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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Haushaltsgemeinschaft mit Großeltern sinnvoll?


Jessie
02.10.2006, 09:00
Hallo,

bin über 25 Jahre alt und habe vor kurzem mein Studium beendet. Bewerbungen schreibe ich bereits seit mehreren Monaten, bisher ohne Erfolg.
Folglich möchte ich einen ALG II – Antrag stellen und schildere mal meine Situation, da mir einiges unklar ist:

Wohne derzeit bei meinem Vater, der aber nächsten Monat in eine 1-Zimmer-Wohnung zieht. Da kann ich also nicht mit. Möchte aber auch keine Wohnung auf Staatskosten beziehen, vor allem auch, weil ich ja flexibel sein will, für den Fall, dass ich bald einen Job finde, der weiter weg ist.
Würde nun gerne meine Großeltern fragen, ob ich bei ihnen einziehen kann (sie haben eine Eigentumswohnung, in der ein Zimmer quasi leer steht). Denke auch, sie würden mich gerne umsonst bei sich wohnen lassen, wenn ich dafür ein paar Kleinigkeiten im Haushalt übernehme. – Allerdings möchte ich ihnen keinen Ärger mit Formularen, Offenlegung von Einkünften usw. machen, da sie in der Hinsicht sehr ängstlich sind und, da schon sehr alt, meiner Meinung nach auch nicht fähig ein Formular auszufüllen (sie brauchen auch bei Überweisungen ausfüllen Hilfe). Ich weiß, dass sie Eigentum haben, eine enorm geringe Rente beziehen (liegt glaube sogar unter dem Existenzminimum) und Mieteinkünfte in Höhe von ca. 150-200 Euro im Monat für eine kleine Wohnung, die noch im Haus ist. Außerdem haben sie ein Notfallkonto, von welchem ich nicht weiß wie viel drauf ist. Dieses Geld benutzen sie z. B. um Reparaturen am Auto (das gehört auch ihnen) zu bezahlen.
Da ich ja nun eine Haushaltsgemeinschaft mit ihnen darstellen würde (oder?), stellt sich mir die Frage, ob sie Auskünfte erteilen müssten und es sein könnte, dass sie mich finanziell unterstützen sollen?! Ist es sinnvoll zusätzlich zum Zusatzblatt „Haushaltsgemeinschaft“ eine Widerlegung der Vermutung nach SGB II (§ 9 Abs. 5) über finanzielle Zuwendungen beizulegen, oder kann es da zum Problem werden, dass ich keine Miete zahlen würde?

Hat jemand Erfahrung, wenn man (wie ich es auf Musterwiderlegungen gelesen habe) auf so ein Widerlegungsschreiben dazu schreibt, dass sie (meine Großeltern), da sie mir außer der kostenlosen Wohnmöglichkeit nichts zukommen lassen, keinerlei Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen machen?

Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Danke im Voraus!

StephanK
02.10.2006, 10:13
:welcome: Jessie,
leider könnte es theoretisch damit schon Probleme geben, aber ich denke, dass das praktisch durchaus lösbar ist.
Die Haushaltsgemeinschaft bedeutet eben, dass Einkommen und Vermögen Deiner Großeltern eine Rolle spielen - nur sind die Anforderungen an das finanzielle "füreinander-einstehen" nicht ganz so streng wie bei einer Bedarfsgemeinschaft.

Deswegen wird der Alg II-Träger auf alle Fälle Angaben zu Einkommen und Vermögen der Großeltern haben wollen.
Das Wohnungseigentum wird nicht als Vermögen angerechnet werden, wenn es nicht gerade ein "kleiner Palast" ist, so dass es - außer dem Papierkrieg - eigentlich nichts zu befürchten geben sollte.

Antragstellerin und damit für den Papierkram verantwortlich wärest sowieso allein Du und müsstest also nur Kopien der Rentenbescheide Deiner Großeltern und irgendwelche Nachweise über den Wert der Wohnung zusammentragen, so dass Deine Großeltern selbst damit weiter nichts zu tun hätten.
Wenn sich das so organisieren lässt und die Renten Deiner Großeltern zusammen unter ~ 1400 € pro liegen, sollte es eigentlich keine Probleme geben.

Jessie
02.10.2006, 11:07
Hallo,

erstmal DANKE für die Antwort.

Genau diese Offenlegung von ihren persönlichen Daten könnte ein Grund sein, dass sie mich nicht bei sich aufnehmen, weil sie vor allem Angst haben!
Nun ja, evtl. kann ich sie davon überzeugen, dass ich ihre Rentenbescheide (zusammen weit unter 1000 Euro) und ihre Mieteinkünfte (etwa 150 – 200 Euro) kopieren darf, da ich diese Werte auch so ungefähr kenne. Aber ob sie mir Auskunft über ihr Notfallkonto (oder Sparbuch) geben, weiß ich nicht. Kann auch überhaupt nicht abschätzen was da drauf ist. Wieviel dürften sie denn angespart haben? Wie gesagt ist es Geld, dass sie fürs Auto, Heizöl und glaube für die Beerdigung zurückgelegt haben, als sie mal ein Grundstück verkauft haben (ist schon ewig her und davon haben sie auch Schulden bezahlt).
Und ab wann ist Eigentum ein „Palast“? Und wie kann ich den Wert nachweisen? Eine Schätzung kostet doch bestimmt viel Geld. Die selbst bewohnte Wohnung ist schon recht groß (schätze so 110 qm), die vermietete Wohnung hat so 40 qm und dazu noch das Grundstück. Allerdings ist alles extrem heruntergekommen, da seit dem Bau vor über 30 Jahren rein gar nichts mehr gemacht wurde, weil nie genug Geld da war.
Am einfachsten wäre es wahrscheinlich einfach selber eine Wohnung zu mieten. Da würde dann ja soweit ich mich informiert habe, alles gezahlt werden. Aber aus den oben aufgeführten Gründen (1. Beitrag) möchte ich das überhaupt nicht.

Und zum Abschluss noch eine vielleicht etwas blöde Frage: wenn ich die Haushaltsgemeinschaft widerlege, heißt das doch, dass wir getrennt wirtschaften (was wir ja auch tun würden). Aber heißt dass dann auch, dass ich meinen eigenen Haushalt ggf. nachweisen muss? Also dass ich in das von mir bewohnte Zimmer einen Kühlschrank stellen muss? Oder kann ich meine gekauften Lebensmittel im Kühlschrank der Großeltern aufbewahren (also für den Fall einer Kontrolle)?

Grüße
Jessie

StephanK
03.10.2006, 11:23
Für das Vermögen der Großeltern gelten die gleichen Freibeträge, als ob sie selbst Alg II beziehen würden, siehe hier in der Hilfe (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=alganrechnung#faq_algiifreibetraege).

Der Wert des Eigentums muss nicht eigens geschätzt werden. Da die Grundsteuer mittlerweile von realitätsnahen Werten ausgeht, kann der im Grundsteuermessbescheid genannte Wert angesetzt werden.

Die "Kühlschrank"-Frage ist schwer zu beantworten. Wenn es denn tatsächlich einen "Hausbesuch" durch ARGE-Mitarbeiter geben sollte kommt es letztlich auf deren persönlichen Eindruck an. Wenn diese Leute den Eindruck gewinnen, dass Du nicht eigenständig wirtschaftest, hast Du eben das Problem, dem etwas entgegenzusetzen. Wie ggf. die "Witterung" dieser Leute wäre kann ich aber genau so wenig vorhersagen wie irgendein anderer. :?