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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeldzuschlag (KiZ)


Marsleuchte
22.06.2009, 18:10
Hallo allen zusammen,

heute habe ich mal ein Problem wo ich nicht weiter komme weil ich mit dem Thema nicht vertraut bin.

Ein Bekannter von mir ist "sollte" laut Vorabrechnung über Wohngeld und Kindergeldzuschlag aus dem ALG II-Bezug fallen.
Laut Internetrechner sollte dieses auch funktionieren. Wohngeld hat alles geklappt und nun kommt der Bescheid der BA mit der Ablehnung des Kindergeldzuschlag.
Die Begründung hierzu ist folgenden das die Mindeseinkommensgrenze nicht erreicht wurde, was so letztendlich aber nicht stimmt weil die laut Beschreibung der BA (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26548/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html) bei 900 Euro liegt.
Nachdem der Bescheid gekommen ist hat mein Bekannter das ganze noch einmal das ganze mit dem gleichen Rechner gerechnet und den Daten die auf der Bescheinigung vom Arbeitgeber (letzten 3 Monate)gerechnet und jetzt mit diesen Daten steht da " Ein Kindergeldzuschlag würde Ihren Bedarf leider nicht decken".
Jetzt meine Fragen, kann die BA wegen ca 30 Euro die Zahlung von Kindergeldzuschlag verwehren, oder besteht hier die Möglichkeit das man sich mit diesen 140 Euro je Kind zufrieden gibt um den erneuten Bezug von ALG II zu vermeiden.
Das lustige an der Geschichte, das er mit KiZ und Wohngeld ca 250Euro mehr hätte im Monat als im Bezug von ALG II.
Vielleicht gibt es euch in der Rechtsprechung was worauf man im Widerspruch verweisen könnte oder eine Dienstanweisung ect pp.

Ich bedanke mich schon einmal für das lesen des recht lang gewordenen Beitrag´s.

MfG
Marslicht

ela1953
22.06.2009, 19:31
oder besteht hier die Möglichkeit das man sich mit diesen 140 Euro je Kind zufrieden gibt um den erneuten Bezug von ALG II zu vermeiden.

das versteh ich nicht, denn der Kindergeldzuschlag beträgt doch höchstens 140 Euro pro Kind

und wenn er das Mindesteinkommen nicht erreicht, gibt es das doch nicht.

Allerdings habe ich auch mal gelesen, dass in Monaten, wo es Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gibt dann wieder klappen kann mit dem Zuschlag

Marsleuchte
22.06.2009, 19:48
@ ela,

es wird ja erreicht das Mindeseinkommen, allerdings begründet man die Ablehnung damit das der Bedarf nicht gedeckt werden würde.
Hinzu kommt, dass das Gehalt schwankend ist von Monat zu Monat.
Das mit dem Weihnachtsgeld stimmt, wobei ich mir nicht vorstellen kann, das man hier monatlich Lohnbescheinigungen einreichen muß und es nur von solchen Monaten abhängig machen kann. Man sollte doch die Menschen frei entscheiden lassen können, wenn sie so das ALG II umgehen wollen.
Was komisch ist, das hier nicht die Möglichkeit besteht, das man es trotzdem beziehen kann und sagt man verzichtet auf das ALG II und nimmt den KiZ.
Würde man hier wie beim Wohngeld den Durchschnitt von 12 Monaten nehmen, so habe ich es gerechnet, würde es gehen.
Vielleicht gibt es ja da Dienstanweisungen und Urteile, die besagen das es doch gezahlt werden muss bei bestimmten zusätzlichen Vorraussetzungen.

Marsleuchte
22.06.2009, 20:05
Nachtrag:

Ich habe jetzt mal das Zahlenspiel gemacht, es handelt sich hier nur um 50 Euro, wenn 50 Euro mehr Wohngeld gezahlt werden würden, würde auch der KiZ gezahlt werden.
Kann ja irgendwo nicht sein das man jemanden wegen 50 Euro zu wenig in den Bezug von ALG II drängt.

MfG
Marslicht

ela1953
23.06.2009, 20:28
Ich hab diesen link gefunden, dieser Rechner soll gut sein.

http://1ngo.de/web/ALG2.html

Marsleuchte
23.06.2009, 20:40
Ich glaube ich habe den Fehler gefunden, der Fehler liegt in der Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber für den KiZ.
Das Brutto was auf den Gehaltszetteln steht ist ein anderes was auf der Verdientbescheinigung steht, die haben da wohl Misst gebaut.:engel:

Er will morgen mal auf der Lohnbuchhaltung anrufen und nachfragen.

MfG
Marslicht

ela1953
23.06.2009, 20:59
Dann hoffe ich doch, dass es dann klappt mit dem KiZ.

Ich habe auch gelesen, dass es diesen KiZ jetzt für ein Jahr gibt und man diesen nicht ewig neu beantragen muss.

Stimmt das? Denn dann müsste doch auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld anteilig berücksichtigt werden.

Marsleuchte
23.06.2009, 21:57
Also so wie ich es gelesen habe, alle 6 Monate muß man eine neue Verdienstbescheinigung einreichen, kann ich Dir aber nicht sagen.