Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterzahlung ALG I bei Umschulung
zypresse
11.06.2009, 22:56
Wie lange wird ALG I bei einer Umschulung von 2 jahren
gezahlt 2 Jahre und 30 Resttage danach haben die mir gesagt
bis Juli 2011 ist das richtig ?:mad:
Wie lange wird ALG I bei einer Umschulung von 2 jahren
gezahlt 2 Jahre und 30 Resttage danach haben die mir gesagt
bis Juli 2011 ist das richtig ?:mad:
Hi,
Leistungen zum Lebensunterhalt
Arbeitslosengeld
Für die Zeit einer geförderten Weiterbildung wird Arbeitslosengeld gezahlt, so lange die Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld vorliegen.
Die Regelungen für das Arbeitslosengeld gelten unverändert auch während der Weiterbildung.
Während der geförderten Weiterbildung mindert sich die
Anspruchsdauer für jeweils zwei Tage des Bezuges von
Arbeitslosengeld nur um jeweils einen Tag.
Wird durch die Minderung während der Weiterbildung eine Anspruchsdauer von 30 Tagen erreicht, unterbleibt eine weitere Minderung der Anspruchsdauer.
So ist sichergestellt, dass Sie nach Ende der Weiterbildung bei ggf. weiterhin vorliegender Arbeitslosigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld für mindestens 30 weitere Tage geltend machen können.
Merkblatt 6 Förderung der beruflichen Weiterbildung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB6-Foerd-der-berufl-Weiterbildung-f-AN.pdf)
Hemdale66
05.07.2009, 17:16
Sorry, aber hier muss ich mal nachhaken.
Wenn man es genau betrachtet, zeigt dieser Satz hier eben genau das Gegenteil, von dem was du gesagt hattest ... meiner Auffassungsgabe nach.
Während der geförderten Weiterbildung mindert sich die
Anspruchsdauer für jeweils zwei Tage des Bezuges von
Arbeitslosengeld nur um jeweils einen Tag.
Wenn nun ein ALG1ler rechtmässig ALG1 beziehen würde - sagen wir mal bis Ende März 2010 - und nun eine Weiterbildung von 5 Monaten beginnt ... dann MINDERT sich das ALG1 WÄHREND dieser Weiterbildung für jeweils zwei Tage nur um einen Tag ... was dann eigentlich einer VERLÄNGERUNG gleichkommen würde ... das würde doch dann bedeuten, dass man 2 1/2 Monate LÄNGER ALG1 beziehen würde. Also in diesem Fall bis Mitte Juni 2010. Und wenn dem nicht so ist, dann frage ich mich, warum mir mein Arbeitsberater erzählt, dass sich der Leistungsanspruch bei einer Weiterbildung VERLÄNGERN würde :confused:
Wie lange wäre denn dann nun der Anspruch, wenn man von dem oben genannten Beispiel ausgeht und das für mich nicht sehr verständlich Ding mit den 30 Tagen mit einrechnet. Also ...
- ALG1-Anspruch bis Ende März 2010
- Weiterbildung Anfang August bis Mitte Dezember 2009
Endet der Anspruch dann (um die Hälfte dieser 5 Monate) ca. Mitte Januar 2010 oder (wenn man das mit den 30 Tagen Höchstgrenze einer Mindung mit einrechnet) Ende Februar 2010 (also quasi keine 2 1/2 Monate Minderung, sondern nur die 30 Tage)??? Oder sind die 30 Tage nicht als höchste Minderungsgrenze gedacht, sondern anders?
Sorry, aber bei diesem Beamtendeutsch habe ich einfach keinen Peil.
Hemdale66
05.07.2009, 17:21
Ok, hier habe ich noch was gefunden ... und hier wird von einer VERLÄNGERUNG der Anspruchsdauer gesprochen ... sorry, aber jetzt ist es vollkommen aus und es hat mir ein paar Verständnisschalter rausgehauen ...
Quelle:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/archive/index.php/t-716.html
Hallo Zusammen!
Ich wollte hier mal Rückmeldung zur Sache geben.
Also ich war wieder bei meinem BB. Neben dem "Gutschein" für die Weiterbildung habe ich auf Nachfrage die nachfolgende Auskunft bekommen:
Die Ausbildungsdauer wird an das ALG1 angerechnet. ABER ... nur 2:1.
