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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnung im Haus der Mutter !!!


kirchenmaus
06.08.2005, 21:08
:s???: Hallo, ich bekomme ALG II und Wohne zur Zeit noch in einer Mietwohnung ! Ich habe mich aber dazu entschlossen in das Haus meiner Mutter zu ziehen ! Dort hätte ich das Gesamte Obergeschoss für mich ! Meine Frage: Wie muss ich das genau anstellen ? Muss ich da einen Mietvertrag mit meiner Mutter abschliessen ? Und hätte ich da irgendwelche "Abzüge vom ALG II" zu erwarten ? Was und wie kann man das ganze angehen ohne das ich noch weniger als jetzt schon bekomme ??? :cry: Vielen Dank schon im Voraus !!! Viele Grüße..... :weg:

Betroffener
07.08.2005, 02:50
:welcome: kirchenmaus,

ob das mehr oder weniger problemlos möglich ist, hängt von mehreren Dingen ab:

- handelt es sich um eine vollständig abgeschlossene, separate Wohnung?
- Ist die Wohnungsgröße ALG II kompatibel (die Miethöhe wäe ja sicher anpassbar)
- hast Du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung?

Vielleicht schaust Du auch hier mal hinein:

Eltern - wieso sollen die für mich zahlen, wo ich doch schon erwachsen bin? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#26)

kirchenmaus
07.08.2005, 04:41
:D Hallöchen, erstmal Danke an Dich ! Die Wohnungen sind durch das Treppenhaus quasi getrennt und wenn man nicht will muß man sich auch nicht untereinander begegnen ! (Die Eingangstüren im Treppenhaus zu den einzelnen Wohnungen schließt natürlich keiner zu)! Die Wohnungsgröße ist ca. 60 qm ! Der Mietpreis lässt sich bestimmt ALG II konform darstellen ! Ach ja ich hatte vorhin noch vergessen zu sagen, dass ich besagte Wohnung zusammen mit meinem Bruder beziehen werde ! Dieser hat noch bis Dezember 2005 eine "Ich-AG" am laufen, diese aber keinen Erfolg brachte und sehr wahrscheinlich jetzt nach einem Jahr eben im Dez. Aufgelöst wird ! Danach blüht meinem Bruder das gleiche Schicksal wie mir und ein paar Millionen anderen in diesem Land !!! Die Wohnung hat zwei Zimmer !
MERCI schon jetzt !!!!!!! Gruß........ :merci: :danke:

StephanK
07.08.2005, 08:56
Hinsichtlich der "Kosten der Unterkunft" dürfte amtlicherseits gegen eine solche Lösung nichts einzuwenden sein, auch die Wohngemeinschaft mit Deinem Bruder wäre kein Problem: Brüder bilden nie eine Bedarfsgemeinschaft, also jeder von Euch ist dann seine eigene, der eine halbe Wohnung = 30 m² bewohnt.

Allerdings hatten wir schon mehrfach Leute, bei denen die Behörde in ähnlichen Fällen Unrat gewittert hat, also meinte, es solle eine tatsächlich vorhandene Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern oder einem Elternteil verschleiert werden. Da es bei Euch nix zu verschleiern gibt, könnt Ihr die Situation ja offen erklären - und die Gründe dafür sollten auch für die Behörde nachvollziehbar sein.

Trotzdem: Auch ich mache noch mal auf den link aufmerksam, den der Betroffene an's Ende seines letzten Beitrags gesetzt hatte.

