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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietspiegel - KdU (Kosten der Unterkunft


gerhardb6
05.08.2005, 12:38
Hallo,
meine jetzige Wohnung ist zu groß (164m², 537,00€ warm) und muß umziehen. Woher bekommt die ARGE die KdU (405,00€), obwohl es keinen Mietspiegel lt. Stadtverwaltung gibt? Wenn man die Anzeigen in der Zeitung vergleicht, kommt eine 3 Zi.-Wohnung (70m²) auf ca. 500,00€, das sind etwas über 7,00€ pro m². Ich zahle 3,27€ pro m². Verstehe das wer will, nur weil die Wohnung zu groß ist, aber umgerechnet kommt es fast auf das gleiche heraus. Wenn man die Umzugskosten und die Erstausstattung für eine kompl. Küche sowie die Ausgaben für die Suche der Wohnung zusammen zählt, muß die ARGE ganz schön bezahlen. Mit der Kaution bin ich mir nicht sicher, ob das auch übernommen wird, oder auf Darlehensbasis geht?

Betroffener
05.08.2005, 13:23
:welcome: Gerhardb6

sehr wahrscheinlich beziehen die sich dann auf die veraltete Wohngeldtabelle (wobei manche Kommunen sich dann auch noch nur auf bestimmte Spalten beschränken), die auch seinerzeit für einen ganz anderen Zweck gedacht war (nämlich Menschen mit geringem Einkommen einen Zuschuß (nicht die komplette Miete) zu geben).

Hier musst Du Dich bei den lokalen Ämtern und Institutionen durchfragen (Rathaus, Mietervereine, soziale Einrichtungen) auf welcher Basis die "angemessenen" Kosten der Unterkunft ermittelt werden in Deiner Region.

Das ist leider in jedem Dorf anders in Deutschland - und da die Kommunen den grössten Teil der Kosten der Unterkunft an der Backe haben, wird natürlich hier auch am meisten versucht, die "Angemessenheit" nach unten zu drücken.

Du schreibst auch nichts über die Anzahl der Personen, die in Deiner Wohnung leben und auch nicht, ob es sich um Kalt- oder Warmmiete bei Deinen angegebenen Zahlen handelt.

Vielleicht wäre auch die Untervermietung bei Deinen Flächen eine machbare Idee?

Mach Dir auch keine zu großen Hoffnungen auf die Unterstützungsleistungen der ArGe beim Umzug.

Gerne wird Dir als Umzugsleistung ein Transporter bereitgestellt (für alles andere bist Du meist selber zuständig - Du bist ja arbeitsfähig! und hast Famileie, Freunde und Bekannte) und die Erstattung für die sogenannte Ersteinrichtung läuft auf Basis von Second-Hand bzw. recycelten Mobiliar (oder einer kleinen Pauschale).
Mehr als ein paar Hundert Euro wird da nicht kommen.

Bei der Kaution gibt es inzwischen auch viel Erfindungsreichtum.
Aus München wurde z.B. geschildert, dass das Amt die Kaution natürlich übernommen wurde, aber mit monatlicher Rückzahlung von 50 Euro auf den ALG II Bezug angerechnet wurde - was natürlich nicht rechtens ist.
Üblicherweise wird die Kaution zwar als Darlehen gewährt, wird aber erst bei Wiederaufnahme einer Arbeit oder Auszug fällig.

Für die Beule beim Tanken des Transporters wurden dann weitere 34 € monatlich vom Regelsatz abgezogen.

Vielleicht stöberst Du auch hier erstmal ein wenig:

ALN Info-ALG II: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=13278
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=3843
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=15802
Bei letzterem Link findest Du auch weitergehende Informationen zu KDU-Richtlinien verschiedener Regionen in Deutschland.