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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II und selbständiges Einkommen


georg_005
07.08.2005, 13:37
Ich bin mit unserer Bedarfsgemeinschaft ALG II Empfänger.
Als Einkommen gebe ich bisher immer den Umsatz aus meiner selbständigen Tätigkeit an.
Als Betriebsausgaben wurden mir bisher 30% der Betriebseinnahmen angerechnet, da ich keine Betriebsausgaben angegeben habe.
Ich habe keine Betriebsausgaben angegeben, weil meine Sachebearbeiterin für die Berechnung unseres ALG II Geldes mit meiner selbständigen Tätigkeit total überfordert war und ich mich deshalb in einem so genannten Dauerwiderspruch befand.

Mittlerweile habe ich Sie rechtlich aufklären können, so dass meine Bescheide stimmen.
Es ist natürlich schwierig ausschließlich Geschäfte zu machen, bei denen die monatlichen Betriebskosten nur 30% der Betriebseinnahmen betreffen.
Zumal meine Fallmanagerin meine Bemühung zur Selbständigkeit bisher unterstützt/tolleriert, diese jedoch, wie ich auch, kontinuierlich steigende Umsätze sehen möchte.
Also macht die 30% Regelung für mich keinen Sinn mehr und ich möchte mich von dieser verabschieden und neben meinen Betriebseinnahmen auch Betriebsausgaben angeben/einreichen.

Nun meine Frage:
Sind Wareneinkäufe, die ich nicht im gleichem Monat wieder verkaufe als Betriebsausgaben zu bewerten?

Beispiel:
Ich kaufe für € 1000,- Waren ein, verkaufe diese jedoch nicht im gleichen Monat, weil entweder kein Käufer, der Monat nach Warenerhalt abgelaufen, oder ich diese für einen späteren Zeitpunkt gekauft habe. (Weihnachtsgeschäft, Saisonware).
Theoretisch könnte man dieses, wäre natürlich gemein, auch als Vermögensumschichtung interpretieren.
Oder anders gefragt: sind nur die Betriebsausgaben absetzbar, die im direkten Kontakt mit den Betriebseinnahmen stehen?
Und wie ist es mit Investitionen?

Betroffener
07.08.2005, 14:49
:welcome: Georg,

also irgendwie bist Du da auf dem falschen Danpfer:

WE = Wareneinkauf und/oder WA = Warenausgang sind keine Betriebskosten!

Betriebskosten sind Mieten, Telefon, Fahrzeuge, Betriebsstoffe, Betriebsaustattung, Verbrauchsmaterialien, Bankgebühren, Investitionen (Abschreibungen beachten) ggf. Zinsen für Invest und vorsorglichen saisonalen Wareneinkauf, Kosten der Anlieferung und der Warenabgabe, Porto usw.

Wenn Du sozusagen Lagerbestände hast, verlieren diese natürlich monatlich an Wert, sind aber eigentlich eine andere Baustelle. HIer geht es mehr um das Thema Lagerwert und Liquidität.

Insofern sollten die Standardwerte von 30% Abzug vom Gewinn (nach Abzug der Mehrwertsteuer) hier schon einigermassen passen, da gerade Kleinstbetriebe meist viel weniger Kosten haben.
Vielleicht solltest Du Dich doch mal mit einem Steuerberater begeben und Dich dazu aufklären lassen.

georg_005
07.08.2005, 21:46
Hallo Betroffener, vielen Dank für deine Antwort. 30% Betriebskosten sind für Kleinbetriebe sicherlich gut bemessen und reichen für Dienstleister aus. Das ein Wareneinkauf einen Warenwert hat der zu bewerten und nicht pauschal als Betriebskosten zu bewerten ist verstehe ich.

Das SGB II schreibt:
"b) bei Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen
Betriebsausgaben in Höhe von 30 Prozent der
Betriebseinnahmen,
soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige nicht höhere
notwendige Ausgaben nachweist."

Im Handel ist es jedoch so, dass in der Regel bei verkaufter Ware jedoch ein Wareneinkauf dagegen steht, der nicht durch die Betriebskosten abgedeckt wird. Mein Problem ist wie stelle ich diese meinem Umsatz gegenüber. Ein typischer Fall ist folgender: Ich kaufe im August für € 1000 per Vorkasse Ware ein, bis ich diese erhalte, aufbereite und verkauft habe ist es August - dann verkaufe ich diese im August für € 1800,- . Wenn ich dich richtig verstehe, dann würde ich mit der 30% Regelung im Juli keine Einnahmen melden. Im August hätte ich Betriebseinnahmen in Höhe von € 1800,- minus 30% = € 1260,- abzüglich Pauschalen und Freibeträgen käme ich dann auf ca. 900,- anrechenbares Einkommen. D. h. ich hätte in 2 Monaten € 100,- draufgelegt. D. h. ich würde mir eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für 100 € meines ALG II Geldes leisten und dafür hallt ein paar Tage aufs Einkaufen von Lebensmitteln verzichten. Hast du da vielleicht eine Idee wie ich den richtigen Dampfer erwischen kann?

georg_005
07.08.2005, 21:49
Wichtiger Nachtrag !!! Ich kaufe selbstverständlich im Juli die Ware ein, die ich im August verkaufe - Sorry!