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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zu Genossenschaftsanteil, Zinsen und Punkt X


Frank
05.08.2005, 14:57
Hallo,

ich habe im wesentlichen Fragen zu drei Themenbereichen und würde mich freuen, wenn sich jemand dazu äußern könnte.

** Genossenschaftsanteil **

Muß der Genossenschaftsanteil, der ja existentiell für das Nutzungsrecht der Mietwohnung ist, beim Begriff des Vermögens gemäß Punkt VII des Antrags, Frage "Ich (Antragsteller) und/oder mein/e Partner/in (vgl. Abschnitt II) haben Vermögen, das den Wert von 4.850 Euro je Person (also bei Partnern insgesamt 9.700 Euro) übersteigt." berücksichtigt werden?

Meiner Ansicht nach nein, denn im Antrag wird Vermögen folgendermaßen definiert: "Als Vermögen sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen.". Brühl in LPK-SGB II § 12 Rz 9 schreibt dazu, daß eine rechtliche Unverwertbarkeit u.a. dann vorliegt, wenn der Vermögensgegenstand einer nicht aufhebbaren Beschränkung des Inhabers unterliegt und nennt die Mietkaution als Beispiel. Weiterhin gilt Vermögen laut Brühl als unverwertbar, wenn es aufgrund abgeschlossener Vereinbarungen zur Vertragserfüllung zu verwenden ist.

Ich denke, Genossenschaftsanteile fallen unter diese Definition, gelten somit als nicht verwertbar und müssen nicht bei der o.g. Frage berücksichtigt werden. Spannend wird es nämlich, wenn der Genossenschaftsanteil sozusagen das Zünglein an der Waage ist, wenn es um die Überschreitung des Betrags von 4850 Euro und damit das lästige Ausfüllen des Zusatzformulars geht.

** Zinsen **

Wo sind auf dem Zusatzformular 2.1 Zinsen, die angenommenerweise einmalig am Ende des Jahres bzw. quartalsweise und demnach nicht monatlich anfallen, einzuordnen? Bei Punkt "Folgende Einkommen werden nicht regelmäßig monatlich erzielt"? Muß man dann selber den zukünftigen Zinsbetrag anhand des Zinssatzes und des vermuteten Anlagebetrags schätzen oder wie ist hier das Prozedere?

** Punkt X des Antrags **

Das Datenschutzzentrum Kiel schreibt in seinen Hinweisen zur Beantragung des Arbeitslosengeldes II (http://www.datenschutzzentrum.de/allgemein/alg2.htm) zu Punkt X. "Weitere Angaben, die für die Leistungsgewährung von Bedeutung sein können", Frage "Wurden schon früher Leistungen bei der Agentur für Arbeit oder beim Sozialhilfeträger beantragt oder bezogen?":

"Wer Bedenken hat, diese Angaben zu machen oder hierüber keine Angaben mehr machen kann, der sollte dieses Feld nicht ausfüllen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat zwischenzeitlich erklärt, dass nur Angaben benötigt werden, wenn Leistungen nach dem 01.01.2005 beantragt oder bezogen wurden."
Wenn man die o.g. Frage nun nicht beantwortet, also weder mit "ja" oder nein", wird dann nicht der Sachbearbeiter nachfragen?

Angenommen ein Leistungsbezug lag zu Zeiten des Arbeitsamts in den 90er Jahren vor, soll man dann mit "nein" antworten, weil a) nur Angaben für einen Leistungsantrag oder -bezug nach dem 1.1.2005 benötigt werden und b) die Leistungen vom damaligen Arbeitsamt, nicht der Agentur für Arbeit bezogen wurden?


Abschließende Frage: Wie bekommt man zeitnah von der ARGE oder AfA oder sonst einer staatlichen Institution rechtswirksame Auskünfte in schriftlicher Form zu diesen oder anderen Fragen?

Herzlichen Dank!

Betroffener
05.08.2005, 18:41
Hallo Frank,

Du machst das ja streng wissenschaftlich :D

Genossenschaftsanteile sind nicht verwertbar (wenn Du in einer Wohnung der Genossenschaft wohnst bzw. eine Anwartschaft auf eine solche hast).

Wie kommst Du auf einen Vermögensobergrenze von 4850 €?
Das ist der Mindestbetrag (4.100 + 750], maximal 13.000 + 750), dazwischen gilt die Freigrenze von 200 € pro Lebensjahr und Person.
Kinder haben immer die 4.100 Freigrenze + 750.
Die gleichen Freigrenzen gelten für Vorsorgebeträge (ohne die 750 €)
Falls einer von Euch vor 1948 geboren sein solltest gelten 520 € pro Lebensjahr für beide Personen.

