Monkinka
21.05.2009, 17:10
Hallo,
ich stelle mich erst mal kurz vor, bevor ich mein Problem schildere:
ich heiße Monika und bin alleinerziehend. Ich habe 3 Kinder im Alter von 7, 4 und 2 Jahre. Zur Zeit bin ich im Erziehungsurlaub und habe eine halbe Stelle als Erzieherin, bekomme zum Lebensunterhalt Hartz 4.
Nun wurde von einem HNO-Arzt festgestellt, dass ich aufgrund meiner einseitigen Taubheit und auf der anderen Seite einen hohen Hörschaden mit Tinnitus meinen Beruf als Erzieherin nicht mehr ausführen darf, da sonst eine komplette Taubheit in ca. 5-10 Jahren auftreten würde. Im Kindergarten ist nun mal eine hohe Lautstärke vertreten.
Nun fragt mein Arbeitgeber an, ob ich wieder komme oder ob ich kündige. Offiziell müßte ich am 11. September wieder arbeiten gehen. Leider habe ich für meinen Sohn aber erst zum 1. Oktober einen Halbtagsplatz im Kindergarten bekommen.
Nun war ich auf dem Sozialamt und habe die Situation dargestellt. Die haben mich aufs Arbeitsamt geschickt. Dort habe ich mich gemeldet. Das AA hat mich aufgenommen und gemeint, dass ich erst die Betreuung meines Sohnes klären müsse, sprich ganztags unterbringen müsse.
Dann bin ich von der Kommunalen Arbeitsvermittlung eingeladen worden, der ich dann auch mein Problem geschildert habe. Die SB meinte, dass sie keine Rechtsberatung machen dürfte und ich sollte einen Rechtsanwalt befragen. Als Ergebnis der ganzen Lauferei kam heraus: Ich darf nicht kündigen und mein Arbeitgeber mir auch nicht, da ich aufgrund des Erziehungsurlaubs Kündigungsschutz inne habe.
Ich habe einen Termin bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gemacht.
Nun ist meine Frage, welche Rechte habe ich eigentlich und wer ist für meine Situation zuständig? Irgendwie weiß das keiner von den Behörden.
Vielleicht kann mir ja hier jemand einen Rat geben?
Ich danke schon im vorraus.
Viele Grüße
Monika
ich stelle mich erst mal kurz vor, bevor ich mein Problem schildere:
ich heiße Monika und bin alleinerziehend. Ich habe 3 Kinder im Alter von 7, 4 und 2 Jahre. Zur Zeit bin ich im Erziehungsurlaub und habe eine halbe Stelle als Erzieherin, bekomme zum Lebensunterhalt Hartz 4.
Nun wurde von einem HNO-Arzt festgestellt, dass ich aufgrund meiner einseitigen Taubheit und auf der anderen Seite einen hohen Hörschaden mit Tinnitus meinen Beruf als Erzieherin nicht mehr ausführen darf, da sonst eine komplette Taubheit in ca. 5-10 Jahren auftreten würde. Im Kindergarten ist nun mal eine hohe Lautstärke vertreten.
Nun fragt mein Arbeitgeber an, ob ich wieder komme oder ob ich kündige. Offiziell müßte ich am 11. September wieder arbeiten gehen. Leider habe ich für meinen Sohn aber erst zum 1. Oktober einen Halbtagsplatz im Kindergarten bekommen.
Nun war ich auf dem Sozialamt und habe die Situation dargestellt. Die haben mich aufs Arbeitsamt geschickt. Dort habe ich mich gemeldet. Das AA hat mich aufgenommen und gemeint, dass ich erst die Betreuung meines Sohnes klären müsse, sprich ganztags unterbringen müsse.
Dann bin ich von der Kommunalen Arbeitsvermittlung eingeladen worden, der ich dann auch mein Problem geschildert habe. Die SB meinte, dass sie keine Rechtsberatung machen dürfte und ich sollte einen Rechtsanwalt befragen. Als Ergebnis der ganzen Lauferei kam heraus: Ich darf nicht kündigen und mein Arbeitgeber mir auch nicht, da ich aufgrund des Erziehungsurlaubs Kündigungsschutz inne habe.
Ich habe einen Termin bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gemacht.
Nun ist meine Frage, welche Rechte habe ich eigentlich und wer ist für meine Situation zuständig? Irgendwie weiß das keiner von den Behörden.
Vielleicht kann mir ja hier jemand einen Rat geben?
Ich danke schon im vorraus.
Viele Grüße
Monika