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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusätzliches Zum Arbeitslosengeld I ?


Yvonacci
05.08.2005, 10:07
Hallo, habe mir die Beiträge angeschaut und finde die Tipps echt informativ. Super!

Ich lebe seit 1,5 Jahren mit meinem Freund und meinen Kindern 16+5 Jahre zusammen. Anfang Juni haben wir einen Mietvertrag für ein Häuschen unterschrieben. Ende Juni bekam ich die betriebsbedingte Kündigung auf den 31.07.2005. Da ich nur für 5,5 Std angestellt war bekomme ich 658€ Arbeitslosengelt. Zuzügl. Unterhalt für die Kids und Kindergeld.
Ich würde uns nicht als eheähnliche Gemeinschaft bezeichnen. Wir haben schon immer getrennte Kasse. Ich überweise ihm meine anteilige Miete inkl. Nebenkosten und er leitet sie weiter an den Vermieter. Jeder von uns zahlt in die Haushaltskasse von der wir Nahrungsmittel etc. bestreiten.
Da mein Freund mit 1370€ netto uns nicht unterhalten kann würde ich mich über Tipps was ich wo zusätzlich beantragen kann und was wir beachten sollen freuen.

Danke!

Betroffener
05.08.2005, 10:38
:welcome: Yvonacci,

unter ALG I Bedingungen (und das beziehst Du derzeit) ist das Thema mit den x-Gemeinschaften noch keine Thema.

Wozu es allerdings kommen kann, wenn Du jetzt versuchst aufstockendes ALG II zu beantragen als Alleinstehende + Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern.

Das ganze wäre also erst Mal ein schlichtes Rechenexempel über einen der üblichen ALG II Rechner, ob es überhaupt eine Chance gibt, mit aufstockendem ALG II Deinen Gesamtleistungsbezug anzuheben. Wohngeld dürfte wohl bei Dir (Euch) erst gar nicht in Frage kommen.
Hier mal als erste Idee:

+345 ALG II
+141 Mehrbedarf Alleinerziehend
+207 Kind 1
+267 Kind 2
---------
+961
+ anteilige Miete

Davon gehen wieder als Einkommen ab das Kindergeld und die Unterhaltszahlungen sowie Dein aktuelles ALG I in Höhe von 658 €.

Sobald Du nur noch ALG II beziehst nach Ablauf von ALG I könnte noch das Übergangsgeld von ALG I zu ALG II für 2 Jahre zum Tragen kommen in maximaler Höher von 160 € im ersten, und max 80 € im zweiten Jahr (auch die Kinder kriegen hier einen Zuschlag). Das errechent sich aus der Differenz zwischen ALG I und ALG II (70% davon mit obigen Kappungsgrenzen)

Überschlägige ALG II Berechnung:
ALG II Rechner (http://www.zeitungs.info/public/programme.arbeitslosengeld2.berechnung.html)

Frohes Rechnen

StephanK
05.08.2005, 10:44
:welcome: Yvonacci,
da Dein Arbeitslosengeld nicht so hoch ist, könnte theoretisch für Dich ergänzendes ("aufstockendes ") Arbeitslosengeld II in Betracht kommen. Das ist eine bedarfsorientierte Leistung, so dass es z.B. auch auf die Höhe der Mietkosten ankommt. Zumindest überschlägig kannst Du das mit dem ALG II-Rechner zur annähernden Eigenermittlung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#13) ausrechnen. Da aber die Unterhaltszahlung für die Kinder sowie das Kindergeld als deren eigenes Einkommen angerechnet wird, nehme ich an, dass dabei unter'm Strich nichts oder nur ein "Nasenwasser" herauskommen wird.
Ansonsten könnte es sich noch lohnen, wenn Du mal abcheckst, ob die (jedenfalls von Herrn Öttinger) vielgepriesenen familienbezogenen Leistungen im Ländle (http://www.sm.baden-wuerttemberg.de/de/Leistungen_fuer_Familien/82124.html) etwas für Dich bereithalten.

Yvonacci
05.08.2005, 10:47
Hallo Betroffener!
Danke für Deine prompte Antwort!
Sieht nach dem Durchrechnen wirklich nicht gut aus. Evtl 23€.
Muß mal schauen, vielleicht gibt es ja einen Kindergartenzuschuss oder ähnliches.

Es ist aber kein Nachteil, daß wir den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben haben. Oder? Konnten ja nicht wissen, daß ich arbeitslos werde.l

Grüße

Yvonacci
05.08.2005, 10:49
Danke Stephan, werde gleich mal nachsehen!