Im Antrag wird nach den Zinsen des letztem Jahres gefragt!
(Zusatzblatt 3 zur Feststellung des zu berücksichtigenden Vermögens)
Dort sind auch die entsprechenden Felder zum Ausfüllen für die einzelnen Kontenarten.

Wenn Du jetzt vom ALG I ins ALG II wechselst (oder innerhalb der letzten 2 Jahre ALG I bezogen hast, solltest Du hier unbedingt alle benötigten Angaben machen - ansonsten gibt es keinen Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld nach §24 - oder willst Du den nicht?

Aus begreiflichen Gründen wirst Du weder von der ArGe noch von der Agentur für Arbeit hier wirklich definitive Antworten bekommen.
Aber immerhin sind auch viele Fragen in diversen Publikationen der Agentur (und anderen) - die z.B. hier zu finden sind:
ALN Info-ALG II: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)

Weiterhin frohes Antrag ausfüllen.

Frank
05.08.2005, 20:24
Danke für Deine Antwort!

Wie kommst Du auf einen Vermögensobergrenze von 4850 €?
Das ist meines Wissens die Grenze, bis zu der man Zusatzblatt 3 nicht ausfüllen muß, worauf ich gut verzichten kann, wenn ich mir ansehe, was ich dann alles an Unterlagen beibringen muß. Ich bin nämlich Fan der Diversifikationstheorie. :-)

Im Antrag wird nach den Zinsen des letztem Jahres gefragt!
(Zusatzblatt 3 zur Feststellung des zu berücksichtigenden Vermögens)
Dort sind auch die entsprechenden Felder zum Ausfüllen für die einzelnen Kontenarten.
Zusatzblatt 3 muß ich aber nicht in jedem Fall ausfüllen, Einkommen in Form vom Zinsen werde ich aber trotzdem haben und die werden zukünftig von denen des letzten Jahres abweichen. Demzufolge muß ich das irgendwo in irgendeiner Form angeben, auch wenn es unter 30 Euro monatlich sein wird und damit sowieso verrechnet wird.

Wenn Du jetzt vom ALG I ins ALG II wechselst (oder innerhalb der letzten 2 Jahre ALG I bezogen hast, solltest Du hier unbedingt alle benötigten Angaben machen - ansonsten gibt es keinen Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld nach §24 - oder willst Du den nicht?
Werde direkter Erstbezieher von ALG II ohne vorheriges ALG I sein und da ich generell ein sparsamer Mensch bin, bezieht sich das auch auf meinen Umgang mit Daten. :-) --> Alles, was ich nicht angeben muß, möchte ich vermeiden.

Aus begreiflichen Gründen wirst Du weder von der ArGe noch von der Agentur für Arbeit hier wirklich definitive Antworten bekommen.
Ehrlich gesagt sind mir die Gründe nicht so begreiflich. Man verlangt von mir richtige und vollständige Angaben, da es sonst zu einer Rücknahme der Bescheidbewilligung, Rückzahlung und Betrugsanzeige kommen kann, ich soll aber nirgends definitive Antworten bekommen können? Bananenrepublik Deutschland, oder wie?

Betroffener
05.08.2005, 22:30
Sorry,

ich meinte damit, dass die Auskünfte gerade bei rechtstaatlichen Ermessensspielräumen und unterschiedlichen Auslegungen (interne Verordnungen und Durchführungsbestimmungen) seitens der Agenturen, ArGen und Kommunen eher einseitig zweckorientiert sind zu Lasten des Antragstellers trotz des klaren Beratungsauftrages.

Es werden Dir also die wenigsten Sachbearbeiter wirkliche Tipps geben (wenn sie es so formulieren, könnte ich es genehmigen), sondern diese eher verschweigen (auch weil es teilweise Mehrarbeit ist und zum anderen gerade in den Kommunen auch am Geld mangelt - wobei man manchmal den Eindruck bekommen könnte, dass es Prämien für Einsparungen zu Lasten der Antragsteller gäbe).

Vielleicht ist Dir auch schon aufgefallen, dass der Buchstabe des Gesetzes nicht unbedingt mit der gelebten Welt übereinstimmt - im positiven wie im negativen Sinne.