StephanK
30.09.2006, 16:26
Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 23.08.06
Aktenzeichen: L 19 B 20/06 AS ER
Kernaussage: Wenn ein Ausländer eine Ausbildung absolviert, die grundsätzlich durch BAföG gefördert werden kann, aber wegen der Einschränkungen im BAföG für Ausländer keines erhält, hat er auch über die Härtefallregelung in § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II keinen Anspruch auf Alg II.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=58229) des Beschlusses
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 23.08.06
Aktenzeichen: L 19 B 20/06 AS ER
Kernaussage: Wenn ein Ausländer eine Ausbildung absolviert, die grundsätzlich durch BAföG gefördert werden kann, aber wegen der Einschränkungen im BAföG für Ausländer keines erhält, hat er auch über die Härtefallregelung in § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II keinen Anspruch auf Alg II.
Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=58229) des Beschlusses