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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Leistungen einfach streichen !


jimmygjan
02.10.2006, 22:26
Hallo zusammen,

ich bin Heute diesem Forum beigetreten.
Die Motivation für meinen Beitritt ist in meinem totalen Ärger über das JobCenterHannover begründet. Ich bin derart wiederholt verärgert über diesen JobCenter, dass ich meine Angelegenheit insoweit öffentlich machen will.

Auch möchte ich damit anderen ALG II Empfängern helfen, sich gegen offensichtlich Ungerechtigkeiten zu wehren. Helfen kann ich insoweit, weil ich von Beruf Jurist bin und evtl. so manchen Tipp vergeben kann. Wenn dieses jemand möchte, bitte ich den, von den Moderatoren vorgegeben Weg einzuhalten. Die Moderatoren bitte ich insoweit mit mir Verbindung aufzunehmen, inwieweit ich evtl. diese unterstützen kann. Mir reicht es jetzt nämlich und ich bin stinksauer auf das JobCenterHannover. Ich werde auch Namen der Mitarbeiter des JobCenterHannover hier veröffentlichen, die meines Erachtens unqualifiziert sind. Ich warte nur darauf, das ich sodann von diesen unqualifizierten Mitarbeitern des JobCenterHannover daraufhin angesprochen werde. Dieses wird dann weitere Konsequenzen haben. Ich werde sodann die politisch Verantwortlichen darüber informieren, welche Unzulänglichkeiten die jeweiligen Personen zu vertreten haben. Deshalb werde ich schon jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde, bzw. Fachaufsichtsbeschwerde über diese Mitarbeiter einreichen. Ich will diese Mitarbeiter zu Verantwortung ziehen.

Sorry, wenn ich so absolut sauer bin, es bezieht sich absolut nicht auf dieses Forum. Ich will damit nur aufklären, was so alles möglich ist. Wahrscheinlich ist mein Fall auch nur untergeordnet und bedeutungslos. Aber so sind alle Fälle. In der Summe allerdings sind die Fälle ein Skandal!

Nun zu dem was mir wiederfahren ist:


Anfangs des Monats, ich war bei der Bank, um etwas Bargeld abzuheben und musste feststellen, dass vom JobCenterHannover keine Überweisung erfolgt ist. 30 min später war ich beim JobCenter und habe dann herausgefunden, dass aufgrund einer Auflage, die ich im Juli dieses Jahres schriftlich erhalten habe, meine Leistungen auf 0,00 € reduziert wurde.

Meine Auflage war, dass ich das JobCenterHannover über den Stand eines Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht informieren sollte. Dieses Auflage sollte bis zum 28.07.2006 von mir erfüllt werden. Schon 10 Tage vorher, also am 18.07.2006, habe ich beim Sachbearbeiter, einem Herrn XXXXX vorgesprochen, der Sachbearbeiter, der jetzt auch die Kürzung auf 0,00€ zu verantworten hat. Ich wollte ihm persönlich ein Protokoll des Arbeitsgerichts übergeben, aus dem hervor geht, dass Termin zur mündlichen Kammerverhandlung auf den 08.08.2006 anberaumt ist. Außerdem wollte ich Herrn XXXXX über den Klagegegner informieren, der evtl. öffentliche Geldleistungen zum Nachteil der Öffentlichkeit unrechtmäßig erhalten hat. Ich finde es nämlich absolut widerlich, kriminell, dreist und verabscheuungswürdig, wenn durch Schwarzarbeit reguläre Arbeitsplätze vernichtet werden. Dieses sagte ich Herrn XXXX auch. Was war seine Antwort, ich habe nicht mal 2 Minuten Zeit machen Sie einen Termin. Ich erwiderte darauf, nein, einen Termin werde ich nicht machen, wenn sie so unflexibel sind werde ich nur dieses Schreiben am Empfang abgeben. Gesagt und getan, ich habe daraufhin mein Schreiben am Empfang persönlich abgegeben.

Dies war ein schwerer Fehler von mir ! Obwohl ich Jurist bin, habe ich mir den Empfang des Schreibens durch das JobCenterHannover nicht quittieren lassen. Dieses Schreiben ist wahrscheinlich und offensichtlich nicht in meiner Akte gelandet. Ich kann nunmehr noch nicht einmal nachweisen, dass ich dieses Schreiben persönlich abgegeben habe. Das einzige was ich habe ist mein eigener Vermerk vom 18.07.06 und meine Erinnerung, dass es so gewesen ist. Aber wer rechnet schon damit, dass persönlich abgegebene Schreiben nicht in der Akte landen. ALG II Empfänger haben es ja auch so “dicke“, dass sie alles per Einschreiben mit Rückschein schicken.


Der Gipfel der Frechheit liegt darin, das der verantwortliche Herr XXXX nicht zu sprechen war, weil er Urlaub hat, zwar Mittwoch wieder da ist, ich aber einen Termin benötige ! Toll ! Also habe ich nach dem Stellvertreter, weil keiner in der Nähe war, in der Registratur nachgefragt. Da war eine junge Frau, eine Frau XXXX, die sich als Stellvertreter von Herrn XXXXX herausstellte. Ich habe diese Frau XXXXX gebeten sich doch mal 2 Minuten für mich Zeit zu nehmen. Keine Chance. Auch hier braucht man einen Termin ! Außerdem erklärte mir Frau XXXX dass sie überhaupt nicht anordnungsbefugt sei. Auf meine Frage, wer denn anordnungsbefugt ist, wurde mir wieder dieser Herr XXXX benannt, der ja Heute Urlaub hat. Daraufhin habe ich dann festgestellt, das wir dann Heute den Stillstand der öffentlichen Behörden feststellen können. Dies war zuviel, eine Frau YYYYY mischte mich an, sie wissen doch nun dass sie einen Termin brauchen. Daraufhin ich, und sie wissen doch, dass man nicht unberechtigt eine Leistung ihrerseits kürzen darf !

Also wird man von den Mitarbeitern des JobCenter auch noch verarscht, wenn man eine dringende Angelegenheit klären möchte. Es war so, als wenn ich ein Mensch zweiter Klasse war, der sowieso nur den Anweisungen des JobCenter folgen darf ohne aufzumucken.

