Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit angedroht, keine Eingliederungsvereinbarung mehr
die_conny
05.06.2009, 17:47
Hallo zusammen,
ich habe ein etwas verworrenes Problem und bin mir im Moment ziemlich unsicher, wie die Rechtslage ist, daher frage ich einfach mal hier .
Also: ich beziehe seit Anfang des Jahres ALG 1. Hatte erst eine ganz normale Eingliederungsvereinbarung, die auf Aufnahme einer Beschäftigung ausgerichtet war, alles kein Problem. Nun habe ich mich zwischenzeitlich entschieden, daß ich mich voraussichtlich selbständig mache, ist auch alles schon in Arbeit, dauert aber noch einen Moment, ist ja auch alles nicht so einfach.
Ende April hatte ich meinen letzten Termin mit meinem Betreuer. Da habe ich ihm genau das erzählt, er wollte wissen, wann es denn soweit sein würde, ich meinte, ich wisse es noch nicht so genau, Businessplan muß ja erst noch geschrieben werden usw.. Hat ihn nicht weiter aufgeregt, er meinte, wir würden dann Ende Mai noch mal telefonieren, wie der Stand ist, ich solle mich melden. Meine Eingliederungsvereinbarung wollte er erst nur mündlich (!) ändern, d.h. er gibt was anderes im System ein, wir schreiben aber nix. Darauf habe ich mich nicht eingelassen, ich wollte es schriftlich, zumal ich ja auch wissen wollte, ob ich nun weiter Bewerbungen schreiben soll oder nicht. Der gute Mann war leicht überfragt, hat mir dann aber am nächsten Tag per Mail bestätigt, daß meine Verpflichtung zu Eigenbemühungen mit Abschluß der neuen EV erledigt wäre, die Veröffentlichung meines Profils im Online-System wäre ausgesetzt.
So weit so gut. Ein paar Tage später kam dann die neue EV nach Hause. Da stand plötzlich drin, daß ich bis zum 29.5. den GENAUEN Starttermin benennen soll (kann ich noch nicht, ungefähr ja, sofern alles klappt und es sich nicht noch zerschlägt, aber auf einen Tag genau???), woraufhin genau über diesen Punkt ein umfangreicher Mailverkehr entstanden ist, ich sollte erläutern, warum ich noch keinen genauen Starttermin benennen konnte und einen ersten ca. Zeitplan schicken. Habe ich am 22.5. gemacht, danach war Schweigen im Walde, EV immer noch nicht unterschrieben, ich wartete auf Rückmeldung von meinem Vermittler.
Am 28.5. erhielt ich einen Anruf von einer Zeitarbeitsfirma - man hätte mein Profil von der Agentur bekommen. Ich habe das aufgeklärt, daß ich eigentlich gar nicht mehr zur Vermittlung stehe und das auch bei der Agentur gemeldet, daß es offenbar einen Irrtum gegeben hätte.
Am 2.6. erhielt ich dann einen Rückruf von der Agentur. Ich habe (zum dritten oder vierten Mal, kein Witz) einen neuen Betreuer, der mir sagte, ich müsse mich bewerben, solange ich keinen Starttermin für die Selbständigkeit benennen kann und es müsse jetzt geprüft werden, ob ich auf Grund der Aussage gegenüber der Zeitarbeitsfirma eine Sperrzeit bekäme. Da das alles wenig Sinn macht, wies ich ihn darauf hin, daß sein Kollege mir (Gott sei Dank per Email) mitgeteilt hat, ich müsse mich nicht mehr bewerben. Das hat ihn alles mehr als irritiert (Weiß da die rechte Hand nicht was die linke tut?), jedenfalls war es ein mehr als unschönes Telefonat, habe mich fast schon gestritten mit dem Mann, die Quintessenz war, daß ich, so lange ich keinen Starttermin benennen kann, im Zweifel auch befristete einen Job annehmen muß (trotz gegenteiliger Aussage vom Kollegen - wie bitte soll ich da mit Businessplan und allem anderen weiterkommen ? :wut: ) und irgendwie ist das alles sehr seltsam.
