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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 36 Std.Woche koerperlich nicht moeglich


Gabrielle
13.06.2009, 19:31
Hallo,
obwohl ich sehr froh bin ueber die tolle Stelle in einem Cafe und eine Probezeit von 2 Wochen gemacht habe ist jetzt doch leider ein Problem mit meinen Beinen und Fuessen aufgetreten. Ich bin 61 Jahre alt und musste diese Beschwerden leider nach ca. 5 Std. Arbeit feststellen (brennen und stechen der Fuesse und Auftreten kaum mehr moeglich), habe mich den 1 km nach Hause geschleppt mit Traenen vor Schmerzen.

Der Stundenplan sieht nun ab Montag 36 Std. vor, obwohl ich schon meinem Chef und der Dame von der Arbeitsvermittlung nach der 1. Woche mitgeteilt habe, dass ich diese Schmerzen bekomme und doch erst einmal Teilzeit machen muesste. Ich dachte da an 16 - 25 Std. pro Woche.
Mein Chef meinte es muessten mind. 34 Std sein sonst bekaeme er kein Geld vom Staat fuer mich. Dazu kann ich nichts sagen, habe keine Ahnung darueber.
Was soll ich nun machen ? Habe ansich vor am Montag Morgen zum Hausarzt zu gehen und Ueberweisung fuer Orthopethen holen, dann Termin machen dort, danach die Dame der AV anrufen und die Sache besprechen ???

Im Grunde genommen habe ich da doch eine Arbeitsverweigerung losgelassen.
Ich bekomme immer mehr Angst je mehr ich ueber meine Situation nachdenke, zumal mein Chef mich warnte, dass es sofort Sanktionen gaebe geben mich !?

Kann mir hier jemand bitte helfen.....

mfg Gabrielle

P.S. Habe in einem anderem Thema ueber 58-ziger Regelung um Auskunft gebeten und Marslicht kuemmert sich da.

Helga40
13.06.2009, 21:01
Wenn du krank bist bist du krank. Daran kann kein Amt was ändern und auch kein Arbeitgeber.

Was bekommt denn der Arbeitgeber für eine Förderung für dich? Eingliederungszuschuss? Der ist möglich ab Beginn einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, also ab 401 Euro und nicht an die Stunden gebunden, außer, dass es über 15h/Woche sein muss...

Lass dir keine Angst machen. Wenn du die Arbeit gesundheitlich nicht schaffst und wirklich andem ist, würde bei einer Kündigung notfalls mit einer Begutachtung beim Amtsarzt der Agentur für Arbeit geprüft werden, ob dir die Arbeit wirklich nicht zumutbar ist. Und nach dem, wie du das beschrieben hast, scheint es doch so zu sein.

Helga

Pharao
14.06.2009, 02:23
Stelle in einem Cafe und eine Probezeit von 2 Wochen gemacht habe ist jetzt doch leider ein Problem mit meinen Beinen und Fuessen aufgetreten. Ich bin 61 Jahre alt und musste diese Beschwerden leider nach ca. 5 Std. Arbeit feststellen (brennen und stechen der Fuesse und Auftreten kaum mehr moeglich), habe mich den 1 km nach Hause geschleppt mit Traenen vor Schmerzen.

Hi,

also erstmal, ich kenn das nur selbst zu gute. Wenn man das nicht gewöhnt ist lange zu stehen das kann das ziehmlich unerträglich für die erste Zeit sein.

Was du aufjedenfall mal probieren solltest:

- Anderes Schuhwerk (Turnschuhe für`s Joggen - die sind besonders weich & gefedert) + sehr weiche dicke Einlangen
- 2 Paar Socken anziehen
- Abends ein Fußbad + eine Fußmassage
- Öfters mal hinsetzen wären der Arbeit, auch wenn`s nur kurz ist - ggf mit deinen Stehhocker
- vielleicht ist dein Chef auch damit einverstanden, das du hinter der Theke Gummi-matten auslegst, denn auf Beton steht es sich besonders schwer !

ratsuchende
14.06.2009, 06:55
Hallo!
Ich würde mal klären lassen, ob grundsätzlich gesundheitliche Probleme mit den Füßen vorhanden sind, oder ob es sich nur um das ungewohnte, lange stehen handelt, das Probleme macht.

Deshalb sollte man einen Arzt aufsuchen und für die Abwesenheit sich mal krank schreiben lassen. Je nachdem, was dann rauskommt, kann man weiter entscheiden. Sanktionen wegen Krankheit sind nicht zu befürchten.

Die Tipps von Pharao sind gut, aber nicht nur kurzes Sitzen, sondern auch immer wieder eine Wegstrecke gehen zwischendurch ist wichtig. Denn nur auf begrenztem Raum rumzustehen, das ist noch schlechter, als gehen. Evtl. auch eine Sprühflasche mit Wasser und etwas Minzöl mitnehmen und die Beine zwischnedurch einsprühen...

Marsleuchte
14.06.2009, 07:10
Hallo zusammen,

das hier ist alles völlig egal weil der ALG II Träger seine Beratungs- und Aufklärungspflicht verletzt hat weil Gabriele schon lange unter die 58iger Regelung laufen müßte!
Und ob Sie hier die Schnarchnase von der AV anruft oder nicht ist egal, weil hier bei uns im Landkreis die linke Hand nicht weiß was die rechte macht.
Mir ist es mal vor einiger Zeit passiert das ich 2 Monate nach abbruch meiner Maßnahme von der AV eine bösen Brief erhielt das ich unentschuldigt bei meiner damaligen Maßnahme fehlen würde, ob wohl das mit meinem SB geklärt war und dieser nur eine Türe weiter gesessen hat.

Egal was sie macht und wie sie es macht, würde hier völlig ausreichen der Hinweis, das keine Einstufung in die 58iger Regelung erfolgte trotz dass das passende Alter gegeben war und man hier jetzt dagegen rechtlich vorgeht weil diese Einstufung aus Unwissenheit nicht erfolgte.


MfG
Marslicht

Helga40
14.06.2009, 09:43
Ich verstehe nicht, wieso es sich ein Vermittler bei Ü58 so schwer macht, wo er sie doch so schön schnell noch aus der Arbeitslosenstatistik raus hätte...

Bei uns mussten damals alle Ü55 Vermittler (Extra Bereich) allen 58 jährigen und denen, die es im Rahmen der Frist noch werden würden die 58er Regelung anbieten. Das wurde sogar noch überwacht, damit ja keiner durch die Lappen ging.

Helga

Marsleuchte
14.06.2009, 10:08
Das Problem ist, wie sind hier ein Optionslandkreis und dadurch sind viele vom alten Sozialamt auf diese Stellen gekommen und schwimmen weiter in Ihren alten Gefilten und zusätzlich sind sie noch total verbohrt.
Aus diesem Grund gab es erst kürzlich eine Abmahnung vom zuständigen Sozielagericht weil die Klagen hier wohl zuviel werden.
Ich warte jetzt seit 2,5 Jahren darauf das Klage Nr. 2 verhandelt wird von meinen 18.
Aber schön zu wissen das hier was falsch gelaufen ist und hinzu kommt, das Gabriele wirklich Pech hat mit Ihrem zuständigen SB, das ist der Schlimmste von allen der sogar auf der Wohngeldstelle vom Rathaus wegen seiner unmenschlichen Art bekannt ist.


MfG
Marslicht

Helga40
14.06.2009, 10:45
Höm, ich komm auch vom "alten" Sozialamt.

Wobei ich es mir schon schlimm vorstelle in einer OK. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass sie genauso zeitnah wie die ARGEn geschult werden, was z. B. den SGB III Bereich angeht und der enthält ja nunmal die ganzen rechtlichen Grundlagen, was die Vermittlung und damit auch die 58er Regelung angeht.

Ich wäre zu gerne mal Mäuschen in einer OK. Besonders der Vermittlungsbereich würde mich da sehr interessieren.

Helga

Marsleuchte
14.06.2009, 10:51
Na ich war auch erstaunt als mir ein SB dort eine extra Anweisung vom Land Baden-Würtemberg unter die Nase hielt.
Das hatte ich schon mal in eine anderen Thread geschrieben das die hier machen was sie wollen und sich auf die "Verwaltungsvorschrift im Umgang des SGB II vom Land Ba-Wü" V-) berufen.
Also erklärt sich auch der hohe Anteil an Klagen vor den Sozialgerichten hier unten in dem Bundesland wo die Uhren anderst ticken!

Was sollte denn der Vermittlungsbereich vermitteln Deiner Meinung nach?


MfG
Marslicht

Helga40
14.06.2009, 10:59
Was sollte denn der Vermittlungsbereich vermitteln Deiner Meinung nach?


Arbeit, würd ich mal sagen...

Nee, mich würde in einer OK mal interessieren, woher sie ihren Stellenpool haben, ob sie auf den der Agentur für Arbeit zugreifen dürfen, wie sie ihre Vermittlungsvorschläge schreiben, wie die aussehen usw...

Turtle

Gabrielle
14.06.2009, 11:06
Hallo Ihr lieben Helfer, vielen Dank !

Hatte schon immer Probleme mit schwellenden Beinen (Stewardess) und hatte Sonderregelung: durfte offene Schuhe tragen wegen Schwellungen. Das Cafe hat Fliessen, mein Chef meinte die Beschwerden werden sich geben nach 3-4 Wochen, darauf kann ich mich nicht verlassen. Ich moechte nicht die Arbeit aufnehmen und dann nach ca. 2 Wochen krank werden, das ist ja nicht Sinn der Sache, da hat keiner was von.
Ich moechte nochmal sagen, dass mir der Job gefaellt, Arbeitsklima sehr gut !
War oder bin total sozial abgekapselt, kenne Niemanden hier, mein grosser Aussenkontakt ist 1 Stunde Einkaufen gehen in der Woche.

Ich sehe zwei Teile in meiner Situation:

1. 58-ziger Regelung Nachgang ist eine Absicherung fuer weitere Probleme die
auf mich zukommen koennten. Nach 3 erfolgreichen Widerspruechen haben
sie sich an mich erinnert......
2. Die Stelle waere schon gut fuer mich WENN ich sie zeitbegrenzt aus-
fuehren koennte.

Ueber den Zuschuss den mein Chef erhaelt weiss ich nichts, er sagte aber ich duerfte innerhalb eines Jahres nicht kuendigen - sonst muesste er dieses Geld zurueckzahlen. Uebrigens bin ich im Cafe sehr gut angekommen - mein Chef will mich unbedingt einstellen als Hauptkraft (Leitung uebernehmen - Entlastung fuer ihn). Ich hoffe, dass sich eine Aenderung der Zeiten ergibt nachdem er mit der Dame der AV am Montag gesprochen hat :-?

Verstehe ich das richtig, dass ich mich krankschreiben lassen muss vom Hausarzt ? Ich bekomme ja erst Montag einen Termin (wann ?) beim Orthopaeden. Wie muesste diese Krankschreibung lauten ? und bekomme ich ueberhaupt eine ? Nach 40 Jahren im Ausland weiss ich nicht mehr wie das hier alles laeuft :o
mfg
Gabrielle

Marsleuchte
14.06.2009, 11:19
Arbeit, würd ich mal sagen...


Lach das frage ich mich schon lange, ein Bekannter hat von 2005 bis Dato kein Stellenangebot erhalten, außer einmal ein EEj im Altenheim und das bei einer Arbeitslosenquote von 4,7 %.

Also fragen wir uns das jetzt mal beide wofür die AV in einer OK eigentlich zuständig ist!

MfG
Marslicht

ela1953
14.06.2009, 12:07
Ich lebe in einer kommunalen Optionskommune und kann das Stellenangebot des Arbeitsamtes und der OK miteinander vergleichen.

1982: kein Stellenangebot - Angebot eines Steno- und Schreibmaschinenkurses, weil ich eine Frau bin - einem Mann hätte er dies SELBSTVERSTÄNDLICH NICHT angeboten - bekam dann eine Sperre (meine aber, dass die Zeit später wieder drangehängt wurde, denn sonst wäre das nicht hingekommen mit der 2. Schwangerschaft)

Herbst 1999: es war Zeit, nach der Kindererziehungszeit (3 Kinder, das Jüngste nun 12), Nebentätigkeit und ergänzender Sozialhilfe seit 1992 wieder ins Berufsleben einzusteigen. Vom Arbeitsamt null Unterstützung, der SB des Sozialamtes gab mir eine Adresse und ich hatte einen Job für zwei Jahre.

Anfang 2002: habe auf sofortige Weiterbildung bestanden, da ich zwar fit war am PC, dies aber nicht belegen konnte. DAuer ca 6 Monate

Bei der Stellensuche war ich erfolglos und lies mir dann einen Termin bei dem nun für mich zuständigen SB geben. Der fuhr mich sofort an, was ich eigentlich von IHM wolle.

Ergebnis des Gesprächs: Ich soll weiter in Zeitungen, im Internet, im Arbeitsamt nach Stellen suchen. Er hätte auch nur da sis zum suchen und dafür hätte er keine Zeit. Das sollen die Arbeitslosen schön alleine machen.

200 oder 2004 eine weitere Weiterbildung gefordert und auch bekommen. Stellenangebote immer noch null. Hab ich alle selber gesucht.

Ach, ich muss ja ehrlich sein. Mitte 2004 gab es mal Angebote. Aber nur, weil ich in einen kostenlosen Urlaub wollte und die mich dafür abgemeldet haben. Ich hab dann den Urlaub zurückgezogen, mich aber in Düsseldorf erkundigt, warum ich abgemeldet werde und in den umliegenden Städten nicht.

Laut Auskunft aus Düsseldorf hätte ich fahren dürfen. Leider hätte ich aber den Antrag zurück gezogen und so haben die über Nacht drei Angebote für mich zurecht gebastelt. Drei Angebote bei Zeitarbeitsfirmen, die von den geforderten Kenntnissen gar nicht passen konnten. Alle drei suchten Buchhalterinnen.

Das waren Angebote, die auch im SIS standen.

Vom Arbeitgeberservice des Arbeitsamtes kam nie etwas.

Seit 2005 bin ich jetzt bei der OK.

Ich suche weiterhin im sis, in Zeitungen usw. Bewerbe mich auch auf die im sis veröffentlichten anonymen Angebote der Arbeitsagentur.
Die kommen, bis auf eines, immer zurück. Bei einem Angebote musste man vorher telefonisch anfragen. Dieser SB erklärte mir, dass Bewerbungen aus OK ganz nach unten gelegt werden.

Bei meiner OK tut sich aber zwecks Vermittlung mehr. 2006 war ich Teilnehmerin einer ü 50 Maßnahme. Dazu musste ich aber nur einige Male zu einem Gespräch, ansonsten wurde ich bei Bewerbungen unterstützt.

Es wurde mir auch ein Arbeitgeber vorgeschlagen und ich konnte sofort anfangen.

Leider dauerte die Tätigkeit nur vier Monate, da ich es gewagt hatte, nach Fahrtkosten zu fragen. Ich erhielt die Kündigung während der Probezeit.

Seit 2006 erhielt ich dann vom Arbeitgeberservice der OK mindestens vier Angebote.

Während der gesamten Zeit hatte ich aber noch meinen Nebenjob (Zustellerin Tageszeitung)

Der erste Fallmanager war nach einem Jahr nicht mehr da. Die danach lernte ich erst gar nicht kennen,dann sollte ich bei einer neuen einen EEJ neben der Zustellung machen.

Diesen habe ich aber nach einem Tag sanktionsfrei beendet. Die Fallmanagerin beendete ihre Tätigkeit dann auch in der Probezeit.

In 2008 hatte ich ein Profiling bei wieder einem neuen. Es ergab sich all das, was eh schon bekannt war.

Daran anschließend hatte ich schon wieder einen neuen FM, bei dem ich das Profiling nicht hätte machen müssen.