kirchenmaus
07.08.2005, 10:09
:schroederraus: Tach StephanK, Thank You, Also ich denke nicht das meine Mutter viel dagegen hätte den lieben Behörden Dinge zu verraten die denen eigendlich einen Sche.... angehen ! Wenn es aber so sein muss ! Aber mal genauer zu den zahlen; Wieviel genau ist für das Amt "genug Geld" was Eltern und die Verwantschaft für sich zur Verfügung haben ??? Und wie sieht das mit Schulden aus, die die Eltern von diesem Geld bezahlen müssen (z.B. Hausdarlehen usw.)? Werden solche Verbindlichkeiten vom Amt anerkannt und dem entsprechend von den Monatlichen Einkünften der Eltern abgezogen ? Oder kommt dann so ein dummer Spruch vom Sachbearbeiter im Amt, wie; "Tja, dann müssen Sie das Haus eben Verkaufen" !? Und wie, Brüder sind keine Bedarfsgemeinschaft ?????? Bisher wurden mein Bruder und ich aber als solche dargestellt !!! (wohne die letzten Jahre auch schon mit meinem Bruder in der jetztigen Mietwohnung) Wenn das so Stimmt, dass wir keine Bedarfsgem. sind, ist doch der Bescheid vom ALG II auch Falsch berechnet worden, oder ??? Vielen vielen Dank !!!!!!!!!!!!!!! Grüße....... :wut3: :arab:

StephanK
07.08.2005, 10:41
Aber mal genauer zu den zahlen; Wieviel genau ist für das Amt "genug Geld" was Eltern und die Verwantschaft für sich zur Verfügung haben ??? Und wie sieht das mit Schulden aus, die die Eltern von diesem Geld bezahlen müssen (z.B. Hausdarlehen usw.)? Werden solche Verbindlichkeiten vom Amt anerkannt und dem entsprechend von den Monatlichen Einkünften der Eltern abgezogen ? Oder kommt dann so ein dummer Spruch vom Sachbearbeiter im Amt, wie; "Tja, dann müssen Sie das Haus eben Verkaufen" !? Die (möglichen) Unterhaltsansprüche, um die es dabei gehen kann, sind solche aus dem Bürgerlichen Recht (Familienrecht). Das heisst zweierlei: (1) Es geht nicht um gesetzliche festgelegte Beträge wie z.B. die 345 € beim ALG II, sondern um "angemessenen" Unterhalt, für den die bei Info-ALG II verlinkte Düsseldorfer Tabelle halbwegs feste Werte liefert; im konkreten Einzelfall kann man sich darüber auch ziemlich in die Wolle kriegen. (2) Gegenüber erwachsenen Kindern, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, besteht keine gesteigerte Unterhaltspflicht mehr. Also keine Panik! Der Hinweis sollte Deine Aufmerksamkeit darauf lenken, dass da noch was kommen kann, damit Du nicht aus allen Wolken fällst, wenn was kommt. Ob was kommt, hängt von der Behörde ab.
Und wie, Brüder sind keine Bedarfsgemeinschaft ?????? Bisher wurden mein Bruder und ich aber als solche dargestellt !!! (wohne die letzten Jahre auch schon mit meinem Bruder in der jetztigen Mietwohnung) Wenn das so Stimmt, dass wir keine Bedarfsgem. sind, ist doch der Bescheid vom ALG II auch Falsch berechnet worden, oder ???Ich habe dabei freilich unterstellt, dass Ihr beide über 18 seit, weil man früher kaum eine Ich-AG anpackt und denke, dass das auch so stimmt. Wenn man Euch wirklich (was ein ziemlicher "Klops" wäre) als Bedarfsgemeinschaft zusammenspannt, solltet Ihr überprüfen, ob dagegen noch etwas zu unternehmen ist.

kirchenmaus
07.08.2005, 11:01
:wut: Hi Stephank, ich bin vorhin mal auf den link gegangen den du und der Betroffener empfohlen hast ! Und zwar steht dort, dass wenn man auf dem Amt ein "Eidestattliche Versicherung" abgibt, dass man kein Geld und sonstiges von den Eltern etc. bekommt, dass dies dann auch Okay ist !?
Entschuldigung das ich dich nerve, aber meine Frage in der letzten Nachricht; SCHULDENZAHLUNGEN der Eltern, wie z.B. Hausfinanzierung ??? Was wird das Amt in diesem Punkt sagen bzw. machen ???? DANKE FÜR DEINE HILFE !!! ciao :Respekt: :sensationell:

StephanK
07.08.2005, 12:17
Also bitte eins nach dem anderen :-) Es ist zwar gut und richtig, sich vorausschauend Gedanken zu machen, aber man sollte das nicht so weit treiben, sich heute schon die möglichen Sorgen von morgen zu machen.

