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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sanktion nach fehlendem Bewerbungsnachweis.


milesdavis532
02.10.2006, 14:16
Hallo an alle !

Habe folgende Frage..Ich beziehe Alg 2 und mein Arbeitsvermittler möchte in einer Woche mit mir " über mein Bewerberangebot b.z.w. meine berufliche Situation sprechen...".
Erschrocken habe ich festgestellt, dass er mir beim letzten Termin mitgeteilt hat, dass ich ja pro Monat 3 Bewerbungen nachweisen muss, sonst würde irgentetwas mit meinen Leistungen passieren..
Ich habe das damals nicht sehr ernst genommen, weil ich davon ausgegangen bin, dass ich in meinem Beruf ( Bäcker ) möglichst schnell wieder Arbeit bekommen würde; jetzt ist ein halbes Jahr herum und ich habe vielleicht im ersten Monat Bewerbungen geschrieben - dann aber nicht mehr..:wut:

Jetzt überlege ich, was mir wohl imm Schlimmsten aller Fälle passieren könnte..Könnte man mir das Geld komplett streichen und wenn ja, für wie lange..? Oder gilt die 30% ( von 345,- € )- Kürzungsregel..?

Ich habe dazu leider weiter keine genaueren Infos gefunden - Könnte mir jemand von Euch weiterhelfen.. ? Wäre Euch sehr dankbar !

:Respekt:Markus 30.J, Oldenburg

Die Ägypter
02.10.2006, 19:41
Hallo Markus,

hast du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben? Wieviele Bewerbungen kannst du überhaupt nachweisen? Kannst du nachweisen, dass es keine geeigneten Stellenangebote gab? Hat dir dein Sachbearbeiter Stellenvorschläge ausgedruckt bzw. zugeschickt = bist du diesen dann nachgekommen? Was von seiner Forderung ist schriftlich?

Sanktionen werden im Regelfall nach vorheriger Anhörung (der Termin....) verhängt - aber du kannst dich dazu äußern - die Frage ist halt, kann der SB seine Anforderung an dich beweisen....?! Dann... ist es natürlich so - dass du ggf. mit einem "dudu" davonkommst...

Der Rest ist altersabhängig - U25 = u.U. Einstellung der Leistung komplett - Ü25 = möglicherweise Sanktion 30% vom Regelsatz...

Du kannst natürlich dann auch Widerspruch einlegen - über den möglichen Erfolg vermag ich aber keine Prognosen abzugeben....

milesdavis532
03.10.2006, 13:46
Hallo Nefertari !

Danke für Deine Antwort !
Ich denke schon, dass ich da auch irgentwas unterschrieben habe, von wegen:".. ich verpflichte mich".."..habe die mir gestellten Forderungen zur Kenntnis genommen.." o.ä.

Ich kann vielleicht für das halbe Jahr 2 oder drei Bewerbungen nachweisen, aber das wars dann auch.
Allerdings habe ich auch bis vor einem Monat nochmal vollzeitmäßig gearbeitet,
allerdings nur 2 Wochen, bei einer Zeitarbeitsfirma ( dann konnte ich nicht weiter vermittelt werden und wurde gekündigt )..vielleicht reicht denen das ja auch als "Eigenbemühungsbeweis"..

Vom Vermittler direkt, habe ich hier in Oldenburg in über einem Jahr nicht ein einziges Stellenangebot zugeschickt bekommen - sonst hätte ich wenigstens auch ein paar Bewerbungen mehr vorzuweisen..naja schaun mer mal..

Kann durchaus ja auch sein, dass ich, weil ich nach meiner 2 Wöchigen Tätigkeit wieder auf dem "Neue Alg Empfänger - Haufen" gelandet bin und man mir den ganzen Schmu nur nochmal erzählen will..

Jedenfalls Danke nochmal für Deine Antwort - Ich schreib dann, wie s ausgegangen ist..;-)

Markus