PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenkostenübernahme


bigboy99089
05.08.2005, 12:53
Hallo!
Wir wohnen in Erfurt und haben unsere Nebenkostenabrechnung aus 2004 bekommen.Da wir 332.- Euro nachzahlen müssen,haben wir uns an die ARGE Erfurt gewendet und um die Übernahme der Nebenkostenabrechnung gebeten.
Von der ARGE wurden wir zum Sozialamt der Stadt geschickt,weil die ARGE für die Nebenkostennachzahlung angeblich nicht zuständig ist.
Beim Sozialamt wurde die Übernahme aber auch abgelehnt,weil wir im Jahr 2004 keine Sozialhilfe bezogen haben.Dies wurde uns folgendermaßen erklärt:
Nebenkostennachzahlungen werden vom Sozialamt nur übernommen wenn der Antragsteller vor in Kraft treten von Harz IV Sozialhilfe bezogen hat.
Auf unsere Frage,warum von ehemaligen Sozialhilfeempfängern die Nachzahlungen übernommen werden und von ehemaligen beziehern von Arbeitslosenhilfe nicht,wurde mir folgendes gesagt:
Dies wäre schlichtweg vom Gesetzgeber vergessen worden und damit müßten wir halt leben.
Gestern kam auf dem MDR die Sendung mit Escher und auch dort wurde das Thema mit den Nebenkostennachzahlungen behandelt.Viele Länder übernehmen die Nebenkostennachzahlungen und einige nicht.Man weiß also überhaupt nicht woran man ist und es kann doch nicht sein,das ein Gesetz keine klaren Regelungen für solche Fälle vorsieht!
Es würde uns sehr freuen,wenn hier jemand weiß ob es zu diesem Thema eine klare Regelung gibt und wo man sich darüber informieren kann!
Gruß!
Ralf

StephanK
05.08.2005, 13:30
:welcome: Ralf,
das Argument, mit dem das Sozialamt seine Zuständigkeit ablehnt, ist vorgeschoben.
Schau Dir bitte mal diese (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=15945) Gerichtsentscheidung an. Ich denke, das Sozialamt wird sich da nicht so einfach raushalten können. Bei Dir geht es zwar gar nicht um eine rückständige Stromrechnung, sondern nur um die "normale" Verzögerung bei der Abrechnung, aber die Problematik ist die gleiche.
Bei "Schulden", um die es im § 34 SGB XII geht, denkt man meistens nur an Schulden bei der Bank aus Krediten, aber eine Stromrechnung ist genau so eine Schuld.
Die Frage, ob Du zuvor Sozialhilfe bezogen hast, spielt dabei keine Rolle - das ist meiner Meinung nach schlicht Unsinn, weil es bei der Sozialhilfe immer nur um die aktuelle Notlage geht.

Betroffener
05.08.2005, 14:02
Hallo Ralf,

Nebenkostennachzahlungen gehören zum aktuellen Bedarf im aktuellen Monat und müssen von der ArGe übernommen werden (hier als erhöhter Bedarf beim den Kosten der Unterkunft) - kommen aber aus dem Topf der Kommune - die sich natürlich dagegen zu wehren versucht.

Ebenso wie Nachzahlungen /Rückzahlungen aus früheren Zeiträumen jetzt als Einkommen auf den Bedarf angerechnet werden, ist es auch bei Nebenkostennachzahlungen aus aktuellen oder früheren Zeiträumen - eben nur umgekehrt.

Was allerdings passieren könnte, dass die Sachbearbeiter sich aufgrund der Nebenkostenabrechnung die "Angemessenheit" der Miete inkl. der Nebenkosten neu anschauen und dabei die Nebenkosten übers Jahr zwölfteln.

Falls bis Ende 2004 Sozialhilfe bezogen wurde:
Gab es möglicherweise ein Schreiben vom Sozialamt, daß zur "Mietkostenbegrenzung ein Hinweis enthalten, dass zukünftige Nachzahlungen aus einer Nebenkostenabrechnung nicht übernommen werden können" ?

bigboy99089
05.08.2005, 14:05
Danke für den Tip!
Ich verstehe nicht,warum es in dieser Angelegenheit überhaupt unterschiede zwischen ehemaligen ALhi und Sozialhilfeempfängern gibt!War nicht der Hauptgrund für dieses Gesetz die zusammenführung von Alhi und Sozialhilfe?Wieso wird dann wieder zwischen beiden unterschieden wenn es darum geht Nachzahlungen zu übernehmen?
Letzte Info von der ARGE Erfurt ist,das ich für meine Nachzahlung ein Darlehen bekommen könnte,dieses müßte ich aber von meinem Regelsatz innerhalb von drei Monaten zurück zahlen.Dies würde bedeuten,das mir von meinem Regelsatz,der sowieso schon hinten und vorne nicht reicht,nochmal drei Monate 111.- Euro abgezogen würden.Da kann niemand mehr von leben!
Gruß!
Ralf

StephanK
05.08.2005, 14:22
Ich verstehe nicht,warum es in dieser Angelegenheit überhaupt unterschiede zwischen ehemaligen ALhi und Sozialhilfeempfängern gibt!War nicht der Hauptgrund für dieses Gesetz die zusammenführung von Alhi und Sozialhilfe?Wieso wird dann wieder zwischen beiden unterschieden wenn es darum geht Nachzahlungen zu übernehmen?Tja, diese "Zusammenführung" funktioniert organisatorisch nicht gerade gut, und vor allem versucht jede Seite, finanziell möglichst wenig bluten zu müssen. Für das, was die ARGE (einschliesslich ihrer kommunalen Seite) auszahlt, gibt es Geld aus dem Bundeshaushalt, während die herkömmliche Sozialhilfe von der Stadt finanziert wird. Deswegen gibt's das altbekannte Hickhack und den Verschiebebahnhof nach wie vor :cry:
Letzte Info von der ARGE Erfurt ist,das ich für meine Nachzahlung ein Darlehen bekommen könnte,dieses müßte ich aber von meinem Regelsatz innerhalb von drei Monaten zurück zahlen.Dies würde bedeuten,das mir von meinem Regelsatz,der sowieso schon hinten und vorne nicht reicht,nochmal drei Monate 111.- Euro abgezogen würden.Da kann niemand mehr von leben!Eine nur darlehensweise Übernahme ermöglicht das Gesetz zwar, aber natürlich können die Darlehensraten erstens sowieso nicht so hoch sein und zweitens müsste die Rückzahlung dieses Darlehens eigentlich so lange aufgeschoben sein, bis Du eine neue Arbeit hast. ALG II bietet nun mal nur das Existenzminimum, von dem nix mehr abzuzweigen ist. Wenn die auf letzteres nicht eingehen, solltest Du zumindest eine deutlich längere Streckung des Darlehens mit wesentlich kleineren Raten verlangen - und notfalls darum streiten.