arbeitslos09
12.06.2009, 17:34
Hallo zusammen.
Bin neu hier, da ich seid einer Woche arbeitslos bin und mich nun versuche, zurecht zu finden.
Habe folgende Situation:
Mit meinem alten Arbeitgeber habe ich einen Auflösungsvertrag aufgrund einer neuen Beschäftigung vereinbart gehabt. Diese neue Stelle war von der Bezahlung und von den Arbeitsbedingungen wesentlich lukrativer. Mein alter Arbeitgeber suchte also nach einem Nachfolger für mich, von dem neuen hatte ich bis zum Datum des Aufhebungsvertrages ein mündliches o.k.! Einen Tag nach der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages bekam ich aber vom neuen Arbeitgeber eine Absage, weil er sich für jemand anderen entschieden hat. In der Zwischenzeit gab es einen Nachfolger bei meinem alten Arbeitgeber. Und ich ging leer aus.
Ist das ein Grund, eine Sperrzeit beim ALG I zu vermeiden?
Würde mich sehr über kompetente Meinungen freuen.
Bin neu hier, da ich seid einer Woche arbeitslos bin und mich nun versuche, zurecht zu finden.
Habe folgende Situation:
Mit meinem alten Arbeitgeber habe ich einen Auflösungsvertrag aufgrund einer neuen Beschäftigung vereinbart gehabt. Diese neue Stelle war von der Bezahlung und von den Arbeitsbedingungen wesentlich lukrativer. Mein alter Arbeitgeber suchte also nach einem Nachfolger für mich, von dem neuen hatte ich bis zum Datum des Aufhebungsvertrages ein mündliches o.k.! Einen Tag nach der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages bekam ich aber vom neuen Arbeitgeber eine Absage, weil er sich für jemand anderen entschieden hat. In der Zwischenzeit gab es einen Nachfolger bei meinem alten Arbeitgeber. Und ich ging leer aus.
Ist das ein Grund, eine Sperrzeit beim ALG I zu vermeiden?
Würde mich sehr über kompetente Meinungen freuen.