Jessie
02.10.2006, 09:00
Hallo,
bin über 25 Jahre alt und habe vor kurzem mein Studium beendet. Bewerbungen schreibe ich bereits seit mehreren Monaten, bisher ohne Erfolg.
Folglich möchte ich einen ALG II – Antrag stellen und schildere mal meine Situation, da mir einiges unklar ist:
Wohne derzeit bei meinem Vater, der aber nächsten Monat in eine 1-Zimmer-Wohnung zieht. Da kann ich also nicht mit. Möchte aber auch keine Wohnung auf Staatskosten beziehen, vor allem auch, weil ich ja flexibel sein will, für den Fall, dass ich bald einen Job finde, der weiter weg ist.
Würde nun gerne meine Großeltern fragen, ob ich bei ihnen einziehen kann (sie haben eine Eigentumswohnung, in der ein Zimmer quasi leer steht). Denke auch, sie würden mich gerne umsonst bei sich wohnen lassen, wenn ich dafür ein paar Kleinigkeiten im Haushalt übernehme. – Allerdings möchte ich ihnen keinen Ärger mit Formularen, Offenlegung von Einkünften usw. machen, da sie in der Hinsicht sehr ängstlich sind und, da schon sehr alt, meiner Meinung nach auch nicht fähig ein Formular auszufüllen (sie brauchen auch bei Überweisungen ausfüllen Hilfe). Ich weiß, dass sie Eigentum haben, eine enorm geringe Rente beziehen (liegt glaube sogar unter dem Existenzminimum) und Mieteinkünfte in Höhe von ca. 150-200 Euro im Monat für eine kleine Wohnung, die noch im Haus ist. Außerdem haben sie ein Notfallkonto, von welchem ich nicht weiß wie viel drauf ist. Dieses Geld benutzen sie z. B. um Reparaturen am Auto (das gehört auch ihnen) zu bezahlen.
Da ich ja nun eine Haushaltsgemeinschaft mit ihnen darstellen würde (oder?), stellt sich mir die Frage, ob sie Auskünfte erteilen müssten und es sein könnte, dass sie mich finanziell unterstützen sollen?! Ist es sinnvoll zusätzlich zum Zusatzblatt „Haushaltsgemeinschaft“ eine Widerlegung der Vermutung nach SGB II (§ 9 Abs. 5) über finanzielle Zuwendungen beizulegen, oder kann es da zum Problem werden, dass ich keine Miete zahlen würde?
Hat jemand Erfahrung, wenn man (wie ich es auf Musterwiderlegungen gelesen habe) auf so ein Widerlegungsschreiben dazu schreibt, dass sie (meine Großeltern), da sie mir außer der kostenlosen Wohnmöglichkeit nichts zukommen lassen, keinerlei Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen machen?
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Danke im Voraus!
bin über 25 Jahre alt und habe vor kurzem mein Studium beendet. Bewerbungen schreibe ich bereits seit mehreren Monaten, bisher ohne Erfolg.
Folglich möchte ich einen ALG II – Antrag stellen und schildere mal meine Situation, da mir einiges unklar ist:
Wohne derzeit bei meinem Vater, der aber nächsten Monat in eine 1-Zimmer-Wohnung zieht. Da kann ich also nicht mit. Möchte aber auch keine Wohnung auf Staatskosten beziehen, vor allem auch, weil ich ja flexibel sein will, für den Fall, dass ich bald einen Job finde, der weiter weg ist.
Würde nun gerne meine Großeltern fragen, ob ich bei ihnen einziehen kann (sie haben eine Eigentumswohnung, in der ein Zimmer quasi leer steht). Denke auch, sie würden mich gerne umsonst bei sich wohnen lassen, wenn ich dafür ein paar Kleinigkeiten im Haushalt übernehme. – Allerdings möchte ich ihnen keinen Ärger mit Formularen, Offenlegung von Einkünften usw. machen, da sie in der Hinsicht sehr ängstlich sind und, da schon sehr alt, meiner Meinung nach auch nicht fähig ein Formular auszufüllen (sie brauchen auch bei Überweisungen ausfüllen Hilfe). Ich weiß, dass sie Eigentum haben, eine enorm geringe Rente beziehen (liegt glaube sogar unter dem Existenzminimum) und Mieteinkünfte in Höhe von ca. 150-200 Euro im Monat für eine kleine Wohnung, die noch im Haus ist. Außerdem haben sie ein Notfallkonto, von welchem ich nicht weiß wie viel drauf ist. Dieses Geld benutzen sie z. B. um Reparaturen am Auto (das gehört auch ihnen) zu bezahlen.
Da ich ja nun eine Haushaltsgemeinschaft mit ihnen darstellen würde (oder?), stellt sich mir die Frage, ob sie Auskünfte erteilen müssten und es sein könnte, dass sie mich finanziell unterstützen sollen?! Ist es sinnvoll zusätzlich zum Zusatzblatt „Haushaltsgemeinschaft“ eine Widerlegung der Vermutung nach SGB II (§ 9 Abs. 5) über finanzielle Zuwendungen beizulegen, oder kann es da zum Problem werden, dass ich keine Miete zahlen würde?
Hat jemand Erfahrung, wenn man (wie ich es auf Musterwiderlegungen gelesen habe) auf so ein Widerlegungsschreiben dazu schreibt, dass sie (meine Großeltern), da sie mir außer der kostenlosen Wohnmöglichkeit nichts zukommen lassen, keinerlei Angaben zu ihren Vermögensverhältnissen machen?
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte. Danke im Voraus!