Es ist nicht ganz klar geworden, ob Du momentan schon mit Deinem Bruder zusammen wohnst; wenn Du dann ALG II-mäßig mit ihm zusammen als Bedarfsgemeinschaft geführt würdest, müsstest Du tatsächlich dagegen vorgehen, weil das grober Unfug wäre. Wenn das Zusammenwohnen nur Zukunftsprojekt ist, dann wird das kein Thema: Du füllst Deinen ALG II-Antrag als Ein-Mann-Bedarfs"gemeinschaft" aus und halbierst die Wohnungskosten, weil Du in einer Wohngemeinschaft mit jemand wohnst, der in diesem Fall eben kein Fremder, sondern Dein Bruder ist, wobei das Verwandtschaftsverhältnis aber keinen Unterschied macht, insbesondere nicht dazu führt, dass Ihr eine Bedarfsgemeinschaft wärt.

Punkt Unterhaltspflichten: Zunächst mal wäre es ratsam, zumindest überschlägig abzuklopfen, ob die Eltern Euch überhaupt Unterhalt schulden würden. Anhand der besagten Düsseldorfer Tabelle lässt sich zumindest annähernd ermitteln, ob nach Einkommen und Abzug des Selbstbehalts überhaupt noch was übrig bliebe. Schulden spielen dabei aber leider keine Rolle. Platt gesagt: die eigene Brut zu ernähren geht vor. Ein selbst genutztes Haus muss aber nicht versilbert werden, keine Bange. Nur wenn das dann nicht sowieso ein Nullsummenspiel ist, kommen die weiteren Überlegungen: Haben beide Brüder eine abgeschlossene Berufsausbildung? Mit dieser endet nämlich die "gesteigerte" Unterhaltspflicht, d.h. Eltern müssen nicht mehr ihre eigenen Bedürfnisse zugunsten von Kindern einschränken, sondern können deutlich mehr für sich selbst behalten.

Für den Augenblick wäre es wohl nur ratsam, sich einen Überblick über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern zu verschaffen - wenn möglich; manche machen daraus ja auch gegenüber eigenen Kindern ein ziemliches Geheimnis. Dann kannst Du überschlägig berechnen, ob Unterhaltspflichten überhaupt in Frage kommen; wenn nicht, kannst Du Dich beruhigt zurücklehnen. Wenn doch, wäre es vermutlich unter einem ganz anderen Gesichtspunkt besser, ALG II zu beantragen und in Kauf zu nehmen, dass das Amt sich das Geld von den Eltern zurückholt, weil dadurch nämlich für Deine/Eure Krankenversicherung gesorgt ist. Wer hingegen direkt von privaten Unterhaltszahlungen lebt, muss sich selbst freiwillig versichern, was um einiges teurer kommt. Daran sollte man selbst dann denken, wenn man zwischen den Orgelpfeifen schläft und sich davon ernährt, mal in der Sakristei an den Hostien zu naschen... :wink:

kirchenmaus
07.08.2005, 13:22
:laola: Hi nochmal, meine Terrorpanik mit der ich dich belästige :-) wird durch die schlechten Erfahrungen die ich bisher mit Arbeitsagentur bzw. jetzt Landratsamt gesammelt habe !!! Bestes Bespiel die vorhin genannte "Bedarfsgemeinschaft" ! Auf jeden Fall stehe ich Morgen bei meiner Fallmanagerin auf der Matte und frage sie ob sie ihre Arbeit nicht beherrscht etc. ! Du sag mal hast du schon mal diese Düsseldorfer Liste gesehen ? Weil ich mein die Erste Spalte verstehe ich ja noch und dann ist da was mit dem alter der Kinder gestaffelt und dann ????????? Verstehe ich nix mehr !!! Was bedeuten die Summen unter den einzelnen Altersgruppen ? usw. usw. ! Wieviel € meine Mutter im Monat zur Verfügung hat weiß ich jetzt auch ! Jetzt muss ich bloß noch diese suspeckte Liste verstehen, dann wäre ich schlauer ! Du fragtest vorhin zwecks Berufsausbildung; Also ich habe keine ! Mein Bruder schon ! :akkordeon: Also ich bin dir überaus Dankbar für alles und du bekommst dafür ein dickes DOPPELPLUS ++, von mir !!! DANKE !!!!!!!!!!!
:band:

