Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kontostand bei Anzeige zur Pflichtversicherung angeben?
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Pflichtversicherung. Ich bin arbeitslos,
aber noch gut Geld auf meinem Girokonto, so dass meine Anträge auf
ALG I und ALG II abgelehnt wurden (wußte ich vorher, aber um die
Fristen zu wahren, falls ich es aufbrauchen muss).
Ich habe meine Krankenversicherung (KV) angemailt, dass ich gerne
weiter pflichtversichert bleiben würde und sie haben mir den Antrag
"Anzeige zur Pflichtversicherung nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V" zuge-
mailt.
Ich kriege noch Geld von meinen Eltern monatlich überwiesen auf
obiges Girokonto. Meine Frage ist nun, ob ich das einfach hinschrei-
ben kann, oder ob ich das mit Kontoauszügen belegen muss?
Muss ich hierbei auch meinen Kontostand angeben? Der ist nämlich recht
hoch und ich habe Bammel, dass die dann gierig werden und dann erst
recht versuchen, mir einen möglichst hohen Beitragssatz unterzujubeln
(mit genügend Rechtsverdreherei geht ja viel; kann ja schon sein, dass
sie es zumindest versuchen. Und auf den Eiertanz habe ich natürlich
keine Lust. Kostet so viel Zeit und Kraft, ich habe es schon erlebt.
Und eigentlich will ich mich ja auf meine Bewerberei konzentrieren.).
Spielt der Kontostand eine Rolle bei der Festlegung des Beitragssatzes
oder zählen nur die Eingänge, d.h. das, was ich von meinen Eltern
kriege. Sonst habe ich nämlich keine Einkünfte (noch nichts angelegt,
was sich verzinst)?
D.h kann ich den Kontostand einfach ausschwärzen?
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte, es ist recht dringend.
Marsleuchte
04.06.2009, 17:33
Hallo Plato,
also warum du kein ALG I bekommst, weil Du den Anspruch nicht erfüllst, das hat mit Deinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu tun!
Nun zum Antrag für Deine KK, die geht es nichts an wie Dein Kontostand ist, es gibt eine Pflichtversicherung die Ihren Preis kostet und das was es dann auch.
Wäre ja schlimm wenn jeder der einen was zahlen muß das von dem Kontostand abhängig macht.
MfG
Marslicht
Hallo Marslicht,
vielen Dank für Deine Antwort!
> Nun zum Antrag für Deine KK, die geht es nichts an wie Dein
> Kontostand ist, es gibt eine Pflichtversicherung die Ihren Preis
> kostet und das was es dann auch.
Okay, ich dachte halt, dass die sonst sinngemäß zu mir sagen:
"Sie haben zwar gerade keine Einkünfte, aber genug auf dem Konto;
d.h. Sie müssen nun den Beitrag für die freiwillige Versicherung
zahlen."
Hat mich eh' überrascht, dass das evtl. mit der Pflichtversicherung
klappt, nachdem man immer so hört, dass man ohne ALG II-Anspruch sich
zunächst freiwillig versichern muss, was ja höhere Beitragssätze
bedeutet.
Auf dem Formular (s. angehängte PDF) unter 5. zu den regelmäßigen
monatlichen Einnahmen steht ja in Klammern, dass man bitte Nachweise
beilegen soll. Da fallen mir nur meine Kontoauszüge ein, wo die
Zahlungen meiner Eltern draufstehen. Aber mein Kontostand eben auch.
Und wenn ich den ausschwärze (was natürlich okay ist, wenn das mein
gutes Recht wäre), kommt das vielleicht etwas verdächtig 'rüber???
Ich meine ja nur; gibt es da keine Obergrenze, wieviel man auf dem
Konto haben darf?
Beunruhigt hat mich auch Folgendes (obwohl andere Baustelle, geht um
konkrete Beitragsermäßigung; aber so ähnlich ist es bei mir ja auch:
pflicht- vs. freiwillige Versicherung; ich würde natürlich halt gerne
pflichtversichert bleiben statt die höheren Beiträge der freiwilligen
Versicherung zu zahlen):
http://www.physio.de/forum/read.php?f=25&i=1015&t=1007&v=f
Autor: (möchte anonym bleiben)
Datum: 25.03.09 11:23
"Hi Chris,
das ist was ganz Neues. Hat der Spitzenverband der GKV erst zum
01.01.09 beschlossen.
Kann Dir unmöglich den ganzen Artikel abschreiben aber das Wichtigste
ist: "Die Beitragsermäßigung ist AUSGESCHLOSSEN
...
- wenn Ihr Vermögen oder das Vermögen Ihres Partners 10080 EURO
übersteigen
..."
Okay, Marslicht, das erstmal dazu, wäre super, wenn Du nochmal
antworten könntest.
