KA-Maus
29.05.2009, 19:30
Hallo Ihr Lieben,
Seit März habe ich (rückwirkend zum November 2008) einen GdB in Höhe von 40, welcher nach einem Widerspruchsverfahren und Besuch bei einer Gutachterin auf 50 erhöht wurde. Mir steht demnach ein Behindertenausweis zu.
Meiner Arbeitsvermittlerin bei der Agentur für Arbeit habe ich auch vorher schon immer erzählt, dass ich diverse Einschränkungen habe. Dies hat sie aber nur so hingenommen und erst seit ich im März diesen Jahres aus der Reha zurück kam und den Termin bei ihr hatte, haben wir mal vernünftig darüber sprechen können und ich habe ihr erzählt, dass ich einen GdB bekommen habe. Daraufhin habe ich eine Gleichstellung beantragt und diese wurde mir auch in einem Schreiben für den Fall, dass es erforderlich ist, zugesichert.
Nun weiß ich nicht, ob ich die Erhöhung bei der Agentur für Arbeit melden muss.
Bin ich eigentlich verpflichtet, das in den Bewerbungen zu erwähnen oder reicht das, wenn ich das im Einstellungsbogen eintrage?
Liebe Grüße,
KA-Maus
Seit März habe ich (rückwirkend zum November 2008) einen GdB in Höhe von 40, welcher nach einem Widerspruchsverfahren und Besuch bei einer Gutachterin auf 50 erhöht wurde. Mir steht demnach ein Behindertenausweis zu.
Meiner Arbeitsvermittlerin bei der Agentur für Arbeit habe ich auch vorher schon immer erzählt, dass ich diverse Einschränkungen habe. Dies hat sie aber nur so hingenommen und erst seit ich im März diesen Jahres aus der Reha zurück kam und den Termin bei ihr hatte, haben wir mal vernünftig darüber sprechen können und ich habe ihr erzählt, dass ich einen GdB bekommen habe. Daraufhin habe ich eine Gleichstellung beantragt und diese wurde mir auch in einem Schreiben für den Fall, dass es erforderlich ist, zugesichert.
Nun weiß ich nicht, ob ich die Erhöhung bei der Agentur für Arbeit melden muss.
Bin ich eigentlich verpflichtet, das in den Bewerbungen zu erwähnen oder reicht das, wenn ich das im Einstellungsbogen eintrage?
Liebe Grüße,
KA-Maus