Heretic Novalis
02.10.2006, 01:27
Hallo zusammen,
ich beziehe seit Juni 2006 ALG 1 und wurde nun durch eine Behauptung eines Bekannten auf folgendes aufmerksam:
Seit August bin ich in zahnärztlicher Behandlung (bisher 4 Sitzungen, 3 stehen noch aus) und musste bisher insgesamt knapp 450 Euro an Zuzahlungen leisten (Kunststofffüllungen, Amalgam wird nicht angeboten). Ein Bekannter meinte, dass diese Zuzahlungen für mich wegfallen würden und von der Krankenkasse bzw der BAfA getragen werden.
Wenn dies der Fall wäre, würde das meiner Frau und mir doch sehr helfen, da die 450 Euro mehr als die Hälfte unseres Lebensunterhalts darstellen. Leider habe ich im Netz bisher nichts konkretes finden können (nur zu Hartz IV) - und vielleicht ist dies auch eine Fehlinformation. Wenn jemand etwas dazu sagen kann (ist eine Befreiung/Rückerstattung möglich (die Rechnungen wurden von mir bereits bezahlt, nächter Behandlungstermin ist in 3 Wochen), wenn ja: wo?, kann ich nur "neue" Rechnungen vorlegen oder bekomme ich evtl auch eine Rückerstattung der bereits von mir gezahlten Rechnungen?), wäre ich sehr dankbar.
ich beziehe seit Juni 2006 ALG 1 und wurde nun durch eine Behauptung eines Bekannten auf folgendes aufmerksam:
Seit August bin ich in zahnärztlicher Behandlung (bisher 4 Sitzungen, 3 stehen noch aus) und musste bisher insgesamt knapp 450 Euro an Zuzahlungen leisten (Kunststofffüllungen, Amalgam wird nicht angeboten). Ein Bekannter meinte, dass diese Zuzahlungen für mich wegfallen würden und von der Krankenkasse bzw der BAfA getragen werden.
Wenn dies der Fall wäre, würde das meiner Frau und mir doch sehr helfen, da die 450 Euro mehr als die Hälfte unseres Lebensunterhalts darstellen. Leider habe ich im Netz bisher nichts konkretes finden können (nur zu Hartz IV) - und vielleicht ist dies auch eine Fehlinformation. Wenn jemand etwas dazu sagen kann (ist eine Befreiung/Rückerstattung möglich (die Rechnungen wurden von mir bereits bezahlt, nächter Behandlungstermin ist in 3 Wochen), wenn ja: wo?, kann ich nur "neue" Rechnungen vorlegen oder bekomme ich evtl auch eine Rückerstattung der bereits von mir gezahlten Rechnungen?), wäre ich sehr dankbar.