Lia
06.08.2005, 14:18
Hallo,
bei mir ist es wirklich dumm gelaufen! Ich versuche mal, es so strukturiert wie möglich zu beschreiben...
> Eigenkündigung am 4.2.2005 zum 30.6. aus persönlichen Gründen. Ich wußte nicht, daß man sich umgehend arbeitssuchend melden muß, also...
> Arbeitssuchend- Meldung beim AA im Mai...
Info: Wegen Eigenkündigung 3 Monate Sperrzeit für ALG I - also keine Leistungen ... wußte ich schon und hoppla... auch noch zu spät gemeldet? Was passiert dadurch? Strafe?! Wieviel? Schlappe 1.050,00 €!!! Super! :cry:
Also: 3 Monate kein und dann 3 Monate nur das halbe ALG I, um die Strafe abzustottern.
> Seit 1.7 bekomme ich ALG II, um die verhängte Sperrzeit zu überleben.
Übrigens: Mein ALG II ( 670,00 €) wurde -bedingt durch meine Eigenkündigung- nochmal um 103,00 € gekürzt... ich lebe also zur Zeit von 570,00 € mtl.!!!
> Ab 1.10. setzt dann das halbe ALG I mit mtl. 475,00 € ein, bis ich die 1.050,00 € Strafe weg habe ... da ich 300,00 € Miete zahle, komme ich mit dem Betrag im Leben nicht aus!!!!
Frage:
1. Kann ich ab 1.10. zum meinem halben ALG I ergänzendes ALG II beantragen?
2. Welche Zuverdienstregelung gilt dann? Die von ALG I oder ALG II?
Ganz vielen lieben Dank für die kommende Hilfe...
Lia
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bei mir ist es wirklich dumm gelaufen! Ich versuche mal, es so strukturiert wie möglich zu beschreiben...
> Eigenkündigung am 4.2.2005 zum 30.6. aus persönlichen Gründen. Ich wußte nicht, daß man sich umgehend arbeitssuchend melden muß, also...
> Arbeitssuchend- Meldung beim AA im Mai...
Info: Wegen Eigenkündigung 3 Monate Sperrzeit für ALG I - also keine Leistungen ... wußte ich schon und hoppla... auch noch zu spät gemeldet? Was passiert dadurch? Strafe?! Wieviel? Schlappe 1.050,00 €!!! Super! :cry:
Also: 3 Monate kein und dann 3 Monate nur das halbe ALG I, um die Strafe abzustottern.
> Seit 1.7 bekomme ich ALG II, um die verhängte Sperrzeit zu überleben.
Übrigens: Mein ALG II ( 670,00 €) wurde -bedingt durch meine Eigenkündigung- nochmal um 103,00 € gekürzt... ich lebe also zur Zeit von 570,00 € mtl.!!!
> Ab 1.10. setzt dann das halbe ALG I mit mtl. 475,00 € ein, bis ich die 1.050,00 € Strafe weg habe ... da ich 300,00 € Miete zahle, komme ich mit dem Betrag im Leben nicht aus!!!!
Frage:
1. Kann ich ab 1.10. zum meinem halben ALG I ergänzendes ALG II beantragen?
2. Welche Zuverdienstregelung gilt dann? Die von ALG I oder ALG II?
Ganz vielen lieben Dank für die kommende Hilfe...
Lia
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