Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BG oder HHG bei Rückzug zu den Eltern,beide ALG2 Bezieher?
hallo,Ich wieder,
wir(mein Freund,mein Sohn und ich)sind zusammengezogen.Mein Freund und ich leben schon seit 3 Jahren in einer BG(allerdings habe nur ich bis dato ALG2 bezogen,nun er auch seit Mai 09 wegen Geschäftspleite)mein Sohn (23 Jahre)bezieht infolge einer weiterbildung ALG 1.Nun meinte die SB aber das wir ja nun eine BG währen.
Nun meine Frage:
Stimmt das?Ich habe mal gehört das es sich in so einem Fall eher um eine Haushaltsgemeinschaft handeln würde.wenn ja,was hieße dies?
danke für eure Antworten.
gruß sabine
Noch ein nachtrag:
als ich 2006 alg2 beantragt habe,fragte der sachbearbeiter ob mein Freund auch ALG2 beantragen wolle und da ich dieses verneinte(damals lief das Geschäft noch)meinte der SB dan das mein Freund dan rausfiele,was auch immer das zu bedeuten hatte.Fakt ist das ich alLeine ALG2 bekam und die wollten auch keine einkommensnachweise von Ihm.Nun ist es so das mein Sohn ja zu uns gezogen ist und er unter 25 Jahren ist und Alg1 bekommt.Nun will der SB alle möglichen sachen von meinem Sohn,unter anderem Sozialversicherungs Ausweis,Krankenkassen Karte(ALG1 Bescheid hatte ich schon eingereicht)und die Kontoauszüge der letzten 2 monate.Nun sagt mein Sohn aber das die seine kontoauszüge nichts angingen und er diese nicht einreichen würde da er ja nicht ALG2 beantragen will da er ja schon ALG1 bekommt.Das mit der SV-Karte und der KV-Karte kann er ja verstehen aber den rest nicht,er müßte auch noch gesonderte anträge ausfüllen sagt der SB.Andererseits hatt die Dame im Eingans-Center bei der abgabe meiner Formulare gesagt das man nicht mehr bräuchte alls seinen ALG1 bescheid ,da,wenn man seinen Namen sowie seine Kunden-Nr.eingibt alles einsehen könnte.Was soll den dieser irrsin mit den anträgen und den Kontoauszügen?Habs ja selber gesehen das er im system aufgeführt ist mit allen angaben zu seinen vermögens,einkommens und lebensverhältnissen.
Nun meine Frage an euch:
ist das Beamten willkür oder brauchen die SB ne Beschäftigungstherapie oder ist das die Regel das alles doppelt und dreifach gemacht wird?
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.