Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG2 und Mutterschaftsgeld
Hallo,
ich habe da eine ganz blöde Frage, aber dadurch dass ich beim 1. Kind noch in Österreich war kenne ich mich da absolut nicht aus.
Bekommt man mit ALG2 überhaupt Mutterschaftsgeld? Wenn ja, wo muss ich das beantragen? Wird das dann komplett als Einkommen beim ALG2 angerechnet oder bleibt einem da dann was zusätzlich?
Glg
Marsleuchte
17.06.2009, 17:42
Hallo,
hier ein Link der dir alle Fragen beantworten sollte.
Das Mutterschaftsgeld (http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=33804.html)
MfG
Marslicht
Hallo,
hier ein Link der dir alle Fragen beantworten sollte.
Das Mutterschaftsgeld (http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=33804.html)
MfG
Marslicht
Hm das habe ich auch schon gelesen.
Blicke mich dabei aber leider nicht durch und deshalb diese blöden Fragen. :oops:
Glg
Nach diesem Satz hier, fasse ich das so auf dass ich Mutterschaftsgeld trotz ALG2 Bezug bekomme oder? Die Arge zahlt doch meine Krankenversicherung.
die bei Beginn der Schutzfrist in keinem Arbeitsverhältnis stehen, jedoch bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Nach diesem Satz hier, fasse ich das so auf dass ich Mutterschaftsgeld trotz ALG2 Bezug bekomme oder? Die Arge zahlt doch meine Krankenversicherung.
die bei Beginn der Schutzfrist in keinem Arbeitsverhältnis stehen, jedoch bei einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.
Meine anderen Fragen sind da aber dann leider auch noch nicht beantwortet. :oops:
Hallo!
Da du in Deutschland nicht versicherungspflichtig gearbeitet hast und auch kein ALG 1 oder Krankengeld bezogen hast (gehe ich jedenfalls nach deiner Schilderung davon aus), wird es für dich kein Mutterschaftsgeld geben.
Die ARGE zahlt zwar KV Beiträge, dadurch entsteht aber kein Anspruch auf Krankengeld.
Du wirst also nur Elterngeld bekommen. Dies ist bis zur Höhe von 300 Euro (wenn man 1 Jahr nimmt) bzw. 150 Euro (wenn man 2 Jahre nimmt) anrechnungsfrei.
Helga
Danke schön, für Deine klare Antwort! :):sensationell:
Glg
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