Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Förderung d. Teilhabe am Arbeitsleben - Studium möglich?
Illiquid
08.06.2009, 19:00
Nach einem Unfall wurde ich vom Amtsarzt der Arbeitsagentur berufsunfähig geschrieben und er hat mir empfohlen möglichst eine rein sitzende Tätigkeit anzustreben.
Ich bin mittlerweile bei meiner bisherigen Arbeit gekündigt. Die Arbeitsagentur wird mir eine Umschulung zahlen (Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben). Es ist natürlich eine schwierige Entscheidung, welche Umschulung ich machen soll. Werde deswegen auch einen mehrstündigen Eignungstest bei der AA machen.
Nun zu meiner Frage: kann als Umschulung auch ein Studium an einer FH gefördert werden?
Soweit ich das richtig verstanden habe wird ja eine Umschulung im Rahmen der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur 24 Monate bezahlt, wie das bei einer "normalen" Umschulung der Fall ist.
Hi.
Unter Umschulung versteht man die Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit. Kenntnisse und Erfahrungen aus der vorigen Tätigkeit erlauben oft eine Verkürzung der Ausbildung zum neuen Berufsbild gegenüber einem Anfänger.
Zwar kann unter besonderen Voraussetzungen auch jemand ohne vorherige Berufsausbildung an einer Umschulungmaßnahme teilnehmen, es handelt sich dann dabei jedoch um eine Ausbildung.
wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Umschulung)
auch ein Studium an einer FH gefördert werden?
Hier steht dir vielleicht Bafög zu, wenn du studieren willst !
Illiquid
10.06.2009, 22:11
Danke für eure Antworten!
@Lopo01: ja, ist richtig. Der Ausdruck "Umschulung" ist nicht korrekt gewählt. Es handelt sich um eine "Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben".
@Pharao: Bafög kommt für mich nicht in Frage, weil ich die Voraussetzungen dafür nicht erfülle und abgesehen davon könnte ich davon nur mit sehr großen Einschränkungen leben.
Meine Frage ist also noch nicht beantwortet. Hat jemand Ahnung?
Soweit ich weiß, wird im Regelfall kein Studium gefördert. Wer studieren will, könne dies ja auch an einer Fernuni nebenberuflich tun.
Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es aber auch Ausnahmen.
So wurde mir ein Studium an einem Berufskolleg finanziert. Ich habe zwar damit kein FH-Dilpom und keinen Master etc., kann aber trotzdem die Berufsbezeichnung führen und meine Anerkennung ist lt. Richterspruch denen der FH gleich zu setzen.
Passiert aber auf Jobsuche häufig nicht :(
Derzeit wird mir eine Studienergänzung genehmigt. D. h., die ARGE zahlt weiterhin H4, ich bin aber freigestellt, die Vorlesungen bei der FH zu besuchen. Die Fahrtkosten werden vom ESF erstattet. Kosten für auswärtige Ernährung werden von keiner Seite erstattet, die ARGE argumantiert damit, dass ich ja keine Maßnahme besuche, die von denen gefördert wurde, sondern dass ich lediglich die Erlaubnis habe, das Studium zu besuchen.
Also, eine wirklich sichere Auskunft kann ich Dir auch nicht geben. Es wird auch viel vom Verhandlungsgeschick abhängen, ob die ARGE vielleicht selbst Vorschläge in der Schublade hat, um Dich in Lohn und Brot zu bringen, oder ob Du schon so viel genervt hast, dass sie Dich einfach ne Weile nicht sehen wollen:)....
Meine Frage ist also noch nicht beantwortet.
Hallo Illiquid,
also bei dir geht es ja dann um den §97 SGBIII Teilhabe am Arbeitsleben.
So jetzt hab ich mal bei der Bundesagentur gesucht und das hier gefunden.
Förderung eines Studiums
(4) In der Regel kommt für die Förderung eines Studiums nur eine
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG), ggf. in Kombination mit Sozialhilfe, in Betracht.
DA Teilhabe am Arbeitsleben (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-Teilhabe-am-Arbeitsleben-19-426-SGB-III.pdf)
Und hier hätte ich noch was:
Stipendien der Bundesregierung
Weiterbildungsstipendium für Talente mit Berufsausbildung Begabtenförderung jetzt auch für berufsbegleitende Studien 28.01.2008 (bmbf/bsk-cr) Das Weiterbildungsstipendium für beruflich qualifizierte junge Menschen wird noch attraktiver: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erweitert das Spektrum in der Begabtenförderung und fördert künftig auch ein Studium als Weiterbildung, sofern es berufsbegleitend ist. "Um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher Bildung und Hochschulbildung zu erhöhen, unterstützen wir gezielt junge Menschen bei ihrer Weiterbildung ", sagte Bundesbildungsministerin Annette Schavan am Montag in Berlin. Das Programm gewährt besonders qualifizierten Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung unter 25 Jahren ein Weiterbildungsstipendium von 5.100 Euro. Damit können fachbezogene sowie fachübergreifende Maßnahmen finanziert werden, beispielsweise Meister-
Quelle (http://www.bsk-ev.org/suche/?q=Studium)
Also meiner Ansicht nach, sollte ein Studium an einer FH drin sein.
Gebe jetzt aber keine Gewähr hierzu.
Gruß
Dirk
Illiquid
14.06.2009, 14:03
Danke für eure Antworten!!!
@Ragdoll-Fan: Du hast also ein Studium gefördert bekommen als "Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben"? Du schreibst "die Arge zahlt weiterhin H4". Und während des Studiums hast Du Übergangsgeld bekommen? Ich gehe davon aus ich würde eben vom Kostenträger (=Arbeitsagentur) während der Maßnahme Übergangsgeld bekommen, was ähnlich wie Krankengeld vom letzten Einkommen berechnet wird. Mit Arge und H4 hatte ich bisher noch nichts zu tun.
@Dirk: ich hab mir Deinen Beitrag und die Links durchgelesen. Von Bafög oder H4 kann ich nicht leben, für mich käme ein Studium nur in Frage, wenn ich Übergangsgeld bekommen würde. Für ein Stipendium bin ich zu dumm :(:razz:
Und wenn ich den Link vom SGB III lese, dann sehe ich so gut wie keine Chancen auf ein Studium, weil es da ja heißt, dass das nur in wenigen, ganz gut begründeten Ausnahmefällen möglich ist.
(4) In der Regel kommt für die Förderung eines Studiums nur eine
Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG), ggf. in Kombination mit Sozialhilfe, in Betracht.
Förderung eines
Studiums
Eine Förderung mit Leistungen nach dem SGB III ist nur für behinderte
Menschen zulässig, die wegen Art und Schwere der Behinderung
zwingend auf ein Studium an der Fachhochschule des
BFW Heidelberg angewiesen sind. An eine entsprechende Förderung
ist ein strenger Maßstab anzulegen. Voraussetzung ist, dass
wegen Art und Schwere der Behinderung ein Studium an einer
anderen Hoch-/Fachhochschule nicht möglich ist. Die Gründe hierfür
sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Seebarsch
14.06.2009, 18:54
Hallo,
wenn die Förderung nach dem SGB III erfolgen soll, ist ein Studium bzw. eine schulische Ausbildung ausgeschlossen, da nur eine berufliche Aus- bzw. Weiterbildung gefördert wird.
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