Dem ist jedoch nicht so. Ich werde sofort am Mittwoch (leider ist am Dienstag der Tag der Deutschen Einheit) eine Einstweilige Anordnung und Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde folgen lassen. Ich bin so stinksauer auf diese Typen, da kommt mir die Galle hoch.
Im übrigen, der Vorgang, aus der die Auflage vom Juli resultierte habe ich selbst beim JobCenterHannover angezeigt, um sich nicht vorwerfen zu lassen, ich hätte sie nicht informiert. Um so schlimmer ist dann die Annahme des JobCenterHannover, ich hätte vermeintlich einen Arbeitsgerichtsprozess gewonnen, weshalb ich nun über Geldmittel verfüge, so das die Leistungen gestrichen werden können. Absolut dreist ! Der Gedanke, dass man auch einen Prozeß verlieren kann, bzw. dass noch eine Berufung kommen kann ist den unqualifizierten Mitarbeitern des JobCenterHannover wohl offensichtlich fremd.

Aber ich bin auch nicht dazu da, diesen Personen Nachhilfeunterricht zu geben. Dazu sind die Leistungen nach ALG II ein wenig zu gering.

Allerdings für Mitglieder dieses Forums bin ich immer bereit mein Wissen kostenlos zur Verfügung zu stellen.

border
03.10.2006, 11:31
Hallo jimmygjan,

ich fühle mit Dir, auch wenn es nun keine direkte Hilfe für Dich ist.

- hoffe DU bist wieder etwas runtergekommen.

bei welcher Arge bist du denn in Hannover, - Freundallee?

würde mich freuen wenn Du uns weiter auf dem laufenden hältst.

Grüß den AMtsschimmel von mir.

MfG

border

jimmygjan
12.04.2007, 21:53
Hallo zusammen,

im übrigen habe ich wegen der Geschichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben. Die ARGE versucht natürlich alles abzuwiegeln und unter den Teppich zu kehren. Nach dem Motto, wir können kein Fehlverhalten unserer Mitarbeiter erkennen. Obwohl ich in allen Einzelheiten die Sachlage erklärt habe und genau punktuell dargelegt habe, wo das Fehlverhalten gelegen hat. Die letzte Antwort der "Amtsschimmel" liegt ca. 4 Wochen zurück. Ich habe auch nicht immer Lust mich mit derart unqualifizierten Menschen zu beschäftigen. Weil aber dieser Vorgang an keine Fristen gebunden ist, werde ich irgendwann in nächster Zeit schon nochmal nachgreifen. Wahrscheinlich dann, wenn ich mich mal wieder über den Amtsschimmel geärgert habe.

Es grüßt Euch

Jimmy

wassermann
13.04.2007, 07:37
Hallo

ja ja der Amtsschimmel wiehert nicht nur in Hannover.
Ich gebe dir absolut Recht, es sind unqualifizierte Bearbeiter bei der ARGE und noch unflexibel dazu.

Auch ich habe Unterlagen einfach abgegeben ohne mir das bestätigen zu lassen, die sind nie wieder aufgetaucht (anscheinend ein zweites Bermuda-Dreieck?)
Über einen Rechtsanwalt läuft z.Zt. eine einstweilige Verfügung/Erlass und der liegt beim Sozialgericht.
Ich fahre aber zweigleisig , denn ich habe gleichzeitig die Landesregierung mit ins Boot genommen und die sind ganz hellhörig geworden bei meiner Sachlage.
Ich kann dir auch nur empfehlen, auch wenn ich kein Anwalt bin :-)
schalte deine zuständige Landesregierung mit ein.
In meinem Fall bin ich einfach hier in Trier in das Büro einer großen deutschen Partei gegangen und habe dort meinen Fall vorgetragen.
Man sagte mir, das ich kein Einzelfall bin und das viele sich dort schon beschwert haben. :sdagegen:
Ich werde dies aber jetzt mal sammeln, die einzelnen Fälle und ggfs. die Medien mit einschalten, damit man auch mal eine andere Seite publik macht und nicht nur immer die im Fernsehen sieht die nicht arbeiten wollen, sondern auch die, die gegen Windmühlen kämpfen.

Gruß Uwe

jimmygjan
13.04.2007, 11:37
Hallo zusammen,

damit alle nachvollziehen können, um was geht, habe ich den Schriftverkehr nachfolgend zusammen gestellt. Meine Schreiben sind in "rot" und die Schreiben der ARGE in "grün" jeweils noch in kursiv aufgeführt. Alle Namen und Anschriften sind unkenntlich gemacht worden.

Meine Diestaufsichtsbeschwerde vom 15.02.2007:

Sehr geehrte Frau XXXXX,

<O:p</O:pin der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 13.02.07. Bevor ich auf den Sachstand eingehe, möchte ich meine Verwunderung über den Ton Ihres Schreibens zum Ausdruck bringen. Mit Schreiben vom 18.12.06 habe ich Ihnen mitgeteilt, dass ich vorerst auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde verzichte. Hintergrund war, dass ich von Ihrem Kollegen Herrn XXXXX im Juli/August 2006 mit gleiche Anfrage wie jetzt von Ihnen aufgefordert wurde, Sie über den Sachstand zu informieren. Seinerzeit bin ich sofort dieser Aufforderung, wie auch jetzt, nachgekommen. Als Ergebnis durfte ich verzeichnen, dass mir 2 oder 3 Monate später die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes versagt wurden ! Dieses nur deshalb, weil Ihr Kollege oder wer auch immer sich meine Akte nicht genau angesehen hatte, denn mein Antwortschreiben war längst in der Akte, was von Ihrem Kollegen übersehen wurde. Nunmehr schreiben Sie mir in gleicher Art und Weise ! Hätte nicht ein einfaches freundliches Nachfragen gereicht, ohne gleich Sanktionen anzudrohen ?

<O:p</O:pWeil Sie offensichtlich auf eine freundliche Umgangsweise keinen Wert legen, erhebe ich nunmehr gegen den Mitarbeiter Ihrer Dienststelle, bzw. gegen dessen Handlungsweise vom September/Oktober 2006 hiermit

<O:p</O:pDienstaufsichtsbeschwerde.<O:p</O:p

<O:p</O:p


Ausdrücklich möchte ich aber auch erwähnen, dass im Nachhinein Herr XXXXX sich beispielhaft positiv um die Lösung der Angelegenheit erfolgreich gekümmert hat !

