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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I verspätet angemeldet vorschuss möglich?


Derneue09
04.06.2009, 19:14
Hi leute habe mich leider 2 monate zu spät arbeitslos gemeldet und nun wollte ich fragen ob es möglich ist ein vorschuss auf das algI zu bekommen? habe vor ca 4-5 monaten schonmal 1 mal ALGI bezogen und somit müsste es doch möglich sein oder?

Pharao
04.06.2009, 23:50
habe mich leider 2 monate zu spät arbeitslos gemeldet

habe vor ca 4-5 monaten schonmal 1 mal ALGI bezogen

Hi,

Das würde ja heißen das du nur 2-3 Monate gearbeitet hast und dann schon die Kündigung gleich bekommen hast, oder wie kann man das verstehen ? Und dann hast du das zu spät gemeldet oder wie ?

Da du ja schon mal Arbeitslos vor kurzen warst, hättest du doch wissen müssen das du es rechtzeitig dem Amt mitteilen hättest müssen, oder ?


nun wollte ich fragen ob es möglich ist ein vorschuss auf das algI zu bekommen?


Also mir ist da das jetzt nix bekannt und da ja erst mal der Anspruch überprüft werden muß (länge & höhe des Anspruchs) oder/und ggf. noch geprüft werden muß ob es eine Sanktion gibt oder/und ob die Kündigung ok war/ist, usw. glaube ich jetzt nicht das du einen Vorschuss erhalten kannst, solange das noch alles offen ist.

Derneue09
05.06.2009, 13:31
ja da ich ein arbeitsunfall hatte und leut der zeitarbeitsfirma dann bei den kunden nicht mehr gearbeitet werden darf und die nix anderes hatte.
ja wusste ich aber ich hatte ein paar vorstellungsgespäre und praktika und deswegen

zustehen tun mir noch 129 tage laut amt und die meint es gibt max. 1 woche sperre

Dirk_.
05.06.2009, 13:40
Hallo Derneue09,

ja wusste ich aber ich hatte ein paar vorstellungsgespäre und praktika und deswegen

sind alles keine trifftigen Gründe.

zustehen tun mir noch 129 tage laut amt und die meint es gibt max. 1 woche sperre

ist soweit stimmig.

der Arbeitslose seiner Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 nicht nachgekommen ist (Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung).

§144 Ruhen bei Sperrzeit (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html)

Gruß
Dirk

Derneue09
05.06.2009, 14:02
das ist mir jetzt auch alles klar. aber kann ich beim ALGI Bzw. ALGII nen vorschuss oder so bekommen? denn ich will/muss auch umziehen deswegen nur die frage

Pharao
05.06.2009, 14:37
das ist mir jetzt auch alles klar. aber kann ich beim ALGI Bzw. ALGII nen vorschuss oder so bekommen? denn ich will/muss auch umziehen deswegen nur die frage

Hi,

wie schon gesagt, es muss doch erstmal alles geprüft werden und solange das alles noch offen ist, denke ich das das nicht möglich ist.

Weil das Amt ist ja keine Bank die die erstmal Geld gibt um dann evtl. nachträglich festzustellen das du keinen Anspruch drauf hast.

Das du privat Ausgaben hast wie zB. Umzug spielt keiner Rolle meiner Meinung nach. Also das einzige was mir einfällt: Beim Amt anrufen und nett & freundlich nachfragen, ob die Bearbeitung vielleicht etwas bevorzugt behandelt werden könnte, da du finanzell gerade in einen leeren Geldbeutel guckst.

Derneue09
05.06.2009, 14:50
ich habe ja noch anspruch auf 129 tagen. das steht ja fest

Pharao
05.06.2009, 15:09
Na, wenn alles schon feststeht dh. dann hast su einen aktuellen Bescheid mit höhe & länge des Anspruches auf ALG 1 und dann müsstest du ja bald Geld bekommen. Abzüglich natürlich der Sperre.

Ich kann dir hier leider nicht mehr weiterhelfen, vielleicht jemand anderes hier aus dem Forum.

Pharao
05.06.2009, 15:15
Der Eintritt einer Sperrzeit bewirkt das Ruhen der Leistung, die Minderung der Anspruchsdauer und die Auffüllung des "Sperrzeitkontos".

Das Ruhen bedeutet, dass Ihnen Arbeitslosengeld für die Dauer der Sperrzeit nicht gezahlt wird.

Ihre Anspruchsdauer vermindert sich außerdem um die Tage der Sperrzeit.


Quelle: A-Amt (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25758/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Sperrzeit/Rechtsfolgen/Rechtsfolgen-Nav.html)

ich habe ja noch anspruch auf 129 tagen

Wenn das also dein "alter" Anspruch war (die 129 Tage) dann würd dein neuer Anspruch aufjedenfall kürzer ! Hier gibt es zwar noch so eine Ausnahme (soviel ich weis) aber die ist/wäre ja uninteressant.

Derneue09
05.06.2009, 15:32
nein nenbescheid habe ich noch nicht. es ist der neue anspruch mit 129 tagen.