Habe vor 2 Tagen noch mal eine laaange Email geschrieben, in dem ich das alles noch mal dargelegt habe, auch daß ich mich zeitlich mit meiner Selbständigkeit in einer völlig normalen Zeitschiene bewege und den Start so für Anfang/Mitte August avisiert, verbunden mit der Bitte, mir eine neue EV mit einem neuen Termin zuzuschicken, an dem ich mich nun verbindlich festlege, was den genauen Start angeht - keine Reaktion, nur eine neue Einladung habe ich bekommen, allerdings erst für den 22.7. - Und nun? :confused: Was habe ich denn nun für einen Status? Gilt das neu festgelegt Ziel 'Selbständigkeit' auch qua mündlicher Vereinbarung? Bin total verwirrt gerade. Und was mache ich mit dem Vermittlungsvorschlag samt Rechtsfolgenbelehrung? Mein neuer Betreuer meinte (telefonisch, hat sich geweigert, mir zu dem Thema eine Email zu schreiben), ich solle ihm das Ding samt Begründung zuschicken, aber ich bin mir höchst unsicher, was nun richtig ist.
Kann mir irgendjemand helfen? Danke für's Lesen von dem langen Text :oops:.
x_anonymus_x
06.06.2009, 08:43
Hallo,
ich habe ein etwas verworrenes Problem und bin mir im Moment ziemlich unsicher, wie die Rechtslage ist, daher frage ich einfach mal hier .
achje, da bist Du aber wirklich so richtig in die Mühlen der Agentur geraten, aber das bekommen wir hoffentlich auch wieder gerade gerichtet.
Ich zieh' mal das, in meinen Augen, Wichtigste vor:
Und was mache ich mit dem Vermittlungsvorschlag samt Rechtsfolgenbelehrung? Mein neuer Betreuer meinte (telefonisch, hat sich geweigert, mir zu dem Thema eine Email zu schreiben), ich solle ihm das Ding samt Begründung zuschicken, aber ich bin mir höchst unsicher, was nun richtig ist.
Da würde ich mich auf die sichere Seite schlagen und mich bewerben. Der Vermittlungsvorschlag ist mit Rechtsfolgen, d.h. da bist Du eigentlich grundsätzlich verpflichtet Dich auch zu bewerben. Was mich nämlich ein wenig stutzig macht, ist, dass der Vermittler Dir da nichts Schriftliches (in Form einer e-mail) zukommen lassen möchte. Und im Zweifel hättest Du die Nachweispflicht und das lässt sich aufgrund einer telefonischen Aussage so nicht wirklich belegen.
Zu der Geschichte Bewerbungen vs. Selbständigkeit:
Meine Eingliederungsvereinbarung wollte er erst nur mündlich (!) ändern, d.h. er gibt was anderes im System ein, wir schreiben aber nix. Darauf habe ich mich nicht eingelassen, ich wollte es schriftlich, zumal ich ja auch wissen wollte, ob ich nun weiter Bewerbungen schreiben soll oder nicht. Der gute Mann war leicht überfragt, hat mir dann aber am nächsten Tag per Mail bestätigt, daß meine Verpflichtung zu Eigenbemühungen mit Abschluß der neuen EV erledigt wäre, die Veröffentlichung meines Profils im Online-System wäre ausgesetzt.
Erstmal: Gut, dass Du darauf bestanden hast, das schriftlich zu bekommen! Denn das, was Dein erster Vermittler da veranstaltet hat, das war jetzt nicht wirklich von Kompetenz geprägt. Hintergrund ist der, dass man grundsätzlich immer zu sogenannten Eigenbemühungen verpflichtet ist, aber die Art dieser Eigenbemühungen ist nicht auf Bewerbungen reduziert. D.h. eine Eigenbemühung kann in Deinem Fall auch sein, dass Du bis zu einem bestimmten Tag X z.B. einen Teil Deines Business Plans vorlegst. Und genau das sollte dann auch so in der Eingliederungsvereinbarung drin stehen!
