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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : !!!Änderungsbescheid!!!


Benutzername
05.08.2005, 14:48
Hallo, habe heute wieder einen Änderungsbescheid von der ArGE bekommen :-x

Ab dem 01.08.2005 stehen mir jetzt 404,96 Euro zum überleben bereit. Setzt sich wie folgt zusammen:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 26,03 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 378,93 Euro

Zu meiner Frage:

Das ist jetzt schon der 5 Bescheid im diesen Jahr......

Der erste kahm am 22.02.2005 und belief sich über 575,46 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 181,86 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 393,60 Euro

Der zweite kahm am 21.03.2005 und belief sich über 575,46 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 181,86 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 393,60 Euro

Der dritte kahm am 19.04.2005 und belief sich über 609,48 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 209,69 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 399,79 Euro

Der vierte kahm am 27.05.2005 und belief sich über 501,48 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 101,69 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 399,79 Euro

Der fünfte kahm am 05.08.2005 und beleuft sich über 404,96 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 26,03 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 378,93 Euro

Zwischen den dritten und dem vierten ist (§24 sgb II) weggefallen.
Zwischen den vierten und Fünften habe ich Antrag auf Mehrbedarf gestellt weil meine Frau Schwanger ist. Weiss jetzt momentan nicht weiter wie und von wen kann ich das Prüfen lassen??? An den Verdienst meiner Frau hat sich nichts geändert wie schon immer 1050 Euro Netto. Jetzt bekommen wir ein zweites Kind und ich (wir) bekommen nochmal 100 Euro weniger!!!

Es war noch ein Text im Bescheid Markiert der wie folgt lautet:

Ihre Eingabe vom Tage habe ich zum Anlass genommen, den hiesigen Aktenvorgang zu prüfen. Dabei fiel mir auf, dass das vorhandene Familieneinkommen unrechtmäßig mehrfach bereinigt wurde. Dieses hat zur Folge, das in der Zeit von Jannuar2005 bis August 2005 mtl. 149,52 Euro überbezahlt wurden. Diese Überbezahlung geht nicht zu Ihren Lasten, hat aber zur Folge, dass bei der Nachberrechnung des Mehrbedarfs wegen Schwangerschaft Ihrer Ehefrau für den Monat 06.2005 kein für die Monate 07 und 08 2005 nur ein Betrag von 22,03 Euro mtl. zur Auszahlung gelangt. Über die Höhe Ihres Leistungsanspruchs unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs Schwangerschaft und des vorhandenen einfach bereinigten Einkommens Ihren Frau informiert dieser Änderungsbescheid.

StephanK
05.08.2005, 15:15
Hallo,
Weiss jetzt momentan nicht weiter wie und von wen kann ich das Prüfen lassen??? An den Verdienst meiner Frau hat sich nichts geändert wie schon immer 1050 Euro Netto.Du hast Dir zwar große Mühe mit Deiner Auflistung gegeben, aber um das im einzelnen nachzuvollziehen, müsste man sich neben Dich und Deine Unterlagen setzen können und das alles mal haarklein zusammen durchgehen. Das übersteigt halt leider einfach die Möglichkeiten eines solchen Forums.
Was mir jedenfalls auffällt, sind die Schwankungen bei den Kosten der Unterkunft; da gibt's natürlich auch mal Änderungen, wenn die Nebenkosten steigen oder sinken oder bei Mieterhöhungen, aber eigentlich kaum in so rascher Folge.
Zwei Möglichkeiten: Du gehst mal mit den kompletten Unterlagen zu einer Beratungsstelle vor Ort (eine Liste findest Du auf der website von www.tacheles-sozialhilfe.de) und/oder Du legst Widerspruch ein. Widerspruch heisst ja nicht automatisch: ich will bis auf's Messer streiten, sondern erst mal nur: guckt Euch das noch mal kritisch an, ob das auch wirklich so stimmt - mir kommt's nämlich so vor, als ob da was nicht stimmt. Allerdings musst Du Dich bei Widersprüchen auf lange, teilweise sehr lange Bearbeitungszeiten einstellen.
Könnte ein Teil des Problems darin liegen, dass die Schwangerschaft recht spät festgestellt wurde? Den Mehrbedarf gibt's ab der 12. Woche, aber manchmal werden Schwangerschaften eben erst später festgestellt.

Benutzername
05.08.2005, 20:10
Könnte ein Teil des Problems darin liegen, dass die Schwangerschaft recht spät festgestellt wurde? Den Mehrbedarf gibt's ab der 12. Woche, aber manchmal werden Schwangerschaften eben erst später festgestellt.


Das habe ich rechtzeitig angegeben. War schon in der 9 Schwangerschaftswoche da.

Mich stört vielmehr das im Höchstfall bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 209,69 Euro gab und jetzt auf einmal nur noch 26,03 Euro. Das ist schon ein sehr großer Unterschied und es hat sich Ja nichts bei uns geändert.

StephanK
05.08.2005, 21:54
Mich stört vielmehr das im Höchstfall bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 209,69 Euro gab und jetzt auf einmal nur noch 26,03 Euro. Das ist schon ein sehr großer Unterschied und es hat sich Ja nichts bei uns geändert.Das ist - im Gegensatz zu Deinem Ärger darüber - nicht nachvollziehbar.
Versuch erst mal, das vor Ort mit der ARGE zu klären; wenn es sich - was eigentlich anzunehmen ist - um einen Rechenfehler oder eine EDV-Panne handelt, sollte sich das auch halbwegs rasch korrigieren lassen.
Nur wenn das zu nichts führt, solltest Du Widerspruch einlegen. Das Problem damit ist, dass die Widerspruchsstellen offenbar fast überall völlig überlastet sind und sehr lange für die Bearbeitung brauchen.
Notfalls hilft nur der Gang vor's Sozialgericht.

Benutzername
06.08.2005, 13:01
Danke für deine Antworten.

Wie ist das eigentlich beim Einlegen von Wiederspruch.

Fliessen dann meine Bezüge trotzdem weiter???

Betroffener
06.08.2005, 13:27
Das hängt von der Art und Weise ab, wie Du Deinen Widerspruch formulierst.

Musterwidersprüche für viele Gelegenheite siehe meine Signatur.

StephanK
06.08.2005, 13:34
Fliessen dann meine Bezüge trotzdem weiter???Während des Widerspruchsverfahrens und auch während eines denkbaren gerichtlichen Verfahrens: ja, aber nur in der bisherigen Höhe.
Wenn Du möglichst rasch mehr Geld erstreiten willst, musst Du - neben dem Widerspruchsverfahren - den Weg zum Gericht gehen, für den dann die Vertretung durch einen im Sozialrecht kundigen Rechtsanwalt schon ratsam wäre.