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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung ALG-bisheriger Arbeitgeber hat Nettozulagen bez.


pisi3
20.05.2009, 15:07
Hallo, ich bin neu hier und etwas ratlos im Moment. Ich bin seit dem 01.05. arbeitslos und habe ein Kind. Mein bisheriger Arbeitgeber (Gastronomie) hat mit Nettozulagen gearbeitet um das Bruttoeinkommen niedriger zu halten. Da ich nach meiner Elternzeit nur noch 30 Stunden /Woche vormittags gearbeitet habe und keine Nettozulagen im Sinne von Spätschichten etc. mehr erhalten konnte, bekam ich € 256,00 netto
monatlich als Kindergartenzulage.
Nun wurde bei der Berechnung des ALG nur mein niedriges Bruttogehalt zugrunde gelegt und ich habe somit über € 700,00 monatlich weniger zur Verfügung und muss den Kindergarten dennoch bezahlen.
Kann ich dagegen angehen (Sonderfall) da es eine monatlich gleichbleibende und seit 1,5 Jahren regelmäßige Nettozulage war? Letztlich habe ich die letzten 10 Jahre Nettozulagen erhalten. Oder weiss jemand ob und wo ich Zuschuss zum Kindergarten beantragen kann?
Mein Partner ist selbständig und leidet momentan unter der wirtschaftlichen Situation so das die € 700,00 monatlich weniger verdammt weh tun. Ich freue mich sehr über Hilfe!!!

Seebarsch
20.05.2009, 20:31
Hallo pisi3,
klar kannst du dagegen angehen!
Allerdings wird dann wegen Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern ein Strick gedreht, bzw. Strafanzeige gestellt!
Du bist schon lustig!
Hast Netto abrechnen lassen, keine Beiträge zur Alo-Versicherung davon gezahlt, willst aber mehr Arbeitslosengeld!
:confused:

Maarc
20.05.2009, 21:00
Falls das ALG1 nicht reicht, so kannst du aufstockend ALG2 beantragen.


Da ihr Einkommen erzielt (dein Mann) sind die Kinderbetreuungskosten berücksichtungsfähig und vom vom Einkommen abzusetzen, sofern ihr Anspruch auf ALG2 habt.

Jedoch empfehle ich euch auch, dass ihr beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellt.


Weiterhin solltet ihr Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen.

Janet9
20.05.2009, 23:08
@pisi3:

Beachte bitte das Ihr nur ALG II oder Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen könnt und nicht alles zusammen.

Gruß,
Janet9

Maarc
20.05.2009, 23:33
Sie sollten alles gleichzeitig beantragen.

Bekommen tun sie dann entweder ALG2 oder Wohngeld + KiZ.

Aber da nicht klar ist auf welche Leistung Anspruch besteht, so sollten sie erstmal alles beantragen.

Janet9
21.05.2009, 19:46
Sie sollten alles gleichzeitig beantragen.

Bekommen tun sie dann entweder ALG2 oder Wohngeld + KiZ.

Aber da nicht klar ist auf welche Leistung Anspruch besteht, so sollten sie erstmal alles beantragen.

Nein sie sollten sich bei den entsprechenden Ämtern eine Probeberechnung machen lassen und dann das beantragen was für die Familie besser ist.

Wenn sie schon alles beantragen, dann auch alle Behörden davon informieren das noch die anderen Leistungen beantragt werden bzw. wurden. Außerdem sollten die entsprechenden Anträge dann rechtzeitig zurück gezogen werden. Das kann nämlich ganz schnell nach hinten los gehen... Zumal ein Ausschluss vom Wohngeld zum Teil auch schon nach der Antragstellung auf ALG II besteht.

Daher ist die Variante mit den Probeberechnungen immer besser und sicherer!