So weit so gut. Ein paar Tage später kam dann die neue EV nach Hause. Da stand plötzlich drin, daß ich bis zum 29.5. den GENAUEN Starttermin benennen soll (kann ich noch nicht, ungefähr ja, sofern alles klappt und es sich nicht noch zerschlägt, aber auf einen Tag genau???), woraufhin genau über diesen Punkt ein umfangreicher Mailverkehr entstanden ist, ich sollte erläutern, warum ich noch keinen genauen Starttermin benennen konnte und einen ersten ca. Zeitplan schicken. Habe ich am 22.5. gemacht, danach war Schweigen im Walde, EV immer noch nicht unterschrieben, ich wartete auf Rückmeldung von meinem Vermittler.
Das hast Du ja nun alles auch schriftlich vorliegen, d.h. da kann Dir hinterher auch keiner einen Strick draus drehen. Also ist hier erstmal alles im grünen Bereich.
Allerdings wirst Du - so oder so - nicht um die Angabe eines Starttermins herumkommen. Du hast geschrieben, Du kannst so ungefähr einen Termin nennen. Den nimmst Du her, schlägst u.U. nochmal ein paar Tage drauf (aber bitte darauf achten, dass Du immer noch mindestens die 90 Tage Restanspruch Alg I hast) und gibst einfach diesen Tag an. Beispiel: Du gehst davon aus, dass Du Anfang August soweit bist, dann mach' doch einfach Mitte August, also den 15.08.09 draus.
Was würde passieren, wenn Du feststellst, dass Du den Termin nicht halten kannst? Erstmal - Nichts! Wichtig ist dann nur, dass Du das auch dann Deinem zuständigen Vermittler auch mitteilst, damit z.B. Dein Antrag auf Gründungszuschuss entsprechend angepasst werden kann und Du nicht aus Versehen zum 16.08.09 in Selbständigkeit abgemeldet wirst. D.h. um bei dem Beispiel zu bleiben: statt dem 15.08.09 gründest Du dann zum 15.09.09 (und immer im Hinterkopf die 90 Tage Frist für den Gründungszuschuss haben).
Wichtig nur auch hier: bei dem Kuddelmuddel würde ich das alles schriftlich mit entsprechenden Bestätigungen machen.
Am 2.6. erhielt ich dann einen Rückruf von der Agentur. Ich habe (zum dritten oder vierten Mal, kein Witz) einen neuen Betreuer, der mir sagte, ich müsse mich bewerben, solange ich keinen Starttermin für die Selbständigkeit benennen kann und es müsse jetzt geprüft werden, ob ich auf Grund der Aussage gegenüber der Zeitarbeitsfirma eine Sperrzeit bekäme. Da das alles wenig Sinn macht, wies ich ihn darauf hin, daß sein Kollege mir (Gott sei Dank per Email) mitgeteilt hat, ich müsse mich nicht mehr bewerben. Das hat ihn alles mehr als irritiert (Weiß da die rechte Hand nicht was die linke tut?), jedenfalls war es ein mehr als unschönes Telefonat, habe mich fast schon gestritten mit dem Mann, die Quintessenz war, daß ich, so lange ich keinen Starttermin benennen kann, im Zweifel auch befristete einen Job annehmen muß (trotz gegenteiliger Aussage vom Kollegen - wie bitte soll ich da mit Businessplan und allem anderen weiterkommen ? :wut: ) und irgendwie ist das alles sehr seltsam.
Ja, das ist seltsam, aber das hat in der Tat der erste Vermittler versaubeutelt! Denn, die pauschale Aussage, dass Du Dich nicht mehr bewerben musst, die ist unter den aktuellen Umständen einfach fachlich falsch und da ist es auch kein Wunder, dass Dein neuer Vermittler da absolut irritiert ist.