Er steckte mich dann in eine ü 50 Maßnahme mit persönlichem Jobcoach. Dies brachte mir aber auch nichts.

Der Jobcoach wunderte sich nur immer, wieso ich keinen Job bekomme.

Ich habe aber dann selber einen gefunden - zwar nur befristet für 5 Monate, aber vielleicht klappt es ja mit einer Anschlussbeschäftigung. Ich habe dort jetzt Zugriff auf die internen Stellenangebote.

Hier muss ich schon wieder meine, schon wieder eine neue, FM loben.

Obwohl ich von heute auf morgen anfangen konnte, klappte es mit dem Mobilitätszuschuss. Ich bekam die Fahrtkosten für zwei Monate erstattet.

Abschließend habe ich mehr Stellenangebote bei meiner OK bekommen, denn die drei Angebote wegen Urlaub kann man ja gar nicht zählen.

Mit meiner Leistungsabteilung bin ich im Großen und Ganzen auch zufrieden.
Ich muss zwar Widersprüche einreichen und auch eine Klage läuft wegen Kindergeld.
Aber auch beim Arbeitsamt wurden mir Ansprüche nicht gewährt. z.B. Dauer des Arbeitslosengeldbezuges, Höhe der Anrechnung des Nebenjobs.

Erschwerend gegen das Arbeitsamt spricht aber, dass diese Dinge sogar in deren Flyern angesprochen werden. Die Sache mit der Kindergeldanrechnung ist aber wohl auch bei den Argen noch nicht abschließend geklärt.

Ich meine auch, dass man nicht pro und kontra Argen oder Optionskommunen sprechen kann.

Es kommt immer auf die Sachbearbeiter an - und da habe ich gute und schlechte bei beiden Einrichtungen erlebt.

Helga40
14.06.2009, 12:23
Hi Ela!

Würde ja gern antworten, aber ich glaube, das wird zu sehr off topic und hilft Gabrielle nicht weiter.

Ggf. kann ja der Thead irgendwie geteilt werden?!

Helga

Pharao
14.06.2009, 13:46
@Helga40

siehst, es geht auch anders - so macht das doch gleich viel mehr Spaß :)

Pharao
14.06.2009, 20:39
Hatte schon immer Probleme mit schwellenden Beinen (Stewardess) und hatte Sonderregelung: durfte offene Schuhe tragen wegen Schwellungen. Das Cafe hat Fliessen, mein Chef meinte die Beschwerden werden sich geben nach 3-4 Wochen, darauf kann ich mich nicht verlassen.........

Hmmm ? Also dann kann man ja fast schon ausschliessen das sich das nach einer gewissen Zeit wieder legt, da du 1) schon immer Probleme hattest und 2) auch längeres Stehen gewöhnt warst :(

Dann hilft dir nur noch der gang zu Arzt und sollte dein Chef nicht mit einer Kürzung der Arbeitszeit einverstanden sein, dann würd ich lieber (wegen der Gesundheit) den Job vergessen. Denn dann glaube ich nicht das meine Ratschläge was helfen werden und so macht Arbeiten keinen Spaß bzw ist ja fast unmöglich !



Verstehe ich das richtig, dass ich mich krankschreiben lassen muss vom Hausarzt ? Ich bekomme ja erst Montag einen Termin (wann ?) beim Orthopaeden. Wie muesste diese Krankschreibung lauten ? und bekomme ich ueberhaupt eine ?


Die tollen 10€ Praxisgebühr darfst du sowieso zahlen, dh. du kannst auch einen Termin dirkt bei einen Orthopäden vereinbaren. Leider wird das aber dauern, wenn du "Kasse" bist und deswegen wäre es Sinnvoller erstmal zum Hausarzt zu gehen und dir dann eine Überweisung geben zu lassen für einen Orthopäden. Denn der Hausarzt kann ich auch vorläufig Krankschreiben und Termine bekommt man dort wesentlich schneller.

Falls du "Privat" bist, dann geh gleich zu Orthpäden, denn dann gekommst du eh am gleichen Tag einen Termin - So ist das halt mal, wenn man Privat ist :?

