PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag abgelehnt, Eltern sollen zahlen ...


BSchmidt
06.08.2005, 14:15
Hi,

hätte zwar irgendwie in das andere Forum gehört, aber da kann ich leider nix schreiben ... warum auch immer? :?

Naja, zu meinem Problem:

Vor 3 Wochen war ich im Amt und habe meinen ALG2-Antrag abgegeben. Soweit so gut. Heute kam dann der Ablehnungsbescheid mit der Begründung
Sie leben mit Ihren Eltern in einer Hausgemeinschaft und sie sind gem. § 9 Abs. 5 SGB II dazu verpflichtet Sie zu unterstützen.

Bei der Überprüfung der Einkommensverhältnisse Ihrer Eltern ist ein anzurechnener Betrag zur Unterstützung in Höhe von 1200,43 Euro entstanden. Dieser ist Ihnen als Unterhalt angerechnet.

Kann mir mal bitte jemand den 2. Teil in ein verständliches Deutsch übersetzen?
Sollen mir meine Eltern nun 1200 € geben oder was denken die sich? :shock:

Und dann hätte ich gern noch gewusst, ob sich ein Widerspruch dagegen lohnen würde - immerhin lebe ich zwar noch bei meinen Eltern, habe aber im Antrag angegeben, dass diese mir kein Geld für Kleidung, Freizeitaktivitäten etc. zur Verfügung stellen (also nur Wohnrecht und Essen).

Kann man gegen den Bescheid irgendwie vorgehen mit Aussicht auf Erfolg?

Und wie das Leben so spielt, habe ich am Montag einen Termin bei der Agentur für Arbeit ... wenn die mir was aufschwatzen wollen dann gnade denen Gott. :evil:
Immerhin können sie mir nicht mehr mit Leistungskürzung oder gar Entzug drohen, es gibt ja nix ... :cry: :lol:

Naja, wer kann mir genaueres sagen?

Betroffener
06.08.2005, 14:33
Hallo

vielleicht erklärt und verständlicht dieses (noch nicht rechtskräftige) Urteil Deinen Horizont zu diesem Themenkreis ein wenig.

Auch könnte dieses Urteil Dir auch weiterhelfen, das Problem zu lösen.

StephanK
06.08.2005, 14:42
Nun, das ganze hatte sich ja im Juni schon angekündigt, siehe die damalige Diskussion (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=11567&highlight=#11567). Wenn das Amt nicht völlig falsch gerechnet hat, gehören Deine Eltern nicht gerade zu den armen Leuten und sind nicht nur in der Lage, sondern infolgedessen auch verpflichtet, ihren Sohn zu unterhalten. Damit ist nicht gesagt, dass Dein Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern sich auf € 1200 monatlich beliefe.
Im Juni gab es allerdings auch noch nicht den passenden Artikel im Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#26), den Du lesen solltest.