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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I - Verlängerung durch Krankenzeiten?


Krake12
26.06.2009, 16:05
Hallo allerseits,
hoffentlich nicht zu unbedarft würde ich gern (für meine Mutter) Folgendes in Erfahrung bringen. Es liegt eine Bewilligung von ALG I für 15 Monate vor (§ 127 Abs. 2 SGB III, über 50 Jahre und mind. 30 Versicherungsmonate). Während des ALG I - Bezuges kamen neue Versicherungszeiten von 188 Tagen aufgrund von Leistungen der Krankenkasse hinzu. Innerhalb der 5-jährigen erweiterten Rahmenfrist (ab jetzt!) wären damit mindestens 36 Monate erreicht und -da meine Mutter bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit auch bereits über 55 Jahre alt war- scheint eine Verlängerung der Anspruchsdauer auf 18 Monate denkbar.

Die Agentur für Arbeit verweist über § 127 Abs. 1 Satz 2 auf § 124 Abs. 2 SGB 3 und verneint dieses Ansinnen, da hier ein Hineinreichen in eine vorangegangene Rahmenfrist vorliege. Was meint Ihr?

Lopo01
27.06.2009, 00:28
Hi,

die Aussage der Arbeitsagentur ist korrekt, kann jedermann selber nachlesen.

(1) Die Rahmenfrist beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag vor der Erfüllung aller sonstigen Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

(2) Die Rahmenfrist reicht nicht in eine vorangegangene Rahmenfrist hinein, in der der Arbeitslose eine Anwartschaftszeit erfüllt hatte.

§ 124 SG III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__124.html)

Sie kann wohl mit Versicherungszeiten (z.B Krankengeld) von 12 Monaten oder mehr einen neuen Anspruch auf ALG erwerben der dann mit dem alten Restanspruch einen neuen Gesamtanspruch ergibt.

Dorle
23.11.2009, 13:01
Hallo alle zusammen,
bin etwas fertig und fix und alle. Seit Monaten arbeitslos, endet im März 2010. Nun hat mich mein Artzt krank schreiben müssen und es wird wohl ein längere
Sache sein, die nicht so einfach ist.
Meine Frage: Wird die Arbeitslosenzeit durch die Krankmeldung unterbrochen
und hinten angehängt?
Was für Rahmenfristen?
Gibt es gleich Krankengeld oder wie im Job Lohnfortzahlung?

Danke Euch für Antworten und Erfahrensberichte, Dorle

Chummer
23.11.2009, 13:24
bei einer mehr als 6wöchigen Unterbrechung der Arbeitslosigkeit (z.B. durch Krankheit) sind sie nicht mehr arbeitlos (siehe § 122 Abs.2 Nr. 1 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__122.html)). Sie erhalten Krankengeld der Krankenkasse nach der 6ten Woche, über die Höhe kann ich ihnen jedoch nix sagen. (Krankenschein nicht vergessen bei der AA abzugeben).
Sind sie wieder gesund, so müssen sie sich am ersten TAg der GEsundung bei der AA wieder alo melden, sie erhalten dann ab diesem Tag den RestAlg weitergezahlt.

Seebarsch
23.11.2009, 19:48
Hallo Dorle,
Krankengeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes durch die Krankenkasse gezahlt.
Indirekt verlängert der Bezug von Krankengeld den Zeitraum des möglichen Alg-Bezuges, da
a) während des Krankengeldbezuges die Anspruchsdauer im Alg nicht gemindert wird,
b) der Krankengeldbezug versicherungspflichtig ist und damit eine neue Anwartschaft für das Alg aufgebaut werden kann!

Wichtig ist es, der Agentur die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) rechtzeitg einzureichen. Sollte die AU über sechs Wochen gehen, sendet die Agentur einen Aufhebungsbescheid. Mit diesem kann dann problemlos bei der Krankenkasse Krankengeld beantragt werden!

Gute Besserung!
:)

Lopo01
23.11.2009, 19:49
Hi,

zur Ergänzung.

§ 47b Höhe und Berechnung des Krankengeldes bei Beziehern von Arbeitslosengeld,

1) Das Krankengeld für Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 wird in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes oder des Unterhaltsgeldes gewährt, den der Versicherte zuletzt bezogen hat................

§ 47b SGB V (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47b.html)

(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.

§ 48 SGB V (http://%C2%A7%2048%20SGB%20V)

Nach 12 Monaten Krankengeldbezug würde ein neuer Anspruch auf ALG I entstehen.