flock
23.06.2009, 09:12
Hallo und guten Tag!!
Habe mal noch eine Frage!!!
Auf meine erste FRage, bekam ich eine Antwort, und habe auch getan was mir geraten.
War also nachdem mir eine Zahlungsaufforderung der Regionaldirektion in Haus flatterte bei der Arge und verlangte mit meiner Sachbearbeiterin zu sprechen.
Ich kam zwar nicht zu meiner Sachbearbeiterin aber die andere Dame konnte mir auch etwas helfen.
Nun aber meine Frage: Ist es ok wenn die Arge in einem entgültigem Bescheid (aufgrund unterschiedlichem Monatseinkommens) einen kleinen Vermerk macht, das es im Berechnungszeitraum zu eine Überzahlung gekommen ist? Oder muss immer ein sogenannter Aufhebungs-und Erstattungsbescheid erfolgen? hier geht es um Leistungen aus dem letzten Jahr von Januar bis Juni!
Ich würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte, denn ist schon etwas lange her das ganze.
Vielen Dank im Voraus
flock
Habe mal noch eine Frage!!!
Auf meine erste FRage, bekam ich eine Antwort, und habe auch getan was mir geraten.
War also nachdem mir eine Zahlungsaufforderung der Regionaldirektion in Haus flatterte bei der Arge und verlangte mit meiner Sachbearbeiterin zu sprechen.
Ich kam zwar nicht zu meiner Sachbearbeiterin aber die andere Dame konnte mir auch etwas helfen.
Nun aber meine Frage: Ist es ok wenn die Arge in einem entgültigem Bescheid (aufgrund unterschiedlichem Monatseinkommens) einen kleinen Vermerk macht, das es im Berechnungszeitraum zu eine Überzahlung gekommen ist? Oder muss immer ein sogenannter Aufhebungs-und Erstattungsbescheid erfolgen? hier geht es um Leistungen aus dem letzten Jahr von Januar bis Juni!
Ich würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte, denn ist schon etwas lange her das ganze.
Vielen Dank im Voraus
flock