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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeld und Zweitwohnsitz


DunkelSchlumpf
12.06.2009, 19:07
Hallo Zusammen,

hier meine Fragestellung oder vielmehr Fragestellungen: :)
Ich ziehe mit meiner Lebensgefährtin zusammen. Wir sind beide Studenten und Wenigverdiener: Ich liege bei knapp über €400 und sie bei €625 (beides Nettobeträge) im Monat. Wir bezahlen für die neue Wohnung €350 kalt + €100 Nebenkosten. Sie hat aber bei ihren Eltern noch den Erstwohnsitz gemeldet und ist als Familienmitglied im Wohngeld ihrer Eltern berücksichtigt.
Gibt es, außer ihrer Ummeldung nach Bonn als Erstwohnsitz, eine Möglichkeit möglichst "gewinnbringend" Wohngeld zu beantragen, ohne in die Illegalität abzurutschen?
Wie sieht es, z.B. damit aus, wenn ich für einen symbolischen Betrag an sie untervermieten würde?
Sollte vielleicht nur ich als Hauptmieter im Mietvertrag stehen?
Und wenn wir beide als Hauptmieter im Mietvertrag stehen sollten, bestünde zumindest für mich die Möglichkeit für meinen Mietanteil Wohngeld zu beantragen, wenn wir uns z.B. als Wohngemeinschaft deklarieren und sie ihren Erstwohnsitz nicht nach Bonn ummeldet?

Danke im Vorraus, :D
Der Schlumpf

Janet9
12.06.2009, 19:22
Hallo DunkelSchlumpf,

Da ihr beide Studenten seit ist hier erstmal die Frage zu klären ob ihr BAföG bezieht und wenn nicht warum nicht. Ggf. besteht nämlich schon deshalb kein Anspruch auf Wohngeld. Dann braucht man sich um die restlichen Fragen überhaupt keine Gedanken machen.

Und beachte bitte, dass ich hier keine Tipps zum Thema wie man möglichst viel Wohngeld zu bekommt. Ihr sollt eure Angaben so machen wie sie sind und nicht irgendetwas konstruieren.

Gruß,
Janet9

Dirk_.
12.06.2009, 19:53
Hallo DunkelSchlumpf,

sorry, aber das hier :
eine Möglichkeit möglichst "gewinnbringend" Wohngeld zu beantragen, ohne in die Illegalität abzurutschen?
klingt für mich aber schon zumindest wie am Rande der Legalität:

Gruß
Dirk

DunkelSchlumpf
13.06.2009, 13:28
@Janet9:
Wir beziehen beide kein BAföG mehr. Sie nicht, weil die Förderungshöchstdauer erreicht wurde und ich nicht, weil ich, durch einen Verzug um drei Semester beim Ablegen meiner Zwischenprüfung, das Leistungskriterium zur Förderung nicht erfüllt habe.

@Dirk:
Ich suche lediglich nach einer Möglichkeit das Wohngeld zu maximieren, ohne in den rechtlichen Randbereich zu geraten. Sollte durch meine Wortwahl ein falscher Eindruck entstanden sein, tut mir das leid.

@All:
Es geht halt auch darum, dass wir nach einer Art und Weise suchen, die das Wohngeld ihrer Eltern nicht nachteilig beinflußt. Ich würde aber deshalb unsere örtliche Wohngeldstelle nicht vorsätzlich belügen.
Sollte es eine solche Möglichkeit nicht geben müssten wir damit leben.

Dirk_.
13.06.2009, 13:50
Hallo DunkelSchlumpf,

Ich suche lediglich nach einer Möglichkeit das Wohngeld zu maximieren, ohne in den rechtlichen Randbereich zu geraten. Sollte durch meine Wortwahl ein falscher Eindruck entstanden sein, tut mir das leid.

Du mußt dich nicht entschuldigen, es reicht ja daß du das klargestellt hast.:)

Wenn Ihr nun kein Bafög bekommt, was habt Ihr den sonst noch für Einkommen?
Ich frage deshalb, weil du im ALGII Unterforum gepostet hast.

Und dann fällt mir da noch die Unerhaltspflicht ein, die bei euch da Ihr noch Studenten seit greift.
Wenn deine bzw. euere Eltern gut verdienen, dann denke ich würde auch das Wohngeldamt euch erstmal dahin verweisen.
Beim Wohngeld wird so ziemlich nach den gleichen Kriterien wie beim ALGII bewertet.

Geht es, daß du uns da etwas genaueres schreiben kannst?
Dann kann man(n) evtl. auch Konkretere Antworten schreiben.

Gruß
Dirk

DunkelSchlumpf
13.06.2009, 14:43
@Dirk:
Ich habe nur deshalb hier gepostet, weil ich beim durchstöbern mehrer Foren den Eindruck gewonnen habe, dass hier die kompetentesten User zum Thema Wohngeld unterwegs sind. Sollte ich damit Regeln gebrochen haben oder jemandem zu Nahe treten, bitte ich auch das zu entschuldigen.

