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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II und trotzdem LV?


Fluegelchen
01.10.2006, 19:27
Hallöchen!

Ich habe eine fondgebundene Lebensversicherung. Da ist zwar nicht genug drin, sodass ich an dieses Geld ranmüsste nach dem ALG II-Gesetz, aber hier meine Frage.

Darf ich denn eine Lebensversicherung von Hartz IV bezahlen? Damals meinte das Sozialamt zu mir, dass die die gezahlten Gelder dann zurückhaben wollen, wenn ich weiterhin meine LV bezahle. Ist das heut auch noch so? Ich werde voraussichtlich nur knapp etwas über 2 Monate Hartz IV beziehen, weil ich eine Fortbildung mache und nach erfolgreich bestandener Prüfung einen Arbeitsvertrag bekomme.

Soll ich denn meine LV meinem Vater überschreiben? Ich bin so verzweifelt. Ich möchte nicht an mein "hart vom Mund abgespartes" LV-Geld ran. Mir ging es finanziell nie wirklich gut und daher würde echt eine Welt für mich zusammenbrechen, wenn man dieses mir auch noch nehmen würde! Ich verstehe sowieso nicht, warum man einerseits gezwungen ist sich für das Alter finanziell abzusichern und es einem dann zerstört wird, nur weil man gerad in diesem Moment bedürftig ist. Also was soll ich denn nur tun??

Vielen Dank für Eure Hilfe.... Euer Flügelchen

StephanK
02.10.2006, 09:34
Das einfachste wäre natürlich, wenn Du diesen begrenzten Zeitraum ohne Alg II überstehen könntest, aber das geht wohl nicht, denn auf diese Idee bist Du vermutlich schon selbst gekommen.

Im übrigen kommt es darauf an, wie die Versicherung ausgestaltet ist. Wenn die Verwertbarkeit vor dem 65. Geburtstag ausgeschlossen ist und die Versicherungssumme nicht mehr als 250 € pro vollendetem Lebensjahr beträgt, gilt sie als nicht verwertbares Vermögen und wird beim Alg II nicht berücksichtigt. Ist die Laufzeit kürzer oder die Versicherungssumme höher, dann muss sie aber leider verwertet werden, d.h. Du bist erst mal nicht bedürftig und bekommst auch kein Alg II.

"Verwertung" muss im übrigen nicht notwendigerweise Auflösung des Versicherungsvertrages heißen. Man kann Lebensversicherungen auch beleihen, also als Kreditsicherung nutzen.

Niemand zwingt Dich dazu, die Versicherung für diesen Zeitraum beitragsfrei zu stellen. Es wäre also nicht "verboten", mit dem Alg II Versicherungsbeträge zu zahlen - wenn Du das finanziell schaffst.

Fluegelchen
02.10.2006, 13:42
Hallo Stephan!

Vielen Dank für diese wertvollen Tipps. Leider ist es mir nicht möglich, Hartz IV nicht in Anspruch nehmen zu müssen. :-( Aber trotzdem vielen Dank. Wie ist es denn eigentlich mit den Fahrtkosten... Während ich ALG I beziehe bekomme ich Fahrtkosten. Das wurde mir von meinem Sachbearbeiter gesagt. Gilt das für hin und zurück? Wie schaut es denn dann aus, wenn ich Hartz IV bekomme?

Liebe Grüße sendet Flügelchen

StephanK
03.10.2006, 11:43
Wie ist es denn eigentlich mit den Fahrtkosten... Während ich ALG I beziehe bekomme ich Fahrtkosten. Das wurde mir von meinem Sachbearbeiter gesagt. Gilt das für hin und zurück? Wie schaut es denn dann aus, wenn ich Hartz IV bekomme?Auch während des Bezuges von Alg II kann eine berufliche Weiterbildung gefördert werden. Es ist aber nicht ganz einfach, wenn während der Weiterbildungsmaßnahme der Wechsel von Alg I zu Alg II erfolgt, weil Alg II - platt formuliert - der Devise folgt: entweder mach dem Mann ein sofortiges Arbeitsangebot oder steck ihn erst mal in irgendeine Maßnahme, egal was. Viele Alg II-Träger handhaben das auch recht rigoros.
Es dürfte deshalb empfehlenswert sein, schon vor der eigentlichen Antragstellung oder gleichzeitig Kontakt zum Alg II-Träger aufzunehmen und im persönlichen Gespräch abzuklären, dass Du diese Maßnahme weiterführen kannst. Problem: so was ist üblicherweise Inhalt eines Profiling-Gesprächs, und dieses folgt oft erst mehrere Monate nach der Antragstellung. Deswegen halte ich es für wichtig, dass Du rechtzeitig vorher den Kontakt knüpfst, um nicht womöglich aus der Weiterbildung herausgerissen zu werden.
Es kann auch nützlich sein, wenn Du mit Deinem bisherigen Vermittler bei der Arbeitsagentur vereinbarst, dass er persönlich für die ARGE ansprechbar ist und sozusagen bestätigen kann, dass die Weiterbildung Deine Vermittlungschancen verbessert. Dann solltest Du bei der Antragstellung direkt auf diesen Vermittler verweisen.

