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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Orientierungskurs halbtags??


Armerhund
03.06.2009, 17:07
Folgender Fall:
Ein 62 jähriger hat die letzten Jahre aus gesundheitlichen Gründen nur stundenweise pro Woche gearbeitet weil er jeden zweiten Tag zu einer Therapie gegangen ist.
Jetzt ist er seit dem 01.01.09 arbeitslos und die SB will ihn unbedingt zum Bewerbungscenter und Orientierungskursen schicken. Er hat dagegen reklamiert und gesagt dass er nicht in der Lage ist über so viele Tage ganztags dort anwesend zu sein und gleichzeitig seine Therapie zu versäumen.
Die SB meint das er sich dann AU schreiben lassen muss ansonsten eine Sperre kommt. Gleichzeitig soll er aber seinen Bewerbungsbemühungen nachkommen. Wo er sich aber ohne offener Stellen bewerben soll, sagt sie aber nicht.
Die SB will erreichen dass er dann nach 6 Wochen der Krankenkasse zur Last fällt.
FRAGE:
Kann von einer Teilzeitkraft überhaupt eine volle Teilnahme an einem solchen Kurs verlangt werden??

Ich bin es nicht
03.06.2009, 17:29
guten Abend Armerhund ..

Jetzt ist er seit dem 01.01.09 arbeitslos und die SB will ihn unbedingt zum Bewerbungscenter und Orientierungskursen schicken.

lass es doch drauf ankommen ..

reichst dem Bewerbungscenter deine Therapietermine ein und somit sind die Orientierungskurse schon nichtig , da das Ziel nicht erreicht werden kann ..

gleich noch ne Flut von Arztterminen beifügen , bisgen Krankengymnastik usw.

Armerhund
03.06.2009, 18:37
Nun, die Termine gibt es ja wirklich und könnten auch bestätigt werden.

Mo. Mi. FR. von 8:30 bis 10°° Uhr Therapie zum Muskelaufbau nach OP
Di. und Do. unterschiedliche Zeiten Behandlung beim Arzt

Dies ist auch der SB bekannt und dennoch will sie eine volle AU, denn Halbkrank kennt sie nicht.

Ich bin es nicht
03.06.2009, 18:46
Dies ist auch der SB bekannt und dennoch will sie eine volle AU, denn Halbkrank kennt sie nicht.

nene , lass dich da nicht verars....

hätte die wohl gerne .. ( volle AU - am besten für die nächsten Monate ) ..

dann schickt se dich zum Amtsarzt , dann biste etwaig nicht mehr vermittelbar und rutschst in die Sozialhilfe ab ..

sag der Argetante das du selbstverständlich deinen Anspruch auf Orientierungsgedöns / Bewerbungstraining wahrnehmen möchtest ..

teile ihr schriftlich mit , das du deine therapeutischen Termine wahrnehmen musst und dich dann beim Bildungsträger für die Tage der Termine abmeldest / entschuldigst ..

ne jeweilige Bescheinigung vom Therapeuten würdest du selbstverständlich unaufgefordert hinzu fügen ..

dann kann die dich nicht in so ein Orientierungsblabla schicken ( da ja das Ziel nicht erreicht werden kann ) und muss dich in Ruhe lassen mit ihrem dümmlichen Gedöns ..

teilst ihr mit , das ein Arbeitgeber dich ja auch für solche Termine freistellen muss ..

und du natürlich SEEEHR bemüht sein wirst , dementsprechende Termine ausserhalb des Orientierungsgedöns zu festigen ..

Armerhund
03.06.2009, 19:09
nene , lass dich da nicht verars....

hätte die wohl gerne .. ( volle AU - am besten für die nächsten Monate ) ..

Ja, genau das möchte sie, denn dann soll ja nach 6 Wochen die Krankenkasse zahlen :sensationell: :sdagegen:

Armerhund
04.06.2009, 11:55
Heute kam die Antwort von der Leitung für Orientierungskurse.

Die Mitteilung der Termine für Therapie wurde an die SB der ARGE weitergeleitet weil nur diese über die Notwendigkeit der Teilnahme entscheiden kann.

Und so dreht es sich wieder im Kreis ………………….

x_anonymus_x
06.06.2009, 07:16
Hallo,

Kann von einer Teilzeitkraft überhaupt eine volle Teilnahme an einem solchen Kurs verlangt werden?? :confused:

kurz und bündig: Wenn sich jemand Teilzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellt, dann kann er / sie auch nur in den angegebenen Zeiten einer Maßnahme zugewiesen werden. D.h. soweit wäre er aus der Nummer einer Vollzeitmaßnahme raus.

