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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Begründung für Bewerbungskostenantrag?


KA-Maus
26.05.2009, 18:57
Ein liebes Hallo an alle!

Ich bin zufällig auf dieses Forum gestoßen und hoffe, dass ich hinterher ein wenig schlauer bin, was diese komischen Regelungen mit den Bewerbungskosten angeht.

Ich bekomme ALG 1 habe mit meiner SB abgesprochen, dass meine Bewerbungskosten erstattet werden. Alles schön und gut.
Ich bekam dieses neue Formular (das sah vor geraumer Zeit noch ganz anders aus) und füllte es aus. Bewerbungen erst ab Antragsstellung und so, alles ok. Dann war dort eine Begründung für die Antragstellung gefragt.
Ich hab mir irgendwas aus dem Ärmel geleihert und das Teil abgeschickt. Nun hab ich heute einen Ablehnungsbescheid bekommen, WEIL MEINE FAHRTKOSTEN UNTER 6 EURO LAGEN :wut:
Ich habe sofort einen Widerspruch geschrieben und den auch heute gleich verschickt.

Mal sehen, was dabei herauskommt.

Aber nun zurück zum Thema: Wie begründet man denn diesen Antrag am geschicktesten? :confused: Ich habe das Gefühl, dass diese Schnösel auch deswegen nach Lust und Laune entscheiden.

Wäre super, wenn ihr dazu euer Statement abgeben könntet, ich hab nämlich den neuen Antrag schon hier liegen und mir fehlt eine passende Begründungsformulierung.

Liebe Grüße,
KA-Maus

Pharao
26.05.2009, 19:45
Hi,

hier muß ich erstmal Fragen ob du nur die tätsächlichen Bewerbungskosten erstattet bekommst oder einen Pauschalbetrag ?

Also ich kenn das nur mit dem Pauschalbetrag (5€ pro Bewerbung) und da spielen die Fahrtkosten KEINE Rolle !

KA-Maus
26.05.2009, 21:26
Normalerweise habe ich einen Pauschalbetrag bekommen. Das ist aber schon letztes Jahr gewesen. Und in den Widerspruch habe ich geschrieben, dass dann doch die Bewerbungskosten exklusiv der angegebenen Fahrtkosten erstattet werden sollen.

MichaelaJ
26.05.2009, 21:26
Also ich kenn das nur mit dem Pauschalbetrag (5€ pro Bewerbung) und da spielen die Fahrtkosten KEINE Rolle !

Ich habe letzten Monat 10x5€ PLUS 6,60€ Fahrtkosten (zu 2 Vorstellungsgesprächen) überwiesen bekommen. Jetzt stellt sich allerdings die Frage, ob mich die 60 cent "gerettet" haben. Aber prinzipiell scheinen sie doch eine Rolle zu spielen.

Pharao
26.05.2009, 22:59
Hi

oh, also Fahrtkosten habe ich noch nie versucht geltend zu machen. Aber wenn du eine Einladung zum Amt bekommst, dann steht da auch irgendwas mit Fahrkosten unter X-€ werden nicht erstattet.

KA-Maus
26.05.2009, 23:01
Ja das mit der Grenze stimmt. Wenn sie unter 6 Euro liegen, werden sie nicht erstattet, so wie bei mir.

Aber warum wird dann gleich der ganze Antrag abgelehnt?

Wie formuliert ihr die Begründung zum Antrag?

Pharao
26.05.2009, 23:36
Hmmm ?

Wieviel Bewerbungen hast du den schon geltend gemacht & ausbezahlt bekommen ? Denn bei einen Pauschalbetrag von 5€ gibt es eine Obergrenze die (glaube ich) bei ca 250-260 € liegt.

Dirk_.
27.05.2009, 08:37
Ja das mit der Grenze stimmt. Wenn sie unter 6 Euro liegen, werden sie nicht erstattet, so wie bei mir.
Aber warum wird dann gleich der ganze Antrag abgelehnt?
Wie formuliert ihr die Begründung zum Antrag?

Moin liebe Gemeinde,

Ich warte schon seit Wochen darauf das dieses Thema mit diesen 6€ mal angeschnitten wird.:engel:
Nee, aber dazu gibt es doch ein Urteil, welches besagt, daß WENN Fahrtkosten erstattet werden, dann auch die unter den 6 €. Dazu schaut mal bitte hier:
Gericht: Bundessozialgericht
Datum: 06.12.07
Aktenzeichen: B 14/7b AS 50/06 R

Kernaussage: Die Zentrale der Arbeitsagentur darf die einzelnen Agenturen und ARGEn nicht durch interne Weisung dazu veranlassen, keine Fahrkosten für die Wahrnehmung von Pflichtterminen (Meldeaufforderung, Aufforderung zum Gespräch) zu erstatten, die unter € 6.- liegen. Diese Bagatellgrenze liegt angesichts einer monatlichen Alg II-Regelleistung von nur € 347.- für Alleinstehende zu hoch.

Erläuterung: Auch wenn diese Entscheidung zu begrüßen ist ist damit leider noch nicht durchgesetzt, dass in jedem Fall jeder Cent Fahrkosten erstattet werden müsste. Der Grund dafür liegt darin, dass die Fahrkostenerstattung nach dem Gesetz eine "Kann"-Leistung ist. Das Gericht durfte deswegen keine "Muss-Leistung" daraus machen sondern nur aussprechen, dass die starre Beschränkung auf einen Minimal-Betrag von € 6 jedenfalls bei Alg II-Beziehern nicht rechtmäßig ist; es konnte auch keine andere Summe festlegen. Daher bleibt abzuwarten, ob die Zentrale der Arbeitsagentur einen anderen, niedrigen Wert vorgeben wird oder die Sache ganz in die Hand der einzelnen ARGEn gelegt wird.

