Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann ARGE angemessenden Wohnraum ablehnen ?
Also ich bin 20 Jahre alt, habe im Juli meine Ausbildung zum Glaser bestanden und wurde nicht übernommen.Zur Zeit wohne ich bei meinen Eltern.
Ich wohne in Magdeburg und habe mir hier bei der WOBAU für eine 1-Raumwohnung ein Mietangebot zum 01.11.05 eingeholt.Die Wohnung ist 31,72 m2 groß und kostet 203,01 Euro warm inkl. Nebenkosten.Mit dem Mietangebot soll ich jetzt zur ARGE und mir bestätigen lassen, das die Miete übernommen wird.Von der WOBAU wurde mir gesagt der Wohnraum sei angemessen(ARGE zahlt bis 299 warm),gleichzeitig wurde mir gesagt das die ARGE aber auch schon Anträge abgelehnt hat mit der Begründung man solle bei seinen Eltern wohnbleiben.Ich bin über 18 und habe meine Lehre abgeschlossen, also müsste mir doch Wohnraum zustehen. Die andere Sache ist, das meine Eltern nur von meiner Mutter ihr Einkommen leben (Vater arbeitslos,bekommt nichts da Mutter zuviel hat) und ich auch nur 203 Euro ALG1 bekomme.Gibt es da ein Gesetz oder Richtlinie auf was ich da hinweisen kann falls es ärger mit der ARGE gibt?
StephanK
06.08.2005, 11:35
gleichzeitig wurde mir gesagt das die ARGE aber auch schon Anträge abgelehnt hat mit der Begründung man solle bei seinen Eltern wohnbleiben.Ich bin über 18 und habe meine Lehre abgeschlossen, also müsste mir doch Wohnraum zustehen.Hallo Kuddel,
die ARGE sieht es wahrscheinlich dann lieber, dass man bei den Eltern wohnen bleibt, wenn die Eltern gut verdienen, weil sie dann etwas einsparen kann. Aber zwingen kann sie Dich dazu nicht.
Pack das also ruhig an, denke aber daran, dass Du die Zusicherung von der ARGE, dass sie die Wohnkosten übernimmt, zuerst brauchst und erst danach den Mietvertrag unterschreiben solltest.
Also sollte ich bei einer Ablehnung formell einen Einspruch erheben ?
Wie ist das eigentlich mit der Erstaustattung, dies läuft doch nur als Zinsloses Darlehen oder gibt es dort finanzielle Unterstützung die nicht zurückgezahlt werden muss ??
StephanK
06.08.2005, 12:07
Also sollte ich bei einer Ablehnung formell einen Einspruch erheben ?Na ja, so weit ist es noch nicht. Das Problem ist halt, dass auch bei "angemessenen" Kosten der Träger nur dann verpflichtet ist, die Kostenübernahme zuzusagen, wenn der Umzug erforderlich ist. Für diesen Punkt solltest Du halt gute Argumente haben.
Wie ist das eigentlich mit der Erstaustattung, dies läuft doch nur als Zinsloses Darlehen oder gibt es dort finanzielle Unterstützung die nicht zurückgezahlt werden muss ??Kann, muss aber nicht - das wird von der kommunalen Seite der ARGE entschieden und kommt deswegen auf die örtliche Handhabung an. Solche Dinge erfragst Du am besten bei örtlichen Erwerbsloseninitiativen, die wissen, wie vor Ort "der Hase läuft".
(...)gleichzeitig wurde mir gesagt das die ARGE aber auch schon Anträge abgelehnt hat mit der Begründung man solle bei seinen Eltern wohnbleiben.(...)
Das habe ich auch schon so gehört. Die komischen Kauze vom Amt berufen sich dabei wohl auf § 29 SGB XII(!?!). Die Stadt Bremen z.B. hat hierzu die interne Dienstvorschrift "Fachliche Weisung zu § 29 SGB XII" in der steht: „In erster Linie sollte ein Verbleib im Elternhaus angestrebt werden. Ist ein Verbleib im Elternhaus nach Stellungnahme des zuständigen Sozialdienstes nicht möglich, sind diese Leistungsberechtigten auf die Anmietung von besonders preisgünstigem Wohnraum (z.B. Untermiete, möbliertes Zimmer) zu verweisen, der nach Möglichkeit auch aus Mitteln der Ausbildungsförderung finanziert werden kann.“ Und diesen Mist wenden die auch auf ALG-II-Empfänger (also nach SGB II) an!
Da bleibt mir einfach nur die Spucke weg! Meiner Meinung nach ist das pure Rechtsbeugung!
StephanK
06.08.2005, 14:23
Kann, muss aber nicht - das wird von der kommunalen Seite der ARGE entschieden und kommt deswegen auf die örtliche Handhabung an. Solche Dinge erfragst Du am besten bei örtlichen Erwerbsloseninitiativen, die wissen, wie vor Ort "der Hase läuft".
Ergänzung: Oder Du nutzt das ALG II-Diskussionsforum auf der städtischen website www.magdeburg.de , das ich gerade entdeckt habe und eine sehr gute Einrichtung finde: Dort sind nämlich Leute direkt aus der ARGE beteiligt, so dass sich einige Dinge wohl ohne aufwändigen Gang zum Amt klären lassen.
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