;)
Soll bedeuten: (Beispiel)
Wenn ein ALG1-Empfänger eine Weiterbildung genehmigt bekommt, bezieht dieser i.d.R. "Arbeitslosengeld bei Weiterbildung". Unterhaltsgeld existiert (in diesem Fall) nicht. Wenn nun diese Schulung 8 Monate dauert, Verlängert sich der Anspruch auf ALG1 um 4 Monate. Dabei ist es egal, ob der LN (Leistungsnehmer) bereits über seinem Gesamtanspruch (12 Mon.) liegt.
Also:
Gesamtanspruch ALG1 = 12 Monate
LN hat schon 4 Monate bis Schulungsbeginn "vertödelt"
Schulungsdauer = 8 Monate
Real-Restanspruch ALG1 nach der Schulung = 30 Tage
+ 2:1 Umrechnung (2 Schulungstage/1 Anspruchstag)
-------------------------
Real-Restanspruch = 4 Monate, nach der Schulung
Man kann bei diesem Beispiel sagen, der LN "verlängert" seinen ALG1-Anspruch um 3 Monate durch die Weiterbildungsmaßnahme.
War "Nett", wie mir der BB das so Erklärt hat. :-)
Hoffe ich konnte es Nachvollziehbar wiedergeben.
All das steht übrigens noch genauer in den kleinen Heftchen von der BA
(Heft Nr. 6, auf Seite 15/16, Nr. 3.2.1 ff)
x_anonymus_x
05.07.2009, 20:47
N'Abend,
Während der geförderten Weiterbildung mindert sich die Anspruchsdauer für jeweils zwei Tage des Bezuges von Arbeitslosengeld nur um jeweils einen Tag.
Wenn nun ein ALG1ler rechtmässig ALG1 beziehen würde - sagen wir mal bis Ende März 2010 - und nun eine Weiterbildung von 5 Monaten beginnt ... dann MINDERT sich das ALG1 WÄHREND dieser Weiterbildung für jeweils zwei Tage nur um einen Tag ... was dann eigentlich einer VERLÄNGERUNG gleichkommen würde ...
Das ist absolut identisch!
Normalerweise mindert sich der Anspruch von Arbeitslosengeld pro Tag um einen Tag - logo, oder? Bei einer Weiterbildung nach §77 SGB III mindert sich das Arbeitslosengeld erst jeden 2. Tag um einen Tag => der Anspruch wird nur halb so schnell aufgebraucht = faktisch eine Verlängerung.
Ende der Anrechnerei ist, wenn ein Restanspruch von 30 Tagen erreicht ist, d.h. ab dem Zeitpunkt wird - solange die Weiterbildung dauert - zwar weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt, aber der Restanspruch wird nicht weiter minimiert, sondern bleibt bei 30 Tagen stehen (damit man hinterher noch etwas Luft hat, um dann auch eine passende Arbeit zu finden).
Ausnahme: man ist schon vor Antritt der Maßnahme unter 30 Tagen Anspruchsdauer. Z.B. man hat noch 25 Tage Restanspruch, macht dann eine entsprechende Weiterbildung für die währenddessen selbstverständlich weiterhin Arbeitslosengeld gezahlt wird, dann bleiben einem nach Abschluß der Maßnahme auch nur noch die 25 Tage.
HTH
x_anonymus_x
--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr
x_anonymus_x
05.07.2009, 20:49
Ähm ja! Der Beitrag sollte eigentlich unter den von Hemdale66 .. sorry!
redlabour
06.07.2009, 16:03
Sorry, bitte nochmal für blöde.
Ich beziehe noch bis 31.12.2009 ALG I.
Wenn ich jetzt zum 01.09.2009 eine Umschulung (24 Monate) beginne wie lange erhalte ich dann ALG I ?
x_anonymus_x
06.07.2009, 17:02
Hallo redlabour,
Ich beziehe noch bis 31.12.2009 ALG I.
Wenn ich jetzt zum 01.09.2009 eine Umschulung (24 Monate) beginne wie lange erhalte ich dann ALG I ?
nur ganz kurz: solange die Maßnahme läuft + 30 Tage.
HTH
x_anonymus_x
--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr
redlabour
06.07.2009, 17:23
Danke Dir. Warum dann vorher so kompliziert? ;)
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