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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kein Aufhebungs-Erstattungsbescheid


flock
23.06.2009, 09:12
Hallo und guten Tag!!
Habe mal noch eine Frage!!!
Auf meine erste FRage, bekam ich eine Antwort, und habe auch getan was mir geraten.
War also nachdem mir eine Zahlungsaufforderung der Regionaldirektion in Haus flatterte bei der Arge und verlangte mit meiner Sachbearbeiterin zu sprechen.
Ich kam zwar nicht zu meiner Sachbearbeiterin aber die andere Dame konnte mir auch etwas helfen.
Nun aber meine Frage: Ist es ok wenn die Arge in einem entgültigem Bescheid (aufgrund unterschiedlichem Monatseinkommens) einen kleinen Vermerk macht, das es im Berechnungszeitraum zu eine Überzahlung gekommen ist? Oder muss immer ein sogenannter Aufhebungs-und Erstattungsbescheid erfolgen? hier geht es um Leistungen aus dem letzten Jahr von Januar bis Juni!

Ich würde mich freuen wenn mir da jemand helfen könnte, denn ist schon etwas lange her das ganze.

Vielen Dank im Voraus
flock

Pharao
23.06.2009, 09:19
Hi,

hier mal ein Link zur alten Fragen, falls jemand nachlesen möchte :)

Zahlungsaufforderung ohne Aufhebungsbesheid (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=122106)


Also ich würde sagen: Nein, den in dem Vermerk kommt auch ertmal rein das evtl. zb eine Sperrzeit auf einen zu kommt. Aber dann kommt schon irgendwann ein Änderungsbescheid oder sowas. (also ich kenn das mit der Sperrzeit zum Beispiel so, ob das allerdings bei Überzahlung auch so ist ?)

flock
23.06.2009, 10:15
Danke für die Antwort. Verstehe das mit der Sperrzeit zwar nicht, aber ich kann sagen das in dem Zeitraum die Leistungen nicht angehalten wurden und auch kein Änderungsbescheid gekommen ist, obwohl ich jeden Monat meine Lohnabrechnungen abgebe.
Naja ich weiss jetzt nicht ob ich das zurückzahlen muss, oder mir vielleicht bessen Rat bei einem Anwalt noch suchen sollte, ist ja nun schon bald ein Jahr her das ganze.

Gruß
flock