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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anspruch auf Nahtlosigkeitsgeld?


WiNFrieda
04.06.2009, 15:17
Hallo zusammen
ich bin seit 12/2005 rückwirkend berentet. Die Mühlen der DRV mahlen sehr langsam und noch nicht ist über meine Weiterbewillgung entschieden.
Zur Info:
ich habe damals bis 3/06 Krankeneld bezogen
und
dann 1 Jahr Nahtlosigkeitsgeld.
Mit der rückwirkend bewilligten Rente ist das zu viel bezahlte Geld an die KK und die Arbeitsagentur zurückbezahlt worden.
Was ist, wenn die Rente nicht rechzeitig bewilligt wird (Antrag ist im Januar gestellt worden).
Die KK sagt mit zugesandten Gesetztestexten, dass ich kein Anspruch auf Krankengeld habe.
Habe ich noch mal Anspruch auf Nahtlosigkeitsgeld. Die Arbeitsagentur sagt Nein, mit der Begründung ich hätte schon die Leistungen ausgeschöpft (stimmt nicht ganz, denn die gezahlten Leistungen hat die Agentur ja zurückbezahlt bekommen).
Das Prob ist, dass mein Mann Privat versichert ist, und ich gesetzlich und ich dann, wenn ich keine Leistungen bekomme, mich freiwillig versichern muss.
Da meine Ärzte alle sagen, ich kann nicht areiten nd ich mich auch nicht in der Lage fühle habe ich evtl. ein Problem.
Kann mir jemand sagen, ob ich einen Anspruch auf das Nahtlosigkeitsgeld habe oder nicht.

Danke
Winnie