StephanK
07.08.2005, 15:06
Nun ja, ich muss einräumen, dass die Lektüre der Düsseldorfer Tabelle nicht gerade vergnügungssteuerpflichtig ist... Aber ich freue mich über jeden, der wenigstens mal selbst nachsieht ;-)
Die bei Euch im gegenwärtigen Stadium relevanten Sätze aus dem fünften Abschnitt sind Der angemessene Eigenbedarf eines Elternteils (der also von Unterhaltspflichten verschont bleibt, sog. Selbstbehalt), insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1.100 €. Darin ist eine Warmmiete bis 450 EUR enthalten.Miete fällt bei Euch ja nicht an, aber die Abzahlungsraten für das Haus werden doch vom verfügbaren Einkommen der Eltern abgezogen; insofern muss ich mich berichtigen. Selbstbehalt wäre also pro elterliche Nase mindestens € 650+Abzahlungsrate plus, wenn nur ein Elternteil arbeitet, dessen Unterhaltsbedarf von mindestens € 560, denn die Eltern sind als Ehegatten ja auch einander unterhaltspflichtig.
Nur ein über das Ergebnis dieser Rechnung hinausgehender Betrag würde ggf. für Unterhaltszahlungen zur Verfügung stehen.
Allerdings ist auch das jetzt nur grob überschlagen, den die Lage ist bei Euch deswegen kompliziert, weil Dein Unterhaltsanspruch sozusagen "dringlicher" ist als der Deines Bruders ist, und zwar wegen Deiner noch fehlenden Berufsausbildung. Es kann hier im Forum aber auch nur um Größenordnungen gehen, die eine Einschätzung der Lage erlauben. Im Detail würde das in Rechtsberatung "ausarten", die uns nicht erlaubt ist.
Für den Moment solltest Du jetzt in die Lage versetzt sein, überschlägig zu bestimmen, ob Unterhalt von den Eltern überhaupt ein Thema werden kann. Wenn ja, wäre es vernünftig, mit den Eltern abzusprechen, wie sie sich dazu verhalten wollen. Falls das Landratsamt (Ihr scheint im Landkreis Würzburg zu wohnen, nicht in der Stadt?) meint, es könnte die Eltern heranziehen, ist immer noch genug Zeit, das detailliert zu überprüfen und sich dann ggf. dagegen zur Wehr zu setzen, wobei in diesem Fall die Einschaltung eines Anwalts mit Fachkompetenz im Familienrecht ratsam sein dürfte.

kirchenmaus
07.08.2005, 16:02
:engel: Malzeit etc., also wenn ich das Rechnen noch nicht verlehrnt habe sieht es so aus, als wenn wir uns keine grossen Sorgen machen müssten !!!
Ja du hast Recht, wir sind "noch" beim Landratsamt WÜ. ! Das ändert sich aber Gott sei Dank mit dem Einzug in das Haus meiner Mutter ! Dann sind die Beamten in der Rhön zuständig ! Kann man das eigendlich irgendwo nachlesen, zwecks "Bedarfgemeinschaft" etc. ??? Aber eines noch; Müssen mein Bruder und ich zusammen mit meiner Mutter einen "wenn auch eigendlich überflüssigen" MIETVERTRAG über die Wohnräume machen, oder eher nicht ??? ALSO NOCHMALS VIELEN VIELEN DANK FÜR DEINE SACHKUNDIGE HILFE !!! :mymind: Dich kann man nur empfehlen ! Wirklich !!! Falls du interesse hast, kann ich dir von meinem Besuch Morgen auf dem Landratamt berichten !? Bin ja mal gespannt was die mir erzählt ! :fighten:
Schönen Tag noch !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!