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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : berechnungen richtig ?


bigpit
27.06.2009, 20:49
hallo zusammen

ich habe seit mai 09 eine teilzeitstelle als koch bekommen und verdiene dort 400 euro. 80h mal 5 euro... soweit so gut.

dies habe ich bei der arge auch angegeben.

nun habe ich meinen neuen bescheid erhalten und hätte gern gewusst ob dieser so richtig ist.

mein gesamtbedarf setzt sich wie folgt zusammen.

regelleistungen 351 euro
kosten der unterkunft 271,01 euro

gesamt 622.01 euro


nun die berechungen

netto einkommen 400,00 euro
abzgl freibetrag 130,00 euro
--------------------------------------------
zu berücksicht. erwerbseinkommen 270,00 euro
einkommensbereinigung -30,00 euro

zu berücksicht. gesamteinkommen 240,00 euro


regelleistungen 351,00 euro
zu berücksicht. gesamteinkommen -240,00 euro
bedarf nach zu berücksicht. gesamteinkommen 111,00 euro

dies ergibt nun 400,00 euro
+111,00 euro
+271,01 euro

gesamt 782,01 euro im monat



nun meine frage

was bitte ist einkommensbereinigung ? hab ich so noch nicht gehört.

hab auch gehört das man so sachen wie kfz versicherung, riesterente und evtl versicherungen die man hat, gegenrechnen kann.
diese habe ich damals bei antrag auf alg2 angegeben.

ich habe durch die fahrt zur arbeit die nun 5 mal wöchentlich ist, nun auch einige kosten die mir entstehen. ist da was möglich gegen zu rechnen ?

ich blicke nicht so richtig durch, durch den ganzen alg 2 dschungel.

würde mich freuen, wenn mir jemand sagen kann ob die berechnung so richtig ist, oder ob da nun was vergessen wurde.

danke


lg pit aus sachsen.

Helga40
27.06.2009, 22:17
Hallo!

Die Rechnung scheint korrekt. Dadurch, dass du "nur" 400 Euro bekommst, kannst du leider keine höheren Fahrkosten geltend machen.

"Einkommensbereinigung", damit sind die Freibeträge gemeint, die du erhältst, weil du Einkommen -hier: Lohn- hast. Diese Freibeträge sind u. a. dazu da, um die Aufwendungen für die Arbeit abzudecken (das wäre dann der Grundfreibetrag von 100 Euro) und auch dazu da, einen Anreiz für die Ausübung einer Arbeit zu schaffen.

Helga

trinity4
28.06.2009, 02:56
Hallo Pit,

auch ich kann bestätigen: ist korrekt so.

Du hast 400 Euro Einkommen, da es ein Minijob ist: brutto wie netto.

Erst einmal gehen - wie Helga schon mitteilte - 100 Euro Grundfreibetrag ab, den Du zusätzlich hast.

Vom Rest, also den übrigen 300 Euro, hast Du noch 20 % frei, also 60 Euro.
Sind insgesamt 100 Euro plus 60 Euro gleich 160 Euro, die Du zusätzlich zum Alg II hast. Und die 160 € splitten sich in Deinem Berechnungsbogen in 130 € Freibetrag und 30 € Einkommensbereinigung (die vom anzurechnenden Einkommen abgezogen werden).

Die übrigen 240 Euro werden als "zu berücksichtigendes Einkommen" auf Dein Alg II angerechnet.

Gruß
Trinity

bigpit
28.06.2009, 06:22
guten morgen zusammen

also kann ich nix weiteres gegenrechnen wie versicherung oder fahrtkosten ?

hmm nagut


vielen dank fürs drüberschauen :)

lg pit

Helga40
28.06.2009, 11:26
Hallo!

Diese Kosten sind in diesen Absetzbeträgen schon pauschal drin, nämlich in den ersten 100 Euro des Freibetrages.

Nur wenn du über 400 Euro verdienen würdest, könntest du Aufwendungen für die Arbeit (z. B. Fahrkosten, Gewerkschaftsbeiträge etc.) geltend machen, wenn diese die 100 Euro im Monat übersteigen.

Helga

bigpit
28.06.2009, 16:55
hallo helga

alles klar, danke für die erklärung :)

lg pit