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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG Bescheid, keine Fahrkostenerstattung?


Elchi
01.10.2006, 09:42
Hallo alle zusammen,

derzeit lebe ich in einer BG mit meiner Partnerin.

Die Situation sieht wie folgt aus:

Ich verdiene knapp 1400 €, also netto ca. 1030 €.
Meine Partnerin hat kein Einkommen.

So laut ALG 2 Bescheid steht der BG eine Leistung in Höhe von 213,24 € im Monat zu.

Beim Punkt: ZU BERÜCKSCIHTIGENDES MONATLICHES EINKOMMENwurd mir nur der Freibetrag von 250 € angerechnet, aber nicht die monatlichen Fahrkosten in Höhe von 67 €(Ticket).

Ist das richtig so? Ein bekannter von mir fährt mit Auto zur arbeit, er hat auch seit 3 Monat wieder eine Arbeit und seine Partnerin ist auch ALG 2 Empfänger. So er bekommt aber 250 €erstattet, habe ich irgrendwo ein Denkfehler drin??

Mfg Elchi

StephanK
01.10.2006, 11:48
Siehe Info-Alg II zur Einkommensanrechnung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_algeinkommen1). Fahrtkosten sind Teil der Werbungskosten und werden pauschal mit 100 € angesetzt. Wenn Deine monatlichen Werbungskosten darunter liegen, kommst Du also gut weg; wenn Du höhere hast, weil noch andere Werbungkosten anfallen, kannst Du sie in voller Höhe geltend machen, musst sie aber belegen.

Elchi
01.10.2006, 14:46
Naja aber die Werbungskosten werden ja bei mir nicht abgezogen ?!? Laut bescheid wird mein Netto Einkommen abzggl. 250 € Freibetrag abgezogen, also muss ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen oder sehe ich das falsch?

Mfg Stephan

StephanK
01.10.2006, 18:19
Wie geschrieben: pauschal werden 100 € abgezogen. Höhere Werbungskosten musst Du geltend machen und belegen - das läuft genau so wie bei der Einkommensteuer, nur dass dort der "automatische" Werbungskosten-Pauschbetrag deutlich höher ist.

Limone
02.10.2006, 10:24
Hallo!

Variante A

Einkommen in Netto
- 100 Euro Pauschalfreibetrag
- Freibetrag prozentual, abhängig vom Brutto
= in deinem Fall wohl 250 Euro

Variante B

Einkommen in Netto
- 15,33 Euro Arbeitsmittel
- 30,00 Euro Versicherungspauschale
- KFZ-Haftpflichtbeitrag, monatlich
- ggf. Riesterrentenbeitrag
- Fahrtkosten (bei KFZ km/einfache Strecke x 0,20 Euro)
oder eben günstigste Verbindung mit den öffentlichen Verkehrsmitteln,
SOFERN dies über 100 Euro pauschal liegt und nachgewiesen werden kann durch Vorlage der Fahrtkarten o. Versicherungspolice

Viele Grüße,
Susanne