Habe vor 2 Tagen noch mal eine laaange Email geschrieben, in dem ich das alles noch mal dargelegt habe, auch daß ich mich zeitlich mit meiner Selbständigkeit in einer völlig normalen Zeitschiene bewege und den Start so für Anfang/Mitte August avisiert, verbunden mit der Bitte, mir eine neue EV mit einem neuen Termin zuzuschicken, an dem ich mich nun verbindlich festlege, was den genauen Start angeht - keine Reaktion, nur eine neue Einladung habe ich bekommen, allerdings erst für den 22.7. - Und nun?
Nun arbeitest Du weiter an Deiner Selbständigkeit und nimmst alles, was Du bis dahin bereits erarbeitet hast, auch zu dem Termin mit. Du schreibst Dir Fragen auf, die für Dich im Rahmen der Existenzgründung wichtig sind, so z.B.
wie sehen die Bedingungen / Voraussetzungen für den Gründungszuschuss aus,
was muss ich alles an Unterlage vorlegen,
was hat es mit der freiwilligen Weiterversicherung auf sich,
gibt es weitere Unterstützungen von Seiten der Agentur für Existenzgründer wie z.B. ein Coaching oder ein Seminar für Existenzgründer
...
Du gibst als Start der Existenzgründung den 15.08.09 (oder auch den 01.09.09) an und nimmst Deinen Antrag auf Gründungszuschuss mit. Was Dein Vermittler aller Wahrscheinlichkeit machen wird, er wird Dich irgendwann in den nächsten Tagen aus dem System zum von Dir angegebenen Zeitpunkt abmelden (also nicht wundern, wenn Du einen entsprechenden Aufhebungsbescheid erhältst) und die Vermittlungsbemühungen werden eingestellt werden. Wie oben bereits geschrieben, das ist erstmal auch ok so und sollte sich etwas an Deinem Zeitplan ändern, dann aber unbedingt mitteilen.
Sollten in der Zwischenzeit doch noch Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgen kommen, dann
bis zum Gesprächstermin: Vermittler kontaktieren und nachhaken, im Zweifel aber bewerben
nach dem 22.07.09: schau' Dir den Vermittler an, wenn der im Gespräch einen vernünftigen Eindruck macht, dann sollten sich solche "Vermittlungsirrläufer" für die Zukunft tatsächlich auch telefonisch erledigen lassen können.
Soderle, jetzt hoffe ich mal, dass Du mit dem Geschreibsel auch etwas anfangen kannst und ich nicht noch zu mehr Verwirrung beigetragen habe. Sollte noch etwas erklärungsbedürftig sein, dann melde Dich einfach, ok?
HTH
x_anonymus_x
--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr
die_conny
08.06.2009, 08:57
Guten Morgen anonymus, zu erst einmal viiiiielen Dank für Deine ausführliche Antwort! :)
Also, jetzt mal der Reihe nach:
Da würde ich mich auf die sichere Seite schlagen und mich bewerben. Der Vermittlungsvorschlag ist mit Rechtsfolgen, d.h. da bist Du eigentlich grundsätzlich verpflichtet Dich auch zu bewerben. Was mich nämlich ein wenig stutzig macht, ist, dass der Vermittler Dir da nichts Schriftliches (in Form einer e-mail) zukommen lassen möchte. Und im Zweifel hättest Du die Nachweispflicht und das lässt sich aufgrund einer telefonischen Aussage so nicht wirklich belegen.
Es macht zwar wenig Sinn, da ich dem Zeitarbeitsunternehmen ja bereits gesagt habe, daß ich null Interesse an dem Job habe, aber dann werde ich gleich mal eine Bewerbung rausschicken - ist ja kein großer Aufwand. (Zeigt mir mal wieder, wie hirnrissig dieses ganze System ist, aber bitte... wenn es die Agentur glücklich macht...)
