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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuzahlungen beim Zahnarzt / ALG 1


Heretic Novalis
02.10.2006, 01:27
Hallo zusammen,

ich beziehe seit Juni 2006 ALG 1 und wurde nun durch eine Behauptung eines Bekannten auf folgendes aufmerksam:

Seit August bin ich in zahnärztlicher Behandlung (bisher 4 Sitzungen, 3 stehen noch aus) und musste bisher insgesamt knapp 450 Euro an Zuzahlungen leisten (Kunststofffüllungen, Amalgam wird nicht angeboten). Ein Bekannter meinte, dass diese Zuzahlungen für mich wegfallen würden und von der Krankenkasse bzw der BAfA getragen werden.

Wenn dies der Fall wäre, würde das meiner Frau und mir doch sehr helfen, da die 450 Euro mehr als die Hälfte unseres Lebensunterhalts darstellen. Leider habe ich im Netz bisher nichts konkretes finden können (nur zu Hartz IV) - und vielleicht ist dies auch eine Fehlinformation. Wenn jemand etwas dazu sagen kann (ist eine Befreiung/Rückerstattung möglich (die Rechnungen wurden von mir bereits bezahlt, nächter Behandlungstermin ist in 3 Wochen), wenn ja: wo?, kann ich nur "neue" Rechnungen vorlegen oder bekomme ich evtl auch eine Rückerstattung der bereits von mir gezahlten Rechnungen?), wäre ich sehr dankbar.

Seebarsch
02.10.2006, 10:37
Nö,
leider sind im SGB V bei der Befreiung von der Zuzahlung die Alg 1 Empfänger nicht aufgeführt.
Vielleicht rührt die INFO daher, dass bis zum 31.12.2004 die Alhi-Empfänger befreit waren.
Ausserdem gibt es eine Befreiung über die Kassenanteile hinaus, also für privat mit dem Zahnarzt vereinbarte,nicht von der Kasse zu tragende Leistungen, eh keine Befreiung !

Heretic Novalis
02.10.2006, 11:04
Ah, endlich klarheit :)
Danke (wiedermal)!

Seebarsch
02.10.2006, 11:12
Halte bitte die Ohren bei den nächsten Sitzungen steif!
Bei mir stehen zunächst auch drei Sitzungen an um die Pflicht zu erledigen!
An die Kür darf ich noch garnicht denken!
:grrr:

ratsuchende
02.10.2006, 11:38
Hallo!
Ein Anruf bei der Krankenkasse würde sich evtl. doch lohnen.
Es gab schon einen "Zuzahlungsbefreiungsantrag" bei Arbeitslosigkeit, wobei hier nicht zwischen ALG1+2 (früher Alhi) unterschieden wurde. Evtl. kommt es auch auf Einkommensgrenzen an. Ich würde einfach mal bei der Krankenkasse anrufen und mir evtl. einen Antrag schicken lassen. Dort ist ja dann genau aufgeführt (Beiblatt), ob eine Antragstellung sinnvoll ist...
Insofern hatte Dein Bekannter schon recht, also bis ca. 2004 gab es so was auf jeden Fall.

Viel Erfolg

StephanK
02.10.2006, 11:54
Wie die Ratsuchende schon schrieb: über die individuelle Belastungsgrenze hinaus musst Du keine Zuzahlungen leisten.
Für Zahnersatz - sollte er nötig werden - gelten besondere Bestimmungen:
Seit dem 1. Januar 2005 zahlen die Krankenkassen Festzuschüsse zu den Kosten von Zahnersatz, d.h. die Zuzahlung orientiert sich am Befund, nicht an der Behandlungsmethode.Die Härtefall- und Bonusregelungen gelten auch weiterhin.

Anmerkung: Der Versicherte kann sich für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren.Quelle (http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_599776/sid_E8265BC00B13B18B62D5F6F88E5ECB66/DE/Publikationen/SPI-Aktuelle-Ausgabe/SPI-Archiv/SPI-2003/SPI-06-03/2003-06-Gesundheitsreform-I-4552,param=.html__nnn=true)