Hinsichtlich Fahrtkosten schau Dir bitte das zum Thema gehörende Merkblatt der Bundesagentur (PDF-Datei) (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB6-Foerd-der-berufl-Weiterbildung-f-AN) an.

Fluegelchen
03.10.2006, 12:47
Hallo Stephan.

Danke sehr! :-) Entweder du hast mich falsch verstanden oder ich dich? (*peinlich*) Das mit meiner 12 wöchigen Weiterbildung ist so bei mir, dass ich bei der KVN (Kasseler Verkehrsgesellschaft Nordhessen) eine Bewerbung zur Straßenbahnfahrerin geschrieben hatte, weil die 12 Leute gesucht haben. Naja. Das war ne richtige Stellenausschreibung bei der Arbeitsagentur. Jedenfalls mussten wir einen Eignungstest machen, danach ein Vorstellungsgespräch absolvieren und wenn man dies auch geschafft hat, wurde man zum Betriebsarzt zitiert, damit der die Tauglichkeit feststellen kann. Und dann wurde halt danach entschieden, wer für diese Schulung genommen wird.

Dies ist also keine Schulungsmaßnahme von der Arbeitsagentur. Wenn ich die Fahrprüfung usw. im Januar 07 bestehe, bekomme ich nen Arbeitsvertrag als Straßenbahnfahrerin. Das steht fest. Soll ich trotzdem alles mit dem Hartz IV-Träger abklären so wie du es mir geraten hast?

Liebe Grüße und einen schönen Feiertag!

Sagt Flügelchen :)

StephanK
03.10.2006, 13:24
Soll ich trotzdem alles mit dem Hartz IV-Träger abklären so wie du es mir geraten hast?Wenn Du nach Auslaufen des Alg I keine Rücklagen hast, aus denen Du Dich für den Zeitraum bis zum Arbeitsvertrag finanzieren kannst, wird Dir nichts anderes als ein kurzzeitiger Alg II-Bezug übrig bleiben.
Es ist eine ziemlich "blöde" Situation, denn aus der Sicht des Alg II-Trägers hast Du sozusagen "Leistungsmissbrauch" vor, denn Alg II setzt natürlich voraus, dass Du jeden Job annimmst - und zwar sofort und nicht erst nach einigen Wochen Schulung. Deswegen solltest Du wirklich klar machen, dass es sich nur um eine Überbrückungs-Finanzierung handelt und dass Du nach der Schulung gleich wieder "weg" bist, also einen Job hast.
Das Gesetz ist für Situationen wie Deine nicht gemacht, aber mit einer vernünftigen Anwendung lässt sich dieses Problem lösen. Deine Aufgabe dabei ist es, dem Alg II-Träger klar zu machen, wie die Situation ist und dass Du eben nur diese Überbrückung brauchst.

Fluegelchen
03.10.2006, 17:30
Jetzt versteh ich gar nix mehr. Wie kann das "Leistungsmissbrauch" sein, wenn ich mich um einen Arbeitsplatz beworben habe, wo eine Schulung gemacht werden muss, um diesen Job auszuüben? Ich kann doch nun am wenigsten dafür, wenn ich in der Schulungszeit von ALG I in ALG II falle. *verwirrt* Zudem habe ich ja nach dieser Zeit wieder einen Job und falle dem Staat nicht zur Last. Also das versteh ich nun wirklich nicht.