Marsleuchte
22.06.2009, 18:10
Hallo allen zusammen,
heute habe ich mal ein Problem wo ich nicht weiter komme weil ich mit dem Thema nicht vertraut bin.
Ein Bekannter von mir ist "sollte" laut Vorabrechnung über Wohngeld und Kindergeldzuschlag aus dem ALG II-Bezug fallen.
Laut Internetrechner sollte dieses auch funktionieren. Wohngeld hat alles geklappt und nun kommt der Bescheid der BA mit der Ablehnung des Kindergeldzuschlag.
Die Begründung hierzu ist folgenden das die Mindeseinkommensgrenze nicht erreicht wurde, was so letztendlich aber nicht stimmt weil die laut Beschreibung der BA (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26548/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html) bei 900 Euro liegt.
Nachdem der Bescheid gekommen ist hat mein Bekannter das ganze noch einmal das ganze mit dem gleichen Rechner gerechnet und den Daten die auf der Bescheinigung vom Arbeitgeber (letzten 3 Monate)gerechnet und jetzt mit diesen Daten steht da " Ein Kindergeldzuschlag würde Ihren Bedarf leider nicht decken".
Jetzt meine Fragen, kann die BA wegen ca 30 Euro die Zahlung von Kindergeldzuschlag verwehren, oder besteht hier die Möglichkeit das man sich mit diesen 140 Euro je Kind zufrieden gibt um den erneuten Bezug von ALG II zu vermeiden.
Das lustige an der Geschichte, das er mit KiZ und Wohngeld ca 250Euro mehr hätte im Monat als im Bezug von ALG II.
Vielleicht gibt es euch in der Rechtsprechung was worauf man im Widerspruch verweisen könnte oder eine Dienstanweisung ect pp.
Ich bedanke mich schon einmal für das lesen des recht lang gewordenen Beitrag´s.
MfG
Marslicht
heute habe ich mal ein Problem wo ich nicht weiter komme weil ich mit dem Thema nicht vertraut bin.
Ein Bekannter von mir ist "sollte" laut Vorabrechnung über Wohngeld und Kindergeldzuschlag aus dem ALG II-Bezug fallen.
Laut Internetrechner sollte dieses auch funktionieren. Wohngeld hat alles geklappt und nun kommt der Bescheid der BA mit der Ablehnung des Kindergeldzuschlag.
Die Begründung hierzu ist folgenden das die Mindeseinkommensgrenze nicht erreicht wurde, was so letztendlich aber nicht stimmt weil die laut Beschreibung der BA (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26548/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html) bei 900 Euro liegt.
Nachdem der Bescheid gekommen ist hat mein Bekannter das ganze noch einmal das ganze mit dem gleichen Rechner gerechnet und den Daten die auf der Bescheinigung vom Arbeitgeber (letzten 3 Monate)gerechnet und jetzt mit diesen Daten steht da " Ein Kindergeldzuschlag würde Ihren Bedarf leider nicht decken".
Jetzt meine Fragen, kann die BA wegen ca 30 Euro die Zahlung von Kindergeldzuschlag verwehren, oder besteht hier die Möglichkeit das man sich mit diesen 140 Euro je Kind zufrieden gibt um den erneuten Bezug von ALG II zu vermeiden.
Das lustige an der Geschichte, das er mit KiZ und Wohngeld ca 250Euro mehr hätte im Monat als im Bezug von ALG II.
Vielleicht gibt es euch in der Rechtsprechung was worauf man im Widerspruch verweisen könnte oder eine Dienstanweisung ect pp.
Ich bedanke mich schon einmal für das lesen des recht lang gewordenen Beitrag´s.
MfG
Marslicht