PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer kriegt das neue Elterngeld?


ALN - Robot
29.09.2006, 23:51
Wer kriegt das neue Elterngeld? Berlin – Für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, gibt es statt des bisherigen Erziehungsgeldes das deutlich höhere Elterngeld! Das hat der Bundestag gestern beschlossen. BILD erklärt, wie es funktioniert: • Wie viel Geld gibt es? Gezahlt werden 67 % des letzten Nettoeinkommens, höchstens aber 1800 Euro pro Monat. Wer weniger

Weiterlesen... (http://us.rd.yahoo.com/dailynews/rss/search/hartz/SIG=12jntncil/*http%3A//feeds.feedburner.com/~r/bild/~3/29661006/elterngeld-interview-leyen.html)

Upsala
30.09.2006, 00:33
Gab es nicht jemand, der/die kritisch anmerkte, dass eine Sozialleistung niemals mit abnehmender Bedürftigkeit ansteigen dürfe?:confused:

Soweit ich es verstanden habe, erhalten ALG-II-Bezieher nur zwölf Monate Elterngeld, da ihnen die zwei zusätzlichen Partnermonate nicht zustehen und übrig bleibt ein Sockelbetrag von 300 Euro. 1800 Euro?:patsch:

Die Ägypter
30.09.2006, 01:24
Gab es nicht jemand, der/die kritisch anmerkte, dass eine Sozialleistung niemals mit abnehmender Bedürftigkeit ansteigen dürfe?:confused:

Der war gut.... :engel:

Soweit ich es verstanden habe, erhalten ALG-II-Bezieher nur zwölf Monate Elterngeld, da ihnen die zwei zusätzlichen Partnermonate nicht zustehen und übrig bleibt ein Sockelbetrag von 300 Euro. 1800 Euro?:patsch:

Exakt so habe ich es auch verstanden.... Betrogen werden im Grunde diejenigen Eltern, die diese Hilfe wirklich bräuchten... und zwar so, dass vielleicht ALG II ganz wegfällt...

und...

die "anderen" sind doch auch angeschissen - sorry, für meine Ausdrucksweise - aber sie pausiert ein Jahr und er wird seinen Job nicht für 2 Monate auf´s Spiel setzen.. und dann ist das Kind ein Jahr alt... und ... man wohnt in einer Gegend ohne U3-Unterbringung.... Da kommt Freude auf!

Da ist selbst für Nicht ALG II-Bezieher die Erziehungsgeldvariante (2 Jahre 300 Euro oder weniger) besser = nur noch ein Jahr irgendwie zu überbrücken...

Und dann - weder Erziehungs- noch Elterngeld werden volle 12/14/24 Monate gezahlt...= Nur bei ALG-II-Beziehern...

die - die noch Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben (da vorher im Job) erhalten nur 22 Monate Erziehungsgeld und 10/12 Monate Elterngeld = Anrechnung Mutterschaftsgeld...

Aber davon ab... Im Grunde ist es schlicht eine Verkürzung des Anspruches für ALGII-Bezieher... trifft also so ziemlich alle Alleinerziehenden und diejenigen, die das Pech hatten vor dem vorgeburtlichen MUSchu in´s ALG II zu fallen - da befristetes Arbeitsverhältnis vorweg auslief.... und natürlich alle Geringverdiener, die bereits aufstockendes ALG II beziehen.... - ja usw.

Verlust: 3.600 Euro

Gewinn: ein zusätzliches Jahr dicke Backen oder frühe Kindesvernachlässigung/fremdbestimmte Erziehung (ich bin kein Freund von U3-Unterbringung - sorry)

Noch Fragen?

Seebarsch
30.09.2006, 11:43
Mir stellt sich hier noch die spannende Frage, ob die Bezieher dieses obskuren Elterngeldes weiterhin als versicherungspflichtige im Sinne des § 26 Absatz 2a SGB III gelten, da ja in der Regel der Bezug einer Lohnersatzleistung (Elterngeld) keinen neuen Anspruch auf eine Lohnersatzleistung (Alg1) bilden kann.
Wenn dem so wäre, wäre das ein klassisches Eigentor !

In meinen Augen ist das wieder eine Leistung, die ausschliesslich schon bereits gutverdienenden Doppelverdiener zu Gute kommt!
Zudem hängt m.E. die Entscheidung Kinder zu bekommen nicht nur an den finanziellen Rahmenmöglichkeiten, sondern auch noch von einer Reihe anderer, wichtiger Faktoren ab!
Wie sind denn die Bedingungen zur Kindererziehung nach Ablauf des Elterngeldes ?