Aber, und das könnte u.U. der Knackpunkt sein: welche Zeiten wurden denn überhaupt gegenüber der Agentur angegeben? Und sind die bislang auch so akzeptiert worden?

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

Armerhund
06.06.2009, 08:00
Aber, und das könnte u.U. der Knackpunkt sein: welche Zeiten wurden denn überhaupt gegenüber der Agentur angegeben? Und sind die bislang auch so akzeptiert worden?


Der SB wurde mehrfach schriftlich die Teilzeit mitgeteilt. Sie jedoch handelt weiter nach ihrem Schema....
Am Montag werden ihr die Bescheinigungen für Theapie und Termine zugesendet.
Mal sehen was sie dann macht.

Armerhund
09.06.2009, 17:12
So, der neueste Stand…

Obwohl der SB ALLE Termine von Ärzten und Therapien mitgeteilt wurden und das in der Vergangenheit nur halbtags gearbeitet wurde kommt heute ein neuer Schrieb.

Sie haben an der Eingliederungsmaßnahme nicht teilgenommen … diese war zumutbar … benennen sie Gründe … Sie prüft ob Sperre erfolgen wird… Bis dahin vorsorglich die Zahlungen gestoppt.

Armerhund
21.06.2009, 18:52
Neuer Stand zum 21.06.09 Der Ärger geht weiter…
Gegen die Androhung einer Sperre wurde sofort Einspruche erhoben.
Es wurden Belege von Arzt- und Therapeutenterminen, sowie 3 Amtsarztterminen beigelegt. Dazu nochmal die Mitteilung dass es sich um eine Halbtagskraft handelt.
Gestern kam der Bescheid:
Eintritt einer Sperrfrist von 21 Tagen weil der Orientierungskurs zumutbar war und keine Gründe für die Ablehnung an der Teilnahme benannt wurden,
die ausreichend waren um nicht daran teilzunehmen.

FAZIT: Unentschuldigtes fernbleiben !!
Auch nach Ablauf der Sperrfrist werden keine Leistungen gezahlt, weil der Mitwirkungspflicht zu den Eigenbemühungen nicht nachgekommen wurde. !! ??
Dann ein Beiblatt:
AUFHEBUNGSBESCHEID
Die Bewilligung von Arbeitslosengeld wird ab 09.06.09 ganz aufgehoben, weil die Eigenbemühungen für berufliche Eingliederung nicht erfüllt wurden.
Dies obwohl der SB die Eigenbemühungen stets schriftlich dargelegt wurden und sie um Vermittlung gebeten wurde!!
Einen festgesetzten Termin für den 08.06.09, wo es um die Darlegung der Eigenbemühungen gehen sollte hat die SB storniert.

JETZT ist EUER RAT gefragt …………….

Dirk_.
21.06.2009, 21:49
Hallo ArmerHund,

Die Bewilligung von Arbeitslosengeld wird ab 09.06.09 ganz aufgehoben, weil die Eigenbemühungen für berufliche Eingliederung nicht erfüllt wurden.
Dies obwohl der SB die Eigenbemühungen stets schriftlich dargelegt wurden und sie um Vermittlung gebeten wurde!!
Einen festgesetzten Termin für den 08.06.09, wo es um die Darlegung der Eigenbemühungen gehen sollte hat die SB storniert.

Mit welchen § begründet denn diese nette SB diesen Aufhebungsbescheid?
Mit §147 SGBIII Erlöschen des Anspruches?

Wenn ja dann müßten ja wie da steht wenn der Arbeitslose Anlaß für den Eintritt von Sperrzeiten mit einer Dauer von insgesamt mindestens 21 Wochen gegeben hat, zusammen gekommen sein!:(

§147 Erlöschen des Anspruches (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html)

Da jetzt kein ALGI mehr gezahlt wird, muß am besten Morgen(Montag) schon zur Arge gegangen werden und ALGII beantragt werden.
Dies wird auch zuerst mit einer Sanktion beginnen, da ja laut Amt Eigenverschulden die Ursache ist, aber es fließt zumindest wieder Geld

Und die KV spielt hier eine große Rolle.
Also so schnell wie möglich den ALGII-Antrag stelllen.
Und zugleich würde ich nun einen Anwalt aufsuchen. Denn jetzt wird es schon etwas happig.
Und das im Alter von 62 Jahren, schon traurig.

Gruß
Dirk

Armerhund
21.06.2009, 22:07
Hallo Dirk,

Der original Text
Aufhebungsbescheid
Sehr geehrter Herr Xxxx X
die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld wird ab 09.06.2009 ganz aufgehoben.
Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nur, wer arbeitslos ist. Arbeitslos ist unter anderem aber nur derjenige, der sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Im Rahmen der Eigenbemühungen hat der Arbeitslose alle Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung zu nutzen.
Sie haben bis zum 08.06.2009 die erforderlichen Eigenbemühungen nicht nachgewiesen.
Die Entscheidung über die Bewilligung von Arbeitslosengeld ist ab 09.06.2009 aufzuheben, da Sie wussten bzw. hätten wissen müssen, dass fehlende Eigenbemühungen zum Wegfall bzw. Verlust des Anspruchs führen. Hierüber wurden Sie durch die Ausführungen im Merkblatt für Arbeitslose sowie innerhalb von Beratungsgesprächen informiert (§48 Abs. 1 Satz 2 Nr. SGB X).
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben bezeichneten Agentur für Arbeit einzureichen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem dieser Bescheid Ihnen bekannt gegeben worden ist.
MfG
Im Auftrag
1 Kritzel ohne Namen

Armerhund
21.06.2009, 22:14
Hallo ArmerHund,

Da jetzt kein ALGI mehr gezahlt wird, muß am besten Morgen(Montag) schon zur Arge gegangen werden und ALGII beantragt werden.
Dies wird auch zuerst mit einer Sanktion beginnen, da ja laut Amt Eigenverschulden die Ursache ist, aber es fließt zumindest wieder Geld

Und die KV spielt hier eine große Rolle.
Also so schnell wie möglich den ALGII-Antrag stelllen.
Und zugleich würde ich nun einen Anwalt aufsuchen. Denn jetzt wird es schon etwas happig.
Und das im Alter von 62 Jahren, schon traurig.

Gruß
Dirk

Morgen habe ich wieder einen Termin beim Amtsarzt wegen meiner beantragten Rente.

Zum Anwalt gehen ?? !! Wie denn mit 440,-- Euro !!
Wo gibt es noch Hilfe oder Beratung??

Dirk_.
22.06.2009, 06:07
Hallo ArmerHund,

Wo gibt es noch Hilfe oder Beratung??

Dann schau mal bite hier, ob da eine dieser Beratungsstellen (http://www.my-sozialberatung.de/adressen) in deiner Nähe ist.


Gruß
Dirk

Armerhund
22.06.2009, 12:55
Tja, was ist das jetzt mit dem zurückdadiertem Aufhebungsbesched?

Der nächste odentliche Berater wäre in München. Das sind 82 km von mir entfernt. :?

Werde also morgen zur ARGE fahren .... ??????? 32 km :(

Wiederspruch habe ich schon per Einschreiben eingelegt

Armerhund
23.06.2009, 18:32
So, jetzt war ich als erstes beim Amtsgericht um mir den Beratungsschein zu holen. Als der „Pfleger“ meine „Beweise“ sah habe ich den Schein innerhalb 5 Minuten bekommen. Er hat zu dem Vorgehen der Arbeitsagentur nur den Kopf geschüttelt.

Leider war der von mir beabsichtigte Anwalt nicht da und so bin ich gleich zur ARGE gefahren um mal dort nachzufragen.
Da kam das Staunen ….!!.:shock: Es war alles anders als befürchtet. Ich wurde sofort freundlich an eine SB verwiesen.
Als die meine Unterlagen sah konnte sie auch das Verhalten der Arbeitsagentur nicht verstehen.
Sie hat auch gleich einen Kollegen gerufen und beide haben dann verabredet wie sie mir helfen können. Ich kam aus dem Staunen nicht mehr heraus.

FAZIT: Ich wurde bei der ARGE sofort erfasst. Mein Anspruch wurde sogar zurückdatiert. Somit bin ich Kranken- und Sozialversichert. Dann wurde mir gesagt dass die ARGE die Zahlungen übernimmt und sich das Geld von der Agentur holt.
Die haben mir sogar ein Gesetz §428 ausgedruckt, denn das Verlangen der SB bei der Agentur war falsch. :razz:

Jetzt werde ich mit dem RA besprechen was man noch machen könnte…..