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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Infomaterial zum Thema Wohngeld / Wohngeldtabellen


Janet9
14.06.2009, 12:34
Unter dem folgenden Link findet Ihr die Broschüre "Ratschläge und Hinweise" des Bundesminsteriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Ratschläge und Hinweise (http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1065680/Wohngeld-2009-Ratschlaege-und-Hinweise.pdf)

In dieser Broschüre werden die grundlegenden Fragen zum Wohngeld beantwortet. Unter anderem gibt es Hinweise zu folgenden Themen:

- Berechnungsbeispiele,
- Erklärungen was zur zu berücksichtigenden Miete und
- zum anrechenbaren Einkommen gehört,
- Erklärungen wer vom Wohngeld aufgrund vom Bezug von Transferleistungen ausgeschlossen ist und
- welche Datenabgleiche durchgeführt werden.

Interessant ist auch das Dokument "Häufige Fragen zum Wohngeld" des Minsterium für Bauen und Verkehr NRW. Die dort beschriebenen Sachen gelten natürlich für ganz Deutschland.

Häufige Fragen zum Wohngeld (http://www.mbv.nrw.de/wohngeldrechner/FAQ__Wohngeld2009.pdf)

Insbesondere auf den ersten Seiten wird das häufig gefragte Thema "Haben Azubis oder Studenten einen Wohngeldanspruch?" ausführlich behandelt.

Besonders möchte ich noch auf die Seiten 15 bis 17 des o.g. Dokumentes hinweisen in dem es um die Absetzung der Kinderbetreuungskosten geht.

Die Wohngeldtabellen findet man im Übrigen hier:

Wohngeldtabellen (http://www.bmvbs.de/Stadtentwicklung_-Wohnen/Wohnraumfoerderung/Wohngeld-,1567.1058769/Wohngeldtabellen-ab-1.-Januar-.htm)

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Im folgenden Link findet Ihr den offiziellen Flyer zur Wohngeldreform zum 01.01.2009 vom zuständigen Bundesminsterium.
Dieser Flyer enthält u.a. auch eine Tabelle mit dem sog. Einkommensgrenzen.

Flyer zur Wohngeldreform (http://www.bmvbs.de/Anlage/original_1061424/Flyer-Die-Wohngeldreform-zum-01.01.2009.pdf)

Achtung:
Diese gelten nur für Orte mit der Mietstufe IV z. B. Berlin und auch nur wenn entsprechend hohe Mieten (ohne Heizkosten) gezahlt werden.
Bei niedrigeren Mieten und niedrigeren Mietstufen sind auch die Einkommensgrenzen niedriger. Bei höheren Mietstufen sind diese höher.

Beachtet auch das diese höher ausfallen können falls es für euch bzw. eure Haushaltsmitglieder Freibeträge
(z. B. für Schwerbehinderung ab einem GdB von 60 mit Pflegestufe oder Kennzeichen "H" im Ausweis oder bei einem GdB von 100, Kinder mit Einkommen zwischen 16 - 25 Jahre) gibt.