backinjob
21.05.2009, 13:49
Hallo!
Ich hätte da mal ein Problem und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt:
Zur Situation:Mitte Januar diesen Jahres habe ich meine Ausbildung erfolgreich beendet, aber wie es der Zufall mal so will natürlich nicht direkt für den Anschluss einen neuen Arbeitsplatz gefunden. Nun war ich aber so schlau und bin direkt zum Arbeitsamt gegangen und hab mich dort gemeldet. In Absprache mit meiner Vermittlerin wurde in gesprächen nun der Beschluss gefasst, an einer Bildungsmaßnahme mit Hilfe eines Bildungsgutscheines teilzunehmen, da ein neuer fester job in nächster Zeit nicht zu erwarten war. Start der Bildungsmaßnahme, welche als Fernstudium gehalten werden sollte für einen Zeitraum von 10 Monaten sollte der 01. Februar sein. Mit der anmeldung hat auch alles gut geklappt, aber wie es der Zufall so will hatte ich plötzlich ein Jobangebot, Start 01. März.
Ich war natürlich super happy darüber und sah keinen Grund mehr für eine Weiterbildung bzw. bei einem Vollzeitjob schien es mir zuviel arbeit. Ich redete dann mit meiner Vermittlerin über einen Abbruch, die Kündigungsfrist war bei dem angemeldeten Insitut allerdings schon abgelaufen und erst nach Ablauf eines halben Jahres wieder möglich... Hin oder her, meine vermittlerin sagte mir dann bei einem Abbruch müssten die Kosten komplett von mir getragen werden. Das hieße ja dann, dass ich mindestens die 6 Monate, die ich aus dem Vertrag nicht rauskomme, selbst zahlen müsste, und das Geld habe ich nich. Deshalb läuft dieser Kurs jetzt quasi ohne meine beteiligung weiter und das Amt zahlt weiter an den Bildungsträger. Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich nun für die Weiterbildungskosten selbst aufkommen, wenn ich den Kurs nach einem halben Jahr erst abbreche? Ist ziemlich verzwickt, ich weiß...aber ich schaffe es einfach nicht vollzeit zu arbeiten und hab dann nicht den Kopf mich nochmal hinzusetzen und was für die Fortbildung zu machen. sorry für den vielen Text...hoffe auf Ratschläge! Danke
Ich hätte da mal ein Problem und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt:
Zur Situation:Mitte Januar diesen Jahres habe ich meine Ausbildung erfolgreich beendet, aber wie es der Zufall mal so will natürlich nicht direkt für den Anschluss einen neuen Arbeitsplatz gefunden. Nun war ich aber so schlau und bin direkt zum Arbeitsamt gegangen und hab mich dort gemeldet. In Absprache mit meiner Vermittlerin wurde in gesprächen nun der Beschluss gefasst, an einer Bildungsmaßnahme mit Hilfe eines Bildungsgutscheines teilzunehmen, da ein neuer fester job in nächster Zeit nicht zu erwarten war. Start der Bildungsmaßnahme, welche als Fernstudium gehalten werden sollte für einen Zeitraum von 10 Monaten sollte der 01. Februar sein. Mit der anmeldung hat auch alles gut geklappt, aber wie es der Zufall so will hatte ich plötzlich ein Jobangebot, Start 01. März.
Ich war natürlich super happy darüber und sah keinen Grund mehr für eine Weiterbildung bzw. bei einem Vollzeitjob schien es mir zuviel arbeit. Ich redete dann mit meiner Vermittlerin über einen Abbruch, die Kündigungsfrist war bei dem angemeldeten Insitut allerdings schon abgelaufen und erst nach Ablauf eines halben Jahres wieder möglich... Hin oder her, meine vermittlerin sagte mir dann bei einem Abbruch müssten die Kosten komplett von mir getragen werden. Das hieße ja dann, dass ich mindestens die 6 Monate, die ich aus dem Vertrag nicht rauskomme, selbst zahlen müsste, und das Geld habe ich nich. Deshalb läuft dieser Kurs jetzt quasi ohne meine beteiligung weiter und das Amt zahlt weiter an den Bildungsträger. Aber nun zu meiner eigentlichen Frage: Muss ich nun für die Weiterbildungskosten selbst aufkommen, wenn ich den Kurs nach einem halben Jahr erst abbreche? Ist ziemlich verzwickt, ich weiß...aber ich schaffe es einfach nicht vollzeit zu arbeiten und hab dann nicht den Kopf mich nochmal hinzusetzen und was für die Fortbildung zu machen. sorry für den vielen Text...hoffe auf Ratschläge! Danke