Praktisch bedeutet das: Wer von seinem Alg II-Träger geladen wird sollte immer und in jedem Fall die Erstattung seiner Fahrkosten beantragen und, wenn sie abgelehnt wird, Widerspruch dagegen einlegen.


Das ganze Urteil ist hier (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=78315&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)zu finden
Und ja, es wurde für den Kläger entschieden.:engel:

Gruß
Dirk

Dirk_.
27.05.2009, 08:47
Hmmm ?

Wieviel Bewerbungen hast du den schon geltend gemacht & ausbezahlt bekommen ? Denn bei einen Pauschalbetrag von 5€ gibt es eine Obergrenze die (glaube ich) bei ca 250-260 € liegt.

Richtig Pharao,

260€ ist die Pauschalgrenze bis letztes Jahr gewesen. Mir fällt auf, das bei ALGI wohl noch sehr verbreitet diese 5 € pro Bewerbung gezahlt werden.

Bei ALGII ist dies seit 01.01.09 nicht mehr der Fall. Da habe ich ja mal einen Anhang reingestellt, der zeigt wie das nun aufgelistet ist.
Es werden hier nur noch die tatsächlichen Kosten erstatt.:confused:

Gruß
Dirk

Pharao
27.05.2009, 12:22
@ Dirk

Was der eine net weis, weis dann zum Glück der andere hier :)

Wie schon gesagt, ich bekomme auch noch die Pauschale und bin darüber mehr als glücklich, da ich mehr gekomme als ich zum Teil ausgebe. Einziger Nachteil daran ist die Obergrenze.

Inwie weit nun die neue Regelung besser ist, weis ich net, aber wenn`s keine Grenze gibt, dann wäre das ja auch sehr Vorteilhaft. Großer Nachteil sehe ich nur darin das man ja jedes Blatt, jede Briefmarke, jeden Umschlag, usw belegen muß, oder ? Denn bei mir gibt es 3 Arten mich irgendwo zu Bewerben, von ganz billig bis super teuer.

Dirk_.
27.05.2009, 12:32
Inwie weit nun die neue Regelung besser ist, weis ich net, aber wenn`s keine Grenze gibt, dann wäre das ja auch sehr Vorteilhaft. Großer Nachteil sehe ich nur darin das man ja jedes Blatt, jede Briefmarke, jeden Umschlag, usw belegen muß, oder ? Denn bei mir gibt es 3 Arten mich irgendwo zu Bewerben, von ganz billig bis super teuer.

@Pharao,

genauso wie du es hier vermutest ist es. Es gibt da eine Pauaschalzahlung für die Bewerbung von 0,40 Cent für Papier und Tinte. Und alles andere wie Mappe Umschlag und Briefmarke rein auch nur das was es gekostet hat.
Und das schönste dabei ist. Du mußt jede Briefmarke auch einer Bewerbung zuordnen können.:shock:

Na da kann man nur sagen. Viel Spass beim Kassenzettel sammeln.:patsch:


Gruß
Dirk

KA-Maus
27.05.2009, 18:48
Hier nun nochmal mein Ergebnis: Ich habe heute die Pauschalen Beträge für die Bewerbungen überwiesen bekommen. :jumper:

Was dann der Ablehnungsbescheid bezüglich des ganzen Antrags sollte, weiß der Teufel. Und der Widerspruch ist ja auch erst gestern raus, der ist sicher noch nicht dort gewesen, als die das Geld angewiesen haben.

Das liegt wahrscheinlich daran, dass da beim Amt die rechte Hand nicht weiß, was die Linke tut.


Aber nun noch mal zurück zu der Begründung.
Müsst Ihr die Anträge für die Bewerbungskosten auch begründen?
Wenn ja, wie schreibt ihr das?

Würd mich freuen, wenn Ihr dazu nochmal ein Wörtchen verlieren würdet !

Liebe Grüße,
KA-Maus

MichaelaJ
27.05.2009, 19:11
Aber nun noch mal zurück zu der Begründung.
Müsst Ihr die Anträge für die Bewerbungskosten auch begründen?

Ich habe bei meinem ersten Termin im JC direkt zur EGV mehrere Jobvorschläge und das Erstattungsantragsforumular (das Ding, das 10 Positionen vorsieht) bekommen.

Dem SB war es auch egal, ob ich die Bewerbungen nun per E-Mail oder Schneckenpost rausschicke. Eintragen den Kram und fertig.

Es scheint auch egal zu sein, ob die Bewerbungen in der EGV gefordert werden oder nicht. Nur die ersten 10 sind bei mir tatsächlich in der EGV festgelegt. Trotzdem habe ich nach Abgabe des ersten Formulars direkt ein neues bekommen, wo ich nun meine freiwilligen Bewerbungen eintrage.

Und das alles trotz ALG2.
Da hatte ich im letzten Jahr bei ALG1 wesentlich mehr Schwierigkeiten. Die wollten davon gar nix wissen und haben auch was von nachweislichen Ausgaben und durchnumerierten Briefmarken und ähnlichem Unfug gelabert.

Nun wird mir das geradezu aufgedrängt.

Kann natürlich auch an meiner Einführung in die ArGe liegen ... :mrgreen:
dabei bin ich doch eine ganz Liebe und hab bisher weder jemanden verklagt noch damit gedroht :engel: