Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bescheid wegen § 117 Änderung alg I
zypresse
06.06.2009, 15:08
Ich verstehs nicht ganz meine Weterbildung geht bis 03.06.2011
die haben das geändert ab 1.4.09 mehr geld bis 30.3.2009
es müßte doch heißen aufgrund Weiterbildung bis 30.07.2011
da die Weiterbildung am 8.06.09 erfolgt.:mad:
Soll ich widerspruch einlegen ???
Marsleuchte
06.06.2009, 15:26
Hallo zypresse,
mal im Ernst, Du verstehst es nicht was man mit Dir macht und was soll jetzt der User bei Deinen Text verstehen?
Also ich verstehe nur Bahnhof und vorallem weiß ich nicht welchen § 117 aus welchen Gesetzbuch Du meinst!
Das sollte man schon wissen damit man sich einlesen kann.
MfG
Marslicht
Ich verstehs nicht ganz meine Weterbildung geht bis 03.06.2011
die haben das geändert ab 1.4.09 mehr geld bis 30.3.2009
es müßte doch heißen aufgrund Weiterbildung bis 30.07.2011
da die Weiterbildung am 8.06.09 erfolgt.:mad:
Soll ich widerspruch einlegen ???
Kann mich marslicht nur anschließen.
Ich versteh dich auch nicht. Vor allem mit den Datumsangaben kann ja was nicht passen.
Schreib doch bitte noch mal etwas verständlicher.
Und mit Punkten, wenn ein Satz zu Ende ist.
zypresse
07.06.2009, 21:16
SGB III wenn es um Alo geht.
Ne andere Frage wenn ich teilhabe am Arbeitsleben beantrage
was bedeutet das dann für mich und was kann sich daraus für
mich ergeben oder folgen.
@zypresse,
also Teilhabe am Arbeitsleben:
Na dann lies dir mal den §97 SGBIII durch:
klick (http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0309700)
Und so mal ganz unter uns, das letzte posting ist auch wieder so ein "Ding". Zuerst willst du was wegen §117 SGBIII wissen.
Und nun aber was vom §97 SGBIII.
Ist schon etwas verwirrent.
Gruß
Dirk
zypresse
10.06.2009, 20:38
Und was bedeutet das bei mich 40% körperliche Einbuße.
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