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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperrzeit ALGI 3 Monate - Anspruch auf ALGII?


enge.l
02.10.2006, 13:32
Hallo,
mir wurde am 28.09.2006 fristlos gekündigt. Ich war heute daraufhin beim AA um mich zu melden. Leider konnte mir die Dame bezüglich meiner Fragen nicht weiterhelfen. Hierzu habe ich erst am 12.10.2006 einen Termin, hätte aber schon vorher gerne Infos. Hoffe mir kann jemand helfen.
Aufgrund der fristlosen Kündigung erhalte ich ja eine Sperre ALGI von 3 Monaten. Nun meine Fragen:
- habe ich während dieser Sperrzeit Anspruch auf ALGII?
- wenn ja, kann ich den Antrag ALGII bereits jetzt einreichen oder muss ich warten bis ich vom AA schriftlich Info über die Sperrzeit erhalte?
- bin ich in der Sperrzeit krankenversichert bzw. werden die Beiträge übernommen (wenn ich kein ALGII bekomme)?
- sollte ich ALGII bekommen während der Sperrzeit, bin ich dann krankenversichert?
- wie lange dauert die Bearbeitung eines ALGII Antrages in der Regel?
- sollte ich ALGII bekommen während der Sperrzeit, muss ich, ist die Sperrzeit vorüber irgendetwas beachten / melden ?
Ich habe die Hoffnung, dass ihr mir helfen könnt, so dass ich bereits vor dem 12.10.2006 die notwendigen Anträge usw. einreichen kann, da bereits jetzt kein Geld am Konto ist.
Vielen DANK!!

Die Ägypter
02.10.2006, 20:00
Hallo,
mir wurde am 28.09.2006 fristlos gekündigt.

Fristlose Kündigung = aus welchem Grund? Berechtigt? Kündigungsschutzklage erhoben?


Ich war heute daraufhin beim AA um mich zu melden.

Hast du darüber einen Nachweis, dass du dich arbeitssuchend gemeldet hast?

Leider konnte mir die Dame bezüglich meiner Fragen nicht weiterhelfen.

Warum nicht? Warst du lediglich an der Information? Welche Unterlagen worden dir mitgegeben? Arbeitsbescheinigung (füllt der Arbeitgeber aus) = Arbeitslosmeldung (Formular, welches du ausfüllen musst) =?

Hierzu habe ich erst am 12.10.2006 einen Termin, hätte aber schon vorher gerne Infos. Hoffe mir kann jemand helfen.

Hast du dich nur arbeitssuchend gemeldet (Nachweis) oder auch arbeitslos (hier Nachweis über Antragsvordruck ALG II mit Datumsstempel!) =? Ansonsten gilt der 12.10. als nachweisbarer Tag der Antragstellung ALG I.

Aufgrund der fristlosen Kündigung erhalte ich ja eine Sperre ALGI von 3 Monaten. Nun meine Fragen:

Nicht zwingend - das hängt von den Umständen ab.

- habe ich während dieser Sperrzeit Anspruch auf ALGII?

jap - allerdings in reduzierter Form - wenn eine Sperre angewandt wird (und berechtigt ist) = 30 % weniger ALG II. ALG II fließt nach dem Bedürftigkeitsprinzip.

- wenn ja, kann ich den Antrag ALGII bereits jetzt einreichen oder muss ich warten bis ich vom AA schriftlich Info über die Sperrzeit erhalte?

= würde ich umgehend nachweisbar Antrag stellen - ablehnen können sie immer - aber hier ist nicht die AA zuständig sondern deine örtliche ArGe bzw. die opt. Kommune.

- bin ich in der Sperrzeit krankenversichert bzw. werden die Beiträge übernommen (wenn ich kein ALGII bekomme)?

Nein - du hast ca. 4-6 Wochen "Nachlauf" bei deiner KV, dann musst du dich freiwillig zum Sozialtarif absichern, wenn du kein ALG II bekommen solltest! Kostenpunkt inkl. Pflegeversicherung: ca. 135 Euro.


- sollte ich ALGII bekommen während der Sperrzeit, bin ich dann krankenversichert?

Ja!


- wie lange dauert die Bearbeitung eines ALGII Antrages in der Regel?

zwischen 2 bis 8 Wochen nach Antragseingang.


- sollte ich ALGII bekommen während der Sperrzeit, muss ich, ist die Sperrzeit vorüber irgendetwas beachten / melden ?

= Änderungsmitteilung an die ArGe, dass ALG I jetzt vollständig fließt - sofern nicht ausreichend um Lebensunterhalt zu sichern leistet ArGe erg. ALG II = hängt von der Höhe des ALG I ab.


Ich habe die Hoffnung, dass ihr mir helfen könnt, so dass ich bereits vor dem 12.10.2006 die notwendigen Anträge usw. einreichen kann, da bereits jetzt kein Geld am Konto ist.

Umgehend Antrag auf ALG I und ALG II stellen - beide Behörden unterrichten, prüfen ob fristlose Kündigung berechtigt ist = ist sie es nicht umgehend Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht einreichen (3 Wochen Frist ab Kündigungszugang)... mit Bank, Gläubigern und Vermieter sprechen, dass Zahlungsverzug eintritt - um Stundung und "Auge zudrücken" bitten - entweder telefonisch mit entspr. Telefonnotiz im Ernstfall aber lieber auch (zusätzlich) schriftlich...

Bei der ArGe mit Antrag auf ALG II auf deine Notlage hinweisen - und nach exakt 4 Wochen (nach Antragseingang) um einen Vorschuss bitten.