Ich habe am Wochenende auch noch mal überlegt - ich habe (wenn man es mit gesundem Menschenverstand betrachtet) eigentlich für meine Begriffe nichts falsch gemacht - ich denke, mein Vermittler weiß das auch, es könnte ja sein, daß er sich mit der Aussage zur Sperrfrist selbst auf dünnem Eis bewegt?
"Zu der Geschichte Bewerbungen vs. Selbständigkeit:
Erstmal: Gut, dass Du darauf bestanden hast, das schriftlich zu bekommen! Denn das, was Dein erster Vermittler da veranstaltet hat, das war jetzt nicht wirklich von Kompetenz geprägt. Hintergrund ist der, dass man grundsätzlich immer zu sogenannten Eigenbemühungen verpflichtet ist, aber die Art dieser Eigenbemühungen ist nicht auf Bewerbungen reduziert. D.h. eine Eigenbemühung kann in Deinem Fall auch sein, dass Du bis zu einem bestimmten Tag X z.B. einen Teil Deines Business Plans vorlegst. Und genau das sollte dann auch so in der Eingliederungsvereinbarung drin stehen!
Das schärfste war die Begründung, warum Vermittler eins erst nur mündlich eine neue Vereinbarung abschließen wollte: Er hatte noch nie eine Eingliederungsvereinbarung auf Selbständigkeit abgeschlossen und wußte nicht, wie er das formulieren soll!!!!! Mein Bestehen auf einer solchen hat dann dazu geführt, daß er sich erst mal schlau machen mußte... es scheint mir so zu sein, daß der Mann das eine oder andere falsch gemacht hat in meinem Fall - nur: das ist nicht mein Problem. Mir gegenüber ist sein Verhalten trotzdem bindend, würde ich sagen.
Was ich mich frage: Ist eine zunächst mündlich vereinbarte Eingliederungsvereinbarung (von der Nachweisproblematik einmal abgesehen) auch bindend für die Agentur? Die schriftliche, die mir dann zugeschickt wurde, wich ja eben inhaltlich ab vom Besprochenen, daher der ganze Hickhack...
Allerdings wirst Du - so oder so - nicht um die Angabe eines Starttermins herumkommen. Du hast geschrieben, Du kannst so ungefähr einen Termin nennen. Den nimmst Du her, schlägst u.U. nochmal ein paar Tage drauf (aber bitte darauf achten, dass Du immer noch mindestens die 90 Tage Restanspruch Alg I hast) und gibst einfach diesen Tag an. Beispiel: Du gehst davon aus, dass Du Anfang August soweit bist, dann mach' doch einfach Mitte August, also den 15.08.09 draus.
Natürlich werde ich einen Termin bennenen - geht ja gar nicht anders. Ich halte es nur für Blödsinn, wahllos einen Termin zu benennen, der *irgendwo* in der Zukunft liegt, zu einem Zeitpunkt, wo ich noch gar nichts wirklich absehen kann. Ich arbeite wirklich fleißig an der Gründung, Businessplan ist fast fertig, allerdings ist mein (bzw. unser - ich gründe nicht allein sondern mit meinem Lebensgefährten zusammen, der allerdings noch voll arbeitet und entsprechend eingespannt ist, was das ganze nicht gerade erleichtert...) Vorhaben relativ komplex, mit 10 Seiten Plan ist es nicht getan, mit allem drum und dran werden wir bei ca. 45 Seiten liegen, und die Umsetzung ist auch recht schwierig, wir sind beide nicht ganz unerfahrene Betriebswirte, aber sowas haben wir auch noch nicht gemacht - es ist einfach so, daß gut Ding Weile haben will, überstürzen bringt in den seltensten Fällen was Sinnvolles. Bei Vermittler eins hatte ich auch das Gefühl, er würde das begreifen - um so weniger verstehe ich, was da gerade abläuft...