Was in der Krankmeldung drin ist, spielt erstmal keine Rolle. Wichtig is halt das der Arzt dich Krank schreibt und dir die 2 Zettel gibt. Der große mit der Diagnose schickst du an deine Krankenkasse & den kleinen ohne Diagnose an deinen Chef. Warum du Krank bist bzw weswegen geht deinen Chef nix an !

Da es aber so wie es aussieht ja darauf hinaus laufen soll, das du generell den Job net mehr machen kannst, weis ich jetzt net wie es dann weiter geht, das muß dir ein anderer hier im Forum erklären !

Gabrielle
15.06.2009, 09:25
Hallo meine lieben Mitdenker-Berater,

gerade habe ich mit der Dame der AV gesprochen, sie meint mein Chef hat nicht die Wahrheit gesagt mit dem Geld und 34 Std, Zuhilfe bekommt er auch mit 20 Std. Arbeit fuer mich. Sie ist in meinem Alter (61) und versteht mein Problem und meint auch, dass 20 Std. dann genug sind und will dementsprechend meinen Chef ueberreden.
Termin beim Orthopaeden morgen, sie hat mir Beihilfe versprochen bei einem speziell Schuhkauf, Klasse !
Wie es scheint hab ich mir mal wieder zu viel Sorgen gemacht aber ich bereite mich doch lieber vor was da auf mich zukommen koennte und bitte EUCH um Verstaednis dafuer. Ihr seit alle eine grosse Hilfe wenn es zu diesen Aengsten und Sorgen kommt mit diesem "very down/low way of life".

mfg
Gabrielle

Marsleuchte
15.06.2009, 09:27
Warum hast Du denn die gute Dame nicht gleich wegen der 58ziger Regelung angesprochen und warum diese versäumt wurde?


MfG
Marslicht

Gabrielle
15.06.2009, 09:53
Hallo,
ich habe sie beim ersten Besuch darauf angesprochen mit der Antwort: da muesste sie sich erst erkundigen und dann nie wieder die Rede davon.

mfg
Gabrielle

Marsleuchte
15.06.2009, 10:14
Hättest gleich noch einmal ansprechen sollen, hast doch bestimmt die Druchwahl?

Gabrielle
15.06.2009, 10:22
Halo,
ja Marslicht, den Job haett ich doch ganz gerne, 4 Std. am Tag x 5 Tage, ueber den Verdienst und was mir uebrig bleibt hab ich auch keine Ahnung, wurde nicht drueber gesprochen. Ob der Chef ueberhaupt diesen Vorschlag annimmt ist noch nicht sicher. Abwarten, die Dame ruft mich zurueck.

mfg
Gabrielle

Marsleuchte
15.06.2009, 10:47
Fein dann warte mal ab und schau was raus kommt, wäre trotzdem blöd wenn es so weinig Verdienst wäre das Du noch ALG II Aufstocker sein müsstest.

Gabrielle
15.06.2009, 12:14
Hallo,

Aufstocker werde ich immer sein leider, mit ALG II und der Rente auch.

mfg Gabrielle

ela1953
15.06.2009, 13:21
In einem anderen Forum ging es auch um die 58ger Regelung. Ich habe dort gefragt, ob man die auch noch nachträglich beantragen kann. Folgende Antwort ging ein

Stichtag Die Aussagen "befristet" oder "ausgelaufen" scheinen mir missverständlich.

Der 31.12.2007 ist zwar ein Stichtag, aber die Regelung gilt immer noch. Das heißt, wer bis zu diesem Termin 1.) Anspruch auf Alg1 oder Alg2 hatte und 2.) das 58. Lebensjahr vollendet hatte (also 58. Geburtstag vor Ende des Jahres), kann auch heute noch diese Erklärung abgeben.

Die Argen haben die Betroffenen darüber natürlich nicht informiert, denn das wäre ja zum Vorteil der Leute. Außerdem hätten einige EEJs nicht vergeben werden können. Schikanen und Geldverschwendung sind wichtiger als Statistik-"Bereinigung".