<O:p</O:pIn der Sache selbst anbei Kopie des Beschlusses des Arbeitsgerichts H. vom 30.01.07, aus dem Sie entnehmen können, dass Termin zur Kammerverhandlung, bzw. Beweisaufnahme auf den 19.04.2007 bestimmt wurde. Nochmals erkläre ich Ihnen, dass ich unaufgefordert auf die Sache zurück komme, wenn es eine Entscheidung gibt ! Es braucht deshalb keine Erinnerungsschreiben von Ihnen ! Ich bin es auch leid Ihnen oder ARGE überhaupt Nachhilfeunterricht im Prozessrecht zu geben. Die Angelegenheit wird nach meiner Einschätzung durch ein Urteil beendet werden. Sofern das Urteil berufungsfähig ist besteht für die Prozessparteien noch die Möglichkeit in Berufung zu gehen, was ich in Erwägung ziehe, sofern ich unterliegen sollte. Ich will Ihnen nur erklären, dass der Rechtsstreit auch nicht sofort nach dem 19.04.2007 beendet ist. Selbst wenn ich in diesem Rechtsstreit obsiegen sollte und die Gegenseite keine Berufung einlegt, heißt das noch nicht, dass ich über die Klagsumme verfügen kann. So wie ich die Sachlage einschätze, muß ich im Fall des Obsiegens bei der Gegenseite Vollstreckungsmaßnahmen anwenden. Hierfür müsste Prozesskostenhilfe beantragt werden, was alles Zeit kostet. Im günstigsten Fall könnte Ende Juni 2007 ein Ergebnis vorliegen. Ob sodann erfolgreich Vollstreckt werden kann oder konnte, entzeiht sich zur Zeit meiner Kenntnis. Ich bitte Sie die Sache so lange zu verfristen.

<O:p</O:pWenn Sie meinen Ausführungen nicht zustimmen, muß ich Sie bitten doch mit dem Arbeitsgericht H. Verbindung aufzunehmen, um den Sachstand zu erfragen. Auch werde ich inzwischen darüber hinaus im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens noch anwaltlich vertreten. Sie könnten sich auch an den Rechtsanwalt wenden, der Organ der Rechtspflege ist und wahrheitsgemäße Angaben machen muß. Dieses ist

<O:p</O:p
Herr Rechtsanwalt XYZ
XYZstr. X, <O:p</O:p
00000 H.
<O:p</O:p


Letztendlich bitte ich Sie mir den Eingang dieses Schreibens schriftlich zu bestätigen.

<O:p</O:p
Mit freundlichen Grüßen

<O:p</O:p
<O:pSodann das Antwortschreiben der ARGE vom 27.02.2007:</O:p
<O:p</O:p
<O:p
Ihre Beschwerde vom 15.02.2007<O:p</O:p
<O:p</O:p


Sehr geehrter Herr N.<O:p</O:p
<O:p</O:p

Ihre Beschwerde vom 15.02.2007 ist am 16.02.2007 im Jobcenter XYZ einge­gangen

Am 21.02.2007 hatte der Teamleiter des Leistungsteams 007, Herr XYZ, Ihre Beschwerde mit Ihnen bereits kurz telefonisch besprochen, so z.B., dass die von Ihnen gerügte Ausdrucksweise der Erinne­rungsschreiben vom 11.07.2006 und 13.02.2007 vom Jobcenter Calenberger Esplanade nicht zu beeinflussen ist. Diese Formschreiben werden durch das zur Bearbeitung der Leistungsfälle bereit gestellte EDV-System vorgegeben. In den Schreiben selbst können von den Sachbearbeitern nur gewisse Passagen frei formuliert werden. Der übrige Text ist vorgegeben und nicht änderbar.

<O:pZum Erinnerungsschreiben vom 11.07.2006 ist festzustellen, dass am 18.07.2006 im Jobcenter XYZ eine Kopie des Protokolls der Sitzung beim Arbeitsgericht H. vom 23.03.2006 mit Kammerterminbestimmung auf den 08.08.2006 einging. Da dem Jobcenter XYZ danach keine weitere Mitteilung über den Verlauf der Sitzung vorlag, wurde die Auszahlung der Leistung am 13.09.2006 ab Oktober 2006 storniert, d.h. die automatische Auszah­lung der Leistung wurde unterbunden. Diese Vorgehensweise des Sachbearbeiters entspricht einer Dienstanweisung in der Jobcenter Region H. Die Leistungen wurden Ihnen am 04.10.2006 durch Barzahlung erbracht. Erst bei diesem Termin legten Sie den Beschluss vor, dass der Gerichts­termin am 08.08.2006 aufgehoben wurde

Ein Fehlverhalten eines Mitarbeiters des Jobcenters XYZ kann ich daher nicht erkenn Im Übrigen habe ich vermerkt, dass Sie unaufgefordert über den weiteren Fortgang des Rechtsverfahrens berichten werden

Mit freundlichen Grüßen<O:p</O:p
</O:p
<O:p
Sodann meine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde vom 07.03.2007:</O:p
<O:p

<O:pSehr geehrte Frau X,<O:p</O:p
sehr geehrter Herr Z,
<O:p</O:p</O:p
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 27.02.07. <O:p</O:p
Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ich Ihrer Argumentation nicht folgen kann.

<O:pIch kann mir nicht vorstellen, dass Sie die Leistungen, also ohne Aufforderung über die Mitteilung des Sachstandes, ohne weiteres einstellen. Ansonsten hätten Sie sich ja auch Ihr Schreiben vom 11.07.06 ersparen können und hätten gleich die Leistungsgewährung einstellen können, wenn es denn eine Dienstanweisung gibt, die eine derartige Handlungsweise erlaubt. Oder ist auch vielmehr eine Ermessensentscheidung, inwieweit Ihre Kunden zur Sachverhaltsaufklärung von Ihnen aufgefordert werden ?

<O:p</O:pWie auch immer liegt ein Fehlverhalten Ihrer Dienststelle vor. Dieses aus nachfolgenden Gründen:

<O:pUnterstellt, dass der Termin zur mündlichen Verhandlung am 08.08.2006 stattgefunden hätte, streitig verhandelt worden wäre und sodann eine Entscheidung in Form eines Urteils hätte verkündet werden sollen, so hätte mir erfahrungsgemäß ein Urteil in schriftlicher Form ca. 14 Tage nach dem Termin zur mündlichen Verhandlung vorgelegen. Zeitlich wären wir dann ca. beim 22.08.06.