Was würde passieren, wenn Du feststellst, dass Du den Termin nicht halten kannst? Erstmal - Nichts! Wichtig ist dann nur, dass Du das auch dann Deinem zuständigen Vermittler auch mitteilst, damit z.B. Dein Antrag auf Gründungszuschuss entsprechend angepasst werden kann und Du nicht aus Versehen zum 16.08.09 in Selbständigkeit abgemeldet wirst. D.h. um bei dem Beispiel zu bleiben: statt dem 15.08.09 gründest Du dann zum 15.09.09 (und immer im Hinterkopf die 90 Tage Frist für den Gründungszuschuss haben).
Das ist eine Beamtenlogik, die ich in 100 Jahren nicht verstehen werde - aber so scheint es zu sein. Offenbar ist es besser, wahllos einen Termin zu benennen, im Zweifel schon zu wissen, daß der eh nicht haltbar ist, ihn dann wieder zu ändern, als von Anfang an zu kommunizieren, daß es noch etwas dauert, bis man es weiß... aha. Aber gut... dann machen wir das so. Jetzt muß ich nur noch die Agentur dazu bewegen, daß sie sich irgendwie äußern, momentan kommuniziert ja leider niemand mit mir... Schweigen im Walde, komplett.
Wichtig nur auch hier: bei dem Kuddelmuddel würde ich das alles schriftlich mit entsprechenden Bestätigungen machen.
Ja, selbstverständlich - bin eh ein Verfechter von 'alles schriftlich', aber jetzt um so mehr!
Ja, das ist seltsam, aber das hat in der Tat der erste Vermittler versaubeutelt! Denn, die pauschale Aussage, dass Du Dich nicht mehr bewerben musst, die ist unter den aktuellen Umständen einfach fachlich falsch und da ist es auch kein Wunder, dass Dein neuer Vermittler da absolut irritiert ist.
Mag sein, ist inzwischen auch mein Eindruck, nur ich mag das nicht ausbaden. Ich habe Vermittler eins per Mail alles 'geliefert', was er angefordert hatte - und plötzlich war das dann doch falsch? Das erscheint mir nicht in Ordnung...
Nun arbeitest Du weiter an Deiner Selbständigkeit und nimmst alles, was Du bis dahin bereits erarbeitet hast, auch zu dem Termin mit. Du schreibst Dir Fragen auf, die für Dich im Rahmen der Existenzgründung wichtig sind, so z.B.
Das ist klar - nur was bin ich bis dahin? Im Moment scheine ich keine (jedenfalls keine schriftliche) gültige Eingliederungsvereinbarung auf Selbständigkeit lautend zu haben. Mir ist nicht wohl dabei, meinen Status bis Mitte Juli in der Luft hängend zu haben...
Du gibst als Start der Existenzgründung den 15.08.09 (oder auch den 01.09.09) an und nimmst Deinen Antrag auf Gründungszuschuss mit. Was Dein Vermittler aller Wahrscheinlichkeit machen wird, er wird Dich irgendwann in den nächsten Tagen aus dem System zum von Dir angegebenen Zeitpunkt abmelden (also nicht wundern, wenn Du einen entsprechenden Aufhebungsbescheid erhältst) und die Vermittlungsbemühungen werden eingestellt werden. Wie oben bereits geschrieben, das ist erstmal auch ok so und sollte sich etwas an Deinem Zeitplan ändern, dann aber unbedingt mitteilen.
Das mit der Abmeldung ist ein guter Hinweis, da hätte ich einen Schreck bekommen ;)!
Sollten in der Zwischenzeit doch noch Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgen kommen, dann
bis zum Gesprächstermin: Vermittler kontaktieren und nachhaken, im Zweifel aber bewerben
nach dem 22.07.09: schau' Dir den Vermittler an, wenn der im Gespräch einen vernünftigen Eindruck macht, dann sollten sich solche "Vermittlungsirrläufer" für die Zukunft tatsächlich auch telefonisch erledigen lassen können.
