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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schnelle Hilfe zum Antrag!!!


Bushidochick
30.09.2006, 12:22
Hallo ich werde im November 24 jahre alt, bin also leider noch unter 25, und muss einen Neuantrag für das Alg 2 stellen.

Ich habe bis Mai diesen Jahres zwar Alg 2 erhalten, aber da ich unwissentlich leider noch ein Spaarbuch mit ca. 3000 Euro auf der Kasse hatte, wurde mit einer Arge-Mitarbeiterin vereinbart, dass ich ersteinmal das Geld aufbrauche muss, also meinen Lebensunterhalt und die Monatsbeiträge der Krankenkasse damit bestreiten muss, bevor ich dann ab November wieder Anspruch auf Alg 2 habe.

Dazu muss ich noch sagen, dass ich zwar noch keine 25 bin, aber trotzdem vor kurzem einen Antrag auf Bewilligung einer eigenen Wohnung angegeben habe.

Das liegt daran, dass ich zuhause schwerwiegende familiäre Probleme hatte und ich vor kurzem letztendlich dann aus der elterlichen Wohnung geschmissen worden bin.

Die direkten gründe und Einzelheiten möchte ich jetzt hier nicht unbedingt breitreten, aber auf alle Fälle war es so verworren, dass ein normales und geregeltes Zusammenleben in keinster Weise mehr möglich war.

Daraufhin bekam ich jedenfalls von einem Arge-Mitarbeiter einen Brief, in dem stand, dass er im Moment keinen Handlungsbedarf hinsichtlich der Bewilligung einer eigenen Wohnung sehen würde, da ich ja im Moment keine Leistungen von der Arge beziehen würde.

Ich habe ihm dann eine Email geschrieben und gefragt, wie es denn wegen der Wohnung aussähe, wenn ich ab November wieder Alg 2 beziehe?

Habe bisher noch nichts gehört, aber bin ja mal gespannt, was er schreibt.


Also aufgrund der oben aufgeführten Gründe, weiß ich nun leider nicht, wie ich den Antrag jetzt überhaupt ausfüllen muss.

1. Wie sieht es denn jetzt überhaupt mit der Bedarfsgemeinschaft aus, existiert die mit meinen Eltern nun überhauptnoch oder bin ich jetzt alleine in einer BG, da ich zwar noch zuhause gemeldet bin, aber nicht mehr dort lebe?

2. Wie fülle ich den Antrag hinsichtlich Vermögen und Geldleistungen meiner Eltern aus? Muss ich das dann überhaupt noch angeben?

3. Muss ich im Antrag das so angeben, dass ich noch mit meinen Eltern zusammenwohne, obwohl das ja eigentlich nicht der Fall ist? Weil man da ja angeben muss, mit welchen leuten man zusammenwohnt bzw. wer zur BG gehört.

4. Muss ich im Antrag überhaupt noch was von meinen Eltern reinschreiben, wenn ich gar nicht mehr bei ihnen lebe?

5. Was meint ihr, wird das wohl mit der Wohnung klappen?


Da ich den Antrag so schnell wie möglich abgeben muss, bitte ich euch mir ganz ganz schnell zu helfen!

Bitte bitte, ganz dringend!

Danke schon mal im voraus!
http://www.hartz-iv-antrag.de/forum/images/misc/progress.gif

StephanK
30.09.2006, 17:11
:welcome: bushidochick (den nick musst Du erklären... :wink: ),
zu 1.: Du hast leider nicht geschrieben, ob Du jetzt eine eigene Wohnung hast oder womöglich nur vorübergehend bei Freunden untergekommen bist. Zur Bedarfsgemeinschaft gehörtst Du so lange, wie Du "im Haushalt lebst", und ob das so ist, kann in Zwischen-Stadien zwischen "noch nicht wirklich ausgezogen" und "noch keine richtige eigene Wohnung" eine knifflige Sache sein. Als Faustregel würde ich sagen: Du lebst so lange im Haushalt, wie Du dafür Schlüssel hast, jedenfalls ein Teil Deiner Klamotten dort ist und Du zumindest ab und an dort hinkommst (so als "Basislager"), selbst wenn Du Dich ganz überwiegend anderswo aufhältst.
Wo Du gemeldet bist, ist nicht wirklich entscheidend, aber falls/sobald Du eine andere Wohnung hast, solltest Du Dich umgehend ummelden.

zu 2.-4.: Das hängt von 1. ab...

zu 5.: schwer vorherzusagen. Es ist völlig o.k., dass Du den Knies mit Deinen Eltern hier nicht breittreten möchtest - aber bei der ARGE wirst Du das schon ausführlich schildern müssen, denn Du musst "schwerwiegende soziale Gründe" darlegen, um nicht auf die elterliche Wohnung (zurück-)verwiesen zu werden. Die üblichen Konflikte, die es zwischen zwei Generationen immer mal gibt und die sich in der Regel bald "wieder einrenken", reichen dafür nicht aus, sondern Du musst schon klar machen können, wie sehr das Tischtuch zerschnitten ist. Bereite Dich also gut auf die Antragstellung vor und überleg, wie Du den Konflikt nachvollziehbar darstellen kannst.

Betroffener
02.10.2006, 23:48
Was mir hier noch auffällt.

Du schreibst von einem "unwissentlichen" Sparbuch mit 3000 €.

Wenn nicht noch andere Quellen existieren, wäre dieses "Vermögen" kein Grund für die ALG II Verweigerung - denn 150 x 24 = 3600 € + 750 € Sofortanschaffungen + 24 x 250 = 4800 € für die Altersvorsorge gelten bei der Gesetzesänderung ab 01.08.06.

Bushidochick
06.10.2006, 15:58
Ich bin vor kurzem aufgrund schwerwiegender familiärer Probleme aus der elterlichen Wohnung geworfen worden und wohne seitdem mal hier und mal da bei Freunden und Bekannten.
Meine Post jedoch kommt immer noch zu meinen Eltern, da ich mich ja noch nicht abgemeldet habe bzw. mich noch nicht ummelden kann, da ich ja noch keine eigene Wohnung habe.

Jetzt muss ich aber einen Neuantrag für Alg2 stellen, weiß aber nun nicht, was ich da nun bei der Adresse eintragen soll.

Kann mir da jemand helfen?

Einen Antrag auf eine eigene Wohnung habe ich schon gestellt, ich warte noch auf Antwort.
Dann hätte ich noch 2 andere Fragen:

Ich werde am 5. November 24 Jahre alt, habe ich zum jetzigen Zeitpunkt das 23. Lebensjahr schon vollendet? nein oder?

Wie sieht es nun mit der Bedarfsgemeinschaft aus, da ich ja nicht mehr zuhause wohne (Gründe oben beschrieben), sondern bei Bekannten und Freunden?

Bilde ich nun eine eigene BG oder bilde ich trotzdem noch eine mit meinen Eltern, auch wenn ich nicht mehr mit Ihnen zusammenlebe und auch sonst keinerlei Unterstützung von Ihnen bekomme?

Bitte um schnellstmögliche Hilfe!

efge
06.10.2006, 17:03
Hallo Bushidochick,

Du hast in mehreren Foren den gleichlautenden Beitrag gepostet, dies ist weder mit unseren Foren-Regeln vereinbar und ist auch allen anderen Foren gegenüber unfair.

Ich habe den Thrad daher geschlossen. Sorry.