pisi3
20.05.2009, 15:07
Hallo, ich bin neu hier und etwas ratlos im Moment. Ich bin seit dem 01.05. arbeitslos und habe ein Kind. Mein bisheriger Arbeitgeber (Gastronomie) hat mit Nettozulagen gearbeitet um das Bruttoeinkommen niedriger zu halten. Da ich nach meiner Elternzeit nur noch 30 Stunden /Woche vormittags gearbeitet habe und keine Nettozulagen im Sinne von Spätschichten etc. mehr erhalten konnte, bekam ich € 256,00 netto
monatlich als Kindergartenzulage.
Nun wurde bei der Berechnung des ALG nur mein niedriges Bruttogehalt zugrunde gelegt und ich habe somit über € 700,00 monatlich weniger zur Verfügung und muss den Kindergarten dennoch bezahlen.
Kann ich dagegen angehen (Sonderfall) da es eine monatlich gleichbleibende und seit 1,5 Jahren regelmäßige Nettozulage war? Letztlich habe ich die letzten 10 Jahre Nettozulagen erhalten. Oder weiss jemand ob und wo ich Zuschuss zum Kindergarten beantragen kann?
Mein Partner ist selbständig und leidet momentan unter der wirtschaftlichen Situation so das die € 700,00 monatlich weniger verdammt weh tun. Ich freue mich sehr über Hilfe!!!
monatlich als Kindergartenzulage.
Nun wurde bei der Berechnung des ALG nur mein niedriges Bruttogehalt zugrunde gelegt und ich habe somit über € 700,00 monatlich weniger zur Verfügung und muss den Kindergarten dennoch bezahlen.
Kann ich dagegen angehen (Sonderfall) da es eine monatlich gleichbleibende und seit 1,5 Jahren regelmäßige Nettozulage war? Letztlich habe ich die letzten 10 Jahre Nettozulagen erhalten. Oder weiss jemand ob und wo ich Zuschuss zum Kindergarten beantragen kann?
Mein Partner ist selbständig und leidet momentan unter der wirtschaftlichen Situation so das die € 700,00 monatlich weniger verdammt weh tun. Ich freue mich sehr über Hilfe!!!