Marsleuchte
04.06.2009, 19:06
Was soll ich da jetzt antworten?
Rufe doch einfach mal bei irgendeiner KK an, in der Du nicht bist, und mache Dich schlau.
Angobte und Erklärungen kannst Du Dir ja einholen ohne Namen anzugeben.
MfG
Marslicht
Hallo Marslicht,
danke für Deine Antwort.
> Was soll ich da jetzt antworten?
> Rufe doch einfach mal bei irgendeiner KK an, in der Du nicht bist,
> und mache Dich schlau.
Ja, habe ich zwar auch schon kurz daran gedacht.
Jedoch ganz so einfach ist das ja nun nicht. Es ging mir darum, dass
die KKn einem u.U. sonstwas erzählen, was ja nicht zwangsläufig mit
dem tatsächlichen rechtlichen Sachverhalt übereinstimmen muss.
Daher wollte ich gerne wissen, ob Du weisst, was hier rechtlich
tatsächlich notwendig ist.
Dass die KKn gerne versuchen, mehr Infos aus einem 'rauszuholen, als
man denen geben müßte, ist doch klar. Und wenn man dann nicht
informiert ist, was man wirklich 'rausrücken muss, freuen die sich.
Weißt Du denn, wo im SGB V das wirklich steht, dass man nur seine
Einkünfte, nicht aber sein Vermögen darlegen muss?
MfG,
Plato
Marsleuchte
04.06.2009, 20:05
Weißt Du denn, wo im SGB V das wirklich steht, dass man nur seine
Einkünfte, nicht aber sein Vermögen darlegen muss?
Also, wie sind ja eigentlich ein Arbeitlosenhilfeforum, was nicht heisst das es hier hin und wieder zwangsläufig Antworten gibt auf andere Bereiche.
Dieses allerdings hängt damit zusammen das User vereinzelnd eigene Erfahrungen niederschreiben, ich für meinen Teil muß hier leider passen.
Aber wenn Du selber Lust und Laune hast, zum SGB V hier entlang (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/index.html)!
MfG
Marslicht
Hallo Marslicht,
Also, wie sind ja eigentlich ein Arbeitlosenhilfeforum, was nicht heisst das es hier hin und wieder zwangsläufig Antworten gibt auf andere Bereiche.
Hm, stimmt ja, da war ich vom ursprünglichen Thema abgekommen, dass
ich ja nun schließlich Arbeitsloser bin und schauen muss für den Fall,
dass ich das noch länger bin, dass ich meine Ausgaben so gut es geht
begrenze.
Hätte ja sein können, dass Dir das bei Deiner Erfahrung schonmal über
den Weg gelaufen ist und Du die relevanten Rechtsstellen irgendwo no-
tiert hast.
Trotzdem natürlich vielen Dank für die Hilfe und auf bald,
MfG,
Plato.
Oh, entschuldige, ich vergaß: Natürlich gucke ich das auch nochmal
selber im SGB nach!
Ich bin es nicht
05.06.2009, 03:53
hallo Plato ..
Ich kriege noch Geld von meinen Eltern monatlich überwiesen auf
obiges Girokonto. Meine Frage ist nun, ob ich das einfach hinschrei-
ben kann, oder ob ich das mit Kontoauszügen belegen muss?
in deinem Antragsbogen wird unter Punkt5 das derzeitige Einkommen erfragt ..
dort gibst du an , was du für Einkommen hast ( derzeit also null ) ..
unter Einkommen versteht man Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit ..
Ich kriege noch Geld von meinen Eltern monatlich überwiesen auf
obiges Girokonto.
monatliche Apanagen von deinen Eltern stellen kein Einkommen , sondern Einnahmen dar ..
diese Einnahmen können ja durchaus auch dazu dienen , das du dafür Einkäufe für deine Eltern erledigst und diese mit den überwiesenen Beträgen abdeckst .. oder Leihgaben zur teilweisen Sicherung deiner monatlichen Ausgaben ( Miete etc. ) ..
deine Kontenauszüge sollten die KK nicht interessieren , zumal sich die Summen ja auch täglich ändern können ..
ebenfalls können die Summenauf deinem Konto ja auch Fremdgelder sein , welche in verwalterischer Form auf deinem Konto geparkt sind ..
die KK kann ja über die Rentenversicherung überprüfen ob du Einnahmen hast ( sozialversicherungspflichtige ) ..
Moin all,
Ich bin´s hat es ja wieder mal auf den Punkt gebracht.:engel:
Nur eine Frage stellt sich mir.
dort gibst du an , was du für Einkommen hast ( derzeit also null ) ..
Was ist mit Zinseinnahmen?
Gruß
Dirk
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