Also:
Wir selbst haben sonst keine Einkünfte mehr. Wir erhalten weder Kindergeld noch anderweitige Zuwendungen durch unsere beiden Elternpaare.
Ihre Eltern haben selbst ein relativ geringes Einkommen das sich nahe des Existenzminimums bewegt. Mein Vater erhält ALGII und meine Mutter hat körperlichen Schwerbehindertenstatus und erhält eine geringe Erwerbsunfähigkeitsrente.
Ich falle mit 27 aus der Unterhaltspflicht meiner Eltern.

UPDATE:
Ihre Mutter informiert mich gerade darüber, dass meine Lebensgefährtin gar nicht mehr in ihrem Wohngeld berücksichtigt wird.
Damit vereinfacht sich die Fragestellung.
Also:
Muss sie ihren Erstwohnsitz in Bonn gemeldet haben, damit wir für unsere gemeinsame Wohnung, mit Aussicht auf Erfolg, Wohngeld beantragen können, da unser Vermieter darauf besteht, dass wir beide als Hauptmieter im Mietvertrag stehen?

Janet9
13.06.2009, 23:55
Hallo Dunkelschlumpf,

also zu eurem Fall. Ich gehe davon aus, dass ihr zusammen wohnen und wirtschaften werdet, ansonsten wird das ganze komplizierter.

Da zumindest Deine Freundin dem grunde nach keinen Anspruch auf BAföG hat, habt ihr erstmal einen Anspruch auf Wohngeld. Bei Dir bin ich mir nicht sicher, dass es aber auch egal, einer reicht erstmal.

Wohngeld kann nur für eine Wohnung bezogen werden. Schaut daher bitte nochmal in den Bescheid der Eltern ob da wirklich Deine Freundin nicht berücksichtigt wurde. Das würde mich nämlich sehr wundern, wenn sie derzeit nach zu Hause wohnt. Sollte sie doch mit berücksichtigt wurden sein, müssen die Eltern den Auszug mitteilen und das Wohngeld wird dann gemindert.

Um ein Haushaltsmitglied im Sinne des WoGG zu sein muss u.a. die Wohnung für die das Wohngeld beantragt wird der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Der Hauptwohnsitz ist dafür ein Indiz. Sie sollte sich daher ummelden ansonsten müsst ihr der Wohngeldstelle anderweitig erklären warum die nur ihren Nebenwohnsitz bei dir hat aber trotzdem ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung.

Ein größeres Problem ist aber das ihr um Wohngeld beziehen zu können ein sog. Mindesteinkommen benötigt. D.h. ihr müsst mit eurem Einkommen euren Lebensunterhalt sicherstellen können und das eigentlich auch ohne Wohngeld.

Ihr benötigt also 2 x 316 € Regelsatz nach dem SGB II + 450 € Miete + Kosten für das Studium + Krankenversicherung.

Ihr habt 1025 € Einkommen. Also rechnen wir mal: 632 € Regelsätze + 450 € Miete = 1082 €. Ihr könnt also noch nicht mal eure Regelsätze und die Miete bezahlen.

Wie wollt Ihr das also machen? Ihr müsstet der Wohngeldstelle plausibel erklären wie ihr mit dem wenigeren Geld auskommt.

Zahlt Ihr Studiengebühren? Habt ihr einen entsprechenden Kredit dafür? Was ist mit den anderen Kosten für das Studium (Semesterbeiträge, Fahrtkosten, Schreibwaren, Bücher etc.)?

Wie seit Ihr krankenversichert? Seit ihr noch familienversichert? Seit ihr evtl. über eure Jobs versichert (Du hattest nicht geschrieben woher das Einkommen stammt)? Oder seit ihr über die studentische KV krankenversichert und müsst Beiträge zahlen?

Habt Ihr Vermögen mit dem ihr die Kosten auffangen könnt?

Also ich sehe hier ein Problem mit dem Mindesteinkommen.

Gruß,
Janet9

ela1953
14.06.2009, 00:20
Hallo Dunkelschlumpf,

also zu eurem Fall. Ich gehe davon aus, dass ihr zusammen wohnen und wirtschaften werdet, ansonsten wird das ganze komplizierter.

Da zumindest Deine Freundin dem grunde nach keinen Anspruch auf BAföG hat, habt ihr erstmal einen Anspruch auf Wohngeld. Bei Dir bin ich mir nicht sicher, dass es aber auch egal, einer reicht erstmal.

Wohngeld kann nur für eine Wohnung bezogen werden. Schaut daher bitte nochmal in den Bescheid der Eltern ob da wirklich Deine Freundin nicht berücksichtigt wurde. Das würde mich nämlich sehr wundern, wenn sie derzeit nach zu Hause wohnt. Sollte sie doch mit berücksichtigt wurden sein, müssen die Eltern den Auszug mitteilen und das Wohngeld wird dann gemindert.

