragt nicht warum, kein plan:confused:
Überstunden kommen eigendlich aufs Zeitkonto, wiel Zeitarbeitsfirma
erfahre ich hoffentlich am freitag
es stehen nur grundlohn, die 1. woche krank (lohnfortzahlung und dann eben noch Nacht- und feiertagszuschlag da
nix von urlaubsgeld oder Überstunden oder so etwas
es ist richtig, die kündigung wurde nur angdroht, da sie die aber nicht möchte, hat sie den schein unterschrieben,
ich kann mir aber eben nicht vorstellen, das dieser rechtsmäßig ist, da sie ja einen krankenschein abgegeben hat, somit ist der unterschribenen überstundenabbau/unbezahltes frei/oder so, eigendlich hinfällig, oder sehe ich das falsch
macht es den einen unterschied, was auf dem schein steht???
ich habe sie eben gefragt bevor ich sie auf arbeit gefahren habe
es stand unbezahltes frei auf dem schein
warum dann aber soviele stunden bezahlt wurden wird immer rätselhafter
mal sehen was freitag rauskommt
doch die frege bleibt,
trotzder unterschrift, müsste sie doch lohnfortzahlung bekomm, da sie einen krankenschein abgegeben hat und der unterschriebene schen somit hinfällig ist oder???
PS: sorry für die neuen beiträge, doch ich hab noch nicht rausgefunden, wie ich beiträge bearbeiten kann, ist ja kein button da
1.5 Ausfall der Arbeit wegen anderer Gründe (z.B. unbezahlter Urlaub) Sofern die Arbeit ohnehin wegen anderer Gründe ausfällt, (z.B. unbezahlter Urlaub der nicht Erholungszwecken dient), besteht für eine in dieser Zeit eingetretene Arbeitsunfähigkeit kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Erst mit Wegfall dieses anderen Grundes beginnt der Arbeitgeber mit der Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Ob ein Anspruch auf Krankengeld während des unbezahlten Urlaubs besteht, ist mit der jeweils zuständigen Krankenkasse zu klären.
Das BSG hat mit Urteil vom 27.11.1990 einen Anspruch auf Krankengeld bejaht.
Ich würde auch über die Möglichkeit einer Anzeige wegen Nötigung gegenüber dem Disponenten in Betracht ziehen.
Falls die Abrechnung nicht nochmal verändert wird und so stimmt, wie sie ist, sollte es doch kein Problem sein. ;)
Deathdriver
19.05.2009, 12:06
wenn ich das jetzt richtig verstehe, muss der Lohnstreifen geändert werden
1. Grund, der "unbezahlte Urlaub", diente zur Erholung, Auskuriren der Rückenprobleme
2. wenn ich auf die KK gehe und die sagen, es muss eine Entgeldfortzahlung erfolgen, müssen die es auch machen
@Maarc:
Die abrechnung stimmt ja eben nicht
- anstatt 10Tage entgeldfortzahlung, tauchen nur 5 auf
- anstatt 154/119 (da 35/eine woche unbezahltfrei) stunden, wurden 164 ausgezahlt, auf dem Lohnstreifen nicht nachvollziehbar warum
aber mir geht es eigendlich nur um die entgeldfortzahlung
dieses spielchen machen die übrigens immer, sobald man mehr als eine Woche krank geschrieben wird, soll man die weitere zeit auf unbezahlt freimachen, wir wissen von einer die hatte es nicht gemacht, sie hatte in der 2.woche freitags ihren letzten kranktag und samstags war die kündigung in ihrem kasten
daher unterschreibt meine freundin das ja immer brav, weil sie nicht arbeitslos werden will.
kann ich ja irgendwo auch verstehen, das kann doch aber nicht normal sein oder??
2 Möglichkeiten
Aufklären:
AG darauf hinweisen, dass die Abrechung falsch ist. Informationen über Krankengeld bei der KK einholen und für die Zeit des unbezahlten Urlaubs Krankengeld beziehen.
Verschweigen:
Nichts sagen und hoffen, dass der AG nichts merkt. Wichtig hier ist der Tarifvertrag der ZAF. Einige enthalten Fristen, bis wann Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden können.
Weiterhin. Wenn deiner freundin wieder damit gedroht wird, dass sie gekündigt wird, wenn sie so etwas nicht utnerschreibt, dann führt euch mal folgendens zu gemüte.
Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Wegfall eines Auftrags
Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist. Allerdings muss der Arbeitgeber den dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens im Kündigungsschutzprozess nachvollziehbar darstellen. Dazu reicht bei einer Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig der Hinweis des Verleihers nicht aus, der bisherige Auftrag, in dessen Rahmen der Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sei, sei beendet und es lägen keine Anschlussaufträge vor. Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen Unternehmensrisiko eines Verleiharbeitgebers und sind nicht geeignet, eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen.
BAG 2 AZR 412/05
Ich sehe während eines Auftrages keinerlei Chance eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Weiterhin muss laut Urteil des Bundesarbeitsgerichtes BAG 2 AZR 412/05 sinngemäßeingeräumt, dass eine betriebsbedingte Kündigung erst erfolgen kann, wenn der Arbeitnehmer 2-3 Monate ohne Einsatz ist.
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ständen die Chancen meines Erachtens also gut, wenn o.g. Bedingungen nicht erfüllt sind.
Edit:
Sie soll jemanden mitnehmen, wenn sie zu ihrem Disponenten geht. Wenn dan ein Spruch kommt: "Unterschreiben sie oder sie werden gekündigt", darf sich der Betriebsrat damit befassen und auch das zuständige Amtsgericht wegen Nötigung o.ä.
Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Wegfall eines Auftrags
Eine Kündigung ist aus dringenden betrieblichen Erfordernissen iSv. § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitsanfall und damit der Beschäftigungsbedarf dauerhaft so zurückgegangen ist, dass zukünftig das Bedürfnis für eine Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer weggefallen ist. Allerdings muss der Arbeitgeber den dauerhaften Rückgang des Beschäftigungsvolumens im Kündigungsschutzprozess nachvollziehbar darstellen. Dazu reicht bei einer Arbeitnehmerüberlassung regelmäßig der Hinweis des Verleihers nicht aus, der bisherige Auftrag, in dessen Rahmen der Leiharbeitnehmer eingesetzt worden sei, sei beendet und es lägen keine Anschlussaufträge vor. Kurzfristige Auftragslücken gehören zum typischen Unternehmensrisiko eines Verleiharbeitgebers und sind nicht geeignet, eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen.
BAG 2 AZR 412/05
Ich sehe während eines Auftrages keinerlei Chance eine betriebsbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Weiterhin muss laut Urteil des Bundesarbeitsgerichtes BAG 2 AZR 412/05 sinngemäßeingeräumt, dass eine betriebsbedingte Kündigung erst erfolgen kann, wenn der Arbeitnehmer 2-3 Monate ohne Einsatz ist.
Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ständen die Chancen meines Erachtens also gut, wenn o.g. Bedingungen nicht erfüllt sind.
Kann ich bestätigen ... obwohl mein ehemaliger Arbeitgeber nicht nachvollziehen konnte, dass ich ne Kündigungsschutzklage eingereicht hätte ...
Die Kündigung kam noch während des Einsatzes (Ende war aber schon bekannt), war danach noch 14 Tage zu Hause.
Das zweite Urteil hätte ich mal kennen sollen, dann wäre meine Abfindung sicher noch höher ausgefallen.
Also nix gefallen lassen und wenn's dicke kommt, ab zum Anwalt. Arbeitsgerichtsverfahren gehen schnell.
Deathdriver
20.05.2009, 13:01
also den Lohnstreifen überarbeiten lassen,
und wenn´s wieder mal ist nicht unterschreiben, weil kündigen dürfen die nicht, da die stelle ja sonst anderweitig besetz werden muss.
danke werd euch berichten was raus gekommen ist
Deathdriver
28.05.2009, 18:18
hier die Äußerung der za:
Es ist bei denen so üblich, das wenn jemand in den ersten 4 wochen bei einer neuen Einsatzfirma krankwird, ab der 2. krankwoche alles auf unbezahltfrei, oder eben überstunden geht
wegen der stunden, die zu viel drauf stehen soll ich mich an die Buchhaltung wenden
ich dachte ich muss platzen:wut:
Krankenschein hamse auch schon wieder verbummelt,
genau so wie Ihre anfertigung vom Arbeitsvertrag:sensationell:
voll der sauhaufen da
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