Masterkillaz
17.06.2009, 13:45
Ich habe mal eine kurze Frage, evtl. hat schon jemand Erfahrung mit dem Thema gemacht.
Ich habe von der ARGE einen Bildungsgutschein erhalten und befinde mich aktuell in einer Maßnahme (laufzeit 3 Monate mit anschliessendem Praktikum). Nun gehe ich aber am 29.06. in Arbeit (befristet 1 Monat - Verlängerung fest geplant). Dies stand allerdings zu Beginn der Maanahme noch nicht fest.
Nun hab ich bei der ARGE gefragt ob ich die Massnahme bis zum Arbeitsantritt fortführen muss. Meine Sachbearbeiterin sagte das ich bis zum letzten Tag teilnehmen muss. Habe das akzeptiert. Bis heute!
Ein Teilnehmer meines Kurses fängt beim selben Arbeitgeber an (geliche Bedingungen), seine Sachbearbeiterin hat ihn allerdings bis Arbeitsantritt von der Maßnahme freigestellt.
Nun möcht ich natürlich wissen wie die gesetzliche Handhabe bei der Sache ist^^ Könnte die Tage bis zum Arbeitsantritt nämlich noch perfekt nutzen um die eine oder andere Angelegenheit zu erledigen.
Für Tips bin ich dankbar!!!
Ich habe von der ARGE einen Bildungsgutschein erhalten und befinde mich aktuell in einer Maßnahme (laufzeit 3 Monate mit anschliessendem Praktikum). Nun gehe ich aber am 29.06. in Arbeit (befristet 1 Monat - Verlängerung fest geplant). Dies stand allerdings zu Beginn der Maanahme noch nicht fest.
Nun hab ich bei der ARGE gefragt ob ich die Massnahme bis zum Arbeitsantritt fortführen muss. Meine Sachbearbeiterin sagte das ich bis zum letzten Tag teilnehmen muss. Habe das akzeptiert. Bis heute!
Ein Teilnehmer meines Kurses fängt beim selben Arbeitgeber an (geliche Bedingungen), seine Sachbearbeiterin hat ihn allerdings bis Arbeitsantritt von der Maßnahme freigestellt.
Nun möcht ich natürlich wissen wie die gesetzliche Handhabe bei der Sache ist^^ Könnte die Tage bis zum Arbeitsantritt nämlich noch perfekt nutzen um die eine oder andere Angelegenheit zu erledigen.
Für Tips bin ich dankbar!!!