arlonia
16.06.2009, 23:47
Alsooooo,
es gibt ja für Personen mit Nebeneinkommen solche Bescheinigungen die der Arbeitgeber ausfüllen muss... Irgendwie versteh ich das nicht so ganz...
Ich hab letzten Monat zwar 30 Stunden gearbeitet, allerdings nur 6 ausgezahlt bekommen, da diese 6 Stunden vor dem Termin lagen, an dem die Buchhaltung ihre Abrechnungen macht ...
Das heißt die restlichen Stunden (24 Std) wurden in den nächsten Monat mitgenommen und NICHT im Mai ausgezahlt. Diese Std werde ich auch diesen Monat nicht ausgezahlt bekommen, da ich bereits wieder über meinen Soll-Std. liege :wut:
Wird das Arbeitsamt trotzdem die 30 Std anrechnen? Obwohl ich nur 6 ausgezahlt bekommen hab? was geht vor? der tatsächlich erhaltene Betrag oder die Stunden,die geleistet wurden? HILFE!!!
es gibt ja für Personen mit Nebeneinkommen solche Bescheinigungen die der Arbeitgeber ausfüllen muss... Irgendwie versteh ich das nicht so ganz...
Ich hab letzten Monat zwar 30 Stunden gearbeitet, allerdings nur 6 ausgezahlt bekommen, da diese 6 Stunden vor dem Termin lagen, an dem die Buchhaltung ihre Abrechnungen macht ...
Das heißt die restlichen Stunden (24 Std) wurden in den nächsten Monat mitgenommen und NICHT im Mai ausgezahlt. Diese Std werde ich auch diesen Monat nicht ausgezahlt bekommen, da ich bereits wieder über meinen Soll-Std. liege :wut:
Wird das Arbeitsamt trotzdem die 30 Std anrechnen? Obwohl ich nur 6 ausgezahlt bekommen hab? was geht vor? der tatsächlich erhaltene Betrag oder die Stunden,die geleistet wurden? HILFE!!!