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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abbruch Bildungsmaßnahme


backinjob
21.05.2009, 13:49
Hallo!
Ich hätte da mal ein Problem und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt:
Zur Situation:Mitte Januar diesen Jahres habe ich meine Ausbildung erfolgreich beendet, aber wie es der Zufall mal so will natürlich nicht direkt für den Anschluss einen neuen Arbeitsplatz gefunden. Nun war ich aber so schlau und bin direkt zum Arbeitsamt gegangen und hab mich dort gemeldet. In Absprache mit meiner Vermittlerin wurde in gesprächen nun der Beschluss gefasst, an einer Bildungsmaßnahme mit Hilfe eines Bildungsgutscheines teilzunehmen, da ein neuer fester job in nächster Zeit nicht zu erwarten war. Start der Bildungsmaßnahme, welche als Fernstudium gehalten werden sollte für einen Zeitraum von 10 Monaten sollte der 01. Februar sein. Mit der anmeldung hat auch alles gut geklappt, aber wie es der Zufall so will hatte ich plötzlich ein Jobangebot, Start 01. März.
Ich war natürlich super happy darüber und sah keinen Grund mehr für eine Weiterbildung bzw. bei einem Vollzeitjob schien es mir zuviel arbeit. Ich redete dann mit meiner Vermittlerin über einen Abbruch, die Kündigungsfrist war bei dem angemeldeten Insitut allerdings schon abgelaufen und erst nach Ablauf eines halben Jahres wieder möglich... Hin oder her, meine vermittlerin sagte mir dann bei einem Abbruch müssten die Kosten komplett von mir getragen werden. Das hieße ja dann, dass ich mindestens die 6 Monate, die ich aus dem Vertrag nicht rauskomme, selbst zahlen müsste, und das Geld habe ich nich. Deshalb läuft dieser Kurs jetzt quasi ohne meine beteiligung weiter und das Amt zahlt weiter an den Bildungsträger. Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich nun für die Weiterbildungskosten selbst aufkommen, wenn ich den Kurs nach einem halben Jahr erst abbreche? Ist ziemlich verzwickt, ich weiß...aber ich schaffe es einfach nicht vollzeit zu arbeiten und hab dann nicht den Kopf mich nochmal hinzusetzen und was für die Fortbildung zu machen. sorry für den vielen Text...hoffe auf Ratschläge! Danke

Seebarsch
21.05.2009, 19:22
Hallo backinjob,
:welcome:
zunächst würde ich an deiner Stelle mal den Schulungsvertrag durchlesen, welche Regelung da getroffen wurde.
Wenn da nichts entsprechendes geregelt ist, musst du auch nichts zahlen.
:-P

backinjob
21.05.2009, 19:36
Hallo Seebarsch!

Oha. Also da steht kein Paragraph der sich auf eine Kostenüberbahme durch das Arbeitsamt bezieht. Deswegen ja auch meine Sorge. Nehmen wir doch mal an ich Kündige jetzt den Vertrag mit dem Institut, dann werden die das doch mit Sicherheit dem Arbeitsamt melden, und die sind dann pissed dass sie zahlen müssen und wollen sich dann das Geld bei mir wieder zurück holen, oder? Ich meine es wäre ja schön wenn nicht.... Gibt es da jmd mit Erfahrungen bei Abbruch einer langzeit-Weiterbildung? :laola:

Barbara74902
21.05.2009, 22:25
Kannst Du mir mal verraten, wie Du ein Fernstudium bei der ARGE durchbekommen hast? Ich selber zahle von meinen mikrigen ALGII-Geld mein Fernstudium Abitur, weil die ARGE ja sonst nix weiter unternimmt und ich mich beruflich gerne weiterbilden möchte....! Das ist nur mal aus reiner Neugier, denn da ich eigentlich die Zeit habe (wenn nicht grad was mit meiner Mutter aus gesundheitlichen Gründen ist) dann kann ich intensiv lernen und komme somit vorwärts. Mit dem Amt hatte ich in den letzten 2 Jahren von wo es auch die ARGE gibt ein wunderbares Stelldichein mit wechselnden Sachbearbeitern, die ich bis dahin wohl nervlich am Ende gebrahct hatte, denn immer, wenn ich was hatte mit Umschulung oder so, war dann auf einmal wieder ein anderer Sachbearbeiter oder Arbeiterin da und jetzt geht es wieder von vorne los. Komme mir ehrlich gesagt langsam verar....von denen vor! Gruß Barbara

Dirk_.
22.05.2009, 08:56
Hallo Seebarsch!

Oha. Also da steht kein Paragraph der sich auf eine Kostenüberbahme durch das Arbeitsamt bezieht. Deswegen ja auch meine Sorge. Nehmen wir doch mal an ich Kündige jetzt den Vertrag mit dem Institut, dann werden die das doch mit Sicherheit dem Arbeitsamt melden, und die sind dann pissed dass sie zahlen müssen und wollen sich dann das Geld bei mir wieder zurück holen, oder? Ich meine es wäre ja schön wenn nicht.... Gibt es da jmd mit Erfahrungen bei Abbruch einer langzeit-Weiterbildung? :laola:

@backinjob,

wie Seebarsch schon schrieb, sieh in deinen Vertrag. Steht da eine Klausel das du bei Abbruch zu Zahlungen herrangezogen werden kannst, so kannst du auch damit rechnen, daß das Amt diese Möglichkeit auch nutzen wird.
Steht nichts drin, dann kann man dich auch nicht zu Zahlungen hernehmen.
Da können die am Amt "pissed" sein wie Sie wollen.

Aber einen schlechten Eindruck hinterläßt das ganze allemal.

backinjob
22.05.2009, 09:00
Hallo!
Also soweit ich weiß reden wir hier vom ALG1, du bekommst einen Bildungsgutschein nur wenn du nicht gleichzeitig auch noch ALG2 beziehst. Bei mir war das so, dass ich nur ALG1 beantragt hab. Gründe dafür, dass man nur gefördert wird wenn man "nur" ALG1 bezieht kenn ich aber leider nicht, muss ja auch nicht alles logisch sein....bitte Platz nehmen, Text runterspulen, hört ja eh keiner zu, Formulare die alle gleich aussehen ausfüllen und nicht zu vergessen "dafür sind wir nicht zuständig...dafür müssen sie auf ein ganz anderes Amt..." Ach ich vermisse die Zeit nicht wirklich ;-) Aber das ist hier ja garnicht das Thema...

Dirk_.
22.05.2009, 09:02
Hallo Barbara74,

hast du denn mal wegen einem Bildungsgutschein gefragt?

Hier mal die offizielle Seite der BA zum Thema Bildungsgutschein:
Grundsätzliches

Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.

Bildungsgutschein (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Content/A05-Berufl-Qualifizierung/A052-Arbeitnehmer/Allgemein/Bildungsgutschein.html)

Gruß
Dirk

backinjob
22.05.2009, 09:03
Hallo Dirk!
Danke erstmal für deine Antwort. Ich weiß dass das nicht den besten Eindruck macht, das macht mir die ganze Sache ja auch nicht wirklich leichter. Am besten ich ruf da einfach mal an und kläre die Sache telefonisch. Ich werde dann mal berichten was dabei raus kommt.