<O:pZu diesem Zeitpunkt hätte ich noch nicht über Geldmittel aus diesem Rechtsstreit verfügen können, weil, wie schon erklärt, gerade mal ein Urteil in schriftlicher Form vorliegt. Ihre Leistungseinstellung wäre zu diesem Zeitpunkt nicht gerechtfertigt gewesen. Nur andere, mir zur Verfügung stehende Geldmittel, hätte Ihre Leistungseinstellung gerechtfertig. Diese lagen zweifelsfrei nicht vor. Dieses ist auch offensichtlich und hätte von Ihnen nachvollzogen werden können, wie ich es Ihnen (s.o.) erklärt habe.

Nach dem 22.08.06 wäre sodann die Berufungsfrist von einem Monat abzuwarten, bevor aus diesem Urteil hätte vollstreckt werden können. Zeitlich wären wir sodann ca. beim 23.09.2006. Die Vollstreckung, bzw. die Zahlungsaufforderung hätte wohl auch noch mal 3 Wochen in Anspruch genommen, wobei das schon ziemlich schnell gewesen wäre, wenn ich denn dann über Geldmittel aus diesem Urteil hätte verfügen können. Zeitlich wären wir dann ca. am 15.10.2006 angelangt. Dieses alles hätten Sie berücksichtigen können und müssen. Stattdessen haben Sie schon 13.09.2006 die Entscheidung getroffen die Leistungen ab Oktober 2006 zu stornieren. Dieses ist unter Berücksichtigung der von mir gestellten Fakten falsch gewesen. Ich kann davon ausgehen, dass Sie, bzw. Ihre Dienststelle sachkundig genug ist, den zeitlichen Ablauf eines Rechtsstreites zu kennen, um derartige Fehlentscheidungen zu vermeiden

Zu berücksichtigen ist, dass der zeitliche Ablauf von mir sehr knapp bemessen wurde. Längere Laufzeiten sind nach meiner Erfahrung und nach allgemeinem Kenntnisstand üblich

Die Entscheidung Ihrer Dienststelle ist auch deshalb falsch, weil ich nicht zur Sachverhaltsaufklärung aufgefordert wurde. (s.o.)

<O:pWenn von Ihnen erklärt wird, dass diese Vorgehensweise aufgrund einer Dienstanweisung möglich ist, so bitte ich Sie, dass Sie mir diese Dienstanweisung in Fotokopie übersenden. Sofern Sie mir diese Dienstanweisung nicht übersenden wollen oder können, bitte ich Sie, mir in Ihren Räumlichkeiten Einsicht in die Dienstanweisung zu gewähren. Sofern auch dieses nicht möglich ist, bitte ich Sie, mir den Namen der Person mitzuteilen, welche für die Dienstanweisung verantwortlich ist, wann diese Dienstanweisung erlassen wurde und welches Aktenzeichen diese Dienstanweisung führt

Aus den vorstehenden Gründen bin ich nicht bereit Ihre Einlassung vom 27.02.07 auf meine Beschwerde vom 15.02.2007 zu akzeptieren und erhebe nunmehr eine weitere

<O:p

Dienstaufsichtsbeschwerde

Mit freundlichen Grüßen<O:p</O:p



Sodann das letzte Schreiben der ARGE vom 19.03.2007:


Ihre Beschwerde vom 07.03.2007


Sehr geehrter Herr N.,
auch nach nochmaliger Prüfung der Angelegenheit kann ich kein Fehlverhalten des mit der Bearbei­tung Ihres Leistungsanspruches im September 2006 betrauten Mitarbeiters des Jobcenters Calen­berger Esplanade feststellen.


Ein Auskunftsanspruch hinsichtlich einer internen Dienstanweisung steht Ihnen nicht zu.

Da meine Vertreterin Ihnen mit Datum vom 27.02.2007 eine ausführliche Sachdarstellung gegeben hat, betrachte ich die Angelegenheit nunmehr als erledigt an.

<O:pMit freundlichen Grüßen

<O:p
So weit so gut ! Demnächst werde ich die Angelegenheit wieder aufgreifen und weiter berichten.

Es grüßt Euch alle

Jimmy

ratsuchende
13.04.2007, 15:51
Hallo!

Folgender Satz im letzten Schreiben gefällt mir :sensationell:

"Ein Auskunftsanspruch hinsichtlich einer internen Dienstanweisung steht Ihnen nicht zu."

Man beruft sich also staatlicherseits auf "interne Dienstanweisungen", die aber dem Bürger nicht zugänglich gemacht werden sollen, so daß der Bürger nicht in der Lage ist, zu prüfen, ob diese rechtswidrig ist oder nicht!

Immerhin wird schriftlich darauf hingewiesen, daß es eine Anweisung gäbe.
Interessant würde es, wenn man mal auf Einsicht in solche evtl. rechtswidrigen "Anweisungen" klagen würde, und sich hinterher rausstellt, daß die gar nicht existiert oder wird die dann "nachverfasst"?

Eine solche Vorgehensweise wird bekanntermaßen immer in sog. "Unrechtsstaaten" angewandt: Sie sind jetzt mal zu xy verurteilt, sie erfahren aber nicht, was man Ihnen eigentlich vorwirft!

StephanK
13.04.2007, 16:51
Interessant würde es, wenn man mal auf Einsicht in solche evtl. rechtswidrigen "Anweisungen" klagen würde (...)Es sollte normalerweise nicht nötig sein, auf Einsicht klagen zu müssen, denn es gibt einen Rechtsanspruch auf Einsicht in solche Regelungen, siehe das sog. Informationsfreiheitsgesetz (mit amtlichem Titel "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/index.html#BJNR272200005BJNE000100000). Viele Behörden "zieren" sich erst mal, wenn ihnen "mit so etwas kommt", aber davon darf man sich nicht beirren lassen... :razz:

jimmygjan
13.04.2007, 20:22
Hallo zusammen,

als ich das gelesen habe, dachte ich, daß die "Römer" spinnen. Aber ich reiße denen schon noch den ............. auf. Daß die nicht merken, daß sie es damit nur schlimmer machen bei mir und ich erst recht die Sache weiter verfolge....

Es grüßt Euch

Jimmy

jimmygjan
18.04.2007, 15:12
Hallo zusammen,

die Sache hat ihre Fortsetzung gefunden. Ich hoffe es besteht noch Interesse an dem, was ich dazu geschrieben habe. Es sind 3 Schreiben.(in kursiv geschrieben)

1. Schreiben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
und
2. Schreiben an des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
(Diese beiden Schreiben sind etwa gleichlautend, ich habe nur eines hierher kopiert)
3. Schreiben an das JobCenter

Viel Spass beim Lesen:

An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1


11011Berlin 18.04.07

Beschwerde über das JobCenter H.



Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorbezeichneten Angelegenheit bitte ich um Überprüfung der Beschwerde über das JobCenter H. Zur schnellen Übersicht nachfolgend eine kurze Zusammenfassung:

Ich führe einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht H. Vorschriftsmäßig habe ich dieses dem JobCenter H mitgeteilt, weil im Falle des Obsiegens ein Zufluss finanzieller Mittel bei erfolgreicher Vollstreckung erwartet werden kann. Obwohl ich das JobCenter über den Sachstand informiert habe, wurden mir im September / Oktober die ALG II Leistungen zunächst nicht gewährt. Erst ein massives Nachfragen beim JobCenter H. ergab dann eine sofortige Korrektur, in dem mir die Leistungen für den fraglichen Monat in “bar“ ausgezahlt wurde. Über diese Handlungsweise habe Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt. Der letzte Sachstand ist, dass mir die Einsicht in interne Dienstanweisungen nicht gestattet wurde. Die Einsichtnahme in die internen Dienstanweisungen ist notwendig, weil das JobCenter H. in der Abweisung der Dienstaufsichtsbeschwerde auf diese internen Dienstanweisungen Bezug genommen hat.


Das JobCenter H. hat das “Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ (IFG) nicht berücksichtigt. Offensichtlich ist dieses Gesetz im JobCenter H. unbekannt. Hier gegen richtet sich zunächst meine Beschwerde. Ich möchte erreichen, dass das JobCenter H. und auch andere öffentliche Stellen dem Bürger einen Zugang zu entscheidungsrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Erlassen gibt.


Von den allgemeinen Hinweisen zum Petitionsverfahren habe ich Kenntnis genommen. Ich bin mit der Nennung meines Namens nur im internen Verfahren einverstanden. Für die Öffentlichkeit bitte ich meinen Namen nicht vollständig zu nennen, sondern eine Abkürzung zu gebrauchen, wie z.Bsp. “XXXXXXX“

Anbei in der Anlage übersende ich Ihnen nachfolgend aufgeführte Schreiben in Fotokopie, bzw. in Abschrift:


1. Schreiben des JobCenter H. vom 11.07.2006

2. Schreiben des JobCenter H. vom 13.02.2007

3. Mein Schreiben vom 15.02.2007

4. Mein Schreiben vom 19.02.2007

5. Schreiben des JobCenter H. vom 27.02.2007

6. Mein Schreiben vom 07.03.2007

7. Schreiben des JobCenter H. vom 19.03.2007


Für eine Eingangsbestätigung wäre ich Ihnen dankbar.


Mit freundlichen Grüßen
JobCenter Region H.
z.Hd. Frau X
z.Hd. Herrn Z
XYZ-Str.
00000 H. 18.04.07

Nummer BG: 0000000000000
Ich Zeichen: 000
Ihr Schreiben vom 19.03.07

Sehr geehrte Frau X,
sehr geehrter Herr Z,



in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom 19.03.07.
Ich finde es schon erstaunlich wie Sie versuchen meine Dienstaufsichtsbeschwerde „abzuwiegeln“. Aber ich kann ihnen vergewissern, Sie werden damit keinen Erfolg haben. Ich werde die Angelegenheit weiter verfolgen, dessen dürfen Sie gewiss sein .

Hiermit stelle ich den Antrag:

Dem Antragsteller ist Einsicht in die internen Dienstanweisungen zu gewähren.

Für diesen Antrag berufe ich mich auf das “Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“
(IFG). Insbesondere berufe ich mich auf § 1 IFG.

Wie kommen Sie dazu mir mitzuteilen, dass mir ein Auskunftsanspruch nicht zustehen würde.
Ich muß Ihnen doch wohl nicht die Grundzüge einer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung erklären.
Ihr Verhalten ist gleichzusetzen mit einem Verhalten von nichtdemokratischen Staaten, die über einen
Bürger Entscheidungen fällen ohne diesen davon in Kenntnis zu setzen aufgrund welcher Rechtsgrundlagen diese Entscheidung getroffen wurde.


Ich habe deshalb diesen Vorgang an das Bundesministerium für Arbeit in Berlin und an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Kenntnisnahme und Stellungnahme übersandt. Anbei diesen beiden Schreiben in Abschrift zur Kenntnisnahme und Verbleib.


Mit freundlichen Grüßen

Es grüßt Euch

Jimmy

The Wanderer
25.04.2007, 14:14
super - ich hoffe, du hälst das durch, weil sowas erfahrungsgemäss schnell in einen kleinkrieg ausarten kann.
behalt die nerven - ich drück dir die daumen!!!

ratsuchende
25.04.2007, 18:45
Hallo!
Ja, viel Glück. Viel zu viele lassen sich zu viel gefallen, weil sie nicht in der Lage sind sich zu wehren und deshalb resignieren.

Wenn man einige "Einzelfälle" aufgreifen würde und die Menschen sich mehr zur Wehr setzen würden, der Presse ginge das Papier und die Sendezeit aus.

Seebarsch
25.04.2007, 19:00
hallo jimmygjan,
no tolle Geschichte zur Arbeit der ARGE und insbesondere zu deren Rechtsverständnis.
Zunächst hätte die Leistung nur mit einem Bescheid nach §§60,66 SGB I entzogen werden können. Hierbei hat der Sachbearbeiter ein Ermessen auszüben, das darin besteht, zu prüfen, ob die angeforderten Unterlagen überhaupt einen Einfluss auf die laufende oder zukünftige Leistung hat.

Wenn sich die ARGE auf interne Dienstanweisungen beruft, hat sie diese zumindest im Rechtsmittelverfahren auch offen zu legen, bzw. die entsprechenden Regelung darzulegen.

Ich bin mal gespannt, wie das Verfahren abläuft.

Im übrigen ist es üblich, dass die ARGE bei einem laufenden Arbeitsgerichtsverfahren, das ja Einfluss auf die Leistungen haben kann,
sowohl bei dem beklagten Arbeitgeber als auch Dir einen Anspruchsübergang nach § 33 SGB II i.V.m. § 116 SGB X anmeldet und so eventuelle Ansprüche sicherstellt.
Eine Durchschrift des Anspruchsüberganges geht dann an das beteiligte Arbeitsgericht, so dass von dort alle notwendigen Infromationen bei einem Urteil automatisch an die ARGE gelangen, bevor Leistungen ausgezahlt werden.

So ist es wohl öfters Manie, dass sich die ARGE, wenn sie ertappt wird, hinter nebulösen Dienstansweisungen versteckt und diese dann nicht offen legen will.

Halte durch!
:wut:

jimmygjan
27.04.2007, 20:15
Hallo zusammen,

ich habe ein Antwortschreiben erhalten:

Herrn
XXXXX YYYY
Y-str.
00000 XXXXXX

Ihr Schreiben vom 18.04.2007

Sehr geehrter Herr XXXX,

Ihr Schreiben vom 18.04.2007 ist am 19.04.2007 im Jobcenter XXXX eingegangen.
Das von Ihnen zitierte Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes findet keine Anwendung,
da im Bereich des SGB II § 25 SGB 1 Anwendung findet. Falls gewünscht, können Sie Ihre Leistungsakte
nach Terminabsprache mit dem Teamleiter einsehen.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXX

Wenn da man die ARGE nicht irrt *g*.
Demnächst gibt es mehr dazu *g*

Jimmy

jimmygjan
27.04.2007, 20:27
Damit es auch jeder versteht !
Im SGB II § 25 ist nachfolgendes zu entnehmen :

Sozialgesetzbuch Zweites Buch
Grundsicherung für Arbeitsuchende

In der Fassung des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung
vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)
§ 25
Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

Text ab 01.01.2005
Erkrankt ein Bezieher von Arbeitslosengeld II und hat er dem Grunde nach Anspruch auf Krankengeld, so wird Arbeitslosengeld II
bis zur Dauer von sechs Wochen weiter gezahlt. Die Eingliederungsleistungen für den Erwerbsfähigen und die Ansprüche der
Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft werden durch den Bezug von Krankengeld nicht berührt.

Die von der ARGE können mir noch nicht einmal die angeblich richtige gesetzliche Grundlage nennen !
Der angegebene § 25 aus dem SGB II betrifft nicht im entferntesten meinen Sachverhalt, dieser § 25 hat schlichtweg nichts, aber auch gar nichts damit zu tun !

Das Durcheinander wird immer schlimmer. Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man nur noch lachen darüber !

Mal sehen was der Pettitionsausschuss und das Arbeitsministerium dazu sagen *g* !?

Jimmy

StephanK
27.04.2007, 23:50
Entweder hast Du Dich verschrieben oder Deine ARGE kann die verschiedenen Bücher des Sozialgesetzbuches nicht auseinanderhalten :razz:
Gemeint ist offensichtlich § 25 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__25.html) (= Zehntes Buch des Sozialgesetzbuches).

jimmygjan
28.04.2007, 08:24
Hallo zusammen,
hallo StephanK,

nein, nein, ich habe mich nicht verschrieben *g *. Die Angabe wurde so von der ARGE gegeben. Ich weiß nicht welcher § 25 SGB gemeint ist ! Ich habe alle §§ 25 SGB I bis SGB XII, das BSHG und das SGG überprüft. Es ist nichts einschlägiges vorhanden ! Es wäre ja auch wiedersinnig, wenn man das “Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“ (IFG) berücksichtigt.

Um allen Usern das Lesen aller Schreiben zu ersparen noch mal um was es geht:

Von der ARGE wurde mir für einen Monat die Leistung gestrichen ohne mich darüber zu verständigen oder mir gar einen Einstellungsbescheid zu übersenden.
Erst als am 5. oder 6. des fraglichen Monats immer noch kein Zahlungseingang auf meinem Konto festzustellen war, bin ich zur ARGE um den Sachverhalt aufzuklären. Über die Versuche mich dort “abzuwimmeln“ will ich überhaupt nicht noch weiter berichten ! Fakt war, das ein Sachbearbeiterwechsel erfolgt war. Der Sachbearbeiter, der den Fehler gemacht hat, war nicht mehr zuständig. Mein neuer Sachbearbeiter hat sich sofort die Akte geholt und musste feststellen, dass ich alle Anforderungen der ARGE erfüllt hatte. Innerhalb von dann 20 Minuten wurde mir alles sofort in bar ausgezahlt ! Dadurch konnte ich aber auch in meine Akte sehen und musste feststellen, dass mein Schreiben wie schon erklärt in den Akten war. Der alte Sachbearbeiter hat dies schlicht übersehen. Dieses war mein Vorwurf und deshalb letztendlich meine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Jetzt wird es interessant !

Diese Dienstaufsichtsbeschwerde wurde zurückgewiesen, weil die ARGE die Auffassung vertritt, dass aufgrund einer internen Dienstanweisung dieser “alte“ Sachbearbeiter richtig gehandelt hat. Er hat nämlich überhaupt nicht mein Schreiben übersehen ! Dieses von mir gefertigte Schreiben war eine Sachstandsmitteilung über einen Arbeitsgerichtsprozess. Die ARGE ist der Meinung, weil ich nicht unaufgefordert weiter berichtet habe, sei eine Einstellung der Leistung möglich. Dieses alles basiert auf einer internen Dienstanweisung !

Diese Dienstanweisung will ich sehen. Ich bin von Natur aus neugierig *g*. Dieses wurde mir von der ARGE verwehrt. Ich zitiere:

Ein Auskunftsanspruch hinsichtlich einer internen Dienstanweisung steht Ihnen nicht zu.

Es gibt aber nun mal das IFG ! § 1 IFG lautet wie folgt:

IFG § 1 Grundsatz

(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen
Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und
-einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche
Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine
natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine
Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben
bedient.

(2) Die Behörde kann Auskunft erteilen, Akteneinsicht gewähren oder Informationen in
sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art
des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art
gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer
Verwaltungsaufwand.

(3) Regelungen in anderen Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen
Informationen gehen mit Ausnahme des § 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und des §
25 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch vor.


Bei der ARGE handelt es sich letztendlich um eine Bundesbehörde, so dass die ARGE deshalb verpflichtet ist mir zu dieser internen Dienstanweisung Zugang zu verschaffen.

Dieses alles habe ich der ARGE auch mitgeteilt. Die Reaktion der ARGE im letzten Schreiben war, das § 1 IFG in meiner Sache keine Anwendung findet, weil es einen § 25 (1) SGB II gibt. Dieser sogenannte § 25 (1) SGB II regelt die Akteneinsicht. Nur, Akteneinsicht will ich gar nicht. Ich will die internen Dienstanweisungen sehen !

Inzwischen habe ich ja auch den Pettionsausschuß des Deutschen Bundestages und das Arbeitsministerium über diesen Vorgang informiert. Bin gespannt was die sich noch so alles einfallen lassen ! *g*.

Erwähnen möchte ich noch, das ich im letzten Schreiben an die ARGE einen Antrag gestellt habe, wie folgt:

Dem Antragsteller ist Einsicht in die internen Dienstanweisungen zu gewähren.

Über diesen Antrag muss die ARGE mit einem “Bescheid“ entscheiden. Ein Bescheid ist rechtsmittelfähig. Heißt, dass ich spätestens in einem Gerichtsverfahren diese internen Dienstanweisungen zu sehen bekomme.

Eines noch zum Schluss, dabei eine persönliche Information von mir. Ich kenne mich ein wenig auf dem juristischen Gebiet aus, zum “Pech“ für die ARGE *g*. Wenn jemand in der Ausbildung bei der Fallbearbeitung so etwas wie hier vorliegend praktiziert, der fällt mit “Pauken und Trompeten“ durch die Prüfung !

Nun denn, wir sind alle nur Menschen und machen alle Fehler, auch die ARGE, wenn sie es doch nur mal einsehen würden !

Es grüßt Euch

Jimmy

jimmygjan
23.08.2007, 23:41
Hallo zusammen,

nun denn, die Angelegenheit hat seine Fortsetzung gefunden. Mir fehlt nur die Zeit im Augenblick alles einzustellen, vorab aber mal ein kleiner "Abriss" was demnächst kommt ! Ich Schreibe es mal etwas unstrucktuiert, wie es mir einfällt.

Das Nds. Sozialministerium hat mir geschrieben und sich für die ungerechtfertigten Massnahmen des Mitarbeits des JobCenter Hannover entschuldigt.

Die internen Dienstanweisungen (iD) habe ich immer noch nicht gesehen. Mein Antrag die iD einsehen zu können wurde bis Heute nicht beschieden. Es wurde mir lediglich mitgeteilt, dass ich die nicht zu sehen bekomme. Mein Hinweis auf das IFG (Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, kurz: "Informationsgesetz") wird einfach ignoriert. Im übrigen hat man die Entscheidung und der verweis auf nunmehr andere gesetzlich Grundlagen gestützt, damit ich ja nicht die iD zu sehen bekomme ! Was sind das nur für unfähige Mitarbeiter ! Also da bin ich dran und ich werde nicht locker lassen, bis ich die iD zu sehen bekomme.

Im übrigen betrifft alles die Leistungsabteilung und einen bestimmten Abteilungsleiter, der alles was mich betrifft wohl nunmehr absegnet. Der Hammer !!! kommt gleich.

Es läuft auch noch ein Widerspruchsverfahren hinsichtlich der Höhe der Wohraumkosten. Hierzu gibt es nämlich ein Urteil vom Nds. Landessozialgericht (Nds. LSG), dass höhrere Wohnraukosten anzusetzen sind. Für dieses Urteil hat das Nds. LSG die Revision nicht zugelassen. Unter Juristen wird gesagt, dass als nächste Instanz darüber nur noch der "blaue Himmel" kommt. Bedeutet, dass Urteil ist rechtskräftig und für das JobCenter Hannover bindend. Aus Insider-Kreisen habe ich gehört, dass es eine interne Anweisung im JobCenter geben soll, dass das Urteil vorerst bei der Berechnung nicht angewandt werden soll !!!!

Weitethin läuft nach wie vor, wie schon ausgeführt, die Dienstaufsichtsbeschwerde von mir, wegen des IFG und den iD.

Wie ich auch schon berichtet habe, trete ich ab 01.09.2003, also in gut einer Woche, eine neue Arbeitsstelle an. Die Arbeitsstelle ist in der Nähe von Stuttgart. Da ich ja keine finanzielle Mittel habe und dort Arbeiten muss, habe ich mit dem JobCenter deshalb Verbindung aufgenommen und erklärt, dass ich vorerst meine Wohnung in Hannover beibehalte und die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend mache. Damit ist das JobCenter auch einverstanden, aber wie dass alles funktionieren soll, darüber gibt es Streit.

3 mal dürft Ihr raten wer dafür verantwortlich ist ? Genau, der gleiche Abteilungsleiter, den ich schon auf dem "Kiker" habe, aber er wohl mich auch !

Es hat ein Telefongespräch stattgefunden. In diesem Gespräch hat dieser Abteilungsleiter mich als unverschämt beschimpft usw. In weiser Voraussicht war zu diesem Zeitpunkt schon eine Einstweilige Anordnung beim SG beantragt. Hauptsächlich geht es darum, dass ich nicht in den Neckarauen unter den Brücken schlafen kann. Eine Unterkunftsbesichtigung in der Nähe von Stuttgart hat man mir verwehrt. Ich habe daraufhin eine Kostenrechnung für Hotelkosten usw. für den Monat September aufgestellt. Es sind ca. 2.500,-- € die nun das JobCenter zahlen darf. Das JobCenter will aber nicht zahlen und sie haben mich an das JobCenter bei Stuttgart verweisen usw.

Hier sind so viel Rechtsmissachtungen vorhanden, dass ich mich entschlossen habe mit meinem gesamten Vorgang an die Öffentlichkeit zu gehen. Ein großes deutsches Nachrichtenmagazin hat Interesse an meinem Fall. Ich werde denen alles berichten und denen erlauben auch meinen Namen zu nennen. Wir alle haben m.E. nämlch nichts mehr zu verlieren. Ich habe dem Redakteur am Telefon auch diese Forum gezeigt und auf die vielen Fälle, die hier aufgeführt sind, verwiesen.

So, in nächster Zeit werde ich dann alles vervollständigen. Ich bitte mal um Rückmeldung, ob überhaupt ein Interesse daran besteht meinen "Kampf" weiter zu verfolgen.

Eines kann ich jetzt schon sagen. Ich werde in keinster Weise nachgeben und den Rechtsweg total ausschöpfen. Auch werde ich versuchen den Abteilungsleiter persönlich zur Verantwortung zu ziehen ! Sofern möglich, ich habe es noch nicht überprüft, will ich disziplinarrechtlich und evtl. ordnungsrechtlich, besser noch strafrechtlich an diesen "Mann" rankommen. Ich werde alles unternehmen, um dem das "Handwerk" zu legen.
Ich kann mich aufgrund meines Berufes wehren ! Was machen die "Kunden", die davon nicht viel verstehen. Die sind dieser Willkür und Rechtsbeugung tatenlos ausgeliefert; das ist das eigentlich "Schlimme" an der Geschichte !!

Es grüßt Euch weiterhin "unerschrocken" und trotz allen mit Humor

Jimmy

claridge
24.08.2007, 11:12
Ich drück dir die Daumen
Viel Glück
Claridge

Codeman
24.08.2007, 17:35
Ich kann dich auch nur dahingehend ermutigen weiterzumachen und nicht aufzugeben.Wir alle verfolgen deinen Beitrag mit großen Interesse.

MfG
Codeman

ratsuchende
24.08.2007, 18:30
Hallo!

Ich finde es schlimm, daß man seine "Qualifikation" (auch im Lesen von Gesetzestexten) hierzulande <destruktiv> nutzen muß, um zu seinem Recht zu kommen und seine Energie dazu nutzen muß, sich gegen Beamte/Angestellte zu wehren, die einer "Bananenrepublik" alle Ehre machen würden. Nur, daß in einer sog. "Bananenrepublik" alles zur Zufriedenheit per Bestechung geregelt werden kann.

Ich frage mich, benötigen wir keine fähigen Leute, sowohl in der Wirtschaft als auch im Verwaltungsapparat? Oder wieso gibt es nicht für jemanden eine adäquate Stelle, die zu besetzen ist. Stattdessen ist derjenige arbeitslos und muß seine Energie darauf verwenden, sich mit bornierten Sessel....rumzuärgern.

Ein weiterer Fall, der durch die Medien geht, ist einerseits gut, weil das Thema so nicht ganz totgeschwiegen wird. Andererseits sehen das sowieso nur Leute, die eh schon Interesse daran haben und es wird am nächsten Tag bereits vergessen.

Würde jimmygjan seine Energie und seine Fähigkeit, Gesetzestexte zu lesen, anwenden, um im "grauen Bereich" mancher Firmen zu wirken, hätte er nicht das Problem, Alg2-Bezieher zu sein. Die Frage ist nur, ist das denn gewünscht? Manchmal hat man schon den Eindruck! Alle wären zufrieden, wieder einer, der auf Kosten der Allgemeinheit in überdimensionierten Villen wohnt, nicht weiß, wo er mit dem Geld hin soll und die Wirtschaft mit dem Kauf von überdimensionierten, modischen SUV's ankurbelt.

Es ist einfach nicht erwünscht, unbequem zu sein. Ich wünsche deshalb viel Erfolg, wie auch immer man diesen persönlich definieren mag.

Wenn man die heutige Situation in geschichtlichem Kontext betrachtet, versteht man, wieso "frühere Hochkulturen" einfach so, von heute auf morgen verschwunden sind. Sie wurden von innen heraus wurmstichig und marode. Die Anzeichen sind die letzten Jahre in Deutschland klar erkennbar.

jimmygjan
14.09.2007, 15:40
Hallo zusammen,

nun bin ich im Raum Stuttgart und habe meinen Job angetreten. Vom JobCenter ausser der Regelleistung und einer Fahrkarte zum Antritt bisher keine zusätzliche Zahlungen !
Einstweilige Anordnung habe ich schon vor antritt, am 20.08.07 beantragt. Und jetzt der Hammer ! Die Einstweilige Anordnung ist abgewiesen worden mit der Begründung, dass ich mir ja einen Kontokorrentkredit nehmen kann (also ich soll mein Konto überziehen!). Die Beschwerde ist seit Montag schon beim SG, mit dem Hinweis, das ich aufgrund meines anhängigen Insolvenzverfahrens überhaupt keinen Kredit bekomme !!!!! Obwohl dann die Richterin am SG der Beschwerde hätte abhelfen können, weil ihr einziges Argument hat sich in "Luft" aufgelöst, hat diese Richterin es nunmehr dem Landessozialgericht zur Entscheidung vorgelegt. Ich selbst Jurist, meine auch es noch objektiv zu sehen, kann es überhaupt nicht verstehen, dass eine Richterin dem nicht abhilft. Das Zuflussprinzio scheint üebrhaupt nicht bekannt. Habe heirzu vorgetragen, dass Gehalt erst im Oktober kommt usw. Ich habe natürlich der Richterin alles um die Ohren gehauen, Sie Punkt für Punkt widerlegt. So was haben natürlich Richter nicht so gerne. Aber deshalb die Objektivität zu verlieren, zeigt m.E., dass diese Richterin völlig unfähig ist. Weiteres demnächst.

Es grüßt Euch Jimmy

StephanK
14.09.2007, 15:45
Das ist sehr ärgerlich! Außer fachlicher Zustimmung und menschlichem Mitfühlen kann ich Dir leider nix bieten, denn Du hilfst Dir ja schon selbst und weißt auch um die Begrenztheit der justiziellen Möglichkeiten.
Die Alg II-Träger scheinen den § 331 I 1 SGB III (gilt nach § 40 I 2 Nr. 1 SGB II auch beim Alg II) äußerst extensiv auszulegen, denn "Tatsachen, die zum Wegfall des Anspruches führen" können beim Alg II nur im Wegfall der Bedürftigkeit liegen. Diese folgt aber aus der ersten Lohnzahlung und nicht aus der Beendigung der Arbeitslosigkeit. Eigentlich 'ne klare Sache, oder?
Trotz alledem wünsche ich einen guten Start im Schwobeländle.

dragonflyer
15.09.2007, 21:23
Hallo Jimmy,

ich drücke Dir auch fest die Daumen, dass es sich mal endlich zum Guten wendet.

Liebe Grüße
Tanja