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05.08.2005, 14:48
Hallo, habe heute wieder einen Änderungsbescheid von der ArGE bekommen :-x
Ab dem 01.08.2005 stehen mir jetzt 404,96 Euro zum überleben bereit. Setzt sich wie folgt zusammen:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 26,03 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 378,93 Euro
Zu meiner Frage:
Das ist jetzt schon der 5 Bescheid im diesen Jahr......
Der erste kahm am 22.02.2005 und belief sich über 575,46 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 181,86 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 393,60 Euro
Der zweite kahm am 21.03.2005 und belief sich über 575,46 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 181,86 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 393,60 Euro
Der dritte kahm am 19.04.2005 und belief sich über 609,48 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 209,69 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 399,79 Euro
Der vierte kahm am 27.05.2005 und belief sich über 501,48 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 101,69 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 399,79 Euro
Der fünfte kahm am 05.08.2005 und beleuft sich über 404,96 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 26,03 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 378,93 Euro
Zwischen den dritten und dem vierten ist (§24 sgb II) weggefallen.
Zwischen den vierten und Fünften habe ich Antrag auf Mehrbedarf gestellt weil meine Frau Schwanger ist. Weiss jetzt momentan nicht weiter wie und von wen kann ich das Prüfen lassen??? An den Verdienst meiner Frau hat sich nichts geändert wie schon immer 1050 Euro Netto. Jetzt bekommen wir ein zweites Kind und ich (wir) bekommen nochmal 100 Euro weniger!!!
Es war noch ein Text im Bescheid Markiert der wie folgt lautet:
Ihre Eingabe vom Tage habe ich zum Anlass genommen, den hiesigen Aktenvorgang zu prüfen. Dabei fiel mir auf, dass das vorhandene Familieneinkommen unrechtmäßig mehrfach bereinigt wurde. Dieses hat zur Folge, das in der Zeit von Jannuar2005 bis August 2005 mtl. 149,52 Euro überbezahlt wurden. Diese Überbezahlung geht nicht zu Ihren Lasten, hat aber zur Folge, dass bei der Nachberrechnung des Mehrbedarfs wegen Schwangerschaft Ihrer Ehefrau für den Monat 06.2005 kein für die Monate 07 und 08 2005 nur ein Betrag von 22,03 Euro mtl. zur Auszahlung gelangt. Über die Höhe Ihres Leistungsanspruchs unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs Schwangerschaft und des vorhandenen einfach bereinigten Einkommens Ihren Frau informiert dieser Änderungsbescheid.
Ab dem 01.08.2005 stehen mir jetzt 404,96 Euro zum überleben bereit. Setzt sich wie folgt zusammen:
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 26,03 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 378,93 Euro
Zu meiner Frage:
Das ist jetzt schon der 5 Bescheid im diesen Jahr......
Der erste kahm am 22.02.2005 und belief sich über 575,46 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 181,86 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 393,60 Euro
Der zweite kahm am 21.03.2005 und belief sich über 575,46 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 181,86 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 393,60 Euro
Der dritte kahm am 19.04.2005 und belief sich über 609,48 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 209,69 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 399,79 Euro
Der vierte kahm am 27.05.2005 und belief sich über 501,48 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 101,69 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 399,79 Euro
Der fünfte kahm am 05.08.2005 und beleuft sich über 404,96 Euro
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalt: 26,03 Euro
Angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung: 378,93 Euro
Zwischen den dritten und dem vierten ist (§24 sgb II) weggefallen.
Zwischen den vierten und Fünften habe ich Antrag auf Mehrbedarf gestellt weil meine Frau Schwanger ist. Weiss jetzt momentan nicht weiter wie und von wen kann ich das Prüfen lassen??? An den Verdienst meiner Frau hat sich nichts geändert wie schon immer 1050 Euro Netto. Jetzt bekommen wir ein zweites Kind und ich (wir) bekommen nochmal 100 Euro weniger!!!
Es war noch ein Text im Bescheid Markiert der wie folgt lautet:
Ihre Eingabe vom Tage habe ich zum Anlass genommen, den hiesigen Aktenvorgang zu prüfen. Dabei fiel mir auf, dass das vorhandene Familieneinkommen unrechtmäßig mehrfach bereinigt wurde. Dieses hat zur Folge, das in der Zeit von Jannuar2005 bis August 2005 mtl. 149,52 Euro überbezahlt wurden. Diese Überbezahlung geht nicht zu Ihren Lasten, hat aber zur Folge, dass bei der Nachberrechnung des Mehrbedarfs wegen Schwangerschaft Ihrer Ehefrau für den Monat 06.2005 kein für die Monate 07 und 08 2005 nur ein Betrag von 22,03 Euro mtl. zur Auszahlung gelangt. Über die Höhe Ihres Leistungsanspruchs unter Berücksichtigung eines Mehrbedarfs Schwangerschaft und des vorhandenen einfach bereinigten Einkommens Ihren Frau informiert dieser Änderungsbescheid.