Um ein Haushaltsmitglied im Sinne des WoGG zu sein muss u.a. die Wohnung für die das Wohngeld beantragt wird der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen sein. Der Hauptwohnsitz ist dafür ein Indiz. Sie sollte sich daher ummelden ansonsten müsst ihr der Wohngeldstelle anderweitig erklären warum die nur ihren Nebenwohnsitz bei dir hat aber trotzdem ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung.

Ein größeres Problem ist aber das ihr um Wohngeld beziehen zu können ein sog. Mindesteinkommen benötigt. D.h. ihr müsst mit eurem Einkommen euren Lebensunterhalt sicherstellen können und das eigentlich auch ohne Wohngeld.

Ihr benötigt also 2 x 316 € Regelsatz nach dem SGB II + 450 € Miete + Kosten für das Studium + Krankenversicherung.

Ihr habt 1025 € Einkommen. Also rechnen wir mal: 632 € Regelsätze + 450 € Miete = 1082 €. Ihr könnt also noch nicht mal eure Regelsätze und die Miete bezahlen.

Wie wollt Ihr das also machen? Ihr müsstet der Wohngeldstelle plausibel erklären wie ihr mit dem wenigeren Geld auskommt.

Zahlt Ihr Studiengebühren? Habt ihr einen entsprechenden Kredit dafür? Was ist mit den anderen Kosten für das Studium (Semesterbeiträge, Fahrtkosten, Schreibwaren, Bücher etc.)?

Wie seit Ihr krankenversichert? Seit ihr noch familienversichert? Seit ihr evtl. über eure Jobs versichert (Du hattest nicht geschrieben woher das Einkommen stammt)? Oder seit ihr über die studentische KV krankenversichert und müsst Beiträge zahlen?

Habt Ihr Vermögen mit dem ihr die Kosten auffangen könnt?

Also ich sehe hier ein Problem mit dem Mindesteinkommen.

Gruß,
Janet9

Ich verstehe nicht, warum das Mindesteinkommen so hoch angesetzt wird. Warum sind gut 1000 Euro zu wenig?

In meiner Stadt in das Höchsteinkommen für zwei Personen 1200 Euro. Hat man mehr, gibt es kein Wohngeld mehr.

Die gleiche Summe gilt in der Stadt, in der meine Tochter wohnt. (100 km von hier)

Janet9
14.06.2009, 10:40
@ela1953:

Das mit dem "Höchsteinkommen" (was es so gar nicht gibt, da immer der Einzelfall entscheidend ist - wegen der Freibeträge etc.) ist auch soweit richtig und je nach Mietstufe also je nach Wohnort auch anders.

Das mit dem Mindesteinkommen ist aber auch richtig. Wohngeld ist nun mal nur ein Mietzuschuss und soll auch nur dafür verwendet werden. Also muss der Gesetzgeber bei einem Einkommen was unter den Sozialhilfesätzen liegt davon ausgehen, dass das Wohngeld dann zur Bestreitung des Lebensunterhaltes verwendet wird und dafür ist es nicht vorgesehen.

Das das Mindesteinkommen hier so hoch ist liegt daran das hier eben Kosten entstehen, die man wenn man nicht Student ist, nicht hat und diese daher nicht in den Regelsätzen enthalten sind aber trotzdem gezahlt werden müssen. Und es war nur die Rede von Sachen die gezahlt werden müssen: Ohne die Kosten für das Studium gibt es nun mal kein Studium und die Krankenversicherung muss ja aufgrund der Versicherungspflicht auch bezahlt werden.

Je nach dem wo das Geld dann her stammt um diese Sachen zu bezahlen erhöht sich dann natürlich das Einkommen oder auch nicht. Bei Krediten die gerne von der KfW-Bank bzgl. der Studiengebühren aufgenommen werden wird nämlich nichts angerechnet da das Geld zurück gezahlt werden muss.

Ich finde man sollte als Student erstmal froh sein das es diese Möglichkeit überhaupt gibt. Den ich finde das für Studenten das BAföG-Amt zuständig ist. Und nur weil man es nicht schafft in der Regelstudienzeit zu studieren muss nicht gleich der Staat auch noch weiter helfen, der ja eigentlich durch das BAföG schon gesagt hat das eine weitere Förderung nicht mehr möglich ist. Es gibt nämlich auch Studenten und davon haben wir hier einige die sog. "ewige Studenten" sind, ein Abschluss nicht in Sicht ist und das Einkommen fast nur aus Krediten, Darlehen etc. besteht und daher kaum anrechenbares Einkommen vorhanden ist, das Mindesteinkommen aber überschritten wird und diese Studenten z.T. alleine 200 bis 300 Euro Wohngeld erhalten. Und das kann meiner Meinung nach nicht sein.

Achtung die letzten Worte waren natürlich nur allgemeiner Natür und haben mit dem Fall von Dunkelschlumpf nichts zu tun und sollen keine Unterstellung darstellen o.ä.