Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kitapflicht bei Eingliederungsmaßnahme??
Hallo zusammen,
will auch mal ne frage los werden.
kurz zum fall...bin seit april09 alg1 bezieher nach elternzeit, wurde vom AA vermittelt zur Vermittlung...(eingliederungsmaßnahme, bewerbungen schreiben usw.), über 2 x 2 std im monat bis für ca 1 jahr.
die mosern jetzt, weil ich mit meinem kleinen da war....hätte ja anspruch auf kitaplatz....ist deren antwort, sonst wäre ich nicht vermittlungsfähig...
ist mir alles klar, nur wer schickt sein kind in die kita wenn er nur für so kurze zeit zum termin muss? ausserdem ists ja eine frage des geldes...kitaplatz ist auch nicht umsonst.
danke und gruß hexebe
Hallo und willkommen im Forum hexebe,
nur wer schickt sein kind in die kita wenn er nur für so kurze zeit zum termin muss?
da stellt sich mir die Frage, wie alt denn dein Kind sei?
ausserdem ists ja eine frage des geldes...kitaplatz ist auch nicht umsonst.
Grundsätzlich mußt du als ALGI Bezieherin den KITA-Platz selbst tragen, aber da würde ich mich mal bei deinem zuständigen Jugendamt befragen und den Träger der Bildungsmaßnahme gleich mit.
Denn bei ALGII bezahlt die Arge einen pauschalen Satz von 130€ pro Monat für Kinderbetreuungskosten.
Und noch eine Frage am Rande:
Da du ALGI bekommst, stellt sich mir noch eine Frage: Hast du schon mal einen Wohngeldantrag gestellt.
Ich setze dir hier mal einen Wohngeldrechner rein. Dann kannst du ja mal deine Zahlen eingeben und sehen was dabei rüber kommen würde.
Wohngeld-rechner (http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Wohngeldrechner.php)
Und wenn es nur 50€ sind. ich denk mal Geld bleibt Geld.
Vorraussetzung das du überhaupt Anspruch auf Wohngeld wäre, das dein ALG das sog. MINDESTEINKOMMEN erreicht.
Dazu mußt folgende Dinge addieren:
Sozialhilferegelsatz + Miete + Nebenkosten = Mindesteinkommen
Gruß
Dirk
hallo und danke erst ein mal,
mein spatzel wird nächste woche 1 jahr und 2 monate. jaja mich hat das späte mutterglück ereilt....
wohngeldantrag ist in arbeit, aber da unser papa...gott sei dank...noch in arbeit steht, heißts abwarten was da kommt.
was ich eigentlich wissen wollte ist, ob die vermittlungsstelle das recht hat mich abzulehen, weil ich, wie schon erwähnt, mit meinem spatz da hin gehe....
@hexebe,
ob die vermittlungsstelle das recht hat mich abzulehen, weil ich, wie schon erwähnt, mit meinem spatz da hin gehe...
Gute Frage, nächste bitte.
Nee im ernst, das kann ich dir so spontan gar nicht sagen. Aber was sollst du denn machen.
Und vor allem das KITA-Argument ist für mich nun völlig hinfällig, nachdem ich weiss wie jung das kleine Menschlein erst ist.
Verzeih, aber die sind doch :patsch:
Wenn die meinen du sollst /brauchst nicht mehr kommen, wegen deinem Kind, dann sagst freundlich und nett,
" Wie Sie sicherlich wissen geht Kinderbetreuung vor allem anderen. Und da ich momentan keinerlei Möglichkeit habe mein Kind unterzubringen, nehme ich es dann mit hier her. Denn ich will ja was lernen, damit ich mich, wenn es Zeit ist, wieder voll in den Arbeitsmarkt integrieren kann"
Ich denke da nimmst du so einigen den Wind aus dem Segel.:)
Ein Grund wäre denkbar, das Sie es machen dürften.
Und zwar, wenn du das Lernziel der Maßnahme nicht erreichen würdest
Gruß
Dirk
x_anonymus_x
30.05.2009, 06:31
Guten Morgen,
was ich eigentlich wissen wollte ist, ob die vermittlungsstelle das recht hat mich abzulehen, weil ich, wie schon erwähnt, mit meinem spatz da hin gehe....
Du hattest ja geschrieben, dass Du ALG I beziehst. Eine Voraussetzung für den Bezug von ALG I ist die sogenannte Verfügbarkeit, d.h. Du gibst einen Zeitraum an in dem Du arbeiten kannst und dafür muss dann natürlich auch die Kindesbetreuung sichergestellt sein.
Ich befürchte, dass dies der erste vorsichtige "Hinweis" auf das Thema war. Sollten nämlich Zweifel an Deiner Verfügbarkeit bestehen, dann kann es sein, dass man das überprüfen möchte. Hierfür kämen z.B. entsprechende Maßnahmen in Betracht. Kannst Du an diesen dann wegen fehlender Kindesbetreuung nicht teilnehmen, dann ist auch die Grundlage für ALG I nicht gegeben :(
HTH
x_anonymus_x
--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr
Du bekommst also jetzt Arbeitslosengeld I?
Wenn du dich für Vollzeit suchend gemeldet hast, musst du jetzt schon die Kinderbetreuung gesichert haben.
Kann aber auch Oma oder Nachbarin sein.
Wenn du nicht mal 2x monatlich für 2 Stunden jemanden hast, dann kommen die schnell darauf, dass du nicht verfügbar bist und stellen ganz ein.
Sagst du, dass du nur Teilzeit arbeiten kannst, dann bekommst du auch das ALG I nur anteilmäßig.
Damit du vorerst das volle ALG I bekommst, würde ich mich schnell bemühen, für die paar Stunden im Monat jemanden zu finden.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2013, vBulletin Solutions, Inc.