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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berufsunfähigkeit


Monkinka
21.05.2009, 17:10
Hallo,
ich stelle mich erst mal kurz vor, bevor ich mein Problem schildere:
ich heiße Monika und bin alleinerziehend. Ich habe 3 Kinder im Alter von 7, 4 und 2 Jahre. Zur Zeit bin ich im Erziehungsurlaub und habe eine halbe Stelle als Erzieherin, bekomme zum Lebensunterhalt Hartz 4.
Nun wurde von einem HNO-Arzt festgestellt, dass ich aufgrund meiner einseitigen Taubheit und auf der anderen Seite einen hohen Hörschaden mit Tinnitus meinen Beruf als Erzieherin nicht mehr ausführen darf, da sonst eine komplette Taubheit in ca. 5-10 Jahren auftreten würde. Im Kindergarten ist nun mal eine hohe Lautstärke vertreten.
Nun fragt mein Arbeitgeber an, ob ich wieder komme oder ob ich kündige. Offiziell müßte ich am 11. September wieder arbeiten gehen. Leider habe ich für meinen Sohn aber erst zum 1. Oktober einen Halbtagsplatz im Kindergarten bekommen.
Nun war ich auf dem Sozialamt und habe die Situation dargestellt. Die haben mich aufs Arbeitsamt geschickt. Dort habe ich mich gemeldet. Das AA hat mich aufgenommen und gemeint, dass ich erst die Betreuung meines Sohnes klären müsse, sprich ganztags unterbringen müsse.
Dann bin ich von der Kommunalen Arbeitsvermittlung eingeladen worden, der ich dann auch mein Problem geschildert habe. Die SB meinte, dass sie keine Rechtsberatung machen dürfte und ich sollte einen Rechtsanwalt befragen. Als Ergebnis der ganzen Lauferei kam heraus: Ich darf nicht kündigen und mein Arbeitgeber mir auch nicht, da ich aufgrund des Erziehungsurlaubs Kündigungsschutz inne habe.
Ich habe einen Termin bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gemacht.

Nun ist meine Frage, welche Rechte habe ich eigentlich und wer ist für meine Situation zuständig? Irgendwie weiß das keiner von den Behörden.
Vielleicht kann mir ja hier jemand einen Rat geben?
Ich danke schon im vorraus.
Viele Grüße
Monika

Marsleuchte
21.05.2009, 17:42
Hallo Monika und :welcome: in Forum,

also kündigen würde ich auch nicht, was Du aber machen könntest aufgrund von einem Befund bzw. Attest des behandelnden Arztes eine "innerbetriebliche Umsetzung" benantragen.
Die Frage ist jetzt, zählt der Kindergarten wo Du arbeitest zum öffenlichen Dienst oder ist das Kirche?
Ich denke man sollte hier bevor man die Ämter abläuft das ganze vorbereiten damit es gleich von Anfang an die richtige Richtung bekommt.


MfG
Marslicht

Monkinka
21.05.2009, 19:04
Hallo,
ich bin in der Kirche angestellt. Eine innerbetriebliche Umsetzung ist nicht möglich. Einen ruhigeren Arbeitsplatz zu bekommen ist in meinem Beruf nicht möglich. Der Arbeitgeber ist über diese Tatsache schon seit langem per Attest informiert. Er stellte mir frei zu kündigen.

Viele Grüße
Monika

Marsleuchte
21.05.2009, 19:14
Lach ja das ist der alte Weg unliebsame Mitarbeiter los zuwerden!
Egal ob sie unter den Augen Gottes stehen, auch Sie haben sich an Gesetze zu halten.
Dann schickst Du das ganze nochmals per Einschreiben mit Rückschein und setzt eine Frist von 2 Wochen, wenn Sie Dich los haben wollen, dann sollen Sie kündigen, dann nimmst wenigstens noch eine Abfindung mit.
Das wird es sein warum du kündigen sollst!
Wieviel Jahre bist Du schon angestellt?

Nicht selber kündigen und keinen Auflösungsvertrag unterschreiben!