[/LIST]Das macht auf mich (s.o.) zwar wenig Sinn, aber nun... dann bewerben wir uns halt weiter *seufz*. Es ist ein fürchterliches Geeiere, dieses so tun als ob, gerade im Vorstellungsgespräch (dieses Spiel mache ich ja jetzt schon eine Weile), habe auch schon Jobangebote explizit abgelehnt - nur was soll ich tun? Das ist alles irgendwie ein Fehler im System, wenn Du mich fragst...
Ich werde später Vermittler eins mal anrufen (von dem habe ich tatsächlich eine Durchwahl) und noch mal einen Versuch starten, das ganze Durcheinander mit gesundem Menschenverstand zu klären. Wenn das nicht klappt, unterschreibe ich die EV, die mir vorliegt, ändere das Datum und setze ein Begleitschreiben dazu, daß ich die Nicht-Kommunikation seitens der Agentur als Einverständnis damit auffasse - bei Nichtgefallen können sie sich ja gern melden. Vielleicht kommen wir so weiter...
(Mir wird immer klarer, daß mein Gelächter, als ich zum ersten Mal gehört habe, ich hätte eine *Kundennummer* bei der Agentur, sehr gerechtfertigt war... :patsch: )
Viiiielen Dank und viele Grüße - ich berichte weiter!
LG
die_conny
die_conny
09.06.2009, 16:49
Ich wollte mal weiter berichten - es wird immer seltsamer.
Gestern habe ich kurz mit Vermittler eins telefoniert, wollte von ihm wissen, wie es nun weitergeht und überhaupt und sowieso.
Der gute Mann hat mir immerhin meinen Status erklärt: die alte EV gilt weiter. Auf meine Nachfrage, wie es denn mit der mündlich im Gespräch geschlossenen Vereinbarung aussieht, schließlich wollte er ja erst gar keine neue schriftliche EV machen, kam nix mehr - nur der lapidare Hinweis, daß er ja gar nicht mehr zuständig wäre und sich zur Sache nicht mehr äußern kann, sondern praktisch nur noch den Boten geben kann. Wir haben uns also darauf geeinigt, daß er Vermittler zwei bescheid sagt, daß ich noch mal angerufen werden wolle (nicht, daß ich darum nicht bereits vor einer Woche schriftlich gebeten hätte...). Vermittler zwei würde dann entscheiden, ob er mich vor dem Termin am 22.7. noch mal anrufen wird.
Hallloooo? So langsam weiß ich nicht mehr, was ich dazu noch sagen soll... die Agentur verweigert offenbar die Kommunikation mit mir... bisher hat weder gestern noch heute jemand angerufen, ich habe letzte Woche zwei Mails geschrieben, gestern um Rückruf gebeten - die reden einfach nicht mit mir! Habe ich einen Rechtsanspruch darauf, daß jemand mit mir redet? Ich finde das langsam alles unglaublich, ich versuche wirklich, eine Klärung in das ganze Durcheinander zu kriegen - und keiner spricht mit mir! Bin im Moment geneigt, die mir vorliegende geänderte EV (auf der ja eine Unterschrift von Vermittler eins ist) doch noch zu unterschreiben, auch wenn ein abgelaufenes Datum zur Benennung eines Starttermins darauf steht, verbunden mit dem Hinweis, daß ich keine Alternative gesehen habe, da ja offenbar niemand mit mir kommunizieren will. Wie ist das, habe ich einen Rechtsanspruch auf Abschluß einer geänderten EV?
(Danke für die 'Hübschmachung' der Zitate, hab's versucht, das so hübsch eingerückt zu machen, ging nicht, habe die Krise gekriegt und es dann gelassen :razz: )
Vielen Dank!
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2013, vBulletin Solutions, Inc.