PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe Rückerstattung Gasabrechnung


Schneida
05.04.2005, 16:31
Hallo, habe im Oktober bis Dezember 2004 Sozialhife bezogen und bekomme jetzt Alg2 ! Anfang März habe ich meine Gas- und Stromrechnung bekommen, habe dort ein Guthaben/Rückerstattung von 400 Euro, jetzt verlangt das Sozialamt/Gemeinde die volle Summe von mir zurück, die Arbeitsagentur aber auch ! Die Arbeitagentur hat die Summe schon verechnet und zahlt mir bis Mai keine Heizkosten ! Jetzt kann ich das ganze doppelt zahlen, find ich ungerecht ! Ausserdem ist in der Rückzahlung ja auch noch Strom und Warmwasser drin, die meiner Meinung nach garnicht berechnet werden dürften ! Ausserdem hab ich Strom und Gas ja 2004 bis September selbstgetragen !
Kann man sich dagegen wehren ?
Gruss SunnyCassy

Betroffener
06.04.2005, 01:21
Ja,

es kann Dir nur einer alles oder beide einen Teil anrechnen. Wie haben denn beide Ämter parallel davon erfahren ?

Verfasse einen Brief mit 3 Kopiensätzen an die beiden Ämter (jeweils mit Kenntniskopie an das andere Amt). Mit der dritten Kopie in der Hand (und den Telefonnummern der Sachbearbeiter bewaffnet) marschierst Du kurz nach dem Absenden persönlich zu den beiden Ämtern und bittest um kurzfristige Klärung zwischen den Ämtern und das die Dir dann das Ergebnis mitteilen mögen.

Sollten bereits Kürzungsbescheide existieren - sofort Einspruch einlegen mit dem Hinweis auf die von Dir angestossene Klärung zwischen den Ämtern. Auch hier wieder (am Besten in einem Arbeitsgang mit obigem Besuch versuchen, Sanktionen zu stoppen und rückgängig zu machen, bis eine echte Klärung da ist - denn Du bist der leidtragende und wirst vermehrt bedürftig - was ja nicht Zweck der Übung ist.

Hintergrund: für die Arbeitsagentur ist es Einkommen im aktuellen Monat, für das Sozialamt bist Du plötzlich nicht mehr bedürftig (ob es aber zu einer solchen Rückforderung berechtigt ist, entzieht sich meiner Kenntnis). Es kann jedoch nur einmal in Abzug gebracht werden. Möglicherweise wissen die Ämter nichts von ihren gegensätzlichen Forderungen bei Dir.

Aber - Du solltest Dir auch noch mal genüsslich den folgenden Paragrafen reinziehen. Ich gehe mal davon aus, Daß Du Dir die Leistungen im letzten Jahr nicht "erschlichen" hast.

§ 34 - Ersatzansprüche

(1) 1Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig
1. die Voraussetzungen für seine Hilfebedürftigkeit oder die Hilfebedürftigkeit von Personen, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, oder
2. die Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an sich oder an Personen, die mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben,

ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen gezahlten Leistungen verpflichtet. 2Von der Geltendmachung des Ersatzanspruches ist abzusehen, soweit sie den Ersatzpflichtigen künftig von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch oder von Leistungen nach dem Zwölften Buch abhängig machen würde.

(2) 1Eine nach Absatz 1 eingetretene Verpflichtung zum Ersatz der Leistungen geht auf den Erben über. 2Sie ist auf den Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalles begrenzt.

(3) 1Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht worden ist. 2Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten sinngemäß; der Erhebung der Klage steht der Erlass eines Leistungsbescheides gleich.

Viel Erfolg - und setz Dich durch. Falls es klemmt - die Damen und Herren haben auch Vorgesetzte und lass Dir Absprachen schriftlich bestätigen. Dann hast Du was in der Hand (was Du auch beim anderen Amt vorlegen kannst).

Nonick
17.11.2005, 13:21
Moin,moin..
habe auch ne Frage zu Rückzahlungen. Schicke heute grade die Ablesung des Stroms ab.. wie sieht es damit aus?? Ich habe es doch monatlich von meinen Bedarf decken müßen (immerhin 67 Euro monatl.,was nicht immer leicht fiel). Wenn ich nun ne Rückzahlung bekäme, müßte ich die doch eigentlich behalten dürfen. Bzw. was ist, falls ich nachzahlen muß?
Mit dank in vorraus Nonick

Betroffener
18.11.2005, 00:37
:welcome: Nonick,

Wenn Du beim Strom was zurück bekommst hast Du Glück, wenn Du etwas nachzahlen musst, ist das Pech.

Da die Stromkosten aus dem Regelsatz bezahlten werden müssen, kannst Du hier die Rückflüsse behalten, bei Nachzahlungen musst Du auch diese aus dem Regelsatz begleichen.

Über die Höhe des Stromkostenanteils im Regelsatz brauchen wir uns nicht unterhalten - der ist wie viele ander Positionen viel zu niedrig.

Zur Bezahlung der Stromschulden käme allenfalls ein Darlehen der ArGe in Frage - alles andere wäre Sache der Gerichte.

Nonick
18.11.2005, 11:43
Moin,moin...
dankeschön für die schnelle Reaktion.. http://www.cosgan.de/images/midi/liebe/u030.gif
nein, über die Regelsätze braucht man sich nicht zu unterhalten, :-x denn nicht nur der strom... aber die Diskussion würd ja sowieso zu nichts führen.