MfG
Marslich

Monkinka
22.05.2009, 22:00
Hallo,
ich bin 6 Jahre eingestellt. Ich habe eine Halbtagsstelle. Von diesen 6 Jahren bin ich 5 Jahre im Erziehungsurlaub aufgrund der Geburten meiner 2 letzten Kindern. Davor habe ich in Mainz gearbeitet.
Ich danke dir für deine Antworten.
Ich wußte nicht, was ich tun sollte, deswegen habe ich sämtliche Behörden abgelaufen. Ich habe am Montag einen Termin beim Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Mal schauen, was er dazu sagt.
Ich teile dann das Ergebnis mit.
Nochmals Danke für die Antworten.

Viele Grüße

Monika

Monkinka
26.05.2009, 12:24
Hallo,
gestern war ich bei der Amtsärztin und beim Rechtsanwalt. Die Amtsärztin stellte eine Erwerbsfähigkeit fest und gibt die Empfehlung zur Umschulung an die Arge weiter. Mir riet sie evtl. als Erzieherin für hörgeschädigte Kinder zu arbeiten und eine Umschulung in der Gebärdensprache zu machen. Außerdem gab sie mir die Adressen von dem Integrationsdienst für Hörgeschädigte und die Telefonnummer für den Hörgeschädigtenverband e. V. Ihr Angagement finde ich gut. Sie versuchte mir wirklich zu helfen.

Der Rechtsanwalt meinte, dass ich auf gar keinen Fall kündigen oder unterschreiben soll. Ich würde allein durch den Antrag auf Schwerbehindertenausweis ein Sonderkündigungsschutz inne haben. Zu dem kommt noch der Kündigungsschutz des Erziehungsurlaubs hinzu. Kündigen kann mir dadurch auch der Arbeitgeber nicht. Es gäbe noch die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages aufgrund der Krankheit ohne dann eine Sperrzeit vom Arbeitsamt zu bekommen.
Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers müßte man dann innerhalb von 3 Wochen eine Klage einreichen.
Ich habe einen weiteren Termin bei ihm bekommen, damit wir entscheiden können, wie wir weiterhin vorgehen.
Ich denke, dass die Beratung bei ihm sehr gut ist und hoffe, dass ich in baldiger Zukunft mit seiner Hilfe alles regeln kann.

Ich melde mich nach dem nächsten Termin wieder und teile das Ergebnis mit.

Nochmals vielen Dank für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Monika

Monkinka
04.06.2009, 17:13
Hallo,
meine Entscheidung zum Rechtsanwalt zu gehen war richtig. Ich empfehle es jeden. Der jetzige Stand ist,dass er sich um eine Einigung mit dem Arbeitgeber kümmert.

Mit freundlichen Grüßen
Monika

Dirk_.
04.06.2009, 17:23
@Monkinka,

dass er sich um eine Einigung mit dem Arbeitgeber kümmert.

na dann teile uns aber auch bitte mit, was dein Anwalt da für eine Einigung ausgehandelt hat.


Gruß
Dirk

Monkinka
05.06.2009, 21:27
Hallo,
natürlich teile ich es dann mit. Momentan bin ich auf dem Stand, dass er sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzt.
Sobald ich etwas neues weiß, schreibe ich es hier rein.

Mit freundlichen Grüßen
Monika

Monkinka
15.08.2009, 10:43
Hallo,

Ich habe jetzt alles erledigt. Während der Rechtsanwalt ein Aufhebungsvertrag aufsetzen wollte, kam von dem Gesundheitsamt das Ärztliche Attest, dass besagte, dass ich Berufsunfähig sei. Aufgrund dessen gab mir das Arbeitsamt grünes Licht für eine Kündigung meines Arbeitsplatzes, ohne eine dreimonatige Sperre befürchten zu müssen. Danach wurde eine Reha-Maßname eingeleitet. Ich kann eine Umschulung machen.
Ich habe das alles meinem Rechtsanwalt gegeben und mit ihm abgesprochen, dass ich kündige und die Reha-Maßnahme mache.
Er befürwortete dies und meinte, dass dies der richtige Weg sei.

Ich bin so froh, dass jetzt alles geregelt ist.
Dazu muß ich sagen, dass ich mit den Sachbearbeiter der Behörden wirklich Glück hatte, da alle versuchten mir zu helfen.

Ich danke euch für eure Ratschläge.

Viele Grüße
Monika