Allerdings entfällt wohl diese Regelung, auch wenn man sie unterschrieben hat, wenn man wieder sozialversicherungspflichtig arbeitet. EEJob oder 400 Euro Basis darf wohl gemacht werden.

Gabrielle
15.06.2009, 17:17
Vielen Dank fuer deine Bemuehungen ela,
das ist wirklich interessant. Mein womoeglicher Job waere sozialversichert - glaube ich !? mit 20 Stunden pro Woche. Habe heute nichts gehoert und werde abwarten aber auf jeden Fall mit einer ruhigeren "Natur" :engel:
mfg
Gabrielle

Marsleuchte
15.06.2009, 17:22
Na also wenn das ela so schrewibt, da vertraue ich da schon drauf, aber abwarten würde ich da trotzdem nicht, Du kennst ja die Leute bei uns auf dem LRA, anrufen und nachfragen.

Bist Du eigentlich krank geschrieben oder wie hast Du es heute gemacht?

Gabrielle
15.06.2009, 17:42
Hallo Ihr Lieben,
gerade mit der Dame gesprochen und mein "Ex-Chef" sucht weiterhin jemanden der voll arbeiten kann, er bekommt vom Amt eine neue Zuweisung.
Die Dame meinte weiterhin ich koennte wahrscheinlich dann dort spaeter teilzeitig arbeiten und etwas dazu verdienen.

Habe sie auf die 58-ziger Regelung angesprochen, sie meint sie wird sich amtlich erkundigen und ich meinte ich wuerde das auch tun und googeln.
Tja Marslicht, jetzt muss ich wohl entscheiden was ich will, Fakt ist:

1. kein Job
2. Teilzeit spaeter, darf ich ja nun wohl unter der Regelung

ansich 2 Fliegen........usw.
Sehe ich das richtig jetzt ? Ich werde Marslicht eine eMail mit einem von mir vorbereiteten Antrag zusenden.
Einfach :sensationell: wie Ihr Euch alle eingesetzt habt hier

vielen, vielen Dank
mfg
Gabrielle

Marsleuchte
15.06.2009, 17:55
Dann schick mal rüber, werde mal Stück für Stück drüber schauen und morgen kommt Gott sei dank mein neuer Rechner!

Das mit der 58iger Regelung werden wir trotzdem machen, damit Du Ruhe rein bekommst.

Gabrielle
17.06.2009, 13:39
Hallo,

Diagnose steht fest, Knochenhautentzuendung, Schiefstand der Wirbelsaeule
(schon vorher), Spreizfuss, MTS, grrrrrrrrrrrrr das reicht mir, warte nun auf Marslicht mit der 58-ziger Regelung, denn voll einsetzbar bin ich ja kaum noch !

mfg
Gabrielle

Pharao
19.06.2009, 10:49
Diagnose steht fest, Knochenhautentzuendung, Schiefstand der Wirbelsaeule
(schon vorher), Spreizfuss, MTS, grrrrrrrrrrrrr das reicht mir, warte nun auf Marslicht mit der 58-ziger Regelung, denn voll einsetzbar bin ich ja kaum noch !


Hi,

naja, vielleicht reicht das ja schon mal aus um den jetzigen job net mehr machen zu müssen (bin leider kein Arzt) oder dein Chef geht auf eine geringere Arbeitszeit ein (falls du das noch willst).

Aber die 58-ziger Regelung wäre wohl das geschickteste für dich (denke ich mir mal :))

Gabrielle
19.06.2009, 14:10
Danke Pharao, gebe Dir recht und wir werden das auch so schnell wie moeglich erledigen mit der 58-ziger Regelung, sie kommt definitiv fuer mich in Frage da ich schon 58 war bei erster Antragstellung (gegoogelt und gefunden).
Die Stelle hat sich erledigt, Chef braucht nur Vollzeit-Angestellte. AV weiss Bescheid und ist ok damit.

mfg Gabrielle
p.s. der neue Rechner von Marslicht scheint ja doch etwas Probleme zu geben weil er nicht hier war gestern und heute auch nicht :sensationell: