Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbetislosengeld ausgelaufen was jetzt ???
nanobot1
05.08.2005, 19:08
ch lebe mit meinen vier Kindern und meinem Lebensgefährten in einem Haushalt. Meine Kinder und ich bekommen seit Januar Geld nach HarzIV. Mein Lebensgefährte bekam bis einschl. Juli ArbeitslosengeldI. Das fällt nun weg. Die Sachbearbeiterin erklärte uns, das es dafür keinen "Ersatz" gibt. Klartext, uns fehlen von jetzt auf gleich knapp 500 Euro. Ich weiß nicht, wie ich dieses Loch stopfen soll.
Dann habe ich einen Minijob, verdiene ca. 90 Euro. Das Amt rechnet mir aber seit 3 Monaten 150 Euro an . Ich reklamiere das schon seit 3 Monaten, aber es tut sich nichts. Ich bekomme immer nur zu hören, dass dazu die Zeit fehlt. Ich würde auch gerne wissen, wieviel man mir bei 90 Euro anrechnen darf und was untrem Strich davon übrig bleibt ?
StephanK
05.08.2005, 19:50
:welcome: nanobot1
Ich fange mal mit Deiner zweiten Frage an: Von Deinem Minijob-Einkommen gehen erst mal die Werbungskosten (das werden vermutlich nur Fahrkosten sein, falls Du welche hast) ab. Von dem Rest werden 15 % abgezogen, die Dir angerechnet werden. Also z.B. bei Fahrtkosten von 5 Euro: 90 - 5 = 85; davon 15 % weg bleiben 72,25 Euro, die Dir angerechnet werden dürfen. Ab Oktober wird weniger oder evtl. gar nix mehr angerechnet, siehe hier bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#29) Die falsche Anrechnung solltest Du nicht nur reklamieren, sondern förmlich Widerspruch dagegen einlegen, falls Du es noch nicht getan hast.
Die erste Frage ist nicht so leicht zu beantworten, weil Du das nur sehr knapp geschildert hast. Dein Lebensgefährte hat dann Anspruch auf ALG II, wenn er "bedürftig" ist, also selbst keine Ersparnisse hat, die er ggf. erst mal bis zu einer bestimmten Grenze würde aufzehren müssen. Ansonsten hat er natürlich schon einen Anspruch, wobei dann die Frage nach der Höhe sich stellt. Falls Ihr eine nichteheliche Lebensgemeinschaft seit, bildet Ihr eine Bedarfsgemeinschaft, so dass Euch beiden (ohne Kinder berechnet) zusammen 621 Euro zustehen, abzüglich des anrechenbaren Teiles Deines Verdienstes. Oben drauf kommen noch die Kosten der Unterkunft.
Betroffener
05.08.2005, 20:29
:welcome: naobot1,
ich sehe gerade, ich habe mich zu lange mit Deinem Thema beschäftigt (war zwischendurch noch beim Abendessen), dass der Stefan schneller war. Noch dazu komme ich zu anderen Zahlen (ich denke mal, der Stephan hat hier einiges vergessen).
Zu Deinem Nebenverdienst:
Bei einem Minijob von 90 Euro hast Du folgendes Ergebnis
+ 90,00 Einkommen
- 15,33 Werbungskosten
- 30.00 Versicherungspauschale
- 6,70 15%Freibetrag auf Netto
--------------------------------------
= 40.00 Euro für Dich
Die anderen 50 € werden Dir vom ALG II abgezogen - Du bekommst also insgesamt rund 40 Euro mehr als ohne Minijob. Hast Du Dich mit den 150 € eventuell verschrieben oder ist das der Abzug für 3 Monate?
Mein Lebensgefährte bekam bis einschl. Juli ArbeitslosengeldI. Das fällt nun weg. Die Sachbearbeiterin erklärte uns, das es dafür keinen "Ersatz" gibt.
Also manche Sachen muss ich nicht verstehen. Der zugegeben schlechtere Ersatz ist das Arbeitslosengeld II.
Dein Freund hätte doch schon vor etwa 2 Monaten Arbeitslosengeld II beantragen können und müssen, dann wäre alles (zwar zu anderen Bedingungen) nahtlos weiter gelaufen.
Aktuell steckst Du + Deine 4 Kinder in einer Bedarfsgemeinschaft (sofern keines der Kinder älter als 15 Jahre ist). ZUr Höhe der ALG II Leistungen ist das ALter der Kinder mit entscheidend.
Dein Freund (trennt Euch bitte unbedingt von Begriffen wie Lebenspartner und/oder eheähnlich oder Haushaltsgemeinschaft) sollte sich jetzt ganz schnell durch das 16-seitige Antragsformular wühlen und das ausfüllen.
Dein Freund ist Alleinstehend und wohnt mit Dir in einer Wohngemeinschaft (wenn ihr keine sogenannte "eheähnliche Gemeinschaft" seid.
Das bedeutet, das er den vollen ALG II Satz bekommt 345 € (wie Du) und den Anteil (oder die Hälfte) der Miete. Zusätzlich müsste es nach § 24 noch den Zuschuss beim Wechsel von ALG I zu ALG II geben (70% der Differenz)
Ihr müsst darauf achten, dass ihr keinesfalls zusammen in eine Bedarfsgemeinschaft kommt, sondern jeder für sich eine eigene Bedarfsgemeinschaft bildet.
Hier dazu noch einige wichtige Hinweise:
ALG II Antrag
In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft eines eheähnlichen Verhältnisses wird davon ausgegangen, daß die Partner für ein ander einstehen (Definition siehe unten).
Einkommen des einen wird auf den gemeinsamen Bedarfsanspruch hochgerechnet und führt dann meist dazu, daß der ALG II Anspruch nicht wirksam wird, die Krankenversicherung selber getragen werden muss (Familienversicherung greift hier nicht!), usw., weil das Partnereinkommen bei oder über der Bedarfsgrenze für beide (598 € Ost, 622 € West zzgl. Miete) liegt.
Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:
Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).
Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:
Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.
Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
Wenn Du was nicht verstanden haben solltest, frage bitte noch mal nach.
Viele weitere Informationen findet ihr hier - speziell auch zum richtigen ausfüllen des Antrages:
ALN Info-ALG II: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
Anträge könnt ihr z.B. hier herunter laden:
Arbeitsagentur Antragsdownload:
Arbeitsagentur Antrags-Download (http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/antragsformular/index.php)
Hinweis: Die Daten in diesen Downloadformularen sind nicht speicherbar. Es kann alles nur zusammen oder unausgefüllt ausgedruckt werden.
nanobot1
06.08.2005, 21:01
Hallo ihr Lieben
ich möcht mich ganz herzlich bei euch bedanken. Jetzt bin ich schlauer und kann am Montag mit einem anderen Gefühl zum Arbeitsamt gehen.
Folge4ndes möchte ich noch beantworten. Ich arbeite im Verkauf und zwar so, wie ich da gebraucht werde. In der Vergangenen Weihnachtszeit habe ich ein einziges mal 150 Euro verdient. Danach immer nur 90 Euro und auch weniger. Ich bringe immer meine Verdienstbescheinigung zum Amt aber die bekommen nicht gebacken, was ich tatsächlich verdiene. Sie rechneten mir in den letzten 3 Monaten immer 150 Euro an, obwohl ich nur 90 Euro verdient habe. Wenn ich dagegen Einspruch erhebe, redet die Sachbearbeiterin sich damit raus, dass erst mal alles neu berechnet werden müsse und ich würde dann schon Bescheid bekommen, wenn das passiert ist Warte also schon vier Monate auf die Differenz.
Noch mals herzlichen Dank für eure Mühen werde mich in jedem Fall Montag melden, wenn ich vom Amt komme bis dahin schöne Grüsse
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